AIZ-Polizeibericht vom 02.08. 2015                  
Freitags-Drama in Neuler zwischen Rathaus und Bäcklerei :
46-jähriger
Radler hatte am Freitag Pech: 41-
jähriger wollte abbiegen: "Schwer verletzt"

Samstag in  Aalen in Richtung Treppach Alkoholisiert u. ohne
Licht unterwegs: 10.000 Euro Sach-Schaden: Lappen ist weg

Aalen. Am Freitag gegen 11:25 Uhr wollte ein 41-jähriger Autofahrer im Bereich der Alten Heidenheimer Straße und Hirschbachstraße nach links in eine Sackgasse abbiegen. Beim Abbiegen übersah er offenbar einen 46-jährigen Fahrradfahrer, der auf einem Radweg entlang der Hirschbachstraße fuhr. Durch die Kollision stürzte der Radfahrer und wurde schwer verletzt. Die Schadenshöhe beläuft sich auf etwa 2.500 EUR.

Drama von Neuler spielte sich an der Bäck-
erei/Rathaus ab:Nach dem Einkauf geflüchtet

Neuler. Am Freitag zwischen 05:15 Uhr und 05:30 Uhr parkte eine bislang unbekannte Frau mit ihrem weißen PKW vor einer Bäckerei gegenüber vom Rathaus in der Hauptstraße. Offensichtlich wurde der PKW nicht ausreichend gesichert und machte sich selbstständig. Er rollte führerlos über die Fahrbahn und stieß letztendlich gegen das Treppengeländer vom Rathauseingang. Die Schadenshöhe dürfte sich auf etwa 2.000 EUR belaufen. Nach Beendigung der Einkäufe setzte sich die Frau ans Steuer und fuhr unbeirrt davon. Personen, die Hinweise zu dem gesuchten PKW, bei dem es sich möglicherweise um einen weißen Opel Astra gehandelt haben könnte, geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeirevier Ellwangen (07961/930-0) in Verbindung zu setzen.

Am Samstag in  Aalen: Alkoholisiert u. ohne
Licht unterwegs - 10.000 Euro Sach-Schaden

Aalen. Am Samstag gegen 03:20 Uhr befuhr eine 21-Jährige mit ihrem PKW die Wasseralfinger Straße in Richtung Treppach. Offenbar war das Licht am PKW nicht eingeschaltet. An der Einmündung zur Reinhard-von-König-Straße missachtete eine 56-jährige Autofahrerin die Vorfahrt der 21-Jährigen. Durch den Zusammenstoß entstand ein Schaden von ca. 10.000 EUR. Da bei der 21-Jährigen Alkoholbeeinflussung festgestellt wurde, mußte bei ihr eine Blutentnahme durchgeführt und ihr Führerschein einbehalten werden.