Beauftragte U. N. Steybe könnte ein Buch
darüber schreiben:
Auch im OAK jede 4. Frau noch ni-
cht Gewaltfrei in Lebensbereichen
„Als erstes Flächenland führt Baden-Württemberg
eine Plak-
ataktion zur Bekanntmachung des bundesweiten Hilfetelefons"
Uta Maria
Steybe con der Stadt Aalen (vorne 2. von links) und die ebenso enfgagierte
Kreisfrauenbeauftragte (rechts) bei der letzten Demonstration aber es hat
sich seither auch in Aalen leider noch nichts verbessert.
AIZ-Foto: Dieter Geissbauer
Aalen.
Die Aalener Frauenbeauftragte Uta-Maria Steybe könnte wenn sie wollte und
dürfte im Rathaus ein dickes Problem im Buch beschreiben und zwar
mit Fällen aus Aalen und dem gesamten Ostalbkreis. Auch im Ostalbkreis
leidet heute noch in der modernen zivilisierten Welt "jede vierte Frau
bundesweit" unter der ausgeübten Gewalt. Die Aalener Polizei könnte über
viele Grausamkeiten beri-chten, es bleibt aber leider meist beim
Hausverbot bzw. Platzverweis anstatt diese Täter den Richtern/innen im AG
Aalen zuzuführen un d hinter Gitter zu bringen. Das gilt auch für
Vergewaltigungen auch an Kindern.
Staatssekretärin Bärbl Mielich brachte es auf den
wunden Punkt: „Als erstes Flächenland führt
Baden-Württemberg eine Plakataktion zur Bekanntmachung des
bundesweiten Hilfetelefons durch und rückt damit die Bekämpfung von
Gewalt gegen Frauen stärker in die Mitte unserer Gesellschaft“.
Mit der neuen Plakataktion „JEDE VIERTE FRAU“ macht das Ministerium für
Soziales und Integration Baden-Württemberg darauf aufmerksam, dass
Gewalt gegen Frauen jeden Tag und in allen Lebensbereichen stattfindet –
am Arbeitsplatz, in der Freizeit und in der Partnerschaft. „Es ist
leider traurige Wahrheit, dass im Schnitt jede vierte Frau in
Deutschland im Alter zwischen 16 und 85 Jahren mindestens einmal
körperliche oder sexuelle Gewalt durch einen Beziehungspartner erlebt.
Wir möchten allen betroffenen Frauen mit der Plakataktion vermitteln,
dass sie nicht alleine sind und dass sie überregionale und niederschwellige Hilfe finden können“, sagte St-aatssekretärin Bärbl
Mielich anlässlich der Enthüllung des Plakats am Donnerstag (12. Juli)
in Stuttgart. Das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ bietet
unter der
kostenlosen Telefon-Hotli-ne 08000
116016 in 17 Fremdsprachen Unterstützung für Frauen in Not und
ist 365 Tage im Jahr rund um die Uhr – telefonisch und online–
erreichbar. Auf Wunsch vermitteln die Beraterinnen Betroffene an
Unterstützungs-Einrichtungen vor Ort.
Die Leiterin des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“, Petra Söchting,
begrüßt die Aktion sehr: „Studien zeigen, dass nur 20 Prozent der
Betroffenen sich Hilfe suchen. Daher ist es so wichtig, dass jede und
jeder Beratungsangebote wie das Hilfetelefon kennt.“
Mit der weiteren Umsetzung des Landesaktionsplans „Gegen Gewalt an
Frauen“ setzt die Landesregierung in Baden-Württemberg ein klares
Zeichen. Das Ministerium für Soziales und Integration unterstützt im
Jahr 2018 anlässlich des Internationalen Tages „Gegen Gewalt an Frauen“
am 25.
November das regionale Engagement der kommunalen
Gleichstellungsbeauftragten und der örtlichen Frauenhilfeeinrichtungen.
„Die Plakataktion ,JEDE VIERTE FRAU‘ ist Teil einer Förderlinie des
Ministeriums für Soziales und Integration. Damit unterstützen wir
regionale, innovative und öffentlichkeitswirksame Projekte rund um den
Internationalen Tag ,Gegen Gewalt an Frauen‘. Die hohe Resonanz an
eingegangenen Anträgen und spannenden Vorschlägen bestätigt uns im Kampf
gegen Gewalt an Frauen“, so Staatssekretärin Mielich.
Ergänzende Informationen:
Sowohl der Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen als auch das
Übereinkommen des Europarats vom 11.
Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und
häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) fordern eine stärkere
Öffentlichkeitsarbeit im Bereich „Gegen Gewalt an Frauen“.
Der Landesaktionsplan wurde am 9.
Dezember 2014 vom Kabinett verabschiedet. Die wesentlichen Ziele
sind eine funktionierende Infrastruktur und bedarfsdeckende
Hilfeangebote, aber auch Präven-tions- und Öffentlichkeitsarbeit sowie
die Vernetzung aller Akteure.
Die Istanbul-Konvention ist der erste völkerrechtliche Vertrag, mit dem
umfassende und spezifische Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von
Gewalt gegen Frauen sowie zum Schutz der Opfer formuliert wurden. Unter
anderem sieht sie eine Rechtsberatung, psychologische Betreuung,
finanzielle Beratung und den Zugang zu Unterbringungsmöglichkeiten zum
Beispiel in Frauenhäusern vor. Zudem verpflichten sich die
Vertragsstaaten, gegen alle Formen körperlicher, sexueller und psychischer
Gewalt, gegen Zwangsheirat, Genitalverstümmelung, Zwangsabtreibung und
Zwangssterilisation vorzugehen.
Infos:
https://www.frauen-gegen-gewalt.de/de/plakate.html
http://www.aaleninfo.de/dez16/17/frauentagdemo.htm
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