Beauftragte U. N. Steybe könnte ein Buch darüber schreiben:
Auch im OAK jede 4. Frau noch ni-
cht Gewaltfrei in Lebensbereichen

 „Als erstes Flächenland führt Baden-Württemberg eine Plak-
ataktion zur Bekanntmachung des bundesweiten Hilfetelefons"


Uta Maria Steybe con der Stadt Aalen (vorne 2. von links) und die ebenso enfgagierte Kreisfrauenbeauftragte (rechts) bei der letzten Demonstration aber es hat sich seither auch in Aalen leider noch nichts verbessert.         AIZ-Foto: Dieter Geissbauer
Aalen. Die Aalener Frauenbeauftragte Uta-Maria Steybe könnte wenn sie wollte und dürfte im Rathaus  ein dickes Problem im Buch beschreiben und zwar mit Fällen aus Aalen und dem gesamten Ostalbkreis. Auch im Ostalbkreis leidet heute noch in der modernen zivilisierten Welt "jede vierte Frau bundesweit" unter der ausgeübten Gewalt. Die Aalener Polizei könnte über viele Grausamkeiten beri-chten, es bleibt aber leider meist beim Hausverbot bzw. Platzverweis anstatt diese Täter den Richtern/innen im AG Aalen zuzuführen un d hinter Gitter zu bringen. Das gilt auch für Vergewaltigungen auch an Kindern.

Staatssekretärin Bärbl Mielich brachte es auf den wunden Punkt: „Als erstes Flächenland führt Baden-Württemberg eine Plakataktion zur Bekanntmachung des bundesweiten Hilfetelefons durch und rückt damit die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen stärker in die Mitte unserer Gesellschaft“.

Mit der neuen Plakataktion „JEDE VIERTE FRAU“ macht das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg darauf aufmerksam, dass Gewalt gegen Frauen jeden Tag und in allen Lebensbereichen stattfindet – am Arbeitsplatz, in der Freizeit und in der Partnerschaft. „Es ist leider traurige Wahrheit, dass im Schnitt jede vierte Frau in Deutschland im Alter zwischen 16 und 85 Jahren mindestens einmal körperliche oder sexuelle Gewalt durch einen Beziehungspartner erlebt. Wir möchten allen betroffenen Frauen mit der Plakataktion vermitteln, dass sie nicht alleine sind und dass sie überregionale und niederschwellige Hilfe finden können“, sagte St-aatssekretärin Bärbl Mielich anlässlich der Enthüllung des Plakats am Donnerstag (12. Juli) in Stuttgart. Das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ bietet unter der kostenlosen   Telefon-Hotli-ne 08000 116016 in 17 Fremdsprachen Unterstützung für Frauen in Not und ist 365 Tage im Jahr rund um die Uhr – telefonisch und online– erreichbar. Auf Wunsch vermitteln die Beraterinnen Betroffene an Unterstützungs-Einrichtungen vor Ort.

Die Leiterin des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“, Petra Söchting, begrüßt die Aktion sehr: „Studien zeigen, dass nur 20 Prozent der Betroffenen sich Hilfe suchen. Daher ist es so wichtig, dass jede und jeder Beratungsangebote wie das Hilfetelefon kennt.“

Mit der weiteren Umsetzung des Landesaktionsplans „Gegen Gewalt an Frauen“ setzt die Landesregierung in Baden-Württemberg ein klares Zeichen. Das Ministerium für Soziales und Integration unterstützt im Jahr 2018 anlässlich des Internationalen Tages „Gegen Gewalt an Frauen“ am 25. November das regionale Engagement der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und der örtlichen Frauenhilfeeinrichtungen. „Die Plakataktion ,JEDE VIERTE FRAU‘ ist Teil einer Förderlinie des Ministeriums für Soziales und Integration. Damit unterstützen wir regionale, innovative und öffentlichkeitswirksame Projekte rund um den Internationalen Tag ,Gegen Gewalt an Frauen‘. Die hohe Resonanz an eingegangenen Anträgen und spannenden Vorschlägen bestätigt uns im Kampf gegen Gewalt an Frauen“, so Staatssekretärin Mielich.

Ergänzende Informationen: Sowohl der Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen als auch das Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) fordern eine stärkere Öffentlichkeitsarbeit im Bereich „Gegen Gewalt an Frauen“. Der Landesaktionsplan wurde am 9. Dezember 2014 vom Kabinett verabschiedet. Die wesentlichen Ziele sind eine funktionierende Infrastruktur und bedarfsdeckende Hilfeangebote, aber auch Präven-tions- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Vernetzung aller Akteure.

Die Istanbul-Konvention ist der erste völkerrechtliche Vertrag, mit dem umfassende und spezifische Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen sowie zum Schutz der Opfer formuliert wurden. Unter anderem sieht sie eine Rechtsberatung, psychologische Betreuung, finanzielle Beratung und den Zugang zu Unterbringungsmöglichkeiten zum Beispiel in Frauenhäusern vor. Zudem verpflichten sich die Vertragsstaaten, gegen alle Formen körperlicher, sexueller und psychischer Gewalt, gegen Zwangsheirat, Genitalverstümmelung, Zwangsabtreibung und Zwangssterilisation vorzugehen.
Infos:
https://www.frauen-gegen-gewalt.de/de/plakate.html 
         http://www.aaleninfo.de/dez16/17/frauentagdemo.htm