AIZ-Polizeibericht vom 24. Mai 2017                 
Kaum zu glauben aber im Zeitalter des Busfahrens untragbar_
Im OVA-Bus an der Haltestelle Bottich Beför-derungspflicht verweigert und raus aus Bus
21 Uhr am Montag 22.05. 17 um 21 Uhr deshalb von Sexgeilen
angemacht und verfolgt und Handy zertrümmert: Die Anzeige
?

Wieder Ärger mit 1 Busfahrer der OVA.  AIZ-Foto: Dieter Geissbauer
Aalen.
Kaum zu glauben aber es entspricht der nackten Wahrheit und zeigt wieder wie wichtig es ist dass OVA-Fahrer ihrer "Beförderungspflicht" nachkommen und nicht grundlos ein 20-jähriges Mädchen aus Aalen "aus dem Bus raus wirft" mit der Begründung die Schülerin hätte es als "Betrügerin" mit der Masche mit Busfahrkarten von "Fahr-Bus" wieder versucht Linien der OVA zu benutzen. Dabei hatte das Mädchen gültige Busfahrkarten einmal das Schüler-Abo Ostalb des Fahrbus (Ellwangen und Gmünd) und das "Ostalb-Abo" mit dem sie berechtigt war auf der ganzen Ostalb mit Bus oder Zug zu fahren.

Schlimm war nur dass OVA-Busfahrer ehrli-
che 20-jährige als "Betrügerin" bezeichnete

Schlimm war nur dass der OVA-Busfahrer die 20-jährige als "Betrügerin" bezeichnete ohne zu begründen und draußen vor dem Bus ist ihr auch noch das Handy aus der Hose gefallen auf dem weg zur "Steinertgasse" zerschellt. Das war lange noch nicht alles: Das hübsche blonde Mädchen wurde dann in der Weststadt von sexgeileen Jugendlichen gesichtet und verfolgt. Am Ende war sie schneller und Gott sei Dank kam auch schon der Papa um sie an der Steinert-Kreuzung in Sicherheit vor den Sittenstrolchen zu bringen.

Folge des Fehlverhaltens der Busfahrers der
um neun Uhr am Abend
"Kleinbus" steuerte
Alles eine Folge des Fehlverhaltens der Busfahrer, der um neun Uhr am Abend nicht mit dem Großbus sondern Ersatzbus fuhr und anscheinend nicht auf den Publikums vorbereitet und eingestellt wurde. Denn leider gibt es in Aalen wegen der Bus-Gebietsaufteilung zwischen Fahrbus und OVA noch keine einheitlichen Fahrkarten, sodaß Aalener Schüler ein Ostalb-Abbo als Karte haben und Schüler vom Umland von Ellwangen bis Gmünd (außer Aalen) müssen 2 Karten mit sich führen, die anscheinend neuerdings von OVA-Busfahrern nicht anerkannt werden oder die sie noch nicht kennen. Fairerweise muß betont werden dass das Mädchen zuerst die falsche Karte und dann die ABO-Karte zeigte.

Da solche OVA-Pannen jedem Schulkind pa-
ssieren können bald neu: "Am OVA-Pranger"

Da solche OVA-Pannen jedem Schulkind passieren können und weil das 20-jährige Mädchen wegen des Busfahrers fast Opfer einer öffentliche Vergewaltigung wurde und weil dies bei der AIZ nicht der einzige bekannte Fall ist haben wir dem Mädchen empfohlen bei der Aalener Polizei Anzeige wegen Verstoßes der Beförderungspflicht zu stellen. Das muß aber das betroffene Mädchen selbst für sich entscheiden und als Volljährige mit 20 selbst bei der Polizei anzeig-en. Dennoch haben wir den Fall fast live miterlebt und geprüft und die OVA um eine Stellungnahme gebeten die wir nicht kommentieren möchten aus Respekt vor dem Wissen dass die verantwortlichen Gebrüder Rau keine Fehlleistungen ihrer Busfahrer abdecken sondern in der Regel schnell, fair und ordentlich recheriert und ohne einseitige Emotionen Stellung nehmen. Da der Busfahrer erst um drei Uhr wieder heute seinen Dienst im Bus aufnehmen sollte war erst nach 16 Uhr heute folgende Stellungnahme ungekürzt von der OVA zu erreichen die wie wie immer aus Fairniß ungekürzt abdrucken.

Aktuelle OVA-Stellungnahme  an AIZ ungek-
ürzt zum vorliegenden Fall der 20-jährigen

Sehr geehrter Herr Geissbauer!
Am 23.05.2017 um 14:21 schrieb aaleninfo@ok.de:
> Kaum zu glauben aber es entspricht der nackten Wahrheit und
> zeigt wieder wie wichtig es ist dass OVA-Fahrer ihrer
> "Beförderungspflicht" nachkommen und nicht grundlos ein
> 20-jähriges Mädchen aus Aalen "aus dem Bus raus wirft" mit der
> Begründung die Schülerin hätte es als "Betrügerin" mit der Masche
> mit Busfahrkarten von "Fahr-Bus" wieder versucht Linien der OVA zu
> benutzen. Dabei hatte das Mädchen gültige Busfahrkarten einmal das
> Schüler-Abo Ostalb des Fahrbus (Ellwangen und Gmünd) und das
> "Ostalb-Abo" mit dem sie berechtigt war auf der ganzen Ostalb mit
> Bus oder Zug zu fahren.

Wir haben mit dem Busfahrer gesprochen. Er schildert den Fall aus
seiner Sicht so: Die junge Dame stieg in den Bus ein und zeigte eine
Fahrkarte vor, hielt dabei aber einen Teil des Fahrausweises verdeckt.
Unsere Fahrer sind angewiesen, hin und wieder die vorgezeigten
Fahrausweise genauer zu kontrollieren. Dies hat er hier getan und
darum gebeten, die Karte vollständig sehen zu können.

Dabei stellte er fest, dass die Karte hier nicht gültig war, d.h.
nicht zur Mitfahrt berechtigte. Nach seinen Angaben handelt es sich um
ein FahrBus-Schüler-Abo für Schüler, die keinen Eigenanteil bezahlen
müssen. Dieses Abo enthält keine verbundweite Netzöffnung und ist
deshalb im OVA-Stadtbusverkehr nicht gültig.

Unter der Annahme, dass die Angaben unseres Fahrers korrekt sind, war
seine Entscheidung, den Fahrausweis nicht zu akzeptieren, richtig.
Sollte unser Fahrer sich geirrt haben und es sich doch um ein
Ostalb-Abo mit Netzöffnung handeln, bitten wir um Vorlage der
Fahrkarte zur Überprüfung.

> Schlimm war nur dass der OVA-Busfahrer die 20-jährige als
> "Betrügerin" bezeichnete ohne zu begründen

Der Fahrer hat höflich darauf hingewiesen, dass der vorgezeigte
Fahrausweis nicht gelten würde. Eine Mitfahrt sei durch Kauf eines
Einzelfahrscheins möglich. Die Kundin konnte oder wollte dies nicht.

Stattdessen gab sie an, mit dieser Fahrkarte schön öfter unbeanstandet
mit OVA gefahren zu sein.
Unser Fahrer erwiderte, dass er dies nicht ausschließen könne, denn
bei einer einfachen Sichtkontrolle fällt die Nicht-Gültigkeit nicht
sofort auf. Wenn mit dieser Karte schon öfter bei OVA mitgefahren
wurde, dann habe sie die OVA "schon öfter betrogen". Diese Wortwahl
ist unglücklich, denn sie impliziert ein bewusstes Handeln, was nicht
nachgewiesen werden kann. Eigentlich hätte er sagen sollen, dass sie
schon mehrmals - möglicherweise unwissentlich - mit nicht gültigem
Fahrausweis mitgefahren sei und bisher einfach Glück gehabt habe. Die
Tatsache, dass dies bisher noch keinem OVA-Fahrer aufgefallen ist,
ändert nichts daran, dass die Karte nicht gültig ist.

> und draußen vor dem Bus ist ihr auch noch das Handy aus der Hose
> gefallen auf dem weg zur "Steinertgasse" zerschellt. Das war lange
> noch nicht alles: Das hübsche blonde Mädchen wurde dann in der
> Weststadt von sexgeileen Jugendlichen gesichtet und verfolgt. Alles
> eine Folge des Fehlverhaltens der Busfahrer

Die weiteren Ereignisse dem Fahrer anzulasten halten wir für weit
hergeholt. Sowohl für das Herunterfallen des Handys als auch für
das Auftauchen einer Gruppe Jugendlicher kann unser Fahrer nichts.

> Denn leider gibt es in Aalen wegen der Bus-Gebietsaufteilung
> zwischen Fahrbus und OVA noch keine einheitlichen Fahrkarten,
> sodaß Aalener Schüler ein Ostalb-Abbo als Karte haben und Schüler
> vom Umland von Ellwangen bis Gmünd (außer Aalen) müssen 2 Karten
> mit sich führen, die anscheinend neuerdings von OVA-Busfahrern
> nicht anerkannt werden oder die sie noch nicht kennen.

Die Darstellung ist nicht richtig. Es gibt einheitliche, bei mehreren
bzw. allen Busunternehmen gültige Fahrkarten. Die hier vorliegende
Karte ist aber eine, die vom Ostalbkreis bezahlt wird. Für diese
Karten gibt es besondere Regelungen, die der Ostalbkreis festgelegt
hat: dass es nämlich kein Ostalb-Abo ist und deshalb keine Netzöffnung
beinhaltet.

> [...] dass die verantwortlichen Gebrüder Rau keine Fehlleistungen
> ihrer Busfahrer abdecken sondern in der Regel schnell, fair und
> ordentlich recheriert und ohne einseitige Emotionen Stellung
> nehmen. Da der Busfahrer erst um drei Uhr wieder heute seinen
> Dienst im Bus aufnehmen sollte war erst nach 16 Uhr heute folgende
> Stellungnahme ungekürzt von der OVA zu erreichen die wie wie immer
> aus Fairniß ungekürzt abdrucken.

Wie bereits erwähnt konnten wir aus den uns bisher vorliegenden
Informationen kein Fehlverhalten unseres Fahrers feststellen. Die in
der Folge für die junge Damen aufgetretenen Unannehmlichkeiten tun uns
leid, sind aber nicht durch OVA bzw. einen Mitarbeiter zu verantworten.


Mit freundlichen Grüßen,
Peter Rau
--
OVA-Omnibus-Verkehr Aalen, Dipl.Ing.Rau GmbH+Co KG
Gartenstr.127-129, 73430 Aalen
Sitz Aalen, Amtsgericht Ulm HRA 500132
Persönl.haftende Gesellschafterin: Dipl.Ing.Rau Verw.ges.mbH
Sitz Aalen, Amtsgericht Ulm HRB 500548
Geschäftsführer: Friedel Rau, Ulrich Rau, Peter Rau



Karten berechtigen doch im ganzen Ostalbk-
reis alle Buslinien und Bahnlinien zu nutzen
!

Anmerkung der AIZ-Redaktion:
Leider mußten wir heute schon aufgrund vieler Leserreaktionen per Mail und Telefon feststellen, dass es sich um keinen Einzelfall handelte und haben deshalb die Richtigkeit der beiden Karten per Fax der OVA nachgewiesen, die nicht der Landkreis bezahlt, sondern die Eltern selbst bzw. die "Teilhabe" und berechtigt im ganzen Ostalbkreis alle Buslinien und Bahnlinien zu nutzen. Das müsste eigentlich bei der OVA und dem Fahrer der die hübsche blonde 20-jährige aus dem Bus warf bekannt sein müssen. Eine Entschuldigung ist fällig! Ansonsten soll-ten dies die Gerichte klären und urteilen. Im übrigen werden wir aufgrund des Faxes mit den Karten die Fahrbus Ellwangen bitten dazu Stellung zu nehmen. denn hier wird offensichtlich ein Konkurrenzkampf auf dem Rücken der Schüler ausgetragen. Selbst die DB anerkennt - wie die OVA-Karten mit dem Punkt gleichwertig - m ganzen Ostalbkreis nur nicht bei der OVA?. Ein Skandal! Wir werden es unterstützen die Antworten vor Gericht zu klären und durch die Fahrbus Ellwangen. DG


Wenn auch dieser Fall vor Gericht kommen
sollte werden wir natürlich darüber berichten

Fazit: Man höre immer zwei Seiten und die OVA wird sicherlich dafür sorgen dass sich ein solcher lebensgefährlicher Vorfall durch ihre Busfahrer nicht mehr wiederholen kann. Wenn dieser Fall vor Gericht kommen sollte werden wir natürlich darüber berichten und bitten alle Leser solche Vorfälle nicht zu schlucken sondern dem "Fahrdienst" der OVA wenigstens telefonisch oder - wie in diesem Fall auch - schriftlich der OVA zu melden. Dieter Geissbauer  

Aalen: Falschen Fünfziger In einem Geschäft
in der Johann-Gottfried-Pahl-Straße gezückt

Aalen.
"Falscher Fünfziger": In einem Geschäft in der Johann-Gottfried-Pahl-Straße wollten zwei junge Männer am Montagmorgen kurz nach 9:00 Uhr einen falschen 50-Euro-Schein in Umlauf bringen. Die beiden Unbekannten hatten in dem Laden darum gebeten, 50 Euro an eine Adresse in Rumänien überweisen zu dürfen. Beide wiesen sich mit rumänischen Pässen aus. Als der Ladenbesitzer den von den Männern übergebenen 50-Euro-Schein durch sein Prüfgerät laufen ließ, wurde der Schein als Fälschung erkannt. Als die beiden Unbekannten den Warnton des Prüfgerätes hörten, griffen sie sofort nach ihren auf der Theke liegenden Pässen und flüchteten. Beide Männer sind ca. 25 bis 30 Jahre alt und ca. 175 cm groß. Einer hat blonde, der andere dunkelblonde Haare. Bekleidet waren beide Männer mit Jeanshosen und T-Shirts. Zeugenhinweise zu den Personen erbittet das Polizeirevier Aalen, Telefon: 07361/5240 entgegen.

Ellwangen:Schlägerei der Personen am Mon-
tagabend auf Markplatz an "Basilika-Kirche"

Ellwangen. Mehrere Personen sind am Montagabend auf dem Markplatz an der Basilikakirche in Streit geraten. Gegen 20.45 Uhr hatten ein 15 Jahre alter Grieche und ein 18 Jahre alter Deutscher einen geistig behinderten 55 Jahre alten weiteren Deutschen angesprochen, was wiederum von einem 19-Jährigen Deutschen als Provokation empfunden wurde. Daraus entwickelte sich ein Streit, der eskalierte, als ein weiterer, bislang nicht identifizierter Mann hinzukam. Schließlich kam es zu einer Schlägerei, wodurch sich drei Beteiligte leichte Verletzungen zuzogen. Als der 19-Jährige am Boden lag, soll dieser eine schwarze Pistole aus dem Hosenbund gezogen und drohend eingesetzt haben. Die Polizei war mit 4 Streifenbesatzungen im Einsatz. Die Ermittlungen dauern an. Zeugen, die sich bislang noch nicht bei der Polizei gemeldet haben, werden gebeten sich unter Telefon 07961/930-0 beim Polizeirevier Ellwangen zu melden.

Aus Nachbarkreisen des Polizeipräsidiums Aalen 
Backnang/Rems-Murr-Kreis. Öffentliche Poli-
zei-Bild-Fahndung nach Wohnungseinbruch

Backnang/Rems-Murr-Kreis. Wer kennt den Mann? Wie bereits berichtet (siehe Ursprungsmeldung), brachen Unbekannte am 02.02.2017 in ein Wohnhaus in der Hohenstaufenstraße ein. Auch ein versuchter Einbruch in der Rechbergstraße könnte auf das Konto derselben Täter gehen. Die Tatzeit konnte mittlerweile auf den Zeitraum zwischen 16 Uhr und 18.50 Uhr eingegrenzt werden. Die bisherigen kriminalpolizeilichen Ermittlungen führten bislang nicht zu den Tatverdächtigen. Es gelang jedoch durch Zeugenaussagen ein Phantombild eines der mutmaßlichen Einbrecher in der Hohens-taufenstraße zu fertigen. Der gesuchte Mann hielt sich zur Tatzeit an einem Buswartehäuschen im Rötlensweg auf und stand dort vermutlich "Schmiere". Der Mann wird als etwa 23 bis 25 Jahre alt und 1,70 Meter groß beschrieben. Er hatte eine kräftige Statur und kurze dunkle Haare. Zur Bekleidung ist lediglich bekannt, dass er eine dunkle, glänzende Daunenjacke trug. Hinweise nimmt die Kripo Waiblingen unter Telefon 07151/9500 entgegen. Das Bild ist unter nachfolgendem Link einsehbar:


Auf Panoramastraße in  Remshalden/Rems-
Murr-Kreis durch den scharfen Hund verletzt
Remshalen/Rems-Murr-Kreis. Auf einem Feldweg oberhalb der Panoramastraße wurde ein 48 Jahre alter Mann am Sonntag gegen 9 Uhr von einem Hund gebissen und dadurch leicht verletzt. Der nicht angeleinte schwarz/weiße Mischlingshund rannte dem Gesch-ädigten, der mit einem Fahrrad unterwegs war, zunächst hinterher, ehe er ihm in das linke Sprunggelenk biss. Weitere Hinweise auf den Halter des Hundes, der etwa 60 Jahre alt gewesen sein soll nimmt der Polizeiposten Remshalden unter Telefon 07151/72463 entgegen.

Crailsheim/Schwäbisch Hall: Ein Schwarzer
Montag mit gesamt 3  Unfällen hintereinander

Crailsheim/Schwäbisch Hall.
Am Montag um 09:22 Uhr ereignete sich in der Blaufelder Straße ein Verkehrsunfall, bei welchem letztendlich 4 Fahrzeuge beteiligt waren. Eine 31-jährige Ford Focus-Fahrerin fuhr vor einer 21-jährigen Ford Fiesta-Lenkerin die B290 aus Richtung Sattelorf kommend in Richtung Innenstadt. Kurz vor der Einmündung in die Schillerstraße musste die Focus-Fahrerin verkehrsbedingt anhalten. Die nachfolgende Fiesta-Fahrerin erkannte dies zu spät und fuhr auf den Focus auf. Hierbei entstand an den Fahrzeugen ein Schaden in Höhe von 7.000 Euro. Ein nachfolgender 71-jähriger Fahrer eines Daimler-Benz erkannte die Situation zu spät und fuhr seinerseits auf den verunfallten Ford Fiesta auf. Hierbei entstand an dem Daimler ein Schaden in Höhe von 10.000 Euro. Im weiteren Verlauf fuhr eine 44-jährige Lenkerin eines Ford Fiesta auf den vor ihr stehenden Daimler-Benz auf. Hierbei entstand an dem Ford ein Schaden in Höhe von 3.000 Euro. Bei den Unfällen wurde niemand verletzt.

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