AIZ-Polizeibericht vom: 10.
Februar 2015
Gelblicht am stehenden Fahrzeug auch auf Ostalb erlaubt?
Privates Schneeräum-Fahrzeug
fährt ohne
Schnee mit Gelblicht durch Kreisstadt Aalen
"Sonntags-Spaziergang" der Rehe auf der L
2220 endete dras-
tisch: Geflüchtet u. sogar 2.500 € Schaden - Gold ja Pelz nein?

Fährt mit gelbem Blinklicht auf dem
Dach wie die Polizei durch Aa-len: Schneeräumfahrzeug. Infos dazu gibt es
Internet unter der Adresse
vvv.reiter-dienstleistungen.de AIZ:Fotos: Dieter Geissbauer
Aalen. Derzeit fährt ein
Fahrtzeug durch Aalen mit blinkendem Geldlicht das eingeschaltet ist und
irritiert die Autofahrer: Kommt da ein Schwerlaster oder was ist los? Eine
Aufschrift auf dem Auto verrät dass es sich nicht um städtisches Fahrzeug
oder ein Fahrzeug mit ausgestattetem und erlaubtem Sondersignal (wie bei der
Polizei) handelt. Also eine Straftat die natürlich bei der Bußgeld-stelle
der Stadt Aalen gestern angezeigt wurde.

Verständlich
verboten: So stark gelbes Blinklicht als "Blendung" gestern an der
Hochbrücken-Ampel in Aalen: Lebensgefährlich!!!
Gelblicht ist dagegen auch ohne besondere Genehmigung am stehenden Fahrzeug
erlaubt. Es spricht also nichts dagegen, sich für diesen Zweck eine gelbe
Magnetleuchte in den Kofferraum zu legen. Das ist erlaubnisfrei, die Leuchte
muss auch nichts beson-deres erfüllen (kannst Dir ja auch eine normale
Warnlampe drauf stellen). Aber nicht während der Fahrt benutzen!
In Essingen klauen die Armen
wie die Raben
Diesel obwohl niedrigster aktueller Preis?
Essingen.
Aus dem unverschlossenen Tank eines Lkw's zapften Diebe ca. 70
Liter Dieselkraftstoff im Wert von ca. 80 Euro ab. Der Diebstahl
erfolgte zwischen Freitagnachmittag und Montagmorgen auf dem frei
zugänglichen Parkplatz einer Firma in der Margarete-Steiff-Straße.
Entsprechende Hinweise nimmt die Polizei in Aalen unter Telefon
07361/5240 entgegen.
Auf der B 29 bei
Westhausen Auffahrunfall
aus Unachtsamkeit: 76-jährigerzahlt 1.000 €
Westhausen.
Auf dem Zubringer zur B 29 musste ein 76-jähriger Golf-Fahrer, von
der Deutschordenstraße kommend, am Sonnt-agnachmittag 08.02.2015 vor der
Einmündung in die B 29 verkehrs-bedingt anhalten. Eine ihm
nachfolgende 48-jährige Daimler-Fahrerin erkannte das Anhalten zu
spät und fuhr gegen 15.30 Uhr auf den Golf auf. Dabei verursachte sie
einen Sachschaden von etwa 1.000 Euro.
Bei Schneeglätte am
Sonntagvormittag für
2.200 € bei Essingen gegen Laterne gefahren
Essingen.
Bei Schneeglätte kam am Sonntagvormittag ein 24-jähriger
Fiat-Fahrer gegen 10.20 Uhr von der Fahrbahn ab. Er von Essingen
kommend auf der Dewanger Straße in Richtung Dew-angen unterwegs und
prallte dort gegen eine Straßenlaterne. Es entstand Sachschaden, der
auf etwa 1200 Euro geschätzt wurde.
Neben Straße aufs Dach auf
Ortsverbind-
ungsstraße Goldshöfe nach Oberalfingen
Aalen-Oberalfingen.
Auf der Ortsverbindungsstraße zwischen Gol-dshöfe und Oberalfingen
kam am Sonntagmorgen ein 26-jähriger Audi-Fahrer auf schneeglatter
Straße nach links von der Fahrbahn ab und blieb gegen 8.50 Uhr mit seinem
Auto auf
dem Dach liegen. Verletzt wurde niemand. 1000 Euro Schaden wurde
dabei geschä-tzt.
Sonntags-Spaziergang der zwei
Rehe auf der
L 2220: Eines mit Opel erfasst und geflüchtet
Ellenberg.l Auf der Landesstraße 2220 querten am
Sonntagabend zwei Rehe die Fahrbahn zwischen Eigenzell und Ellenberg.Eines der Rehe wurde gegen 19.40 Uhr von einem Pkw Opel erfasst. Das
Tier flüchtete nach dem Anprall und ließ dem 24-jährigen Pkw-Fahrer
einen Schaden von ca. 2.500 Euro zurück.
SONDERMELDUNGEN
des
Polizeipräsidium Aalen
66.500 € Gewinn
für Bußgeldstelle: Gewinn
für die Verkehrssicherheit ist "unbezahlbar"
Plüderhausen/Lorch.
66.500 € Gewinn für Bußgeldstelle: Gewinn für die Verkehrssicherheit
ist "unbezahlbar", so das Fazirt der Polizei heute Abend: Beispiellose
Mängelserie fand eine Fortsetz-ung; Lkw um Lkw, Anhänger um Anhänger musste
beanstandet
werden; 15 Tage, sechs Beanstandungen und über 7500 Euro Bußgeld
später...
Aalen. Wer gedacht hatte, dass eine unendliche Geschichte
kein Ende hat, der liegt immerhin fast richtig; irgendwie ging es mit
der angebrochenen Heimholaktion dann doch zu Ende. Aber wie es sich für ein
richtiges Ende gehört erst ganz am Schluss, und der ließ auf sich warten.
Wie am 29. Januar berichtet, war am 22. Januar ein Lkw wegen technischer
Mängel bei Plüderhausen aus dem Verkehr gezogen worden. Lkw und Fahrer kamen
aus dem Ausland, von dort sollte der Ersatz und das Abschleppfahrzeug
geschickt werden.
Eine Woche später waren zwei Sattelzüge, die zur Abholung gekommen waren,
als untauglich eingestuft: Nahezu alles was ankam, war technisch
unzureichend oder sogar so mängelbehaftet, dass es aus dem Verkehr gezogen
werden musste. Und auch die geschickten Fahrer hatten entweder Mängel bei
der Aufschriebe ihrer Fahr- und Pausenzeiten oder gleich gar nicht den
benötigten Führerschein. Zusammen waren 6555 Euro Sicherheitsleistungen zur
Sicherung der zu erwartenden Geldbuße einbehalten worden. Einer der Fahrer
einer aus dem Verkehr gezogenen Fahrzeugeinheit konnte nicht zurück und
campierte bei seinem Fahrzeug. Über diesen Sachverhalt war dann die
Pressemeldung gefertigt worden, in der Annahme, dass die Mängelodyssee
sicher keineFortsetzung finden würde.
Diese Fortsetzung fand dann aber doch statt: Der aus dem Verkehr gezogene
Autofriedhof dümpelte auch nach der Pressebericht-erstattung zunächst noch
einmal fünf Tage auf dem Werkstattge-lände in Lorch, bis der neue Hilfeschub
nahte. Man traut sich fast nicht so sagen, was passierte, als der nun
insgesamt vierte Sattelzug aus dem Nachbarland anrückte. Die neuerliche
Fest-stellung der kontrollierenden Polizei hört sich an, wie der Refrain zur
neuen Strophe des alten Mängelliedes: Die angekommene Fahrz-eugkombination
war zu lang, es fehlte die entsprechende Genehmigung, die Weiterfahrt wurde
untersagt, die Sicherheits-leistung, die hinterlegt werden musste, betrug in
diesem Fall 327 Euro.
So weit so schlecht, wäre da nicht auch noch ein gestrandeter Lkw-Fahrer
gewesen. Der 62-jährige Fahrer des zweiten Hilfstransports war seit dem 28.
Januar 2015 in Lorch hängen geblieben und nicht auf einen solchen Aufenthalt
eingerichtet; ihm fehlte Geld zum Essenkaufen und für den Sprit für die
Standheizung. Als die Polizei davon erfuhr, vereinbarte sie einen Termin
beim Sozialamt, um dem Mann eine Überbrückung zu organisieren. Bevor dieser
Termin zustande kam, half ihm die Werkstatt, auf dessen Gelände er campierte
vorübergehend weiter.
Inzwischen war dann, in Anbetracht der Gesamtumstände sehr sch-nell, der
fünfte Hilfskonvoi eingetroffen. Und der schlug ein ganz neues Kapitel in
der fast unendlichen Geschichte auf: alles war in Ordnung! Jetzt konnte also
der aus dem Verkehr gezogene Auflieger des zweiten Hilfstransportes (das war
der, bei dem der Fahrer keine Fahrerlaubnis hatte) aufgeladen werden. Zum
Verladen des Auflie-gers bestellte die Halterfirma einen Kran aus der
Region. Als alles aufgebaut und bereit zum Verladen war, konnte der Kran
auch schon wieder abbauen. Man hatte vergessen, den defekten Auflieger vom
Zugfahrzeug zu trennen. Dort waren aber inzwischen die Leitungen
eingefroren, der benötigte Druck für die Abkopplung des Aufliegers konnte
nicht aufgebaut werden, Sattelzug und Sattelauflieger blieben eine Einheit.
Der Kran war also weg und zurück blieb eine Rechnung über 360 Euro.
Derselbe Betrag wurde am nächsten Tag wieder fällig, mit dem kleinen aber
entscheidenden Unterschied, dass die Kranbesatzung dieses Mal dafür arbeiten
durfte. Der defekte Auflieger wurde verladen und fast alle im Raum
Plüderhausen/Lorch angekommenen Fahrzeuge waren, gerade mal 15 Tage nach der
ersten Polizeikontrolle, wieder auf dem Heimweg.
Fast alle, denn der 12-Tonnen-Lkw, der am 22. Januar kontrolliert worden war
und die hilflos anmutenden Heimholeinsätze ausgelöst hatte, war noch immer
da. Zur Erinnerung: seinerzeit scheute man bei der Halterfirma die Kosten
einer Reparatur in einer hiesigen
Werkstatt; nun zweieinhalb Wochen und 7602 Euro später, stand der Entschluss
fest, den Lkw hier reparieren zu lassen, um ihn dann
mängelfrei auf den Heimweg zu schicken.
Zur einfacheren Orientierung ist der erste Pressebericht vom 29.1.2015
nachfolgend noch einmal angefügt: Plüderhausen/Lorch: Vollständige
Unempfindlichkeit gegenüber Verkehrsregeln. Eine Kontrolle löste eine
beispiellose Mängelserie aus; die Sicherheitsleistungen summieren sich auf
über 6500 Euro
Aalen. Für die folgende Geschichte braucht auch ein auf solche
Fälle spezialisierter Verkehrsüberwachungsbeamter oft ein ganzes
Kontrollleben, viele erleben so etwas nie. Einem Backnanger
Verkehrspolizisten ist diese unfassbare Unempfindlichkeit gegenüber
Verkehrsregeln dieser Tage zugestoßen:
Vor einigen Tagen wurde auf der B 29, Höhe Plüderhausen ein Lkw aus einem
Nachbarstaat kontrolliert. Den Beamten fielen dabei einige technische Mängel
an dem 12-Tonnen-Fahrzeug auf, die schon an der Kontrollstelle erkennbar so
schwerwiegend waren, dass dem 35-jährigenFahrer die Weiterfahrt untersagt
wurde und das Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen wurde. Ein technischer
Gutachter stellte anschließend fest, dass der Lkw gravierende Mängel an den
Bremsen und der Lenkung aufwies und dass er höher war, als erlaubt. Neben
weiteren Mängeln verlor er zudem massiv Kraftstoff und Motoröl und
verunreinigte dadurch nicht unerheblich die Straßen. Da sowohl Fahrer, als
auch Firma im Ausland ansässig waren, muss zur Sicherung der zu erwartenden
Geldbuße üblicherweise eine Bargeldsicherheit hinterlegt werden. In diesem
Fall wurde diese Sicherheitsleistung auf 1600 Euro festgelegt. Da die
Halterfirma beschloss, den so stark mängelbehafteten Lkw nicht in
Deutschland reparieren zu lassen, beauftragten sie eine Transport-firma mit
der Abholung des Lasters, die eine Zugmaschine mit entsprechendem Tieflader
schickte.
Als die Polizei den Lastzug an der Aufladestelle in Lorch kontroll-ierte,
stellte sie fest, dass das Gespann zu lang war und die hierfür
benötige Ausnahmegenehmigung nicht vorlag. Zudem wurde das eingebaute
digitale Kontrollgerät, mit dem die Fahrer und Fahrzeug bezogenen Daten
festgehalten werden müssen, nicht ordentlich betrieben. Diese Verstöße
führten zu einer Gesamtsicher-heitsleistung von fast 1.000 Euro. Da der
havarierte Lkw mit dieser Fahrzeugkombination nicht mitgenommen werden
durfte, beauftragte der Halter eine andere Firma mit der Abholung. Fünf Tage
nach der ursprünglichen Kontrolle traf der dritte Sattelzug ein. Wieder
wurden Fahrer und Fahrzeug einer Kontrolle unterzogen und siehe da:
beide mit wenig zufriedenstellendem Ergebnis. Der 62-jährige Fahrer war doch
tatsächlich ohne eine gültige Fahrerlaubnis angerückt und auch seinem
Fahrzeug fehlte es buchstäblich an allen Ecken und Enden.
Während jedoch die Mängel an der Zugmaschine noch vergleichs-weise gering
waren, musste der mitgeführte Sattelanhänger aus dem Verkehr gezogen werden.
Auch hier prüfte ein Gutachter die Feststellungen der Polizei nochmals nach,
auch hier kam auch der Gutachter zum selben Ergebnis. Die Bremsleistung auf
allen drei Achsen war mangelhaft bis gar nicht vorhanden, mehrere Reifen
mussten genauso beanstandet werden, wie die Beleuchtung und zu unsachgemäßen
Schweißnähten kamen beschädigte oder sogar gar nicht vorhandene Stoßdämpfer.
Und selbst wenn alles in Ordnung gewesen wäre, den 12-Tonner, wegen dem er
gekommen war, hätte er nicht mitnehmen dürfen: sein Gespann hatte Überlänge
und keine Genehmigung dafür. Für Fahrer und Halter, wiederum alle aus dem
Nachbarland, summierte sich die Sicherheitsleistung dieses Mal auf
fast 2900 Euro. Und die Mängelodyssee ist auch eine Woche nach der
Außerverkehrziehung des ersten Lkws nicht abgeschlossen.
Jetzt müssen allerdings zwei Heimtransporte geplant werden: einer für den
12-Tonner und einer für den Auflieger. Die Polizei wartet, wer und was
dieses Mal geschickt wird und der Inhaber des Abstellortes ist gespannt, ob
sein Firmengelände zur Abstellung der aus dem Verkehr gezogenen Fahrzeuge
ausreichen wird: Gewinn für die Bu-ßgeldstelle: 6555 Euro; Gewinn für die
Verkehrssicherheit: unbezahlbar.
Aus Nachbarkreisen des Polizeipräsidiums
Aalen
Schwäbisch Hall und
Umgebung: Die Polizei warnt nun vor angeblichen "Pelzaufkäufern"
Aalen/Schwäbisch Hall. In verschiedenen Medien wird
derzeit an-geboten, Privathaushalten gebrauchte Pelze abzukaufen. Der
Polizei sind erste Kontaktaufnahmen im Bereich Schwäbisch Hall, aber noch
keine solchen Käufe, bekannt. Wer auf die angebotene Art Pelze verkaufen
möchte, sollte sich dringend zumindest die Reisegewerbekarte des Verkäufers
zeigen lassen. Ohne eine solche Erlaubnis darf der Käufer kein solches
Geschäft durchführen. Bei der bekanntgewordenen telefonischen
Kontaktaufnahme zwischen Ankäufer und privatem Anbieter fragte der Ankäufer
auch danach, ob auch Altgold oder Goldschmuck verkauft würde. Goldschmuck
darf, wie auch andere Edelmetalle, im Reisgewerbe, also an der Haustüre, gar
nicht aufgekauft werden, auch nicht mit einer Reise-gewerbekarte.
Im Nachbarlandkreis, Ostalbkreis, ermittelt die Polizei derzeit we-gen des
Verdachts des Betruges und versuchten Betruges bei
ähnlichen Vorgehensweisen. Hier wurden in der Wohnung der privaten Verkäufer
Phantasiepreise für die zum Verkauf angebotenen Pelze geboten. Als auf diese
Art eine scheinbare Vertrauensbasis
hergestellt war, wurde für den Goldschmuck ein Preis geboten, der wie sich
später herausstellte, deutlich unter Marktwert lag. In Kombination mit dem
Pelzangebot war das Angebot für den Verkäufer aber immer noch scheinbar sehr
gut. Anschließend fand aber nur der Handel mit dem Gold statt, die Pelze
sollten jeweils später angeholt werden. Diese Abholung fand allerdings nie
statt, so dass nur der schlechte Handel mit dem Gold zustande kam. Im
Ostalbkreis ermittelt nun die Polizei jeweils wegen des Verdachts des
Betruges. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass bislang auch die
Inserate, in denen der Pelzankauf beworben wurde, nicht bezahlt wurden.
Angemerkt sei an dieser Stelle, dass der Polizei im Bereich Schwäbisch Hall
noch kein Betrugsversuch bekannt wurde. Wer nach wie vor Pelze verkaufen
möchte, sollte sich die Reise-gewerbekarte des Ankäufers zeigen lassen und
sich auch sonst die Personalien notieren. Ein Mitgeben von Goldschmuck ohne
den vermeintlich mitverkauften Pelz sollte in jedem Fall unterbleiben. Die
Polizei, hier der zuständige Dienststelle Gewerbe und Umwelt, ni-mmt
Hinweise auf solche Kontaktaufnahmen unter Telefonnumemr 0791/4000
entgegen.
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