AIZ-Polizeibericht vom 08. JANUAR 2017         
PP Aalen: Kreative Variante aber eine "alte Betrugsmasche":
Aalener bekommt vom Gewinn keine 20.000
€ sondern um 700 Euro "Gebühren" betrogen

In Aalen hatte der "VfR"-Schmierfink keine Freiflächen mehr
und wich nun auch auf Ellwanger Stadthalle und Bahnhof aus

Meist nur Traum und keinerlei Realität: Geldspiel im Internet. 

Aalen. Die alte Betrugsmasche "Gewinnversprechen" hat sich vermutlich so stark unter den potentiellen Opfern  herum gespro-chen, dass sie nicht mehr ausreichend rentabel ist. Nun  haben die Betrüger kreativ nachgerüstet und das natürlich kein Stück weniger kriminell. Das bekannte Gewinnversprechen läuft ja so, dass jemand auch aus dem Ostalbkreis den Anruf bekommt "Sie haben gewonnen" und dabei meist deutlich fünfstellige Beträge versprochen werden. Für den neuen Reichtum muss nur der klitzekleine Umweg über eine finanzielle Vorleistung gemacht werden. 

Umweg kommt als Gebühren, Notarkosten
und muss natürlich auch überwiesen werden

Der Umweg kommt als Gebühren, Notarkosten oder ähnliches daher und
 muss natürlich vorher überwiesen werden. Das überwiesene Geld ist dann, meist unwiederbringlich, weg. Vor dieser Masche wird seit Jahren gewarnt und das wohl so erfolgreich, dass die Betrüger neue Wege gehen. Auch jetzt wird immer noch "irgendjemand" angerufen, auch jetzt wird noch immer eine hohe Gewinnsumme versprochen. Genauso geschehen, vor einiger Zeit im Raum Aalen. Der Aalener erhielt das Gewinnversprechen, in diesem Fall über 20.000 Euro, und erhielt auch die Aufforderung, zunächst 700 Euro Notarkosten zu überweisen. Als er widersprach und das als möglichen Trick enttarnte, wurde ihm die Möglichkeit aufgezeigt, die 700 Euro von seinem Gewinn abzuzweigen. 

Wenn er damit einverstanden ist bekäme er
das Geld sofort auf sein Konto überwiesen

Wenn er damit einverstanden ist, bekäme er das benötigte Geld auf 
sein Konto überwiesen und müsse es nur weiterleiten. Mit dieser 
Variante zeigte sich der Aalener einverstanden und, wie eigentlich 
gar nicht erwartet, trudelte bei ihm auf dem Konto tatsächlich eine 
700-Euro-Überweisung ein. Das Geld, das ihm ja scheinbar tatsächlich gehörte, konnte er ja weiterleiten, glaubte er. Und als dann der versprochene Gewinn nicht eintraf, ging er nicht zur Polizei, denn die 700 Euro fehlten ihm ja nicht wirklich, da er sie ja zuvor nicht besessen hatte.

Über das Internet Fernseher auch der Aale-
ner als günstiges "Schnäppchen" angeboten

Die Polizei wurde aber durch jemanden anderen auf den Plan  gerufen. Bei einer Polizeidienststelle irgendwo in Deutschland hatte  ein Mann Anzeige erstattet, weil er für einen Fernsehkauf bei einer  Internetversteigerung 700 Euro bezahlt, das bezahlte Gerät aber nie 
erhalten hatte. Als Verkäufer nannte der Anzeigeerstatter unseren  Aalener und der erhielt nun Besuch von der Polizei. Er fiel aus allen Wolken, denn er hatte nie einen Fernseher zum Kauf angeboten,  allerdings, wie sich herausstellte, tatsächlich das Geld des  Internet-bieters erhalten. Und das war so gekommen:

Die Aalener Polizei-Ermittlungen sind noch
lange nicht abgeschlossen: Schaden-Ersatz?

Der Fernsehkäufer war in der Auktion unterlegen, aber als Bieter für die Betrüger erkennbar. Die nahmen Kontakt mit ihm auf und erzählten ihm, dass der Bieter, der den Zuschlag erhalten hatte, vom Kauf zurückgetreten wäre und er jetzt das Gerät zu seinem Gebot erhalten könne. Dafür müsse er diesen Betrag nur zuvor überweisen. Als Empfängerkonto-Inhaber wurde unser Aalener benannt. Der war nun im Besitz der 700 Euro "aus seinem Gewinn" und schloss den Betrugskreislauf, als er die 700 Euro des Fernseh-käuferes ohne Gewinn an die Betrüger weite leitete.Betrogen ist nun zunächst der Fernsehkäufer. In der Folge können nun aber sicher die Transaktionen auch zivilrechtlich überprüft werden, wobei auch eine Schadensersatzpflicht des Aalener ins Spiel kommen könnte. Und auch die Polizei prüft, ob die Beteiligten sich strafrechtlich ver-antworten müssen; diese Ermittlungen laufen noch.

Gewinne ohne Teilnahme an Gewinnspielen
aber mit Vorkasse bleiben unwahrscheinlich

Wie man sich schützen kann? Gewinne ohne Teilnahme an Gewinn-spielen bleiben unwahrscheinlich. Vorkasse zu leisten, in der Hoffnung auf einen Geldregen ist nicht empfehlenswert. Geld aus einer Quelle zu erhalten, die man nicht kennt und für die man nie eine Leistung erbringen musste, ist mehr als unwahrscheinlich. Also: Finger weg von Vorkasse und "fremdem/eignen" Geld. Und als Bieter einer Auktion? Zumindest nicht auf unbekannte Kontakte reagieren, die ungefragt von außerhalb der bereits besuch-ten Internetplattform kommen, so der Rat des PP Aalen.

"VfR"-Methode in Aalen an Wegweisern nun
auch am Bahnhof und Stadthalle Ellwangen

Aalen/Ellwangen. An Aalen befindet sich an fast jedem zweiten Wegweiser ein "VfR"-Aufkleber der meist auch den Wegweiser-hinweis überdeckt. Solche Aufkleber sind nicht ohne Leioter oder Hilfsmittel wegen der Höhe der Wegweiser anzubringen.  Jezt hat sich diese Schmierfinken-Methode nun massiv auch auf Ellwangen übertragen, weiß das Revier Ellwangen zu berichten: "Zu mehreren Sachbeschädigungen durch Farbschmierereien kam es in den letz-ten Tagen zwischen der Stadthalle und dem Bahnhof als Sach-beschädigungen durch Graffitis. Die Beseitigung der Schmierereien in den Farben des VFR Aalen schlägt mit mehreren tausend Euro zu Buche. Zeugen, die Hinweise zu den Tätern geben können, werden gebeten, sich beim Polizeirevier Ellwangen unter 07961 9300 zu melden".
Neues aus Nachbarkreisen des Polizeipräsidiums Aalen 

In Crailsheim flüchtete vergeblich schwer
Betrunkener vor Polizei und Streifenwagen

Crailsheim/Schwäbisch Hall. Am Freitag gegen 06:00 Uhr fiel einer Streifenwagenbesatzung in der Ellwanger Straße ein Audi A4 auf, der innerorts mit hoher Geschwindigkeit einen anderen Pkw überholte. Die Anhaltezeichen der Polizeibeamten ignorierte der Pkw-Lenker. Auf Höhe der dortigen Bäckerei fuhr er gegen den Bordstein. Hier konnte der Pkw vom Streifenwagen überholt und an der Zufahrt zum Kreisverkehr gestoppt werden. Bei der anschließ-enden Kontrolle wurde festgestellt, dass der Fahrer unter Alkohol-einfluss stand. Da der Pkw vorne rechts erhebliche Beschädigungen aufwies, wird vermutet, dass der Fahrer zuvor auf der Strecke zwischen der Diskothek P1 und der Anhalteörtlichkeit einen Unfall verursacht hat. Zeugen, die Hinweise zu der Trunkenheitsfahrt geben können oder mögliche Geschädigte melden sich bitte beim Polizeirevier Crailsheim unter Tel.: 07951/4800.

Dümmste Fluchtfahrt in Kirchberg: Für Poliz-
ei bayerisches Kennzeichen zurück gelassen

Kirchberg/Jagst/Crailsheim. "Gegen Laterne gefahren und geflü-chtet": Bereits in der Nacht auf Freitag kam ein bislang unbekannter Pkw-Lenker in der Raiffeisenstraße auf Höhe der Kläranlage von der Fahrbahn ab, überfuhr einen Leitpfosten und prallte gegen den Masten einer Straßenlaterne. Der Mast wurde dabei aus dem Fundament gerissen. Der Verursacher entfernte sich anschließend von der Unfallstelle. An der Unfallstelle blieben einige Fahrzeugteile zurück. Unter anderem eine Kennzeichenhalterung eines bayeri-schen Autohauses wo das Unfallauto neu gekauft war. Zeugen, die Angaben zum Unfallhergang oder Verursacher geben können, werden gebeten, sich beim Polizeirevier Crailsheim unter Tel.: 07951 4800 zu melden.

                                         
AIZ-Service                                    
(newsroom via RSS): http://www.presseportal.de/blaulicht/nr/110969
newsroom:http://www.presseportal.de/rss/dienststelle_110969.rss2