AIZ-Polizeibericht vom: 10. Februar 2015       
Gelblicht am stehenden Fahrzeug auch auf Ostalb erlaubt?
Privates Schneeräum-Fahrzeug fährt ohne
Schnee mit Gelblicht durch Kreisstadt Aalen
"Sonntags-Spaziergang" der Rehe auf der L 2220 endete dras-
tisch: Geflüchtet u. sogar 2.500 € Schaden - Gold ja Pelz nein?


Fährt mit gelbem Blinklicht auf dem Dach wie die Polizei durch Aa-len: Schneeräumfahrzeug. Infos dazu gibt es Internet unter der Adresse vvv.reiter-dienstleistungen.de  AIZ:Fotos: Dieter Geissbauer
Aalen. Derzeit fährt ein Fahrtzeug durch Aalen mit blinkendem Geldlicht das eingeschaltet ist und irritiert die Autofahrer: Kommt da ein Schwerlaster oder was ist los? Eine Aufschrift auf dem Auto verrät dass es sich nicht um städtisches Fahrzeug oder ein Fahrzeug mit ausgestattetem und erlaubtem Sondersignal (wie bei der Polizei) handelt. Also eine Straftat die natürlich bei der Bußgeld-stelle der Stadt Aalen gestern angezeigt wurde.

Verständlich verboten: So stark gelbes Blinklicht als "Blendung" gestern an der Hochbrücken-Ampel in Aalen: Lebensgefährlich!!!     
Gelblicht ist dagegen auch ohne besondere Genehmigung am stehenden Fahrzeug erlaubt. Es spricht also nichts dagegen, sich für diesen Zweck eine gelbe Magnetleuchte in den Kofferraum zu legen. Das ist erlaubnisfrei, die Leuchte muss auch nichts beson-deres erfüllen (kannst Dir ja auch eine normale Warnlampe drauf stellen). Aber nicht während der Fahrt benutzen!

In Essingen klauen die Armen wie die Raben
Diesel obwohl niedrigster aktueller Preis?

Essingen. Aus dem unverschlossenen Tank eines Lkw's zapften Diebe ca. 70 Liter Dieselkraftstoff im Wert von ca. 80 Euro ab. Der Diebstahl erfolgte zwischen Freitagnachmittag und Montagmorgen auf dem frei zugänglichen Parkplatz einer Firma in der Margarete-Steiff-Straße. Entsprechende Hinweise nimmt die Polizei in Aalen unter Telefon 07361/5240 entgegen.

Auf der B 29 bei Westhausen Auffahrunfall
aus Unachtsamkeit: 76-jährigerzahlt 1.000 €

Westhausen.
Auf dem Zubringer zur B 29 musste ein 76-jähriger Golf-Fahrer, von der Deutschordenstraße kommend, am Sonnt-agnachmittag 08.02.2015 vor der Einmündung in die B 29 verkehrs-bedingt anhalten. Eine ihm nachfolgende 48-jährige Daimler-Fahrerin erkannte das Anhalten zu spät und fuhr gegen 15.30 Uhr auf den Golf auf. Dabei verursachte sie einen Sachschaden von etwa 1.000 Euro.

Bei Schneeglätte am Sonntagvormittag für
2.200 € bei Essingen gegen Laterne gefahren

Essingen.
Bei Schneeglätte kam am Sonntagvormittag ein 24-jähriger Fiat-Fahrer gegen 10.20 Uhr von der Fahrbahn ab. Er von Essingen kommend auf der Dewanger Straße in Richtung Dew-angen unterwegs und prallte dort gegen eine Straßenlaterne. Es entstand Sachschaden, der auf etwa 1200 Euro geschätzt wurde.

Neben Straße aufs Dach auf Ortsverbind-
ungsstraße Goldshöfe nach Oberalfingen

Aalen-Oberalfingen. Auf der Ortsverbindungsstraße zwischen Gol-dshöfe und Oberalfingen kam am Sonntagmorgen ein 26-jähriger Audi-Fahrer auf schneeglatter Straße nach links von der Fahrbahn ab und blieb gegen 8.50 Uhr mit seinem Auto auf dem Dach liegen. Verletzt wurde niemand. 1000 Euro Schaden wurde dabei geschä-tzt.

Sonntags-Spaziergang der zwei Rehe auf der
L 2220: Eines mit Opel erfasst und geflüchtet

Ellenberg.
l Auf der Landesstraße 2220 querten am Sonntagabend zwei Rehe die Fahrbahn zwischen Eigenzell und Ellenberg.Eines der Rehe wurde gegen 19.40 Uhr von einem Pkw Opel erfasst. Das Tier flüchtete nach dem Anprall und ließ dem 24-jährigen Pkw-Fahrer einen Schaden von ca. 2.500 Euro zurück.

SONDERMELDUNGEN des Polizeipräsidium Aalen
66.500 € Gewinn für Bußgeldstelle: Gewinn
für die Verkehrssicherheit ist "unbezahlbar"

Plüderhausen/Lorch. 66.500 € Gewinn für Bußgeldstelle: Gewinn für die Verkehrssicherheit ist "unbezahlbar", so das Fazirt der Polizei heute Abend: Beispiellose Mängelserie fand eine Fortsetz-ung; Lkw um Lkw, Anhänger um Anhänger musste beanstandet
werden; 15 Tage, sechs Beanstandungen und über 7500 Euro Bußgeld
später...

Aalen. Wer gedacht hatte, dass eine unendliche Geschichte
kein Ende hat, der liegt immerhin fast richtig; irgendwie ging es mit
der angebrochenen Heimholaktion dann doch zu Ende. Aber wie es sich für ein richtiges Ende gehört erst ganz am Schluss, und der ließ auf sich warten. Wie am 29. Januar berichtet, war am 22. Januar ein Lkw wegen technischer Mängel bei Plüderhausen aus dem Verkehr gezogen worden. Lkw und Fahrer kamen aus dem Ausland, von dort sollte der Ersatz und das Abschleppfahrzeug geschickt werden.

Eine Woche später waren zwei Sattelzüge, die zur Abholung gekommen waren, als untauglich eingestuft: Nahezu alles was ankam, war technisch unzureichend oder sogar so mängelbehaftet, dass es aus dem Verkehr gezogen werden musste. Und auch die geschickten Fahrer hatten entweder Mängel bei der Aufschriebe ihrer Fahr- und Pausenzeiten oder gleich gar nicht den benötigten Führerschein. Zusammen waren 6555 Euro Sicherheitsleistungen zur Sicherung der zu erwartenden Geldbuße einbehalten worden.  Einer der Fahrer einer aus dem Verkehr gezogenen Fahrzeugeinheit konnte nicht zurück und campierte bei seinem Fahrzeug. Über diesen Sachverhalt war dann die Pressemeldung gefertigt worden, in der Annahme, dass die Mängelodyssee sicher keineFortsetzung finden würde.

Diese Fortsetzung fand dann aber doch statt: Der aus dem Verkehr gezogene Autofriedhof dümpelte auch nach der Pressebericht-erstattung zunächst noch einmal fünf Tage auf dem Werkstattge-lände in Lorch, bis der neue Hilfeschub nahte. Man traut sich fast nicht so sagen, was passierte, als der nun insgesamt vierte Sattelzug aus dem Nachbarland anrückte. Die neuerliche Fest-stellung der kontrollierenden Polizei hört sich an, wie der Refrain zur neuen Strophe des alten Mängelliedes: Die angekommene Fahrz-eugkombination war zu lang, es fehlte die entsprechende Genehmigung, die Weiterfahrt wurde untersagt, die Sicherheits-leistung, die hinterlegt werden musste, betrug in diesem Fall 327 Euro.

So weit so schlecht, wäre da nicht auch noch ein gestrandeter Lkw-Fahrer gewesen. Der 62-jährige Fahrer des zweiten Hilfstransports war seit dem 28. Januar 2015 in Lorch hängen geblieben und nicht auf einen solchen Aufenthalt eingerichtet; ihm fehlte Geld zum Essenkaufen und für den Sprit für die Standheizung. Als die Polizei davon erfuhr, vereinbarte sie einen Termin beim Sozialamt, um dem Mann eine Überbrückung zu organisieren. Bevor dieser Termin zustande kam, half ihm die Werkstatt, auf dessen Gelände er campierte vorübergehend weiter.

Inzwischen war dann, in Anbetracht der Gesamtumstände sehr sch-nell, der fünfte Hilfskonvoi eingetroffen. Und der schlug ein ganz neues Kapitel in der fast unendlichen Geschichte auf: alles war in Ordnung! Jetzt konnte also der aus dem Verkehr gezogene Auflieger des zweiten Hilfstransportes (das war der, bei dem der Fahrer keine Fahrerlaubnis hatte) aufgeladen werden. Zum Verladen des Auflie-gers bestellte die Halterfirma einen Kran aus der Region. Als alles aufgebaut und bereit zum Verladen war, konnte der Kran auch schon wieder abbauen. Man hatte vergessen, den defekten Auflieger vom Zugfahrzeug zu trennen. Dort waren aber inzwischen die Leitungen eingefroren, der benötigte Druck für die Abkopplung des Aufliegers konnte nicht aufgebaut werden, Sattelzug und Sattelauflieger blieben eine Einheit. Der Kran war also weg und zurück blieb eine Rechnung über 360 Euro.

Derselbe Betrag wurde am nächsten Tag wieder fällig, mit dem kleinen aber entscheidenden Unterschied, dass die Kranbesatzung dieses Mal dafür arbeiten durfte. Der defekte Auflieger wurde verladen und fast alle im Raum Plüderhausen/Lorch angekommenen Fahrzeuge waren, gerade mal 15 Tage nach der ersten Polizeikontrolle, wieder auf dem Heimweg.

Fast alle, denn der 12-Tonnen-Lkw, der am 22. Januar kontrolliert worden war und die hilflos anmutenden Heimholeinsätze ausgelöst hatte, war noch immer da. Zur Erinnerung: seinerzeit scheute man bei der Halterfirma die Kosten einer Reparatur in einer hiesigen
Werkstatt; nun zweieinhalb Wochen und 7602 Euro später, stand der Entschluss fest, den Lkw hier reparieren zu lassen, um ihn dann
mängelfrei auf den Heimweg zu schicken.

Zur einfacheren Orientierung ist der erste Pressebericht vom 29.1.2015 nachfolgend noch einmal angefügt: Plüderhausen/Lorch: Vollständige Unempfindlichkeit gegenüber Verkehrsregeln. Eine Kontrolle löste eine beispiellose Mängelserie aus; die Sicherheitsleistungen summieren sich auf über 6500 Euro

Aalen. Für die folgende Geschichte braucht auch ein auf solche Fälle spezialisierter Verkehrsüberwachungsbeamter oft ein ganzes Kontrollleben, viele erleben so etwas nie. Einem Backnanger Verkehrspolizisten ist diese unfassbare Unempfindlichkeit gegenüber
Verkehrsregeln dieser Tage zugestoßen:

Vor einigen Tagen wurde auf der B 29, Höhe Plüderhausen ein Lkw aus einem Nachbarstaat kontrolliert. Den Beamten fielen dabei einige technische Mängel an dem 12-Tonnen-Fahrzeug auf, die schon an der Kontrollstelle erkennbar so schwerwiegend waren, dass dem 35-jährigenFahrer die Weiterfahrt untersagt wurde und das Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen wurde. Ein technischer Gutachter stellte anschließend fest, dass der Lkw gravierende Mängel an den Bremsen und der Lenkung aufwies und dass er höher war, als erlaubt. Neben weiteren Mängeln verlor er zudem massiv Kraftstoff und Motoröl und verunreinigte dadurch nicht unerheblich die Straßen. Da sowohl Fahrer, als auch Firma im Ausland ansässig waren, muss zur Sicherung der zu erwartenden Geldbuße üblicherweise eine Bargeldsicherheit hinterlegt werden. In diesem Fall wurde diese Sicherheitsleistung auf 1600 Euro festgelegt. Da die Halterfirma beschloss, den so stark mängelbehafteten Lkw nicht in Deutschland reparieren zu lassen, beauftragten sie eine Transport-firma mit der Abholung des Lasters, die eine Zugmaschine mit entsprechendem Tieflader schickte.

Als die Polizei den Lastzug an der Aufladestelle in Lorch kontroll-ierte, stellte sie fest, dass das Gespann zu lang war und die hierfür
benötige Ausnahmegenehmigung nicht vorlag. Zudem wurde das eingebaute digitale Kontrollgerät, mit dem die Fahrer und Fahrzeug bezogenen Daten festgehalten werden müssen, nicht ordentlich betrieben. Diese Verstöße führten zu einer Gesamtsicher-heitsleistung von fast 1.000 Euro. Da der havarierte Lkw mit dieser Fahrzeugkombination nicht mitgenommen werden durfte, beauftragte der Halter eine andere Firma mit der Abholung. Fünf Tage nach der ursprünglichen Kontrolle traf der dritte Sattelzug ein. Wieder wurden Fahrer und Fahrzeug einer  Kontrolle unterzogen und siehe da: beide mit wenig zufriedenstellendem Ergebnis. Der 62-jährige Fahrer war doch tatsächlich ohne eine gültige Fahrerlaubnis angerückt und auch seinem Fahrzeug fehlte es buchstäblich an allen Ecken und Enden.

Während jedoch die Mängel an der Zugmaschine noch vergleichs-weise gering waren, musste der mitgeführte Sattelanhänger aus dem Verkehr gezogen werden. Auch hier prüfte ein Gutachter die Feststellungen der Polizei nochmals nach, auch hier kam auch der Gutachter zum selben Ergebnis. Die Bremsleistung auf allen drei Achsen war mangelhaft bis gar nicht vorhanden, mehrere Reifen mussten genauso beanstandet werden, wie die Beleuchtung und zu unsachgemäßen Schweißnähten kamen beschädigte oder sogar gar nicht vorhandene Stoßdämpfer. Und selbst wenn alles in Ordnung gewesen wäre, den 12-Tonner, wegen dem er gekommen war, hätte er nicht mitnehmen dürfen: sein Gespann hatte Überlänge und keine Genehmigung dafür. Für Fahrer und Halter, wiederum alle aus dem Nachbarland, summierte sich die Sicherheitsleistung dieses Mal auf
fast 2900 Euro. Und die Mängelodyssee ist auch eine Woche nach der Außerverkehrziehung des ersten Lkws nicht abgeschlossen.

Jetzt müssen allerdings zwei Heimtransporte geplant werden: einer für den 12-Tonner und einer für den Auflieger. Die Polizei wartet, wer und was dieses Mal geschickt wird und der Inhaber des Abstellortes ist gespannt, ob sein Firmengelände zur Abstellung der aus dem Verkehr gezogenen Fahrzeuge ausreichen wird: Gewinn für die Bu-ßgeldstelle: 6555 Euro; Gewinn für die
Verkehrssicherheit: unbezahlbar.

Aus Nachbarkreisen des Polizeipräsidiums Aalen    
Schwäbisch Hall und Umgebung: Die Polizei warnt nun vor angeblichen "Pelzaufkäufern"
Aalen/Schwäbisch Hall.  In verschiedenen Medien wird derzeit an-geboten, Privathaushalten gebrauchte Pelze abzukaufen. Der Polizei sind erste Kontaktaufnahmen im Bereich Schwäbisch Hall, aber noch keine solchen Käufe, bekannt. Wer auf die angebotene Art Pelze verkaufen möchte, sollte sich dringend zumindest die Reisegewerbekarte des Verkäufers zeigen lassen. Ohne eine solche Erlaubnis darf der Käufer kein solches Geschäft durchführen. Bei der bekanntgewordenen telefonischen Kontaktaufnahme zwischen Ankäufer und privatem Anbieter fragte der Ankäufer auch danach, ob auch Altgold oder Goldschmuck verkauft würde. Goldschmuck darf, wie auch andere Edelmetalle, im Reisgewerbe, also an der Haustüre, gar nicht aufgekauft werden, auch nicht mit einer Reise-gewerbekarte.

Im Nachbarlandkreis, Ostalbkreis, ermittelt die Polizei derzeit we-gen des Verdachts des Betruges und versuchten Betruges bei
ähnlichen Vorgehensweisen. Hier wurden in der Wohnung der privaten Verkäufer Phantasiepreise für die zum Verkauf angebotenen Pelze geboten. Als auf diese Art eine scheinbare Vertrauensbasis
hergestellt war, wurde für den Goldschmuck ein Preis geboten, der wie sich später herausstellte, deutlich unter Marktwert lag. In Kombination mit dem Pelzangebot war das Angebot für den Verkäufer aber immer noch scheinbar sehr gut. Anschließend  fand aber nur der Handel mit dem Gold statt, die Pelze sollten jeweils später angeholt werden. Diese Abholung fand allerdings nie statt, so dass nur der schlechte Handel mit dem Gold zustande kam. Im Ostalbkreis ermittelt nun die Polizei jeweils wegen des Verdachts des Betruges. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass bislang auch die Inserate, in denen der Pelzankauf beworben wurde, nicht bezahlt wurden.

Angemerkt sei an dieser Stelle, dass der Polizei im Bereich Schwäbisch Hall noch kein Betrugsversuch bekannt wurde. Wer nach wie vor Pelze verkaufen möchte, sollte sich die Reise-gewerbekarte des Ankäufers zeigen lassen und sich auch sonst die Personalien notieren. Ein Mitgeben von Goldschmuck ohne den vermeintlich mitverkauften Pelz sollte in jedem Fall unterbleiben. Die Polizei, hier der zuständige Dienststelle Gewerbe und Umwelt, ni-mmt Hinweise auf solche Kontaktaufnahmen unter Telefonnumemr 0791/4000 entgegen.