AIZ-Polizeibericht vom 19.06. 2017
15 Jahre Gewaltschutzgesetz haben im OAK wenig geändert:
Schutz der weiblichen Polizei im OAK nach
15 Jahren Gewaltschutzgesetz "lückenhaft"
Die GdP
ist auch im OAK die größte Interessenvertretung der
Polizeibeschäftigten bundesweit it rund 180.000 Mitgliedern

Hand aufs Herz: Wer dachte sich nicht schon beim Anblick der OAK-Polizistin nicht an moralisch leichte Gewalt bei der Kontrolle ?

Aalen/Berlin. Die GdP zu 15 Jahren Gewaltschutzgesetz Gündner-Ede: "Schutz von Frauen vor Gewalt noch immer lückenhaft": Der Schutz von Frauen vor Gewalt ist nach Auffassung der Bundesfrauengruppe der Gewerkschaft der Polizei (GdP) auch nach 15 Jahren Gewaltschutzgesetz noch immer lückenhaft. Es fehle an flächendeckenden Unterstützungseinrichtungen wie Frauenhäusern, stellte Elke Gündner-Ede, für Frauen- und Gleichstellungsarbeit zuständiges Mitglied des Geschäftsführenden GdP-Bundesvorstands, anlässlich einer Sitzung der Bundesfrauengruppe am Dienstag in Berlin fest. Es sei zudem an der Zeit, dass der Rechtsanspruch auf den Lebensunterhalt – unabhängig vom Leistungsbezug nach dem Sozialgesetzbuch – für die Zeit des Aufenthalts in einer Schutzeinrichtung gewährleistet werde",

AK Häusliche Gewalt: Nein ist Nein im Sex-
ual-Strafrecht: Dafür haben wir gekämpft!"
Mit der Ratifizierung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, der sogenannten Istanbul-Konvention, hat Deutschland ein deutliches Zeichen gesetzt, um Gewalt gegen Frauen sowohl wirksam zu bekämpfen wie sie davor zu schützen", betonte Christiane Kern, Leiterin der Arbeitsgruppe „Häusliche Gewalt" und Mitglied des Geschäftsführenden GdP-Bundesfrauenvor-standes. Es sei ein wichtiger Schritt gewesen, den Grundsatz „Nein heißt Nein" im Sexualstrafrecht zu verankern. Kern: „Dafür haben wir lange gekämpft! Die Gleichstellung von Frau und Mann schließt auch ein Recht der Frauen auf ein gewaltfreies Leben ein." Lange Zeit war den Gewerkschafterinnen zufolge Gewalt im familiären Bereich tabu.

"Die Durchsetzung der Gesetze gegen häus-
liche Gewalt wurde seitdem zum Standard"

Anfang der 1990er-Jahre setzte sich international die Erkenntnis durch, dass Gewaltakte an Frauen zu bestrafende Menschenrechts-verletzungen sind und die Staaten für das Beenden der Gewalt und den Schutz der Opfer verantwortlich sind. 1993 erließ die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Erklärung zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. Vier Jahre später beschloss die Europäische Union eine Kampagne zur vollständigen Ächtung von Gewalt gegen Frauen. Die Durchsetzung von Gesetzen gegen häusliche Gewalt wurde seitdem zum Standard der Politik in den westlichen Ländern. Am 1. Januar 2002 trat das Gewaltsch-utzgesetz in Deutschland und damit die Strafverfolgung von Amts wegen in Kraft.

Polizei  hat Eingriffsbefugnis für eine Wegw-
eisung des Gewalttäters aus der Wohnung

Ebenfalls habe die Polizei eine ausdrückliche Eingriffsbefugnis für eine Wegweisung des Gewalttäters aus der Wohnung direkt nach einer Gewalttat. Die klare Rechtsgrundlage sorge dafür, dass Kontakt-, Näherungs- und Belästigungsverbote ausgesprochen wer-den können, so die Bundesfrauengruppe, und verdeutlichte, dass die in diesem Bereich tätigen Beamtinnen und Beamten eine Herkulesaufgabe zu meistern hätten. „Die Gefährdungsbewertung, der Verantwortungsdruck und das sehr hohe Aggressionspotenzial sind für die eingesetzten Kolleginnen und Kollegen mit hohen psychischen Belastungen verbunden", sagte Kern. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist die größte Interessenvertretung der Polizei-beschäftigten Deutschlands. Sie engagiert sich für ihre bundesweit rund 180.000 Mitglieder, für die Zukunftsfähigkeit der Polizei sowie auf dem Gebiet der Sicherheits- und Gesellschaftspolitik.

Verkehrsunfall auf der B 298 bei Durlangen: 
Nur Leichtverletzte aber 8.000 € Sachschäden
Durlangen. Am Samstag, gegen 09.48 Uhr, kam es auf der B 298, zwischen Mutlangen und Amandusmühle, zu einem schweren Verkehrsunfall. Ein 37-jähriger Golf-Lenker war mit seinem Pkw in Richtung Mutlangen unterwegs. Kurz nach der Amansdusmühle überholte er zunächst einen Motorroller. Daran anschließend kam er in einem Kurvenbereich, aus bislang ungeklärter Ursache auf die Gegenfahrbahn und stieß dort mit dem Mercedes A-Klasse eines 50-Jährigen zusammen. Durch den Aufprall wurde der 37-Jährigen in seinem Golf eingeklemmt. Er wurde von der Feuerwehr aus seinem Pkw gerettet. Da er sich lebensgefährliche Verletzungen zugezogen hatte, wurde er mit einem Rettungshubschrauber in eine Klinik eingeliefert. Sein Unfallgegner wurde glücklicherweise nur leicht verletzt. Er musste dennoch zur Behandlungen in eine Klinik eingeliefert werden. An beiden Fahrzeugen entstand ein Totalschaden von insgesamt 8000 Euro. Die B 298 ist derzeit zwischen Mutlangen und Durlangen zur Unfallaufnahme voll gesperrt.

Lkw-Fahrer ist bei Stau auf B 298 zu B 29 fast-
eingepennt: VW für gesamt 1.800 € gerammt

Westhausen. Aus Unachtsamkeit kam es am Freitag, gegen 16.30 Uhr, zu einem Auffahrunfall an der Einmündung der B 290 zur B 29, bei Westhausen. Ein 50-jähriger Lkw-Lenker war auf der B 290 in Richtung B 29 unterwegs. An der Einmündung bemerkte er zu spät, dass der Verkehr vor ihm stockte. Er fuhr auf einen VW eines 20-Jährigen auf und verursachte dabei einen Schaden von 1800 Euro.

Aus Nachbarkreisen des Polizeipräsidiums Aalen 
Betrunkener verletzte wegen "Platzverweis"
auf der Treppe zur Kocher Polizeibeamten
Schwäbisch Hall. Am Freitag, gegen 23.10 Uhr, wurden Beamte des Polizeireviers Schwäbisch Hall zu einer randalierenden Person gerufen, die in Schwäbisch Hall an der Freitreppe zum Kocher mehrere Gäste einer Gaststätte beschimpft und beleidigt hatte. Nachdem die Beamten den 56-jährigen Mann angetroffen und einer Kontrolle unterzogen hatten, erteilten sie ihm, aufgrund seines Verhaltens, einen Platzverweis für den Bereich. Dabei wurde der Mann immer aggressiver, warf eine Weinflasche in den Kocher und wollte den Platz nicht verlassen. Als ihn die Polizisten in Gewahrsam nehmen wollten, ging er auf einen Beamten los und wollte diesen ins Gesicht schlagen. Der Beamte konnte den Angriff abwehren und den Randalierer mit Hilfe seiner Kollegen in Gewahrsam nehmen. Bei der Rangelei wurden einer der Beamten leicht verletzt. Der 56-Jährige wehrte sich jedoch weiter und bespuckte, beleidigte und bedrohte die Polizisten. Er wird nun wegen Widerstands, Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht.

52-jähriger Renault-Fahrer muß als Vorfahrts-
muffel für 10.000 € in eigene Tasche greifen

Winnenden/Rems-Murr-Kreis.
Ein 52-jähriger Renault-Lenker be-fuhr am Freitag, gegen 16:55 Uhr, die Anschlussstelle Sch-waikheim/Korb an der B 14. An der Einmündung zur K 1850 wollte er auf diese einfahren und missachtete dabei die Vorfahrt eines von links kommenden Kleintransporters. Bei der Kollision im Einmündungsbereich wurde der 52-Jährige leicht verletzt. An seinem Pkw entstand ein Totalschaden. Der Gesamtschaden des Unfalls beträgt 10.000 Euro.

newsroom via RSS):
http://www.presseportal.de/blaulicht/nr/110969 
newsroom:
http://www.presseportal.de/rss/dienststelle_110969.rss2