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AIZ-Polizeibericht vom 19.06. 2017
15 Jahre Gewaltschutzgesetz haben im OAK
wenig geändert:
Schutz der
weiblichen Polizei im OAK nach
15 Jahren Gewaltschutzgesetz "lückenhaft"
Die
GdP
ist auch im OAK die größte
Interessenvertretung der
Polizeibeschäftigten bundesweit it rund 180.000 Mitgliedern

Hand aufs
Herz: Wer dachte sich nicht schon beim Anblick der OAK-Polizistin nicht an
moralisch leichte Gewalt bei der Kontrolle ?
Aalen/Berlin.
Die GdP zu 15 Jahren Gewaltschutzgesetz
Gündner-Ede: "Schutz von Frauen vor Gewalt noch immer lückenhaft": Der
Schutz von Frauen vor Gewalt ist nach Auffassung der Bundesfrauengruppe der
Gewerkschaft der Polizei (GdP) auch nach 15 Jahren Gewaltschutzgesetz noch
immer lückenhaft. Es fehle an flächendeckenden Unterstützungseinrichtungen
wie Frauenhäusern, stellte Elke Gündner-Ede, für Frauen- und
Gleichstellungsarbeit zuständiges Mitglied des Geschäftsführenden
GdP-Bundesvorstands, anlässlich einer Sitzung der Bundesfrauengruppe am
Dienstag in Berlin fest. Es sei zudem an der Zeit, dass der Rechtsanspruch
auf den Lebensunterhalt – unabhängig vom Leistungsbezug nach dem
Sozialgesetzbuch – für die Zeit des Aufenthalts in einer Schutzeinrichtung
gewährleistet werde",
AK Häusliche
Gewalt: Nein ist Nein im Sex-
ual-Strafrecht: Dafür haben wir gekämpft!"
Mit der Ratifizierung des
Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen
Frauen und häuslicher Gewalt, der sogenannten Istanbul-Konvention, hat
Deutschland ein deutliches Zeichen gesetzt, um Gewalt gegen Frauen sowohl
wirksam zu bekämpfen wie sie davor zu schützen", betonte Christiane Kern,
Leiterin der Arbeitsgruppe „Häusliche Gewalt" und Mitglied des
Geschäftsführenden GdP-Bundesfrauenvor-standes. Es sei ein wichtiger Schritt
gewesen, den Grundsatz „Nein heißt Nein" im Sexualstrafrecht zu verankern.
Kern: „Dafür haben wir lange gekämpft! Die Gleichstellung von Frau und Mann
schließt auch ein Recht der Frauen auf ein gewaltfreies Leben ein." Lange
Zeit war den Gewerkschafterinnen zufolge Gewalt im familiären Bereich tabu.
"Die Durchsetzung der
Gesetze gegen häus-
liche Gewalt wurde seitdem zum Standard"
Anfang der 1990er-Jahre setzte sich international die Erkenntnis durch, dass
Gewaltakte an Frauen zu bestrafende Menschenrechts-verletzungen sind und die
Staaten für das Beenden der Gewalt und den Schutz der Opfer verantwortlich
sind. 1993 erließ die Generalversammlung der Vereinten Nationen die
Erklärung zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. Vier Jahre später
beschloss die Europäische Union eine Kampagne zur vollständigen Ächtung von
Gewalt gegen Frauen. Die Durchsetzung von Gesetzen gegen häusliche Gewalt
wurde seitdem zum Standard der Politik in den westlichen Ländern. Am 1.
Januar 2002 trat das Gewaltsch-utzgesetz in Deutschland und damit die
Strafverfolgung von Amts wegen in Kraft.
Polizei hat
Eingriffsbefugnis für eine Wegw-
eisung des Gewalttäters aus der Wohnung
Ebenfalls habe die Polizei eine ausdrückliche Eingriffsbefugnis für eine
Wegweisung des Gewalttäters aus der Wohnung direkt nach einer Gewalttat. Die
klare Rechtsgrundlage sorge dafür, dass Kontakt-, Näherungs- und
Belästigungsverbote ausgesprochen wer-den können, so die Bundesfrauengruppe,
und verdeutlichte, dass die in diesem Bereich tätigen Beamtinnen und Beamten
eine Herkulesaufgabe zu meistern hätten. „Die Gefährdungsbewertung, der
Verantwortungsdruck und das sehr hohe Aggressionspotenzial sind für die
eingesetzten Kolleginnen und Kollegen mit hohen psychischen Belastungen
verbunden", sagte Kern. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist die
größte Interessenvertretung der Polizei-beschäftigten Deutschlands. Sie
engagiert sich für ihre bundesweit rund 180.000 Mitglieder, für die
Zukunftsfähigkeit der Polizei sowie auf dem Gebiet der Sicherheits- und Gesellschaftspolitik.
Verkehrsunfall auf
der B 298 bei Durlangen:
Nur Leichtverletzte aber 8.000 € Sachschäden
Durlangen. Am
Samstag, gegen 09.48 Uhr, kam es auf der B 298, zwischen Mutlangen und
Amandusmühle, zu einem schweren Verkehrsunfall. Ein 37-jähriger Golf-Lenker
war mit seinem Pkw in Richtung Mutlangen unterwegs. Kurz nach der
Amansdusmühle überholte er zunächst einen Motorroller. Daran anschließend
kam er in einem Kurvenbereich, aus bislang ungeklärter Ursache auf die
Gegenfahrbahn und stieß dort mit dem Mercedes A-Klasse eines 50-Jährigen
zusammen. Durch den Aufprall wurde der 37-Jährigen in seinem Golf
eingeklemmt. Er wurde von der Feuerwehr aus seinem Pkw gerettet. Da er sich
lebensgefährliche Verletzungen zugezogen hatte, wurde er mit einem
Rettungshubschrauber in eine Klinik eingeliefert. Sein Unfallgegner wurde
glücklicherweise nur leicht verletzt. Er musste dennoch zur Behandlungen in
eine Klinik eingeliefert werden. An beiden Fahrzeugen entstand ein
Totalschaden von insgesamt 8000 Euro. Die B 298 ist derzeit zwischen
Mutlangen und Durlangen zur Unfallaufnahme voll gesperrt.
Lkw-Fahrer ist bei Stau
auf B 298 zu B 29 fast-
eingepennt: VW für gesamt 1.800 € gerammt
Westhausen. Aus Unachtsamkeit kam es am Freitag, gegen 16.30 Uhr, zu einem
Auffahrunfall an der Einmündung der B 290 zur B 29, bei Westhausen. Ein
50-jähriger Lkw-Lenker war auf der B 290 in Richtung B 29 unterwegs. An der
Einmündung bemerkte er zu spät, dass der Verkehr vor ihm stockte. Er fuhr
auf einen VW eines 20-Jährigen auf und verursachte dabei einen Schaden von
1800 Euro.
Aus Nachbarkreisen des Polizeipräsidiums Aalen
Betrunkener
verletzte wegen "Platzverweis"
auf der Treppe zur Kocher Polizeibeamten
Schwäbisch Hall. Am
Freitag, gegen 23.10 Uhr, wurden Beamte des Polizeireviers Schwäbisch Hall
zu einer randalierenden Person gerufen, die in Schwäbisch Hall an der
Freitreppe zum Kocher mehrere Gäste einer Gaststätte beschimpft und
beleidigt hatte. Nachdem die Beamten den 56-jährigen Mann angetroffen und
einer Kontrolle unterzogen hatten, erteilten sie ihm, aufgrund seines
Verhaltens, einen Platzverweis für den Bereich. Dabei wurde der Mann immer
aggressiver, warf eine Weinflasche in den Kocher und wollte den Platz nicht
verlassen. Als ihn die Polizisten in Gewahrsam nehmen wollten, ging er auf
einen Beamten los und wollte diesen ins Gesicht schlagen. Der Beamte konnte
den Angriff abwehren und den Randalierer mit Hilfe seiner Kollegen in
Gewahrsam nehmen. Bei der Rangelei wurden einer der Beamten leicht verletzt.
Der 56-Jährige wehrte sich jedoch weiter und bespuckte, beleidigte und
bedrohte die Polizisten. Er wird nun wegen Widerstands, Körperverletzung,
Beleidigung und Bedrohung bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Anzeige
gebracht.
52-jähriger
Renault-Fahrer muß als Vorfahrts-
muffel für 10.000 € in eigene Tasche greifen
Winnenden/Rems-Murr-Kreis. Ein 52-jähriger Renault-Lenker be-fuhr
am Freitag, gegen 16:55 Uhr, die Anschlussstelle Sch-waikheim/Korb an der B
14. An der Einmündung zur K 1850 wollte er auf diese einfahren und
missachtete dabei die Vorfahrt eines von links kommenden Kleintransporters.
Bei der Kollision im Einmündungsbereich wurde der 52-Jährige leicht
verletzt. An seinem Pkw entstand ein Totalschaden. Der Gesamtschaden des
Unfalls beträgt 10.000 Euro.
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