AIZ-Polizeibericht vom 08.
JANUAR 2017
PP Aalen: Kreative Variante aber eine "alte Betrugsmasche":
Aalener bekommt vom
Gewinn keine 20.000
€ sondern um 700 Euro "Gebühren" betrogen
In Aalen hatte der "VfR"-Schmierfink keine Freiflächen mehr
und wich nun auch auf Ellwanger Stadthalle und Bahnhof aus
Meist nur
Traum und keinerlei Realität: Geldspiel im Internet.
Aalen.
Die alte Betrugsmasche "Gewinnversprechen" hat sich
vermutlich so stark unter den potentiellen Opfern
herum gespro-chen, dass sie nicht mehr ausreichend rentabel ist. Nun
haben die Betrüger kreativ nachgerüstet und das natürlich kein Stück weniger
kriminell. Das bekannte Gewinnversprechen läuft ja so, dass jemand auch aus
dem Ostalbkreis den Anruf bekommt
"Sie haben gewonnen" und dabei meist deutlich fünfstellige Beträge
versprochen werden. Für den neuen Reichtum muss nur der klitzekleine
Umweg über eine finanzielle Vorleistung gemacht werden.
Umweg kommt als Gebühren, Notarkosten
und muss natürlich auch überwiesen werden
Der Umweg kommt als Gebühren, Notarkosten oder ähnliches daher und muss
natürlich vorher überwiesen werden. Das überwiesene Geld ist dann,
meist unwiederbringlich, weg. Vor dieser Masche wird seit Jahren
gewarnt und das wohl so erfolgreich, dass die Betrüger neue Wege
gehen. Auch jetzt wird immer noch "irgendjemand" angerufen, auch jetzt wird
noch immer eine hohe Gewinnsumme versprochen. Genauso geschehen, vor
einiger Zeit im Raum Aalen. Der Aalener erhielt das Gewinnversprechen,
in diesem Fall über 20.000 Euro, und erhielt auch die
Aufforderung, zunächst 700 Euro Notarkosten zu überweisen. Als er
widersprach und das als möglichen Trick enttarnte, wurde ihm die Möglichkeit
aufgezeigt, die 700 Euro von seinem Gewinn abzuzweigen.
Wenn er damit einverstanden ist bekäme er
das Geld sofort auf sein Konto überwiesen
Wenn er damit einverstanden ist, bekäme er das benötigte
Geld auf
sein Konto überwiesen und müsse es nur weiterleiten. Mit
dieser
Variante zeigte sich der Aalener einverstanden und, wie
eigentlich
gar nicht erwartet, trudelte bei ihm auf dem Konto
tatsächlich eine
700-Euro-Überweisung ein. Das Geld, das ihm ja scheinbar
tatsächlich gehörte,
konnte er ja weiterleiten, glaubte er. Und als dann der versprochene
Gewinn nicht eintraf, ging er nicht zur Polizei, denn die
700 Euro fehlten ihm ja nicht wirklich, da er sie ja zuvor nicht besessen
hatte.
Über das Internet
Fernseher auch der Aale-
ner als günstiges "Schnäppchen" angeboten
Die Polizei wurde aber durch jemanden anderen auf den Plan
gerufen. Bei einer Polizeidienststelle irgendwo in Deutschland hatte
ein Mann Anzeige erstattet, weil er für einen Fernsehkauf bei einer
Internetversteigerung 700 Euro bezahlt, das bezahlte Gerät aber nie
erhalten hatte. Als Verkäufer nannte der Anzeigeerstatter
unseren
Aalener und der erhielt nun Besuch von der Polizei. Er fiel aus allen
Wolken, denn er hatte nie einen Fernseher zum Kauf angeboten,
allerdings, wie sich herausstellte, tatsächlich das Geld des
Internet-bieters erhalten. Und das war so gekommen:
Die Aalener
Polizei-Ermittlungen sind noch
lange nicht abgeschlossen: Schaden-Ersatz?
Der Fernsehkäufer war in der Auktion unterlegen, aber als
Bieter für
die Betrüger erkennbar. Die nahmen Kontakt mit ihm auf und erzählten
ihm, dass der Bieter, der den Zuschlag erhalten hatte, vom Kauf
zurückgetreten wäre und er jetzt das Gerät zu seinem Gebot erhalten
könne. Dafür müsse er diesen Betrag nur zuvor überweisen. Als
Empfängerkonto-Inhaber wurde unser Aalener benannt. Der war nun im
Besitz der 700 Euro "aus seinem Gewinn" und schloss den Betrugskreislauf,
als er die 700 Euro des Fernseh-käuferes ohne Gewinn an die Betrüger weite
leitete.Betrogen
ist nun zunächst der Fernsehkäufer. In der Folge können nun
aber sicher die Transaktionen auch zivilrechtlich überprüft werden,
wobei auch eine Schadensersatzpflicht des Aalener ins Spiel kommen
könnte. Und auch die Polizei prüft, ob die Beteiligten sich strafrechtlich
ver-antworten müssen; diese Ermittlungen laufen noch.
Gewinne ohne Teilnahme an Gewinnspielen
aber mit Vorkasse bleiben unwahrscheinlich
Wie man sich schützen kann? Gewinne ohne Teilnahme an
Gewinn-spielen bleiben unwahrscheinlich. Vorkasse
zu leisten, in der Hoffnung auf einen Geldregen ist nicht empfehlenswert.
Geld aus einer Quelle zu erhalten, die man nicht kennt
und für die man nie eine Leistung erbringen musste, ist mehr als
unwahrscheinlich. Also: Finger weg von Vorkasse und "fremdem/eignen"
Geld. Und als Bieter einer Auktion? Zumindest nicht auf unbekannte Kontakte
reagieren, die ungefragt von außerhalb der bereits besuch-ten Internetplattform
kommen, so der Rat des PP Aalen.
"VfR"-Methode in Aalen an Wegweisern nun
auch am Bahnhof und Stadthalle Ellwangen
Aalen/Ellwangen. An Aalen
befindet sich an fast jedem zweiten Wegweiser ein "VfR"-Aufkleber der meist
auch den Wegweiser-hinweis überdeckt. Solche Aufkleber sind nicht ohne
Leioter oder Hilfsmittel wegen der Höhe der Wegweiser anzubringen.
Jezt hat sich diese Schmierfinken-Methode nun massiv auch auf Ellwangen
übertragen, weiß das Revier Ellwangen zu berichten: "Zu mehreren
Sachbeschädigungen durch Farbschmierereien kam es in den letz-ten Tagen
zwischen der Stadthalle und dem Bahnhof als Sach-beschädigungen durch
Graffitis. Die Beseitigung der Schmierereien in den Farben des VFR Aalen
schlägt mit mehreren tausend Euro zu Buche. Zeugen, die Hinweise zu den
Tätern geben können, werden gebeten, sich beim Polizeirevier Ellwangen
unter 07961 9300 zu melden".
Neues aus Nachbarkreisen des
Polizeipräsidiums Aalen
In Crailsheim
flüchtete vergeblich schwer
Betrunkener vor Polizei und Streifenwagen
Crailsheim/Schwäbisch Hall. Am Freitag gegen 06:00 Uhr fiel
einer Streifenwagenbesatzung in der Ellwanger Straße ein Audi A4 auf, der
innerorts mit hoher Geschwindigkeit einen anderen Pkw überholte. Die
Anhaltezeichen der Polizeibeamten ignorierte der Pkw-Lenker. Auf Höhe der
dortigen Bäckerei fuhr er gegen den Bordstein. Hier konnte der Pkw vom
Streifenwagen überholt und an der Zufahrt zum Kreisverkehr gestoppt werden.
Bei der anschließ-enden Kontrolle wurde festgestellt, dass der Fahrer unter
Alkohol-einfluss stand. Da der Pkw vorne rechts erhebliche Beschädigungen
aufwies, wird vermutet, dass der Fahrer zuvor auf der Strecke zwischen der
Diskothek P1 und der Anhalteörtlichkeit einen Unfall verursacht hat.
Zeugen, die Hinweise zu der Trunkenheitsfahrt geben können oder mögliche
Geschädigte melden sich bitte beim Polizeirevier Crailsheim unter Tel.:
07951/4800.
Dümmste
Fluchtfahrt in Kirchberg: Für Poliz-
ei bayerisches Kennzeichen zurück gelassen
Kirchberg/Jagst/Crailsheim. "Gegen Laterne gefahren und
geflü-chtet": Bereits in der Nacht auf Freitag kam ein bislang unbekannter
Pkw-Lenker in der Raiffeisenstraße auf Höhe der Kläranlage von der Fahrbahn
ab, überfuhr einen Leitpfosten und prallte gegen den Masten einer
Straßenlaterne. Der Mast wurde dabei aus dem Fundament gerissen. Der
Verursacher entfernte sich anschließend von der Unfallstelle. An der
Unfallstelle blieben einige Fahrzeugteile zurück. Unter anderem eine
Kennzeichenhalterung eines bayeri-schen Autohauses wo das Unfallauto neu
gekauft war. Zeugen, die Angaben zum Unfallhergang oder Verursacher geben
können, werden gebeten, sich beim Polizeirevier Crailsheim unter Tel.:
07951 4800 zu melden.
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