POLIZEI-BERICHT vom: 01. Mai 2013               
Gespenstische Szenen am Montagabend in der Hegelstraße:
Trotz Polizei-Flucht haben DEKRA-Gutachter
und Anwälte Unfall-Mofa auch nicht gesehen

Falsche Einschätzung einer Aalener Polizistin hat den Prozeß
im  Amtsgericht Aalen ausgelöst der seit 4. 12. bis 6.5. dauert


"Nachstellung" Ecke Hardt- und Hegelstraße am Montag dem 29. April 2013: Links der gerammte Mercedes und rechts nicht als die dunkle Hegelstraße mit heran nahenden Mofafahrer, der ohne Licht nicht einmal im Schweinwerfer-Kegel etwa sieben Meter vor dem Aufprall entfernt zu erkennen ist.           AIZ-Fotos: Deter Geissbauer
Aalen.
Gespenstische Szenen spielten sich am Montag dem 29. April 2013 nach 22 Uhr zu einer Zeit wo andere schon schlafen in der Hegelstraße ab: Zwei ausgewachsene und clevere Aalener Anwälte, ein Schüler der bis heute nicht weiß was er dazu sagen soll und ein kompetenter DEKRA-Gutachter des Amtsgerichtes Aalen und ein Kläger, der seinen  Schaden in Höhe von mindestens 3.600 € ersetzt haben will (nach neuem TÜV sogar einen Tausender mehr) und ein 14-jähriger Schüler, der bei dem Unfall am 4. Dezember 2012 beim Unfall an der Kreuzung zur Hardtstraße verletzt wurde erlebten noch einmal das Trauma wie eine Polizistin im Übereifer nicht nur wahllos Unfall-Teilnehmer bei der Bußgeldstelle anzeigte und trotz Versp-rechen gegenüber der DEKRA im Gerichtstermin  zum "Nachstell-termin" am Montag nicht kam und quasi vor der Wahrheit flüchtete: Alle - außer der Polizistin des Reviers Aalen - erlebten jeweils in Trauma von besonderer Güte und aus besonderer Sichtweise.

Mofafahrer-Nachstellung mit Licht: Die weißen Punkte sind Regen.  
Passiert war am 4. Dezember 2012 folgendes: Der Mercedes-Fahrer vollte in der Hegelstraße nach links abbiegen und plötzlich rammte ihn ein 14-jähriger Schüler Namens G. mitten auf der Kreuzung mit seinem Körper und seinem Mofa im Dunkeln: Er war ohne Licht gefahren und hatte demzufolge auch den Mercedes nicht gesehen und laut Polizei keinerlei Bremsspuren. Unfallzeugen vermuteten damals, der junge Mann auf dem unbeleuchteten Mofa habe sich um 20,30 Uhr das Leben nehmen wollen.

Nachstellung "von hinten": Nichts als Dunkel auf der Hegelstraße.   
Der Amtsrichter nahm die Sache sehr genau und hat eine Menge Zeugen vernommen und dies auch protokolliert, die bezeugten dass der Bub auf dem Mofa ohne Licht gefahren und deshalb trotz Vorfahrts-Berechtigung auch nicht vom Mercedes-Fahrer hatte erk-annt werden können. Dadurch hat er in Kauf genommen dass der 14-jährige Beifahrer im Mercedes schwer verletzt wurde und 10 Tage lang krank geschrieben bzw. im Ärztezentrum Aalen behandelt wurde. Dafür soll der Beifahrer demnächst 500 € Schmerzensgeld bekommen, aber die Württembergische Versicherung weigert sich auch hier zu zahlen.

Über den Prozeß der mindestens 6 Mal verlegt wurde weil einmal der Gegneranwalt nicht konnte und zum anderen die geladene Polizistin anscheinend auch nicht kommen konnte, berichten wir noch gesondert, weil die Hauptverhandlung endlich am 6. Mai im Amts-gericht Aalen fortgesetzt wird.

Auf Antrag des Gegner-Anwaltes also der Württembergischen Versich-erung hatte dieser gewitzte Aalener Anwalt als er seine Felle davon schwimmen sah beantragt "den Unfall am gleichen Ort nach zu stellen", obwohl die DEKRA schon vorher dem Richter Bilder vom Unfallort und Unfallzeit vorlegte die bewiesen, dass in der Hegelstraße ein unbeleuchteter Mofa-Fahrer gar nicht gesehen werden konnte also der Mercedes-Fahrer den Mofa-Schaden von 450 € nicht tragen muss und demzufolge auch nicht einmal die nach Gesetzbuch vorgesehene Mitschuld von 20 % für den Mercedes-Fahrer nicht in Frage kam.

Also wurde "nachgestellt" und zwischendurch vermerkt, dass der Mofafahrer auf Höhe der Musikschule noch 50 km/h gefahren sei und dann vorsichtig ohne Bremsspuren zu hinterlassen sein Mofa auf 30 km/h abgebremst habe. Dass das alles Lügen sind hatte der Bekl-agtenanwalt dann nach Zusendung des Gerichts-Verhandlungs-Protokolles bemerkt und behauptet trotz geeichtem Kilometerzähler habe der einen "Vorlauf von 10 km/h der der tatsächlichen gefahr-enen  Geschwindigkeit vorher eilte". Denn: Das Unfall-Mofa war trotz der 50 km-Aussage des Fahrers vor Gericht gar nicht dafür zugelassen sondern nur für 40 km/ h Höchstgeschwindigkeit, was den Klägeranwalt zu dem Verdacht vor Gericht nötigte, dass womöglich das Mofa frisiert worden ist.

Bei der "Nachstellung" des Unfalles wurde allseits bedauert dass die Polizistin des Reviers Aalen nicht zur Nachstellung kam und zwei Anwälte waren sich einig: "Ohne Licht konnte der junge Mofa-Fahrer gar nicht gesehen werden", was sogar gefilmt wurde damit sich dies auch der Richter noch anschauen kann. Fazit: Lügen haben kurze Beine und wer ohne Licht fährt (die Mutter des Unfallfahrers Frau G. sagte aus, das Mofa habe schon immer einen "Wackelkontakt gehabt") und dann einen Unfall baut sollte besser seine schuld eingestehen und den Mercedes- und Verletzten-Schaden bezahlen oder den Führerschein zurück geben. Denn dem DEKRA-Gutachter entging am Ende doch nichts. Wir werden natürlich über Urteil und den weiteren Prozeß im AG exklusiv berichten.

Respekt vor den Autofahrern diese gespenstischen Szenen in der Hegelstraße beobachtet haben: Viele haben angehalten und gefragt ob sie Hilfe anbieten können... Dieter Geissbauer


35-jähriger mußte bei Rettung selbst gerettet
werden: "Fisch-Retter versank im Schlamm"

Ellwangen/Ellenberg. Ein 35-jähriger Mann musste am Montag-nachmittag durch die Freiwillige Feuerwehren Ellwangen und Ellenberg aus einer äußerst misslichen Lage befreit werden: Infolge eines Rohrbruchs bestand am Molkenweiher bei Georgenstadt die Gefahr, dass das Wasser vollständig ablaufen würde. Um die im Teich lebenden Fische zu retten, beauftragte der Besitzer zwei Männer damit, den Teich abzufischen.

Ein 35-jähriger Mann stieg dazu in den Weiher und fischte die Fische mit einem Bottich ab. Als er dazu immer weiter in die Mitte des kleinen Sees ging, versank er kurz nach 16.30 Uhr bis zur Brust im Schlamm. Er konnte sich weder selbst befreien, noch konnte der zweite Mann von außen unmittelbar helfen. Die alarmierten Feuerwehren versuchten zunächst den Mann mit einem Seil aus dem Sumpf zu ziehen, was jedoch nicht gelang. Erst als sie ein Schlauchboot einsetzten und so direkt an dem Eingesunkenen ansetzen konnten, gelang die Rettungsaktion. Der 35-Jährige blieb glücklicherweise unverletzt

Aalen-Fachsenfeld: Mann von Hund gebissen
Polizei sucht Personen die den Hund kennen
Aalen-Fachsenfeld. Ein 60-jähriger Mann wurde am Montagnach-mittag von einem Hund gebissen und trug dabei an beiden Unterarmen blutende Wunden davon: Der Mann war gegen 16.45 Uhr mit seinem Hund in der Scherrenbergstraße unterwegs, als plötzlich ein herrenloser Hund seinen Hund angriff. Als der Hundehalter dazwischen ging, wurde er selbst von dem fremden Hund attackiert und verletzt. Der angreifende Hund rannte in Richtung Schlossäcker davon.

Die Polizei sucht nun den Hund, der dort offensichtlich ohne Begleit-ung unterwegs war. Als er auftauchte, kam er aus Richtung der Kleingartenanlage an der Nordseite der Scherrenbergstraße. Bei dem Hund könnte es sich um einen Schäferhund oder einen Schäferhundmischling handeln. Er hat den Körperbau eines deut-schen Schäferhundes und die einheitlich braune Färbung eines belgischen Schäferhundes. Zumindest als er wegrannte humpelte er auf einem Hinterlauf. Der Hund trug ein Halsband und daran vermutlich auch eine Hundemarke. Hinweise nimmt die Polizei in Abtsgmünd (07366/96660) entgegen.

Gmünd: Mehr als 1.000 Fahrzeuge in der Um-
weltzone kontrolliert: 4 % nun beanstandet

Schwäbisch Gmünd. In den vergangenen zwei Wochen kontroll-ierten Stadt und Polizei gezielt die Einhaltung des Einfahrverbots in den Bereich der Umweltzone. Da aus statistischen Gründen nicht nur die Beanstandungen zusammengezählt wurden, sondern die Kontrolleure auch die kontrollierten Fahrzeuge erfassten, kann jetzt mit einer Beachtens- oder Missachtensquote aufgewartet werden. Insgesamt musste knapp jedes 27. der genau 1046 kontrollierten Fahrzeuge beanstandet werden. 14 Tage Gewöhnungszeit nach der geänderten Rechtslage wurde den Verkehrsteilnehmern eingeräumt, dann wurde kontrolliert. Geändert hat der Gesetzgeber, dass nicht mehr nur das fahrende Fahrzeug in einer Umweltzone beanstandet werden kann, sondern auch das parkende. Allzu viel Umstellung war dadurch für den Verkehrsteilnehmer an sich nicht nötig, denn vermutlich haben auch schon bisher die wenigsten innerhalb der Zone geparkt, ohne dort auch vorher hinein gefahren zu sein.

Doch seit 1. April dieses Jahres wurde diese Änderung durch den Gesetzgeber aktuell eingeführt und die Rechtssituation damit klarer gestaltet. Schon vier Monate alt ist dagegen, dass nur noch mit grüner Plakette gefahren werden darf und für manche, die noch an ihrem alten Auto hängen, dennoch eine beschwerliche Umstellung. So gesehen kann man sich schon fragen, ob es nun als viel oder doch nicht so viel angesehen werden muss, wenn sich 39 Beanstan-dete das Einfahren in die Zone noch nicht verkniffen haben.

Es gab übrigens auch Unterschiede bei den Fahrzeugarten: immerhin jeder zwölfte von über 200 kontrollierten Lkw musste beanstandet werden aber nur etwa jeder 40. der unter die Lupe genommenen Pkw.

Polizei und Stadt werden ihre Kontrollen jedenfalls fortsetzen und bei immerhin 40 Euro Bußgeld muss sich das jeder Orange- oder Rote-Umweltbebber-Besitzer dann genau überlegen, wie lange sich das Einfahren noch rechnet.

Über 1.000 Raser bei Kontrollen erwischt:
Konzertierte Aktion der Großen Kreisstädte
Aalen. In den vergangenen zwei Wochen fanden landesweite Kontrollaktionen des Straßenverkehrs statt. Im Ostalbkreis beteiligten sich daran die drei Großen Kreisstädte, das Landratsamt und die Polizei. Kontrolliert wurden schwerpunktmäßig Geschwindig-keitsverstöße. In 105 Kontrollstunden wurden 1071 Fahrzeugführer ertappt, als sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten, rechnerisch also zehn pro Stunde.

Bei dem bekannten Verkehrsaufkommen auf den Straßen des Kreises, trotz der hohen absoluten Zahl, sind das dann nicht nur gefühlt gar nicht übermäßig viele, weil eher unterdurchschnittlich gegenüber der mittleren Beanstandungsquote von rund sechs Prozent.

Vor dem Hintergrund, dass Geschwindigkeitsverstöße immer eine der drei Hauptunfallursachen stellt, sind aber auch das fraglos immer noch viel zu viele Verstöße.

Das Ergebnis zeigt aber auch, dass sich die Menschen immer eher um die zulässige Höchstgeschwindigkeit herum bewegen, als sich nach unten in Richtung der sicher beherrschbaren Grenzen zu orientieren. 85 % fuhren bis zu 20 km/h zu schnell und bewegten sich damit in einem Bereich, den sie erfahrungsgemäß für sich selbst als Toleranzraum definieren und der außer einem noch moderaten Bußgeld (zwischen 10 und 35 Euro) keine weiteren Folgen nach sich zieht.

Dabei lässt der durchschnittliche Verkehrsteilnehmer völlig außer Acht, dass in der Unfallstatistik der Hauptanteil der Geschwindig-keitsursachen teilweise sogar weit unterhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit liegt. Immer dann nämlich, wenn die zum Unfallzeitpunkt gefahrene Geschwindigkeit „nicht angepasst“ war.

Nicht angepasst an die Straßenverhältnisse, nicht angepasst an die Witterung oder die Fahrbahnbeschaffenheit, nicht angepasst aber vor allem auch an die persönlichen Fertigkeiten. Rund 6000 Unfälle Jahr für Jahr fallen nicht vom Himmel, sondern resultieren in der allergrößten Zahl aus menschlichen Fehlern. Manche sind sicher unvermeidbar, Unfälle wegen Überschreiten der zulässigen Höchst-geschwindigkeit sind ursachenbezogen immer vermeidbar, Unfälle wegen nicht angepasster Geschwindigkeit so gut wie immer.

In einem breiten Mittelfeld von Fahrern, die die Geschwindigkeit um bis zu 40 km/h überschritten, bewegten sich rund 200 Verkehrs-teilnehmer, die sich getrost schon als Raser betrachten können. Bußgelder bis 200 Euro und drei Punkte im Verkehrszentralregister sind hier die schon empfindlichere regelmäßige Folge. Immerhin 15 Fahrzeuge waren es dann, die von Fahrern gelenkt wurden, die sich weder von „speedlimits“, noch deren Folgen beeindrucken lassen, wie sie mit Überschreitungen von mehr als 40 km/h über der zulässigen Geschwindigkeit bewiesen. Dabei handelt es sich um kein Momentversagen und um kein Versehen, weil man wie oft behauptet ein Schild übersah. Verstöße in dieser Größenordnung werden bewusst begangen.

Der Vogel wurde allerdings erst in den letzten Minuten der Schwerpunktkontrollen abgeschossen. Minuten vor dem Ende der Aktion wurde in Schwäbisch Gmünd ein 25-jähriger Daimler-Fahrer in der Aalener Straße bei einer Laserkontrolle mit 123 km/h gemessen - innerorts, bei erlaubten 50 km/h also. 680 Euro Bußgeld, vier Punkte und obendrauf ein Fahrverbot von drei Monaten sind Regelstrafen, die den jungen Mann treffen.

Parkplatz-Rempler in Mutlangen auf Park-
platz der Stauferklinik kostete Täter 1.000 €

Mutlangen. Eine 65-jährige Autofahrerin beschädigte am Montag gegen 16 Uhr auf dem Parkplatz Stauferklinik beim Ausparken aus einer Parklücke einen hinter ihr stehenden Pkw und verursachte hierbei einen Schaden in Höhe von ca. 1.000 Euro.

46-jähriger Motorradfahrer Dienstag auf der L
1161 zwischen Bargau u. Bettringen gestürzt
Schwäbisch Gmünd. Ein 46-jähriger Motorradfahrer befuhr am Dienstag gegen 9.30 Uhr die Landesstraße 1161 zwischen Bargau und Bettringen und beabsichtigte einen Lkw zu überholen. Der Überholvorgang wurde vom Zweiradfahrer wegen Gegenverkehrs abgebrochen. Beim Wiedereinscheren geriet er vermutlich wegen eines Fahrfehlers nach rechts in den unbefestigten Straßenrand und im weiteren Verlauf ins Schleudern. Der 47-Jährige stürzte und prallte gegen den entgegenkommenden Pkw, dessen Fahrer zwischenzeitlich die Situation erfasst und sein Fahrzeug bis zum Stillstand abgebremst hatte. Der Motorradfahrer wurde bei der Kollision schwer verletz und musste durch den Rettungsdienst in ein Krankenhaus eingeliefert werden.

Ein versuchter Auto-Diebstahl in Bopfingen:
Meisterprüfung am Schloß nicht beanstanden

Bopfingen.
In der Nacht von Montag auf Dienstag versuchte ein bislang unbekannter Täter einen in der Lauchheimer Straße abgest-ellten Pkw Seat zu entwenden. Das Fahrzeug war aufgebrochen, durchwühlt und am Zündschloss waren entsprechende Manipula-tionen erkennbar. Zur Klärung der Tat sucht der Polizeiposten Bopfingen Zeugen und nimmt Hinweise unter Telefon 07362/96020 entgegen.

Polizei fandet nun nach dem Schwäbisch
Gmünder Exhibitionisten alias "Fußgänger"
Schwäbisch Gmünd. Ein ca. 20-jähriger "Fußgänger", der ein Mountainbike mit sich führte, trat am Montag gegen 14.45 Uhr auf dem Fußweg zwischen Buchauffahrt und Heidenheimer Straße einem älteren Fußgänger gegenüber und zeigte bei geöffneter Hose sein Geschlechtsteil vor. Nachdem der Geschädigte seinen mitgeführten Trekkingstock auf den Täter richtete, wandte der sich ab und fuhr mit seinem Rad in Richtung Heidenheimer Straße weg. Der Gesuchte wird als korpulent beschrieben, hatte dunkle leicht gewellte Haare und war mit dunkler Hose und blauem Anorak bekleidet. Mögliche Zeugen, insbesondere ein weiterer Fahrradfahrer, der ungefähr zum selben Zeitpunkt an der Tatörtlichkeit vorbei kam, sollten sich mit der Kriminalpolizei Schwäbisch Gmünd unter Tel. 07171/3580 in Verbindung setzten.

Der Schüler belästigte auf dem Schulweg in
Gmünd eine Schülerin in  der Unterführung
Schwäbisch Gmünd. Eine 15-jährige Schülerin war am Dienstagmorgen auf dem Schulweg, als sie gegen 6.50 Uhr an der Fußgängerüberführung an der Remsstraße („Sägbock“) von einem etwa gleich alten Jungen belästigt wurde. Der Junge griff ihr an Brust und Po, die Schülerin wusste sich allerdings zu wehren, worauf der Junge von ihr abließ. Er ging über die Hintere Schmiedgasse in Richtung Kappelgasse davon. Der Jugendliche wird als relativ klein (1,60 – 1,70 Meter) beschrieben, habe eine kräftige Statur und ist Brillenträger. Er sei erkennbar südländischen Aussehens. Über einem Auge war eine markante Kratzwunde sichtbar. Hinweise auf den gesuchten Jugendlichen nimmt die Polizei in Schwäbisch Gmünd (07171/3580) entgegen.

Kostenlose Heimfahrt waagrecht statt senkr-
echt: Von Feuerwehr nach Hause gebracht
Ellwangen. Weil die senkrechte Fahrt abrupt unterbrochen wurde, erhielten zwei Jugendliche ersatzweise eine waagrechte Fahrt geschenkt: In den Genuss einer kostenlosen Heimfahrt durch die Freiwillige Feuerwehr Ellwangen kamen ein 15-jähriges Mädchen und ein 16-jähriger Junge am Montagabend. Die beiden steckten gegen 21 Uhr im Aufzug der Parkpalette Schöner Graben fest und mussten durch die Floriansjünger befreit werden. Beide überstanden ihre "Gefangenschaft" ohne weitere Blessuren. Weshalb der Aufzug fest saß, ist derzeit nicht bekannt.

Den 2. Ostalb-Maibaum dieses Mal rechtzeitig
zum Mai in Ellenberg-Breitenbach angesägt
Ellenberg-Breitenbach. Unbekannte sägten in der Nacht von Montag auf Dienstag mittels einer Motorsäge einen Maibaum an, der in Breitenbach auf einem landwirtschaftlichen Anwesen gelagert war. Der Maibaum konnte von den Eigentümern entsprechend gekürzt werden und kann noch genutzt werden. Der Polizeiposten Tann-hausen hat die Ermittlungen wegen Sachbeschädigung aufgenomm-en und nimmt Hinweise unter Tel. 07964/330001 entgegen.

10.000 € Sachschaden am Aalener Kreisverk-
ehr Rötenbergstraße und Charlottenstraße

Aalen.
Am Kreisverkehr Rötenbergstraße / Charlottenstraße missachtete ein 23-jähriger Autofahrer am Montagabend gegen 21 Uhr die Vorfahrt eines Pkw. Bei der folgenden Kollision entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 10.000 Euro. Beide Fahrzeuglenker blieben unverletzt.

Kleine Ursache große Wirkung: Sattelzug pr-
allte beim Wendemanöver gegen Bahnlampe

Westhausen. Beim Wenden prallte ein Sattelzug am Montagmittag gegen 13.20 Uhr gegen einen Laternenmast, der am Bahnübergang in der Bohlerstraße aufgestellt ist. Der Lkw blieb seitlich am Masten hängen, so dass dieser komplett umgerissen wurde. Da die Laterne danach weit in die Bahngleise ragte, war der Bahnverkehr in diesem Bereich bis gegen 14.25 Uhr behindert. Nachdem der Laternenmast beseitigt war, konnten die Züge die Unfallstelle wieder ungehindert passieren. Der entstandene Sachschaden wird auf ca. 2500 Euro geschätzt.

Gesundheitliche Probleme der 71-jährigen in
Aalen bei einem 10.000 Euro teuren Unfall
Aalen. Eine 71-jährige Autofahrerin verursachte am Montagmittag gegen 12.30 Uhr einen Verkehrsunfall, bei dem ein Sachschaden in Höhe von ca. 10.000 Euro entstand. Auf der Landesstraße 1084 zwischen Unterkochen und Ebnat kam das Fahrzeug der 71-Jährigen nach rechts von der Fahrbahn ab. Eigenen Angaben zufolge, hatte die Frau kurz vor einer Kurve gesundheitliche Probleme und verlor deshalb die Kontrolle über ihren Pkw.

Peinlichkeit des Monats an der grünen Ampel
an der Ulmerstraße: Rückwärts statt vorwärts
Aalen. Hintereinander standen ein Lkw und ein Pkw am Montagmor-gen kurz vor 8 Uhr an einer Ampel auf der Ulmer Straße. Als diese auf Grünlicht schaltete, fur der Lkw-Fahrer an, hatte hierbei jedoch statt des Vorwärtsganges den Rückwärtsgang eingelegt, so dass er gegen den Pkw hinter ihm prallte. Hierbei entstand ein Sachschaden in Höhe von 1.000 Euro.

Wildschwein hat überlebt und Reh wurde bei
Kollission auf L 1075 Dienstagmorgen getötet

Ellwangen/Neuler. Rund 4.000 Euro Sachschaden entstand bei zwei Wildunfällen, die sich am Dienstagmorgen im Abstand von ca. 20 Minuten ereigneten. Gegen 5.25 Uhr wurde ein Reh, das die Landesstraße 1075 bei Schwenningen querte, von einem Fahrzeug erfasst und getötet. Überlebt hat dagegen ein Wildschwein die Kollision mit einem Pkw. Das Schwarzwild wurde gegen 5.45 Uhr auf der B 290, Höhe Schönau, ebenfalls von einem Fahrzeug erfasst.

5.500 € teurer Fahrfehler der 19-jährigen  auf
der L 1076 zwischen Erpfental und Röhlingen
Ellwangen. Ein Fahrfehler war die Ursache eines Verkehrsunfalls, bei dem am Montagabend gegen 19.45 Uhr ein Sachschaden von rund 5.500 Euro entstand: Eine 19-jährige Pkw-Lenkerin war auf der Landesstraße 1076 zwischen Erpfental und Röhlingen mit ihrem Fahrzeug von der Fahrbahn abgekommen

Bei Neresheim zweifelhafter  Diebstahl aus
Jägerhochstand: Hochwertiges Jagdfernglas
Neresheim. Bereits am Sonntag 28.04. entwendete ein Unbek-annter einen Rucksack mit div. persönlichen Gegenständen und einem hochwertigen Jagdfernglas im Wert von rund 1700 Euro. Der Besitzer des Diebesgutes hatte den Rucksack auf einem Hochstand im Gewann Klosterjagd zurückgelassen; den Hochstand selbst hatte er mit einem Vorhängeschloss gesichert. Der Diebstahl ereignete sich in der Zeit zwischen 16.30 Uhr und 19.30 Uhr. Hinweise auf den Täter bzw. den Verbleib des Diebesgutes bitte an den Polizeiposten Neresheim, Telefon 07326/919001.
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