AIZ-Polizeibericht vom 05.08. 2017
Querungsinsel auf der B 290
westlich der Bahnlinie entsteht:
Trotz Neubau der
Fußgängerunterführung in
Jagstzell bleiben Eidechsen weiter geschützt
RP: Weniger Hochwasser-Gefahr und Dank
Neubau Absenkung
des Geländes östlich Bahnlinie - Blitzmarathon am Stausee
Jagstzell.
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat in diesen Tagen den
Planf-eststellungsbeschluss für den Neubau der Fußgängerunt-erführung in
Jagstzell erla-ssen. Vorhabenträger ist die Gemeinde Jagstzell. Der
Planfeststellungsbeschluss umfasst den Neubau einer reinen
Fußgän-gerunterführung in zentraler Ortslage der Gemeinde Jagstzell. Sie
wird einige Meter versetzt von der aktuellen Unterführung erbaut, welche
bisher ledi-glich zwei schmale Gehwege zur Querung der Bahnlinie
Ellwangen-Crailsheim vorsieht, die sich zudem neben der Fahrbahn der B 290
und dem offenen Kerlesbach befinden.
Verkehrs-Sicherheit
wird auch für Bahnlinie
Ellwangen-Crailsheim u. dem Bahnhof erhöht
Darüber hinaus wird im Rahmen des
Neubaus eine Absenkung des Geländes östlich der Bahnlinie auf das Niveau der
Straße „An der Jagstbrücke“ erfolgen, da aufgrund der Topographie die
bisherige Unterführung im Hochwasserfall sehr schnell überflutet wurde.
Außerdem wird eine Querungsinsel auf der B 290 westlich der Bahnlinie
errichtet. Durch die Realisierung der separaten Fußgän-gerunterführung unter
der Bahnlinie Ellwangen-Crailsheim zwischen der bestehenden
Eisenbahnüberführung über die B 290 und dem Bahnhof Jagstzell wird die
Verkehrssicherheit erhöht, eine neue Verbindung zwischen den beiden
Gemeindeteilen geschaffen und die Querungsmöglichkeit der Bahnlinie bei
Hochwasser verbessert.
Naturschutzrechtlicher
Ausgleich für Eingri-
ffe des Vorhabens "in Natur und Landschaft"
Als naturschutzrechtlicher Ausgleich für die Eingriffe des Vorhabens in die
Natur und Landschaft sind u.a. die Herstellung von Eidechsenlebensräumen,
die Anlage von Benjeshecken mit Saumstrukturen sowie die Wiederherstellung
und Neuanlage von Fettwiesen und Zierrasenflächen vorgesehen. Des Weiteren
ist die Neupflanzung von Einzelbäumen und Feldhecken geplant. Der
Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen we-rden in
der Zeit von Montag, 7. August, bis einschließlich Montag, 21. August 2017
bei der Gemeindeverwaltung Jagstzell zur Einsicht ausgelegt. Darüber hinaus
können der Planfeststell-ungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen
mit Beginn der Auslegung auf der Internetseite des Regierungspräsidiums
Stuttgart (www.rp-stuttgart.de) unter Abteilungen > Abteilung 2 > Referat 24
> Planfeststellungen > Aktuelle Planfeststellungsbeschlüsse eingeseh-en
werden.
Aalener Polizei
blitzte am Bucher Stausee 37
Schnellfahrer: Spitzen-Reiter mit 167 km/h
Rainau. Die Verkehrspolizei führte am Mittwochvormittag auf der
B290, auf Höhe des Stausees Buch, Geschwindigkeitskontrollen durch. Dabei
stellten die Beamten im Zeitraum zwischen neun Uhr und zwölf Uhr 37 Verstöße
fest. Von diesen waren sieben Fahrer bei den erlaubten 100 km/h so schnell,
dass sie nun mit Punkten in Flensburg rechnen müssen. Der traurige
Spitzenreiter war der Fahrer eines Mercedes Coupes, der mit 167 km/h
gemessen wurde. Ihm drohen nun 440 Euro Bußgeld, zwei Punkte sowie ein
zwei-monatiges Fahrverbot.
Schwäbisch Gmünd: In Schlangenlinien unterwegs Ein 61-Jähriger fiel am
Mittwochabend Verkehrsteilnehmern auf, als er gegen 20 Uhr mit seinem Ford
in der Güglingstraße in Schlangenlinien unterwegs war. Der Mann wurde in
Bettringen von einer Polizeistreife einer Kontrolle unterzogen. Dabei
stellten die Ordnungshüter fest, dass der 61-Jährige mit rund drei Promille
Alkohol unterwegs war. Er musste deshalb die Beamten mit zur Blutprobe
begleiten, sein Führerschein wurde einbehalten.
Neues aus den Nachbarkreisen des PP
Aalen
Faust aufs Auge: Schwäbisch Haller
Schläge-
rei auf dem Bolzplatz auf den "Weilerwiesen"
Schwäbisch Hall.
Am Mittwoch gegen 23:00 Uhr haben sich zwei Männer im Alter von 28 Jahren
und 30 Jahren auf dem Bolzplatz in der Weilerwiese gestritten. Im Verlauf
des Streites schlug der 28-Jährige dem 30-Jährigen mit der Faust auf das
linke Auge, so dass dieser eine blutende Wunde oberhalb des Auges davon
trug. Die polizeilichen Ermittlungen dauern an.
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