AIZ-Polizeibericht vom 05.08. 2017
Querungsinsel auf der B 290 westlich der Bahnlinie entsteht:
Trotz Neubau der Fußgängerunterführung in
Jagstzell bleiben Eidechsen weiter geschützt
RP: Weniger Hochwasser-Gefahr und Dank Neubau Absenkung
des Geländes östlich Bahnlinie - Blitzmarathon am Stausee


Jagstzell. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat in diesen Tagen den Planf-eststellungsbeschluss für den Neubau der Fußgängerunt-erführung in Jagstzell erla-ssen. Vorhabenträger ist die Gemeinde Jagstzell. Der Planfeststellungsbeschluss umfasst den Neubau einer reinen Fußgän-gerunterführung in zentraler Ortslage der Gemeinde Jagstzell. Sie wird einige Meter versetzt von der aktuellen Unterführung erbaut, welche bisher ledi-glich zwei schmale Gehwege zur Querung der Bahnlinie Ellwangen-Crailsheim vorsieht, die sich zudem neben der Fahrbahn der B 290 und dem offenen Kerlesbach befinden.

Verkehrs-Sicherheit wird auch für Bahnlinie
Ellwangen-Crailsheim u. dem Bahnhof erhöht
Darüber hinaus wird im Rahmen des Neubaus eine Absenkung des Geländes östlich der Bahnlinie auf das Niveau der Straße „An der Jagstbrücke“ erfolgen, da aufgrund der Topographie die bisherige Unterführung im Hochwasserfall sehr schnell überflutet wurde. Außerdem wird eine Querungsinsel auf der B 290 westlich der Bahnlinie errichtet. Durch die Realisierung der separaten Fußgän-gerunterführung unter der Bahnlinie Ellwangen-Crailsheim zwischen der bestehenden Eisenbahnüberführung über die B 290 und dem Bahnhof Jagstzell wird die Verkehrssicherheit erhöht, eine neue Verbindung zwischen den beiden Gemeindeteilen geschaffen und die Querungsmöglichkeit der Bahnlinie bei Hochwasser verbessert.

Naturschutzrechtlicher Ausgleich für Eingri-
ffe des Vorhabens "in Natur und Landschaft"

Als naturschutzrechtlicher Ausgleich für die Eingriffe des Vorhabens in die Natur und Landschaft sind u.a. die Herstellung von Eidechsenlebensräumen, die Anlage von Benjeshecken mit Saumstrukturen sowie die Wiederherstellung und Neuanlage von Fettwiesen und Zierrasenflächen vorgesehen. Des Weiteren ist die Neupflanzung von Einzelbäumen und Feldhecken geplant. Der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen we-rden in der Zeit von Montag, 7. August, bis einschließlich Montag, 21. August 2017 bei der Gemeindeverwaltung Jagstzell zur Einsicht ausgelegt. Darüber hinaus können der Planfeststell-ungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen mit Beginn der Auslegung auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart (www.rp-stuttgart.de) unter Abteilungen > Abteilung 2 > Referat 24 > Planfeststellungen > Aktuelle Planfeststellungsbeschlüsse eingeseh-en werden. 

Aalener Polizei blitzte am Bucher Stausee 37
Schnellfahrer: Spitzen-Reiter mit 167 km/h

Rainau.
Die Verkehrspolizei führte am Mittwochvormittag auf der B290, auf Höhe des Stausees Buch, Geschwindigkeitskontrollen durch. Dabei stellten die Beamten im Zeitraum zwischen neun Uhr und zwölf Uhr 37 Verstöße fest. Von diesen waren sieben Fahrer bei den erlaubten 100 km/h so schnell, dass sie nun mit Punkten in Flensburg rechnen müssen. Der traurige Spitzenreiter war der Fahrer eines Mercedes Coupes, der mit 167 km/h gemessen wurde. Ihm drohen nun 440 Euro Bußgeld, zwei Punkte sowie ein zwei-monatiges Fahrverbot.

Schwäbisch Gmünd: In Schlangenlinien unterwegs Ein 61-Jähriger fiel am Mittwochabend Verkehrsteilnehmern auf, als er gegen 20 Uhr mit seinem Ford in der Güglingstraße in Schlangenlinien unterwegs war. Der Mann wurde in Bettringen von einer Polizeistreife einer Kontrolle unterzogen. Dabei stellten die Ordnungshüter fest, dass der 61-Jährige mit rund drei Promille Alkohol unterwegs war. Er musste deshalb die Beamten mit zur Blutprobe begleiten, sein Führerschein wurde einbehalten.

Neues aus den Nachbarkreisen des PP Aalen
Faust aufs Auge: Schwäbisch Haller Schläge-
rei auf dem Bolzplatz auf den "Weilerwiesen"
Schwäbisch Hall.
Am Mittwoch gegen 23:00 Uhr haben sich zwei Männer im Alter von 28 Jahren und 30 Jahren auf dem Bolzplatz in der Weilerwiese gestritten. Im Verlauf des Streites schlug der 28-Jährige dem 30-Jährigen mit der Faust auf das linke Auge, so dass dieser eine blutende Wunde oberhalb des Auges davon trug. Die polizeilichen Ermittlungen dauern an.
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