AIZ-Polizeibericht vom: 04.10.2017
DB hat am Neckartor schon mit DB-Rädern eifrig vorgesorgt:
DUH schafft das was Angela
Merkel nicht mö-
chte: Diesel-Fahrverbote in Stuttgart ab 2018
Dümmer geht es gar nicht mehr:
Ausgerechnet in Unterkochen
den 17 Jahre alten Daimler Benz 220 ohne Zulassung geraubt
Noch fahren
die Busse am Hauptbahnhof ab die Richtung "Neckartor". Wie lange noch?
AIZ-Fotos: Dieter Geissbauer
Aalen/Stuttgart. "Diesel-Fahrverbote in Stuttgart ab 2018:
Deutsche Umwelthilfe begrüßt Zustimmung des Landes Baden-Württemberg zur
Sprungrevision Rechtmäßigkeit von Diesel-Fahrverboten wird am 22. Februar
2018 letztinstanzlich vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig entschieden –
Stuttgarter Gerichtsurteil bestätigt Rechtsauffassung der DUH, dass das
Grundgesetz und das Immissionsschutzrecht die beklagte Landesregierung dazu
verpflichten, gegen die zu hohen Stickstoffdioxidwerte unmittelbar
vorzugehen – Die heute vor dem Staatsministerium demons-trierenden
Stuttgarter Bürger dürfen keinen weiteren „Dieselabgas-Winter“ erleiden"
lautet heute am Tag der Deutschen Einheit die keiner mehr und dafür bezahlen
will.
Alternativangebote: DB-Räder und sogar Ladestation am "Neckart
Die DUH-Klage
"Saubere Luft auch in Stuttga-
rt und Umland (Ostalb) ist also nun rechtens
Die DUH fordert deshalb für Stuttgart als Sofortmaßnahme die Nachrüstung
aller in die Stadt einfahrenden ÖPNV-Busse und Landes-/Kommunalfahrzeuge zur
Einhaltung des Euro 6 Abgasg-renzwerts sowie Fahrverbote für Diesel mit
temperaturgesteuerter Abschaltung der Abgasreinigung bei unter +10 Grad
Celsius Die Landesregierung Baden-Württemberg hat heute in der von der
Deutschen Umwelthilfe (DUH) gewonnen Klage gegen das Land für „Saubere Luft
in Stuttgart“ ebenfalls der Sprungrevision zugestimmt. Damit wird die
Rechtmäßigkeit von Fahrverboten im Rahmen einer Sprungrevision vom
Bundesverwaltungsgericht Leipzig kurzfristig geprüft werden.
VG Stuttgart urteilte gnadenlos: "Schutz bzw.
Gesundheitsschutz steht vor allem anderen
Das Verwaltungsgericht Stuttgart urteilte im Juli, dass ganzjährige
umfassende Diesel-Fahrverbote ab Anfang 2018 in der Stuttgarter Umweltzone
unausweichlich und rechtlich zulässig sind und keinen Verstoß gegen den
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit darstellen. Das Grundgesetz und das
Immissionsschutzrecht verpflichte die Landesregierung, gegen die zu hohen
Stickstoffdioxidwerte (NO2) schnellstmöglich, das heißt zum 1.1.2018 mit
Diesel-Fahrverboten vorzugehen. Der Bundesgesetzgeber habe zwar bisher nur
drei Plaketten für Fahrverbote in der Umweltzone zur Verfügung gestellt, er
habe damit aber keine weiteren Verkehrsverbote verhindern wollen. Das wäre
auch rechtswidrig, so das Gericht, denn der Schutz des Lebens
beziehungsweise der Gesundheitsschutz stehe über allem.
Es kann aber nicht sein dass man Dieselabg-
as-Gifte im Kessel im Diesel-Winter zumutet
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH
kommentiert das Ergebnis: „So sehr wir für die vom Dieselabgasgift
Stickstoffdioxid geschädigten Stuttgarter Bürger auf ein Anerkenntnis des
Urteils und damit Diesel-Fahrverbote ab dem 1.1.2018 gehofft haben, können
wir auch mit der Zustimmung der Landesregierung zur Sprungrevision leben. Es
kann aber nicht sein, dass den von Dieselabgasgiften betroffenen
zehntausenden Menschen im Stuttgarter Kessel ein weiterer giftiger
Diesel-Winter zugemutet wird. Die DUH fordert Ministerpräsident Winfried
Kretschmann und Oberbürgermeister Fritz Kuhn (Stuttgart) gleichzeitig dazu
auf, als Ausgleich für den Verzicht auf die Anerkenntnis des Urteils bereits
zu Beginn des Winterhalbj-ahres mit Sofortmaßnahmen die NO2-Belastung zu
reduzieren. Dazu gehört neben einer Adhoc-Nachrüstung aller ÖPNV-Busse und
Landes-/Kommunalfahrzeuge auf Euro 6 ein Einfahrtverbot für alle Diesel mit
temperaturgesteuerter Abschaltung der ordnungsg-emäßen Abgasreinigung bei
unter + 10 Grad Celsius.“ DG
Dreckschleuder
"Neckartor" in Stuttgart: Luft stinkt schädigend
Ausgerechnet in Unterkochen einen 17 Jahre
alten "Daimler 220 ohne Zulassung" geraubt
Aalen-Unterkochen. Aus einem Hofraum in der Kochertalstraße
wurde ein 17 Jahre alter Mercedes entwendet. Wie die polizeilichen
Ermittlungen ergaben, liegt der mögliche Tatzeitraum für den Diebstahl
zwischen Samstagnachmittag und Montagmorgen. Die S-Klasse-Limousine der
Baureihe 220 mit 4,3 Litermotor war nicht zugelassen und ohne Kennzeichen
abgestellt. Da wohl zeitgleich von einem anderen, in der Nähe abgestellten,
Fahrzeug beide Kennzeichen entwendet wurden, wurde der entwendete Mercedes
vermutlich mit den Kennzeichen BB- OZ 4242 gefahren. Auch an diesen
Kennzeichen fehlt der Zulassungsstempel. Die Polizei in Oberkochen nimmt
unter Telefon 07364/955990 Beobachtungen am Tatort über das Wochenende und
Hinweise zum Verbleib des Fahrzeugs entgegen.
Neues aus Nachbarkreise
des PP Aalen
Auf der A 6 13
Raser geblitzt und vier Mal fol-
gte das sofortige Fahrt-Ende auf Autobahn
Wolpertshausen/Schwäbisch Hall. Bei einer
"Abstandsmessung auf der A6 gab es 13 Verstöße und viermal Fahrtende am
Samstag von 09:30 Uhr bis 12:00 Uhr auf der BAB 6 beim Autohof Kirchberg. In
dieser Zeit wurden durch die Beamten insgesamt 13 Abstandsver-stöße
festgestellt. Bei vier Fahrzeugen wurden jedoch noch weitere erhebliche
Mängel festgestellt, so dass die Fahrzeuge die Kont-rollstelle nicht mehr
verlassen durften. Ein Sattelzug wurde gar von einem Fahrer ohne den
erforderlichen Führerschein geführt. Der Satt-elzug blieb stehen, bis von
der Spedition aus dem Ausland ein Ersatzfahrer geschickt wurde. Ein
Autotransporter wurde aus dem Verkehr gezogen, weil er erhebliche Mängel an
der Bremsanlage, ei-ne mangelnde Ladungssicherung und weitere erhebliche
technische Mängel aufwies.
"Gefahren-Verstöße" und schwer überladen-
er Altkeider-Lkw hatte sich schon aufgebläht
Bei einem LKW, der mit Altkleidern beladen war, drückte die Ladung
soweit nach außen, dass sich der Planenaufbau nach außen wölbte und dadurch
die zulässige Breite des Fahrzeuges deutlich über-schritten war. Das
eingesetzte Fahrzeug war für die transportierte Ladung in Verbindung mit der
gewählten Sicherungsart schlicht nicht geeignet. Ein Lenker eines
Gefahrguttransports muss sich nicht nur wegen deutlicher Unterschreitung des
Mindestabstandes verantw-orten, sondern auch wegen erheblicher
gefahrgutrechtlicher Verstöße.
In Gerabronn biß
Schäferhund kleinen Chihu-ahua tot und verletzt eigene "Hundeführerin"
Gerabronn.
"Schäferhund beißt Chihuahua tot und verletzte seine Hundeführerin": Zu
einem tödlichen Kampf zwischen zwei Hunden kam es am Montag um 10:30 Uhr in
der Amlishagener Straße. Ein 65-jähriger Mann ging mit seinem Chihuahua im
dortigen Bereich spazieren, als plötzlich ein Schäferhund aus einem
Wohngebäude angerannt kam, sofort auf den Chihuahua los ging und sich in ihn
verbiss. Kurz darauf kam die 27-jährige Halterin des Schäferhundes hinzu und
versuchte die beiden Hunde zu trennen. Der Schäferhund ließ allerdings erst
von dem kleinen Hund ab, als dieser tot war. Im weiteren Verlauf wurde die
27-jährige Frau von ihrem eigenen Hund mehrfach in beide Unterarme gebissen,
so dass sie mit einem Rett-ungswagen in ein Klinikum verbracht werden
musste. Die polizeili-chen Ermittlungen dauern an.
Eigentlich hat die
Polizei/DRK in "Notfällen"
überall Vorfahrt: Rettungswagen beschädigt
Schwäbisch Hall. Am Montag gegen 10:45 Uhr befuhr ein
20-jähriger Fahrer eines Rettungswagens mit Sondersignal die Stuttg-arter
Straße stadteinwärts. An einer dortigen Fahrbahnverengung schloss der
Rettungswagen auf einen LKW und einen dahinter fahrenden PKW Mercedes auf.
Der LKW fuhr daraufhin teilweise in die Raibacher Straße ein, um den
Rettungswagen passieren zu lassen. Die 59-jährige PKW-Lenkerin erkannte den
Rettungswagen nicht und wollte ihrerseits den LKW überholen. Trotz einer
Vollbremsung des Rettungswagens kam es zur Kollision der beiden Fahrzeuge.
Hierbei entstand ein Schaden in Höhe von 6500 Euro. Die Fahrerin des
Mercedes sowie ein 40-jähriger Notfallsanitäter, der im Patientenraum eine
Patientenversorgung durchführte und zu Boden stürzte, wurden bei dem Unfall
leicht verletzt.
Amtlicher Pressebericht des Polizeipräsidiums Aalen
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