AIZ-POLIZEIBERICHT am 09. Dezember 2012 
Bußgeldstelle ist großzügiger und verfolgt 5 €-Bußgelder nicht:
40-€-Knöllchen in Aalens Schäferstraße: We-
gen Falschparken drückt Polizei kein Auge zu

Kein Telefon: Halter konnte nicht telefonisch gebeten werden wegzufahren: Abschleppen hätte 200 € gekostet: Neuanzeige


Diese Rücksichtslosigkeit verkehrswidrig und so zu parken dass keiner mehr wegfahren kann kostete in der Aalener Schäferstraße heute den Halter 40 €.                         AIZ-Fotos: Dieter Geissbauer

Aalen.
Es gibt eben Zeitgenossen die immer noch glauben man könne Bürger und Nachbarn einschüchtern wenn man eine Straftat begangen hat und für diese den zurecht von der Polizei am 8.12. an die Windschutzscheibe angehefteten Strafzettel "nicht bezahlen" wollen und dafür Nachbarn beleidigen und bedrohen. Diese Zeitgenossen müssen eben von ihrem "die Polizei kann mich mal" und "ich parke verkehrswidrig so lange wie ich will und wenn das Tage dauert" lernen dass es so nicht geht. Aus diesem Grund drucken wir wesentliche Teile der Strafanzeige heute ab die ich soeben beim Polizeirevier abgegeben habe: 

Wiederholungs-Täter: Knöllchen für 40 € noch am Scheibenwischer.

Betr. Anzeige wegen Beleidigung und Drohung u. a. des Halters des Fahrzeuges AA-MG ... am Samstag 8. Dezember 2012 um 10,35 Uhr in Aalen, Schäferstrasse gegenüber Haus 6 auf der linken Fahrbahnseite. Sachverhalt: Mein PKW Mercedes AA-MD 758 hat vor 2 Tagen wegen Kälte den Geist aufgegeben. Ich habe mein Fahrzeug den Berg in der Schäferstrasse herunter rollen lassen und den Gang eingelegt um zu sehen ob so der Motor anspringt. Das war nicht der Fall. Also habe ich mein Auto 5 Meter weit weg von der Kurve am linken Seitenrand der Schäferstrasse stehen lassen um am nächsten Tag zu versuchen das Auto nochmals zu starten. Das tat ich am Samstag 8. Dezember 2012 um 10 Uhr erfolglos. Also musste der Fachmann ran.

Das Problem: Der Fahrer des Fahrzeuges AA-MG ... hatte sein Auto in der Nacht vor mein Auto in die Kurve gestellt (siehe Fotos) dass die Fachfirma Auto Costa nicht wie geplant nur einhängen und meinen Mercedes in die Werkstatt abschleppen konnte.

Ich habe beim Polizeirevier Aalen angerufen und um Hilfe gebeten. Der Beamte wies mich auf den Datenschutz hin, sodass er mir nicht den Namen oder die Adresse eines Nachbarn im Armen-Hochhaus gegenüber geben konnte und versprach zu versuchen den Halter zu ermitteln und ihn  anzurufen und zu bitten er solle sein Fahrzeug weg fahren. Wenn dies nicht gelinge werde "ich eine Streife vorbei schicken". Die kam auch wenig später in der Schäferstrasse an und sagte mir dass der Halter kein Telefon habe und deshalb nicht ermittelt werden konnte.

Die Beamten haben dann festgestellt, dass der Halter des Autos sein Fahrzeug vor mir nur 2,50 Meter von der Kurve weg und nicht - wie gesetzlich vorgeschrieben - 5,00 Meter geparkt hatte, sodass mein Auto nicht abgeschleppt werden konnte. Deshalb gab es von der Polizei einen Strafzettel über 40 €, den der Beamte an die Scheibe des Täter-Autos heftete. Die Polizei zog wieder ab mit dem Wunsch, ich solle mich melden wenn rückwärts abschleppen nicht gelingt und der Abschleppdienst angerufen werden muss. Das alles muss der Beschuldigte vom Hochhaus direkt gegenüber beobachtet haben, denn als Costa kam war plötzlich der 40-€-Strafzettel vom Scheibenwischer verschwunden.

Als Costa versuchte mein Auto in Gang zu bringen sprang der Beschuldigte aus dem Wohnhaus heraus direkt auf mich zu und hat mich bedroht: "Wenn Du mich noch einmal anzeigst dann schlage ich Dich" und drohte mir "in die Fresse zu hauen". Dies wiederholte er mindestens vier Mal in derselben rabiaten Art und ich sagte "schl-ag doch zu?". Er hob die Hand schlug aber nicht zu. Stattdessen schrie er "die Polizei kann mich mal mit dem 40-E-Strafzellel am... ich werde den Strafzettel nicht zahlen und habe auf Deine letzte Anzeige auch nichts zahlen müssen".

Erst in diesem Moment wusste ich, dass derselbe Täter schon ein-mal vor etwa 6 Monaten auf mein Grundstück Schäferstrasse 6 stürmte und bedrohte und deshalb von mit angezeigt wurde. Er muss den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Ellwangen anscheinend ak-zeptiert haben, denn es kam zu keinem Gerichtsverfahren mehr bei dem ich als Zeuge geladen war. Also ist der Mann ein Wiederhol-ungstäter und muss vor der Allgemeinheit in dieser brutalen Art und weise geschützt werden? Deshalb habe ich ihn heute zum 2. Mal angezeigt. Wir dürfen und von selchen Menschen nicht terrorisieren lassen die meinen Recht und Ordnung selbst in die Hand nehmen zu können.

"Im übrigen werde ich so lange hier mein Auto stehen lassen wie ich will" hatte der Täter gesagt, "und wenn es Tage dauert. Ich kann mir das finanziell leisten und werde auch keinen Strafzettel zahlen. Sonst haue ich Dir in die Schnauze". Deshalb ist ein drastisches höheres Strafmaß notweniger als letztes Mal, um uns als Allgemein-heit vor einem solch brutalen Nachbarn zu schützen.

Nachtrag: Bevor er sein Auto weg fuhr und drohte es noch Tage stehen zu lassen, habe ich Herrn Costa gebeten für das rückwärts Abschleppen die Rechnung dem Halter AA-MG ... zukommen zu lassen weil er diese Kosten verursacht hat. Darauf hin raste er wieder aus seinem Haus bedrohlich direkt auf mich zu und wollte mich verprügeln, hatte dies aber verschoben auf die Zeit "wo ich noch eine Anzeige gegen ihn schreibe, oder die " Costa-"Rechnung kommt..." Mein Dank gilt ausdrücklich PHM Harsch und Kollege für die schnelle und freundliche Bedienung.

Achtung: Polizei kassiert nun Falschparker in
falscher Fahrtrichtung ab: Keine Einstellung
Soweit der Text meiner Strafanzeige. Allerdings muss die AIZ eine Aussage der Bußgeldstelle der Stadt Aalen korrigieren. Die Bußgeldstelle hatte auf Anfrage der AIZ öffentlich mitgeteilt, dass das Parken entgegen der Fahrtrichtung zwar rechtswidrig ist aber weil es nur ein Knöllchen von 5 € "wegen Geringfügigkeit nicht mehr verfolgt wird". Dem widersprach die Polizei des Reviers Aalen heute weil sie gesehen hatte dass auch in der Schäferstrasse Knöllchen für 5 € verteilt werden können: "Wir verzichten nicht und verfolgen dieses rechtswidrige Parken..." Dieter Geissbauer


Körper-Verletzungen in Gmünd: 5 schlugen
auf 14-jährigen ein und die Faust ins Gesicht
Schwäbisch Gmünd. Auch die Leute in Gmünd werden immer bru-taler: Die Polizei registrierte zwei Körperverletzungen: Fall 1: 14-Jähriger von 5 Tätern zusammengeschlagen: Ein 14-Jähriger ging am Freitag, gegen 15:10 Uhr, auf der Straßdorfer Straße in Richtung Straßdorf. Kurz nach dem Südbahnhof wurde er plötzlich von 5 ent-gegenkommenden Personen angegriffen und niedergeschlagen. Die 16-18 Jahre alten, bislang unbekannte Täter entfernten sich anschli-eßend in Richtung Schwäbisch. Einer der Täter trug ein auffälliges schwarzes Sweatshirt mit heller Brustaufschrift "BILLABONG". Der 14-Jährige wurde bei dem Vorfall leicht verletzt. Sachdienliche Hinweise nimmt das Polizeirevier Schwäbisch Gmünd, Tel. 07171-3580, entgegen.

Fall 2: Person in Gaststätte niedergeschlagen: Am Freitag, gg. 20:00 Uhr, betrat ein Passant eine Gaststätte in der Badmauer, um dort Geld zu wechseln. Er wurde von einem 24-jährigen Gast angesprochen. Während des Gespräches kam es zu einer verbalen Auseinandersetzung, in deren Verlauf der Beschuldigte dem Geschädigten zunächst mit der Faust ins Gesicht schlug und ihn anschließend mit dem Fuß trat. Der Geschädigte wurde hierbei leicht verletzt.

"Südländer" raubte am Samstag um 1,40 Uhr
mitten in Aalens Mittelbachstraße Geldbeutel
Aalen. Am Samstag, gegen 01:40 Uhr, schlugen 3 bislang unbe-kannte Täter mit südländischem Aussehen, in der Mittelbachstraße, einem 17-Jährigen ins Gesicht und forderten die Herausgabe seines Geldbeutels. Nachdem der Geschädigte seinen Geldbeutel herausgab, entfernten sich die Täter ins Stadtgebiet. Zeugen zu dem Vorfall werden gebeten, sich mit dem Polizeirevier Aalen, Tel. 07361-5240, in Verbindung zu setzen.

LKW-Fahrer übersah beim Fahrstreifenwech-
sel PKW in Gmünd : 3.000 Euro Sachschaden
Schwäbisch Gmünd. Am Freitag, gg. 17:00 Uhr befuhr ein LKW-Fahrer die Remsstraße in Richtung Lorch. Bei schlechten Lichtver-hältnissen wechselte er vom linken auf den rechten Fahrstreifen und übersah dabei einen VW Golf, der sich auf Höhe des Führerhauses des LKW befand. Es kam zur Kollision, wobei ein Sachschaden in Höhe von 3.000 Euro entstand.

Aufgrund unzureichender Profiltiefe auf der L
1054 Freitag von der Fahrbahn abgekommen
Lorch-Bruck. Aufgrund unzureichender Profiltiefe kam am Freitag, gg. 18:00 Uhr, ein Fahrer eines PKW Opel, auf der L 1054, zwischen Bruck und Lorch, im Kurvenbereich ins Rutschen und nach rechts von der Fahrbahn ab. Dort prallte er gegen ein Verkehrszeichen. Da das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit war, musste es von einem Ab-schleppdienst von der Unfallstelle abgeholt werden. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 2.500 Euro.

In Gmünd geparkten Honda beschädigt: Der
Zettel war aber am Ende "nicht mehr lesbar"

Schwäbisch Gmünd.
In der Zeit von Freitag, 23:45 Uhr bis Sams-tag, 03:30 Uhr, beschädigte ein bislang unbekannter Fahrzeuglenker einen in der Kornhausstraße geparkten PKW Honda. Der Verur-sacher hinterlies am PKW Honda einen Zettel, welcher aber aufgrund von Feuchtigkeit nicht mehr lesbar war. Der Verursacher oder Zeugen werden gebeten, sich mit dem Polizeirevier Schwäbisch Gmünd, Tel. 07171-3580, in Verbindung zu setzen.

Weitere Polizeimeldungen liegen nicht vor.