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POLIZEI-BERICHT
vom: 01. Mai 2013
Gespenstische Szenen am Montagabend in der
Hegelstraße:
Trotz Polizei-Flucht
haben DEKRA-Gutachter
und Anwälte Unfall-Mofa auch nicht gesehen
Falsche Einschätzung einer Aalener Polizistin hat den Prozeß
im Amtsgericht Aalen ausgelöst der seit 4. 12. bis 6.5. dauert

"Nachstellung" Ecke Hardt- und Hegelstraße am Montag dem 29. April 2013:
Links der gerammte Mercedes und rechts nicht als die dunkle Hegelstraße mit
heran nahenden Mofafahrer, der ohne Licht nicht einmal im
Schweinwerfer-Kegel etwa sieben Meter vor dem Aufprall entfernt zu erkennen
ist. AIZ-Fotos:
Deter Geissbauer
Aalen. Gespenstische Szenen spielten sich am Montag dem 29. April
2013 nach 22 Uhr zu einer Zeit wo andere schon schlafen in der Hegelstraße
ab: Zwei ausgewachsene und clevere Aalener Anwälte, ein Schüler der bis
heute nicht weiß was er dazu sagen soll und ein kompetenter DEKRA-Gutachter
des Amtsgerichtes Aalen und ein Kläger, der seinen Schaden in Höhe von
mindestens 3.600 € ersetzt haben will (nach neuem TÜV sogar einen Tausender
mehr) und ein 14-jähriger Schüler, der bei dem Unfall am 4. Dezember 2012
beim Unfall an der Kreuzung zur Hardtstraße verletzt wurde erlebten noch
einmal das Trauma wie eine Polizistin im Übereifer nicht nur wahllos
Unfall-Teilnehmer bei der Bußgeldstelle anzeigte und trotz Versp-rechen
gegenüber der DEKRA im Gerichtstermin zum "Nachstell-termin" am Montag
nicht kam und quasi vor der Wahrheit flüchtete: Alle - außer der Polizistin
des Reviers Aalen - erlebten jeweils in Trauma von besonderer Güte und aus
besonderer Sichtweise.

Mofafahrer-Nachstellung mit Licht: Die weißen Punkte sind Regen.
Passiert war am 4. Dezember 2012 folgendes: Der Mercedes-Fahrer vollte in
der Hegelstraße nach links abbiegen und plötzlich rammte ihn ein 14-jähriger
Schüler Namens G. mitten auf der Kreuzung mit seinem Körper und seinem Mofa
im Dunkeln: Er war ohne Licht gefahren und hatte demzufolge auch den
Mercedes nicht gesehen und laut Polizei keinerlei Bremsspuren. Unfallzeugen
vermuteten damals, der junge Mann auf dem unbeleuchteten Mofa habe sich um
20,30 Uhr das Leben nehmen wollen.

Nachstellung "von hinten": Nichts als Dunkel auf der Hegelstraße.
Der Amtsrichter nahm die Sache sehr genau und hat eine Menge Zeugen
vernommen und dies auch protokolliert, die bezeugten dass der Bub auf dem
Mofa ohne Licht gefahren und deshalb trotz Vorfahrts-Berechtigung auch nicht
vom Mercedes-Fahrer hatte erk-annt werden können. Dadurch hat er in Kauf
genommen dass der 14-jährige Beifahrer im Mercedes schwer verletzt wurde und
10 Tage lang krank geschrieben bzw. im Ärztezentrum Aalen behandelt wurde.
Dafür soll der Beifahrer demnächst 500 € Schmerzensgeld bekommen, aber die
Württembergische Versicherung weigert sich auch hier zu zahlen.

Über den Prozeß der mindestens 6 Mal verlegt wurde weil einmal der
Gegneranwalt nicht konnte und zum anderen die geladene Polizistin
anscheinend auch nicht kommen konnte, berichten wir noch gesondert, weil die
Hauptverhandlung endlich am 6. Mai im Amts-gericht Aalen fortgesetzt wird.
Auf Antrag des Gegner-Anwaltes also der Württembergischen Versich-erung
hatte dieser gewitzte Aalener Anwalt als er seine Felle davon schwimmen sah
beantragt "den Unfall am gleichen Ort nach zu stellen", obwohl die DEKRA
schon vorher dem Richter Bilder vom Unfallort und Unfallzeit vorlegte die
bewiesen, dass in der Hegelstraße ein unbeleuchteter Mofa-Fahrer gar nicht
gesehen werden konnte also der Mercedes-Fahrer den Mofa-Schaden von 450 €
nicht tragen muss und demzufolge auch nicht einmal die nach Gesetzbuch
vorgesehene Mitschuld von 20 % für den Mercedes-Fahrer nicht in Frage kam.
Also wurde "nachgestellt" und zwischendurch vermerkt, dass der Mofafahrer
auf Höhe der Musikschule noch 50 km/h gefahren sei und dann vorsichtig ohne
Bremsspuren zu hinterlassen sein Mofa auf 30 km/h abgebremst habe. Dass das
alles Lügen sind hatte der Bekl-agtenanwalt dann nach Zusendung des
Gerichts-Verhandlungs-Protokolles bemerkt und behauptet trotz geeichtem
Kilometerzähler habe der einen "Vorlauf von 10 km/h der der tatsächlichen
gefahr-enen Geschwindigkeit vorher eilte". Denn: Das Unfall-Mofa war
trotz der 50 km-Aussage des Fahrers vor Gericht gar nicht dafür zugelassen
sondern nur für 40 km/ h Höchstgeschwindigkeit, was den Klägeranwalt zu dem
Verdacht vor Gericht nötigte, dass womöglich das Mofa frisiert worden ist.
Bei der "Nachstellung" des Unfalles wurde allseits bedauert dass die
Polizistin des Reviers Aalen nicht zur Nachstellung kam und zwei Anwälte
waren sich einig: "Ohne Licht konnte der junge Mofa-Fahrer gar nicht gesehen
werden", was sogar gefilmt wurde damit sich dies auch der Richter noch
anschauen kann. Fazit: Lügen haben kurze Beine und wer ohne Licht fährt (die
Mutter des Unfallfahrers Frau G. sagte aus, das Mofa habe schon immer einen
"Wackelkontakt gehabt") und dann einen Unfall baut sollte besser seine
schuld eingestehen und den Mercedes- und Verletzten-Schaden bezahlen oder
den Führerschein zurück geben. Denn dem DEKRA-Gutachter entging am Ende doch
nichts. Wir werden natürlich über Urteil und den weiteren Prozeß im AG
exklusiv berichten.
Respekt vor den Autofahrern diese gespenstischen Szenen in der Hegelstraße
beobachtet haben: Viele haben angehalten und gefragt ob sie Hilfe anbieten
können... Dieter Geissbauer
35-jähriger mußte bei Rettung selbst gerettet
werden: "Fisch-Retter versank im Schlamm"
Ellwangen/Ellenberg. Ein 35-jähriger Mann musste am
Montag-nachmittag durch die Freiwillige Feuerwehren Ellwangen und Ellenberg
aus einer äußerst misslichen Lage befreit werden: Infolge eines Rohrbruchs
bestand am Molkenweiher bei Georgenstadt die Gefahr, dass das Wasser
vollständig ablaufen würde. Um die im Teich lebenden Fische zu retten,
beauftragte der Besitzer zwei Männer damit, den Teich abzufischen.
Ein 35-jähriger Mann stieg dazu in den Weiher und fischte die Fische mit
einem Bottich ab. Als er dazu immer weiter in die Mitte des kleinen Sees
ging, versank er kurz nach 16.30 Uhr bis zur Brust im Schlamm. Er konnte
sich weder selbst befreien, noch konnte der zweite Mann von außen
unmittelbar helfen. Die alarmierten Feuerwehren versuchten zunächst den Mann
mit einem Seil aus dem Sumpf zu ziehen, was jedoch nicht gelang. Erst als
sie ein Schlauchboot einsetzten und so direkt an dem Eingesunkenen ansetzen
konnten, gelang die Rettungsaktion. Der 35-Jährige blieb glücklicherweise
unverletzt
Aalen-Fachsenfeld:
Mann von Hund gebissen
Polizei sucht Personen die den Hund kennen
Aalen-Fachsenfeld.
Ein 60-jähriger Mann wurde am Montagnach-mittag von einem Hund gebissen und
trug dabei an beiden Unterarmen blutende Wunden davon: Der Mann war gegen
16.45 Uhr mit seinem Hund in der Scherrenbergstraße unterwegs, als plötzlich
ein herrenloser Hund seinen Hund angriff. Als der Hundehalter dazwischen
ging, wurde er selbst von dem fremden Hund attackiert und verletzt. Der
angreifende Hund rannte in Richtung Schlossäcker davon.
Die Polizei sucht nun den Hund, der dort offensichtlich ohne Begleit-ung
unterwegs war. Als er auftauchte, kam er aus Richtung der Kleingartenanlage
an der Nordseite der Scherrenbergstraße. Bei dem Hund könnte es sich um
einen Schäferhund oder einen Schäferhundmischling handeln. Er hat den
Körperbau eines deut-schen Schäferhundes und die einheitlich braune Färbung
eines belgischen Schäferhundes. Zumindest als er wegrannte humpelte er auf
einem Hinterlauf. Der Hund trug ein Halsband und daran vermutlich auch eine
Hundemarke. Hinweise nimmt die Polizei in Abtsgmünd (07366/96660) entgegen.
Gmünd: Mehr als
1.000 Fahrzeuge in der Um-
weltzone kontrolliert: 4 % nun beanstandet
Schwäbisch Gmünd. In den
vergangenen zwei Wochen kontroll-ierten Stadt und Polizei gezielt die
Einhaltung des Einfahrverbots in den Bereich der Umweltzone. Da aus
statistischen Gründen nicht nur die Beanstandungen zusammengezählt wurden,
sondern die Kontrolleure auch die kontrollierten Fahrzeuge erfassten, kann
jetzt mit einer Beachtens- oder Missachtensquote aufgewartet werden.
Insgesamt musste knapp jedes 27. der genau 1046 kontrollierten Fahrzeuge
beanstandet werden. 14 Tage Gewöhnungszeit nach der geänderten Rechtslage
wurde den Verkehrsteilnehmern eingeräumt, dann wurde kontrolliert. Geändert
hat der Gesetzgeber, dass nicht mehr nur das fahrende Fahrzeug in einer
Umweltzone beanstandet werden kann, sondern auch das parkende. Allzu viel
Umstellung war dadurch für den Verkehrsteilnehmer an sich nicht nötig, denn
vermutlich haben auch schon bisher die wenigsten innerhalb der Zone geparkt,
ohne dort auch vorher hinein gefahren zu sein.
Doch seit 1. April dieses Jahres wurde diese Änderung durch den Gesetzgeber
aktuell eingeführt und die Rechtssituation damit klarer gestaltet. Schon
vier Monate alt ist dagegen, dass nur noch mit grüner Plakette gefahren
werden darf und für manche, die noch an ihrem alten Auto hängen, dennoch
eine beschwerliche Umstellung. So gesehen kann man sich schon fragen, ob es
nun als viel oder doch nicht so viel angesehen werden muss, wenn sich 39
Beanstan-dete das Einfahren in die Zone noch nicht verkniffen haben.
Es gab übrigens auch Unterschiede bei den Fahrzeugarten: immerhin jeder
zwölfte von über 200 kontrollierten Lkw musste beanstandet werden aber nur
etwa jeder 40. der unter die Lupe genommenen Pkw.
Polizei und Stadt werden ihre Kontrollen jedenfalls fortsetzen und bei
immerhin 40 Euro Bußgeld muss sich das jeder Orange- oder
Rote-Umweltbebber-Besitzer dann genau überlegen, wie lange sich das
Einfahren noch rechnet.
Über 1.000 Raser
bei Kontrollen erwischt:
Konzertierte Aktion der Großen Kreisstädte
Aalen. In den
vergangenen zwei Wochen fanden landesweite Kontrollaktionen des
Straßenverkehrs statt. Im Ostalbkreis beteiligten sich daran die drei Großen
Kreisstädte, das Landratsamt und die Polizei. Kontrolliert wurden
schwerpunktmäßig Geschwindig-keitsverstöße. In 105 Kontrollstunden wurden
1071 Fahrzeugführer ertappt, als sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit
überschritten, rechnerisch also zehn pro Stunde.
Bei dem bekannten Verkehrsaufkommen auf den Straßen des Kreises, trotz der
hohen absoluten Zahl, sind das dann nicht nur gefühlt gar nicht übermäßig
viele, weil eher unterdurchschnittlich gegenüber der mittleren
Beanstandungsquote von rund sechs Prozent.
Vor dem Hintergrund, dass Geschwindigkeitsverstöße immer eine der drei
Hauptunfallursachen stellt, sind aber auch das fraglos immer noch viel zu
viele Verstöße.
Das Ergebnis zeigt aber auch, dass sich die Menschen immer eher um die
zulässige Höchstgeschwindigkeit herum bewegen, als sich nach unten in
Richtung der sicher beherrschbaren Grenzen zu orientieren. 85 % fuhren bis
zu 20 km/h zu schnell und bewegten sich damit in einem Bereich, den sie
erfahrungsgemäß für sich selbst als Toleranzraum definieren und der außer
einem noch moderaten Bußgeld (zwischen 10 und 35 Euro) keine weiteren Folgen
nach sich zieht.
Dabei lässt der durchschnittliche Verkehrsteilnehmer völlig außer Acht, dass
in der Unfallstatistik der Hauptanteil der Geschwindig-keitsursachen
teilweise sogar weit unterhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit liegt.
Immer dann nämlich, wenn die zum Unfallzeitpunkt gefahrene Geschwindigkeit
„nicht angepasst“ war.
Nicht angepasst an die Straßenverhältnisse, nicht angepasst an die Witterung
oder die Fahrbahnbeschaffenheit, nicht angepasst aber vor allem auch an die
persönlichen Fertigkeiten. Rund 6000 Unfälle Jahr für Jahr fallen nicht vom
Himmel, sondern resultieren in der allergrößten Zahl aus menschlichen
Fehlern. Manche sind sicher unvermeidbar, Unfälle wegen Überschreiten der
zulässigen Höchst-geschwindigkeit sind ursachenbezogen immer vermeidbar,
Unfälle wegen nicht angepasster Geschwindigkeit so gut wie immer.
In einem breiten Mittelfeld von Fahrern, die die Geschwindigkeit um bis zu
40 km/h überschritten, bewegten sich rund 200 Verkehrs-teilnehmer, die sich
getrost schon als Raser betrachten können. Bußgelder bis 200 Euro und drei
Punkte im Verkehrszentralregister sind hier die schon empfindlichere
regelmäßige Folge. Immerhin 15 Fahrzeuge waren es dann, die von Fahrern
gelenkt wurden, die sich weder von „speedlimits“, noch deren Folgen
beeindrucken lassen, wie sie mit Überschreitungen von mehr als 40 km/h über
der zulässigen Geschwindigkeit bewiesen. Dabei handelt es sich um kein
Momentversagen und um kein Versehen, weil man wie oft behauptet ein Schild
übersah. Verstöße in dieser Größenordnung werden bewusst begangen.
Der Vogel wurde allerdings erst in den letzten Minuten der
Schwerpunktkontrollen abgeschossen. Minuten vor dem Ende der Aktion wurde in
Schwäbisch Gmünd ein 25-jähriger Daimler-Fahrer in der Aalener Straße bei
einer Laserkontrolle mit 123 km/h gemessen - innerorts, bei erlaubten 50
km/h also. 680 Euro Bußgeld, vier Punkte und obendrauf ein Fahrverbot von
drei Monaten sind Regelstrafen, die den jungen Mann treffen.
Parkplatz-Rempler
in Mutlangen auf Park-
platz der Stauferklinik kostete Täter 1.000 €
Mutlangen. Eine 65-jährige Autofahrerin beschädigte am Montag
gegen 16 Uhr auf dem Parkplatz Stauferklinik beim Ausparken aus einer
Parklücke einen hinter ihr stehenden Pkw und verursachte hierbei einen
Schaden in Höhe von ca. 1.000 Euro.
46-jähriger
Motorradfahrer Dienstag auf der L
1161 zwischen Bargau u. Bettringen gestürzt
Schwäbisch Gmünd.
Ein 46-jähriger Motorradfahrer befuhr am Dienstag gegen 9.30 Uhr die
Landesstraße 1161 zwischen Bargau und Bettringen und beabsichtigte einen Lkw
zu überholen. Der Überholvorgang wurde vom Zweiradfahrer wegen Gegenverkehrs
abgebrochen. Beim Wiedereinscheren geriet er vermutlich wegen eines
Fahrfehlers nach rechts in den unbefestigten Straßenrand und im weiteren
Verlauf ins Schleudern. Der 47-Jährige stürzte und prallte gegen den
entgegenkommenden Pkw, dessen Fahrer zwischenzeitlich die Situation erfasst
und sein Fahrzeug bis zum Stillstand abgebremst hatte. Der Motorradfahrer
wurde bei der Kollision schwer verletz und musste durch den Rettungsdienst
in ein Krankenhaus eingeliefert werden.
Ein versuchter
Auto-Diebstahl in Bopfingen:
Meisterprüfung am Schloß nicht beanstanden
Bopfingen. In der Nacht von Montag auf Dienstag versuchte ein
bislang unbekannter Täter einen in der Lauchheimer Straße abgest-ellten Pkw
Seat zu entwenden. Das Fahrzeug war aufgebrochen, durchwühlt und am
Zündschloss waren entsprechende Manipula-tionen erkennbar. Zur Klärung der
Tat sucht der Polizeiposten Bopfingen Zeugen und nimmt Hinweise unter
Telefon 07362/96020 entgegen.
Polizei fandet nun
nach dem Schwäbisch
Gmünder Exhibitionisten alias "Fußgänger"
Schwäbisch Gmünd.
Ein ca. 20-jähriger "Fußgänger", der ein Mountainbike mit sich führte, trat
am Montag gegen 14.45 Uhr auf dem Fußweg zwischen Buchauffahrt und
Heidenheimer Straße einem älteren Fußgänger gegenüber und zeigte bei
geöffneter Hose sein Geschlechtsteil vor. Nachdem der Geschädigte seinen
mitgeführten Trekkingstock auf den Täter richtete, wandte der sich ab und
fuhr mit seinem Rad in Richtung Heidenheimer Straße weg. Der Gesuchte wird
als korpulent beschrieben, hatte dunkle leicht gewellte Haare und war mit
dunkler Hose und blauem Anorak bekleidet. Mögliche Zeugen, insbesondere ein
weiterer Fahrradfahrer, der ungefähr zum selben Zeitpunkt an der
Tatörtlichkeit vorbei kam, sollten sich mit der Kriminalpolizei Schwäbisch
Gmünd unter Tel. 07171/3580 in Verbindung setzten.
Der Schüler
belästigte auf dem Schulweg in
Gmünd eine Schülerin in der Unterführung
Schwäbisch Gmünd.
Eine 15-jährige Schülerin war am Dienstagmorgen auf dem Schulweg, als sie
gegen 6.50 Uhr an der Fußgängerüberführung an der Remsstraße („Sägbock“) von
einem etwa gleich alten Jungen belästigt wurde. Der Junge griff ihr an Brust
und Po, die Schülerin wusste sich allerdings zu wehren, worauf der Junge von
ihr abließ. Er ging über die Hintere Schmiedgasse in Richtung Kappelgasse
davon. Der Jugendliche wird als relativ klein (1,60 – 1,70 Meter)
beschrieben, habe eine kräftige Statur und ist Brillenträger. Er sei
erkennbar südländischen Aussehens. Über einem Auge war eine markante
Kratzwunde sichtbar. Hinweise auf den gesuchten Jugendlichen nimmt die
Polizei in Schwäbisch Gmünd (07171/3580) entgegen.
Kostenlose
Heimfahrt waagrecht statt senkr-
echt: Von Feuerwehr nach Hause gebracht
Ellwangen. Weil die
senkrechte Fahrt abrupt unterbrochen wurde, erhielten zwei Jugendliche
ersatzweise eine waagrechte Fahrt geschenkt: In den Genuss einer kostenlosen
Heimfahrt durch die Freiwillige Feuerwehr Ellwangen kamen ein 15-jähriges
Mädchen und ein 16-jähriger Junge am Montagabend. Die beiden steckten gegen
21 Uhr im Aufzug der Parkpalette Schöner Graben fest und mussten durch die
Floriansjünger befreit werden. Beide überstanden ihre "Gefangenschaft" ohne
weitere Blessuren. Weshalb der Aufzug fest saß, ist derzeit nicht bekannt.
Den 2.
Ostalb-Maibaum dieses Mal rechtzeitig
zum Mai in Ellenberg-Breitenbach angesägt
Ellenberg-Breitenbach.
Unbekannte sägten in der Nacht von Montag auf Dienstag mittels einer
Motorsäge einen Maibaum an, der in Breitenbach auf einem
landwirtschaftlichen Anwesen gelagert war. Der Maibaum konnte von den
Eigentümern entsprechend gekürzt werden und kann noch genutzt werden. Der
Polizeiposten Tann-hausen hat die Ermittlungen wegen Sachbeschädigung
aufgenomm-en und nimmt Hinweise unter Tel. 07964/330001 entgegen.
10.000 €
Sachschaden am Aalener Kreisverk-
ehr Rötenbergstraße und Charlottenstraße
Aalen. Am Kreisverkehr Rötenbergstraße / Charlottenstraße missachtete
ein 23-jähriger Autofahrer am Montagabend gegen 21 Uhr die Vorfahrt eines
Pkw. Bei der folgenden Kollision entstand ein Sachschaden in Höhe von ca.
10.000 Euro. Beide Fahrzeuglenker blieben unverletzt.
Kleine Ursache
große Wirkung: Sattelzug pr-
allte beim Wendemanöver gegen Bahnlampe
Westhausen. Beim Wenden prallte ein Sattelzug am Montagmittag
gegen 13.20 Uhr gegen einen Laternenmast, der am Bahnübergang in der
Bohlerstraße aufgestellt ist. Der Lkw blieb seitlich am Masten hängen, so
dass dieser komplett umgerissen wurde. Da die Laterne danach weit in die
Bahngleise ragte, war der Bahnverkehr in diesem Bereich bis gegen 14.25 Uhr
behindert. Nachdem der Laternenmast beseitigt war, konnten die Züge die
Unfallstelle wieder ungehindert passieren. Der entstandene Sachschaden wird
auf ca. 2500 Euro geschätzt.
Gesundheitliche
Probleme der 71-jährigen in
Aalen bei einem 10.000 Euro teuren Unfall
Aalen. Eine
71-jährige Autofahrerin verursachte am Montagmittag gegen 12.30 Uhr einen
Verkehrsunfall, bei dem ein Sachschaden in Höhe von ca. 10.000 Euro
entstand. Auf der Landesstraße 1084 zwischen Unterkochen und Ebnat kam das
Fahrzeug der 71-Jährigen nach rechts von der Fahrbahn ab. Eigenen Angaben
zufolge, hatte die Frau kurz vor einer Kurve gesundheitliche Probleme und
verlor deshalb die Kontrolle über ihren Pkw.
Peinlichkeit des
Monats an der grünen Ampel
an der Ulmerstraße: Rückwärts statt vorwärts
Aalen.
Hintereinander standen ein Lkw und ein Pkw am Montagmor-gen kurz vor 8 Uhr
an einer Ampel auf der Ulmer Straße. Als diese auf Grünlicht schaltete, fur
der Lkw-Fahrer an, hatte hierbei jedoch statt des Vorwärtsganges den
Rückwärtsgang eingelegt, so dass er gegen den Pkw hinter ihm prallte.
Hierbei entstand ein Sachschaden in Höhe von 1.000 Euro.
Wildschwein hat
überlebt und Reh wurde bei
Kollission auf L 1075 Dienstagmorgen getötet
Ellwangen/Neuler. Rund 4.000 Euro Sachschaden entstand bei
zwei Wildunfällen, die sich am Dienstagmorgen im Abstand von ca. 20 Minuten
ereigneten. Gegen 5.25 Uhr wurde ein Reh, das die Landesstraße 1075 bei
Schwenningen querte, von einem Fahrzeug erfasst und getötet. Überlebt hat
dagegen ein Wildschwein die Kollision mit einem Pkw. Das Schwarzwild wurde
gegen 5.45 Uhr auf der B 290, Höhe Schönau, ebenfalls von einem Fahrzeug
erfasst.
5.500 € teurer
Fahrfehler der 19-jährigen auf
der L 1076 zwischen Erpfental und Röhlingen
Ellwangen. Ein
Fahrfehler war die Ursache eines Verkehrsunfalls, bei dem am Montagabend
gegen 19.45 Uhr ein Sachschaden von rund 5.500 Euro entstand: Eine
19-jährige Pkw-Lenkerin war auf der Landesstraße 1076 zwischen Erpfental und
Röhlingen mit ihrem Fahrzeug von der Fahrbahn abgekommen
Bei Neresheim
zweifelhafter Diebstahl aus
Jägerhochstand: Hochwertiges Jagdfernglas
Neresheim. Bereits
am Sonntag 28.04. entwendete ein Unbek-annter einen Rucksack mit div.
persönlichen Gegenständen und einem hochwertigen Jagdfernglas im Wert von
rund 1700 Euro. Der Besitzer des Diebesgutes hatte den Rucksack auf einem
Hochstand im Gewann Klosterjagd zurückgelassen; den Hochstand selbst hatte
er mit einem Vorhängeschloss gesichert. Der Diebstahl ereignete sich in der
Zeit zwischen 16.30 Uhr und 19.30 Uhr. Hinweise auf den Täter bzw. den
Verbleib des Diebesgutes bitte an den Polizeiposten Neresheim, Telefon
07326/919001.
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