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AIZ-POLIZEIBERICHT am 09. Dezember
2012
Bußgeldstelle ist großzügiger und verfolgt 5 €-Bußgelder nicht:
40-€-Knöllchen in Aalens Schäferstraße: We-
gen Falschparken drückt Polizei
kein Auge zu
Kein Telefon: Halter konnte nicht telefonisch gebeten werden wegzufahren:
Abschleppen hätte 200 € gekostet: Neuanzeige

Diese Rücksichtslosigkeit
verkehrswidrig und so zu parken dass keiner mehr wegfahren kann kostete in
der Aalener Schäferstraße heute den Halter 40 €.
AIZ-Fotos: Dieter Geissbauer
Aalen. Es gibt eben Zeitgenossen die immer noch
glauben man könne Bürger und Nachbarn einschüchtern wenn man eine Straftat
begangen hat und für diese den zurecht von der Polizei am 8.12. an die
Windschutzscheibe angehefteten Strafzettel "nicht bezahlen" wollen und dafür
Nachbarn beleidigen und bedrohen. Diese Zeitgenossen müssen eben von ihrem
"die Polizei kann mich mal" und "ich parke verkehrswidrig so lange wie ich
will und wenn das Tage dauert" lernen dass es so nicht geht. Aus diesem
Grund drucken wir wesentliche Teile der Strafanzeige heute ab die ich soeben
beim Polizeirevier abgegeben habe:

Wiederholungs-Täter: Knöllchen für
40 € noch am Scheibenwischer.
Betr. Anzeige wegen Beleidigung und Drohung u. a. des Halters des
Fahrzeuges AA-MG ... am Samstag 8. Dezember 2012 um 10,35 Uhr in Aalen,
Schäferstrasse gegenüber Haus 6 auf der linken Fahrbahnseite.
Sachverhalt: Mein PKW Mercedes AA-MD 758 hat vor 2 Tagen wegen Kälte den
Geist aufgegeben. Ich habe mein Fahrzeug den Berg in der Schäferstrasse
herunter rollen lassen und den Gang eingelegt um zu sehen ob so der Motor
anspringt. Das war nicht der Fall. Also habe ich mein Auto 5 Meter weit weg
von der Kurve am linken Seitenrand der Schäferstrasse stehen lassen um am
nächsten Tag zu versuchen das Auto nochmals zu starten. Das tat ich am
Samstag 8. Dezember 2012 um 10 Uhr erfolglos. Also musste der Fachmann ran.

Das Problem: Der Fahrer des Fahrzeuges AA-MG ... hatte sein Auto in der
Nacht vor mein Auto in die Kurve gestellt (siehe Fotos) dass die Fachfirma
Auto Costa nicht wie geplant nur einhängen und meinen Mercedes in die
Werkstatt abschleppen konnte.

Ich habe beim Polizeirevier Aalen angerufen und um Hilfe gebeten. Der Beamte
wies mich auf den Datenschutz hin, sodass er mir nicht den Namen oder die
Adresse eines Nachbarn im Armen-Hochhaus gegenüber geben konnte und
versprach zu versuchen den Halter zu ermitteln und ihn anzurufen und
zu bitten er solle sein Fahrzeug weg fahren. Wenn dies nicht gelinge werde
"ich eine Streife vorbei schicken". Die kam auch wenig später in der
Schäferstrasse an und sagte mir dass der Halter kein Telefon habe und
deshalb nicht ermittelt werden konnte.

Die Beamten haben dann festgestellt, dass der Halter des Autos sein Fahrzeug
vor mir nur 2,50 Meter von der Kurve weg und nicht - wie gesetzlich
vorgeschrieben - 5,00 Meter geparkt hatte, sodass mein Auto nicht
abgeschleppt werden konnte. Deshalb gab es von der Polizei einen Strafzettel
über 40 €, den der Beamte an die Scheibe des Täter-Autos heftete. Die
Polizei zog wieder ab mit dem Wunsch, ich solle mich melden wenn rückwärts
abschleppen nicht gelingt und der Abschleppdienst angerufen werden muss. Das
alles muss der Beschuldigte vom Hochhaus direkt gegenüber beobachtet haben,
denn als Costa kam war plötzlich der 40-€-Strafzettel vom Scheibenwischer
verschwunden.

Als Costa versuchte mein Auto in Gang zu bringen sprang der Beschuldigte aus
dem Wohnhaus heraus direkt auf mich zu und hat mich bedroht: "Wenn Du mich
noch einmal anzeigst dann schlage ich Dich" und drohte mir "in die Fresse zu
hauen". Dies wiederholte er mindestens vier Mal in derselben rabiaten Art
und ich sagte "schl-ag doch zu?". Er hob die Hand schlug aber nicht zu.
Stattdessen schrie er "die Polizei kann mich mal mit dem 40-E-Strafzellel
am... ich werde den Strafzettel nicht zahlen und habe auf Deine letzte
Anzeige auch nichts zahlen müssen".

Erst in diesem Moment wusste ich, dass derselbe Täter schon ein-mal vor etwa
6 Monaten auf mein Grundstück Schäferstrasse 6 stürmte und bedrohte und
deshalb von mit angezeigt wurde. Er muss den Strafbefehl der
Staatsanwaltschaft Ellwangen anscheinend ak-zeptiert haben, denn es kam zu
keinem Gerichtsverfahren mehr bei dem ich als Zeuge geladen war. Also ist
der Mann ein Wiederhol-ungstäter und muss vor der Allgemeinheit in dieser
brutalen Art und weise geschützt werden? Deshalb habe ich ihn heute zum 2.
Mal angezeigt. Wir dürfen und von selchen Menschen nicht terrorisieren
lassen die meinen Recht und Ordnung selbst in die Hand nehmen zu können.

"Im übrigen werde ich so lange hier mein Auto stehen lassen wie ich will"
hatte der Täter gesagt, "und wenn es Tage dauert. Ich kann mir das
finanziell leisten und werde auch keinen Strafzettel zahlen. Sonst haue ich
Dir in die Schnauze". Deshalb ist ein drastisches höheres Strafmaß
notweniger als letztes Mal, um uns als Allgemein-heit vor einem solch
brutalen Nachbarn zu schützen.
Nachtrag: Bevor er sein Auto weg fuhr und drohte es noch Tage stehen zu
lassen, habe ich Herrn Costa gebeten für das rückwärts Abschleppen die
Rechnung dem Halter AA-MG ... zukommen zu lassen weil er diese Kosten
verursacht hat. Darauf hin raste er wieder aus seinem Haus bedrohlich direkt
auf mich zu und wollte mich verprügeln, hatte dies aber verschoben auf die
Zeit "wo ich noch eine Anzeige gegen ihn schreibe, oder die "
Costa-"Rechnung kommt..." Mein Dank gilt ausdrücklich PHM Harsch und Kollege
für die schnelle und freundliche Bedienung.
Achtung: Polizei
kassiert nun Falschparker in
falscher Fahrtrichtung ab: Keine Einstellung
Soweit der Text meiner Strafanzeige.
Allerdings muss die AIZ eine Aussage der Bußgeldstelle der Stadt Aalen
korrigieren. Die Bußgeldstelle hatte auf Anfrage der AIZ öffentlich
mitgeteilt, dass das Parken entgegen der Fahrtrichtung zwar rechtswidrig ist
aber weil es nur ein Knöllchen von 5 € "wegen Geringfügigkeit nicht mehr
verfolgt wird". Dem widersprach die Polizei des Reviers Aalen heute weil sie
gesehen hatte dass auch in der Schäferstrasse Knöllchen für 5 € verteilt
werden können: "Wir verzichten nicht und verfolgen dieses rechtswidrige
Parken..." Dieter Geissbauer
Körper-Verletzungen in Gmünd: 5 schlugen
auf 14-jährigen ein und die Faust ins Gesicht
Schwäbisch Gmünd.
Auch die Leute in Gmünd werden immer bru-taler: Die Polizei registrierte
zwei Körperverletzungen: Fall 1: 14-Jähriger von 5 Tätern
zusammengeschlagen: Ein 14-Jähriger ging am Freitag, gegen 15:10 Uhr, auf
der Straßdorfer Straße in Richtung Straßdorf. Kurz nach dem Südbahnhof wurde
er plötzlich von 5 ent-gegenkommenden Personen angegriffen und
niedergeschlagen. Die 16-18 Jahre alten, bislang unbekannte Täter entfernten
sich anschli-eßend in Richtung Schwäbisch. Einer der Täter trug ein
auffälliges schwarzes Sweatshirt mit heller Brustaufschrift "BILLABONG". Der
14-Jährige wurde bei dem Vorfall leicht verletzt. Sachdienliche Hinweise
nimmt das Polizeirevier Schwäbisch Gmünd, Tel. 07171-3580, entgegen.
Fall 2: Person in Gaststätte niedergeschlagen: Am Freitag, gg. 20:00 Uhr,
betrat ein Passant eine Gaststätte in der Badmauer, um dort Geld zu
wechseln. Er wurde von einem 24-jährigen Gast angesprochen. Während des
Gespräches kam es zu einer verbalen Auseinandersetzung, in deren Verlauf der
Beschuldigte dem Geschädigten zunächst mit der Faust ins Gesicht schlug und
ihn anschließend mit dem Fuß trat. Der Geschädigte wurde hierbei leicht
verletzt.
"Südländer" raubte
am Samstag um 1,40 Uhr
mitten in Aalens Mittelbachstraße Geldbeutel
Aalen. Am Samstag,
gegen 01:40 Uhr, schlugen 3 bislang unbe-kannte Täter mit südländischem
Aussehen, in der Mittelbachstraße, einem 17-Jährigen ins Gesicht und
forderten die Herausgabe seines Geldbeutels. Nachdem der Geschädigte seinen
Geldbeutel herausgab, entfernten sich die Täter ins Stadtgebiet. Zeugen zu
dem Vorfall werden gebeten, sich mit dem Polizeirevier Aalen, Tel.
07361-5240, in Verbindung zu setzen.
LKW-Fahrer übersah
beim Fahrstreifenwech-
sel PKW in Gmünd : 3.000 Euro Sachschaden
Schwäbisch Gmünd.
Am Freitag, gg. 17:00 Uhr befuhr ein LKW-Fahrer die Remsstraße in Richtung
Lorch. Bei schlechten Lichtver-hältnissen wechselte er vom linken auf den
rechten Fahrstreifen und übersah dabei einen VW Golf, der sich auf Höhe des
Führerhauses des LKW befand. Es kam zur Kollision, wobei ein Sachschaden in
Höhe von 3.000 Euro entstand.
Aufgrund
unzureichender Profiltiefe auf der L
1054 Freitag von der Fahrbahn abgekommen
Lorch-Bruck.
Aufgrund unzureichender Profiltiefe kam am Freitag, gg. 18:00 Uhr, ein
Fahrer eines PKW Opel, auf der L 1054, zwischen Bruck und Lorch, im
Kurvenbereich ins Rutschen und nach rechts von der Fahrbahn ab. Dort prallte
er gegen ein Verkehrszeichen. Da das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit war,
musste es von einem Ab-schleppdienst von der Unfallstelle abgeholt werden.
Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 2.500 Euro.
In Gmünd geparkten
Honda beschädigt: Der
Zettel war aber am Ende "nicht mehr lesbar"
Schwäbisch Gmünd. In der Zeit von Freitag, 23:45 Uhr bis Sams-tag,
03:30 Uhr, beschädigte ein bislang unbekannter Fahrzeuglenker einen in der
Kornhausstraße geparkten PKW Honda. Der Verur-sacher hinterlies am PKW Honda
einen Zettel, welcher aber aufgrund von Feuchtigkeit nicht mehr lesbar war.
Der Verursacher oder Zeugen werden gebeten, sich mit dem Polizeirevier
Schwäbisch Gmünd, Tel. 07171-3580, in Verbindung zu setzen.
Weitere Polizeimeldungen liegen nicht vor.
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