AIZ-Polizeibericht vom: 04.10.2017
DB hat am Neckartor schon mit DB-Rädern eifrig vorgesorgt:
DUH schafft das was Angela Merkel nicht mö-
chte: Diesel-Fahrverbote in Stuttgart ab 2018
Dümmer geht es gar nicht mehr:
Ausgerechnet in Unterkochen
den 17 Jahre alten Daimler Benz 220 ohne Zulassung geraubt

Noch fahren die Busse am Hauptbahnhof ab die Richtung "Neckartor". Wie lange noch?      AIZ-Fotos: Dieter Geissbauer
Aalen/Stuttgart. "Diesel-Fahrverbote in Stuttgart ab 2018: Deutsche Umwelthilfe begrüßt Zustimmung des Landes Baden-Württemberg zur Sprungrevision Rechtmäßigkeit von Diesel-Fahrverboten wird am 22. Februar 2018 letztinstanzlich vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig entschieden – Stuttgarter Gerichtsurteil bestätigt Rechtsauffassung der DUH, dass das Grundgesetz und das Immissionsschutzrecht die beklagte Landesregierung dazu verpflichten, gegen die zu hohen Stickstoffdioxidwerte unmittelbar vorzugehen – Die heute vor dem Staatsministerium demons-trierenden Stuttgarter Bürger dürfen keinen weiteren „Dieselabgas-Winter“ erleiden" lautet heute am Tag der Deutschen Einheit die keiner mehr und dafür bezahlen will.


Alternativangebote: DB-Räder und sogar Ladestation am "Neckart

Die DUH-Klage "Saubere Luft auch in Stuttga-
rt und Umland (Ostalb) ist also nun rechtens

Die DUH fordert deshalb für Stuttgart als Sofortmaßnahme die Nachrüstung aller in die Stadt einfahrenden ÖPNV-Busse und Landes-/Kommunalfahrzeuge zur Einhaltung des Euro 6 Abgasg-renzwerts sowie Fahrverbote für Diesel mit temperaturgesteuerter Abschaltung der Abgasreinigung bei unter +10 Grad Celsius Die Landesregierung Baden-Württemberg hat heute in der von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gewonnen Klage gegen das Land für „Saubere Luft in Stuttgart“ ebenfalls der Sprungrevision zugestimmt. Damit wird die Rechtmäßigkeit von Fahrverboten im Rahmen einer Sprungrevision vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig kurzfristig geprüft werden.

VG Stuttgart urteilte gnadenlos: "Schutz bzw.
Gesundheitsschutz steht vor allem anderen

Das Verwaltungsgericht Stuttgart urteilte im Juli, dass ganzjährige umfassende Diesel-Fahrverbote ab Anfang 2018 in der Stuttgarter Umweltzone unausweichlich und rechtlich zulässig sind und keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit darstellen. Das Grundgesetz und das Immissionsschutzrecht verpflichte die Landesregierung, gegen die zu hohen Stickstoffdioxidwerte (NO2) schnellstmöglich, das heißt zum 1.1.2018 mit Diesel-Fahrverboten vorzugehen. Der Bundesgesetzgeber habe zwar bisher nur drei Plaketten für Fahrverbote in der Umweltzone zur Verfügung gestellt, er habe damit aber keine weiteren Verkehrsverbote verhindern wollen. Das wäre auch rechtswidrig, so das Gericht, denn der Schutz des Lebens beziehungsweise der Gesundheitsschutz stehe über allem.

Es kann aber nicht sein dass man Dieselabg-
as-Gifte im Kessel im Diesel-Winter zumutet
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH kommentiert das Ergebnis: „So sehr wir für die vom Dieselabgasgift Stickstoffdioxid geschädigten Stuttgarter Bürger auf ein Anerkenntnis des Urteils und damit Diesel-Fahrverbote ab dem 1.1.2018 gehofft haben, können wir auch mit der Zustimmung der Landesregierung zur Sprungrevision leben. Es kann aber nicht sein, dass den von Dieselabgasgiften betroffenen zehntausenden Menschen im Stuttgarter Kessel ein weiterer giftiger Diesel-Winter zugemutet wird. Die DUH fordert Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Oberbürgermeister Fritz Kuhn (Stuttgart) gleichzeitig dazu auf, als Ausgleich für den Verzicht auf die Anerkenntnis des Urteils bereits zu Beginn des Winterhalbj-ahres mit Sofortmaßnahmen die NO2-Belastung zu reduzieren. Dazu gehört neben einer Adhoc-Nachrüstung aller ÖPNV-Busse und Landes-/Kommunalfahrzeuge auf Euro 6 ein Einfahrtverbot für alle Diesel mit temperaturgesteuerter Abschaltung der ordnungsg-emäßen Abgasreinigung bei unter + 10 Grad Celsius.“  DG

Dreckschleuder "Neckartor" in Stuttgart: Luft stinkt schädigend


Ausgerechnet in Unterkochen einen 17 Jahre
alten "Daimler 220 ohne Zulassung" geraubt

Aalen-Unterkochen. Aus einem Hofraum in der Kochertalstraße wurde ein 17 Jahre alter Mercedes entwendet. Wie die polizeilichen Ermittlungen ergaben, liegt der mögliche Tatzeitraum für den Diebstahl zwischen Samstagnachmittag und Montagmorgen. Die S-Klasse-Limousine der Baureihe 220 mit 4,3 Litermotor war nicht zugelassen und ohne Kennzeichen abgestellt. Da wohl zeitgleich von einem anderen, in der Nähe abgestellten, Fahrzeug beide Kennzeichen entwendet wurden, wurde der entwendete Mercedes vermutlich mit den Kennzeichen BB- OZ 4242 gefahren. Auch an diesen Kennzeichen fehlt der Zulassungsstempel. Die Polizei in Oberkochen nimmt unter Telefon 07364/955990 Beobachtungen am Tatort über das Wochenende und Hinweise zum Verbleib des Fahrzeugs entgegen.

Neues aus Nachbarkreise des PP Aalen 
Auf der A 6 13 Raser geblitzt und vier Mal fol-
gte das sofortige Fahrt-Ende auf Autobahn

Wolpertshausen/Schwäbisch Hall.  Bei einer "Abstandsmessung auf der A6 gab es 13 Verstöße und viermal Fahrtende am Samstag von 09:30 Uhr bis 12:00 Uhr auf der BAB 6 beim Autohof Kirchberg. In dieser Zeit wurden durch die Beamten insgesamt 13 Abstandsver-stöße festgestellt. Bei vier Fahrzeugen wurden jedoch noch weitere erhebliche Mängel festgestellt, so dass die Fahrzeuge die Kont-rollstelle nicht mehr verlassen durften. Ein Sattelzug wurde gar von einem Fahrer ohne den erforderlichen Führerschein geführt. Der Satt-elzug blieb stehen, bis von der Spedition aus dem Ausland ein Ersatzfahrer geschickt wurde. Ein Autotransporter wurde aus dem Verkehr gezogen, weil er erhebliche Mängel an der Bremsanlage, ei-ne mangelnde Ladungssicherung und weitere erhebliche technische Mängel aufwies.

"Gefahren-Verstöße" und schwer überladen-
er Altkeider-Lkw hatte sich schon aufgebläht

Bei einem LKW, der mit Altkleidern beladen war, drückte die Ladung soweit nach außen, dass sich der Planenaufbau nach außen wölbte und dadurch die zulässige Breite des Fahrzeuges deutlich über-schritten war. Das eingesetzte Fahrzeug war für die transportierte Ladung in Verbindung mit der gewählten Sicherungsart schlicht nicht geeignet. Ein Lenker eines Gefahrguttransports muss sich nicht nur wegen deutlicher Unterschreitung des Mindestabstandes verantw-orten, sondern auch wegen erheblicher gefahrgutrechtlicher Verstöße.

In Gerabronn biß Schäferhund kleinen Chihu-ahua tot und verletzt eigene "Hundeführerin"
Gerabronn. "Schäferhund beißt Chihuahua tot und verletzte seine Hundeführerin": Zu einem tödlichen Kampf zwischen zwei Hunden kam es am Montag um 10:30 Uhr in der Amlishagener Straße. Ein 65-jähriger Mann ging mit seinem Chihuahua im dortigen Bereich spazieren, als plötzlich ein Schäferhund aus einem Wohngebäude angerannt kam, sofort auf den Chihuahua los ging und sich in ihn verbiss. Kurz darauf kam die 27-jährige Halterin des Schäferhundes hinzu und versuchte die beiden Hunde zu trennen. Der Schäferhund ließ allerdings erst von dem kleinen Hund ab, als dieser tot war. Im weiteren Verlauf wurde die 27-jährige Frau von ihrem eigenen Hund mehrfach in beide Unterarme gebissen, so dass sie mit einem Rett-ungswagen in ein Klinikum verbracht werden musste. Die polizeili-chen Ermittlungen dauern an.

Eigentlich hat die Polizei/DRK in "Notfällen"
überall Vorfahrt: Rettungswagen beschädigt

Schwäbisch Hall. Am Montag gegen 10:45 Uhr befuhr ein 20-jähriger Fahrer eines Rettungswagens mit Sondersignal die Stuttg-arter Straße stadteinwärts. An einer dortigen Fahrbahnverengung schloss der Rettungswagen auf einen LKW und einen dahinter fahrenden PKW Mercedes auf. Der LKW fuhr daraufhin teilweise in die Raibacher Straße ein, um den Rettungswagen passieren zu lassen. Die 59-jährige PKW-Lenkerin erkannte den Rettungswagen nicht und wollte ihrerseits den LKW überholen. Trotz einer Vollbremsung des Rettungswagens kam es zur Kollision der beiden Fahrzeuge. Hierbei entstand ein Schaden in Höhe von 6500 Euro. Die Fahrerin des Mercedes sowie ein 40-jähriger Notfallsanitäter, der im Patientenraum eine Patientenversorgung durchführte und zu Boden stürzte, wurden bei dem Unfall leicht verletzt.
Amtlicher Pressebericht des Polizeipräsidiums Aalen     
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