AIZ-POLIZEIBERICHT am 30. Oktober 2013     
Das Parken auf Gehwegen hat in Aalen neue Dimensionen:
Müssen denn die Sorg- und Stadtmitarbeiter
die "Knöllchen" doch nicht selber bezahlen?

Kripo hat sehr schnell Hüttlinger Kirchen-Attentäter ermittelt:
Wiedergutmachung in der "Heilig-Kreuz-Kirche" zugesichert


Wir haben einmal für die Bußgeldstelle dokumentiert wie städtische Mitarbeiter bisher ungestraft auf dem Gehweg parken wenn der kollege im Netto das "Vesper" holt.     AIZ-Fotos: Dieter Geissbauer
Aalen. Es ist immer wieder dasselbe und hat gerade im Zentrum von Aalen neue Dimensionen angenommen weil ein "Knöllchen" der Bußgeldstelle Aalen auch in solchen schweren Fällen nur 15 € kostet und Parken auf Gehwegen geradezu als ein "Kavaliersdelikt" bezeichnet werden kann. Nur schlimm wenn auf dem extra breit ausgebauten Gehweg vor dem NETTO in der Alten Heidenheimer Straße immer wieder lebensgefährlich für Menschen mit Rolator Rücksichtslose parken, obwohl gerade diese Falschparker auf andere keinerlei Rücksicht nehmen wie zum Beispiel regelmässig die Gehweg-Parker den ganzen Tag über zum Vesper holen und Einkaufen der Aalener Firma Sorg (Aalen). Es wird gemunkelt, Firmenchef Sorg werde noch - wie die GOA - für ihre Falschparker selbst die Knöllchen bezahlen.

Rotzfrech schaute städtische Fahrer zu wie die AIZ fotografierte. wir werden nachkontrollieren ob Knöllchen AA 2309 Stadt selbst zahlt? 
Das ist eben grundlegend falsch und lädt - wenn es so wäre - dazu ein, diese lebensgefährlichen Fahrlässigkeiten fort zu setzen. Bei der Stadt Aalen jedenfalls - das haben wir schon in der Bußgeld-stelle geprüft - sollen noch die Gehweg-Falschparker ihre Knöllchen selbst bezahlen. Hoffentlich auch in diesem live erlebten Fall auf dem Netto-Gehweg wo ein städtisches Fahrzeug den Rollator-Einkäufern vom Samariterstift gegenüber den Zugang zu Netto geradezu verweigerte:

Eigentlich für Alte mit Rollator toll und breit ausgebaut: Der Gehweg vor dem Netto in Alten Heidenheimer Straße. Park-Schande 2013.   
Der Fahrer des Autos saß im Auto und zwar sehr lange - wie wir selbst beobachtet haben - am Montag 28. Oktober von 14  bis 15 Uhr Uhr und wartete auf seinen städtischen Kollegen, der gerade das "Vesper" bei Netto holte oder in aller Gemütsruhe einkaufte. Obwohl bei Netto noch mindestens auf dem Netto-Parkplatz 20 Plätze frei gewesen wären. Eine Rücksichtslosigkeit welche die Amtsrichter nicht nur mit Strafbefehlen abstellen müssten sondern auch bei vielen Wiederholungs-Gefahren den Knast öffnen sollten. 

Dasselbe auch vor dem Aalener Kaufhaus Kaufland und natürlich direkt am Eingang von Netto in der Alten Heidenheimer Straße: Regelmäßig werden - obwohl noch freie Plätze - die Behinderten-Parkplätze von Nichtbehinderten ohne Ausweis belegt. Der Grund nannte uns der Sicherheitsdienst vom Kaufland: "wir haben es aufgegeben solche rücksichtslosen Behindertenplatz-Parker anzu-zeigen weil am Ende doch nichts heraus kommt" und "die Polizei nimmt keine Anzeigen auf weil es sich um einen Behinderten-parkplatz auf privatem Kaufland-Gelände handelt". Deshalb ist ein Umdenken der Polizei notwendig! "Hier werden diskriminierend Men-schen der Öffentlichkeit in -Lebensgefahren gebracht nur weil Aalen-er Ordnungshüter lieber Polizeiauto fahren..."  Dieter Geissbauer

Immer mehr Umleitungen: Seit gestern auch in Richtung Galgenberg hoch. Fragt man sich gibt es Umleitungs-Gutscheine im Rathaus?   

Kripo hat die Hüttlinger Attentäter ermittelt:
Wiedergutmachung in "Heilig-Kreuz-Kirche"
Hüttlingen. Die Aalener Kriminalpolizei, die die Ermittlungen zu den Beschädigungen und der Brandlegung an der Orgel und anderen Gegenständen der Heilig-Kreuz-Kirche durchführte, hat drei Tatver-dächtige ermittelt. Die Taten wurden eingeräumt. Mit der geschä-digten Kirchengemeinde wurde inzwischen die finanzielle Beglei-chung des Schadens vereinbart. Auch auf eine freiwillige ideelle Wiedergutmachung hat man sich geeinigt.

Aalener Fußgänger sehr schwer verletzt: Hat
unbeteiligter Busfahrer die Flucht ergriffen?

Aalen-Dewangen.
Auf der Leintalstraße ereignete sich am Montagabend ein Verkehrsunfall, bei dem sich ein 19-jähriger Fußgänger schwere Verletzungen zuzog: Ein 21-jähriger Pkw-Fah-rer war aus der Ortsmitte kommend in Richtung Aalen unterwegs. Er erfasste gegen 18 Uhr den Fußgänger, der durch den Aufprall auf die Straße fiel. Da der Fußgänger auf den ersten Blick unverletzt schien, fuhr ihn der Pkw-Fahrer nach Hause. Von dort wurde er vorsorglich ins Krankenhaus gebracht, wo festgestellt wurde, dass er Kopfverletzungen erlitten hatte, die eine stationäre Aufnahme nötig machten.

Anhand der bisherigen Feststellungen geht die Polizei davon aus, dass sich der Unfall im Bereich der Einmündung zum Wohngebiet Stollwiesen ereignete. Zeugen, die den Unfall beobachtet haben werden gebeten sich mit der Polizei in Verbindung zu setzen. Kurz vor oder kurz nach dem Unfall müsste fahrplanmäßig ein Linienbus gefahren sein und unmittelbar im Bereich der Unfallstelle gehalten haben. Möglicherweise ist einem Fahrgast ein Fußgänger aufgef-allen, der zur Straße hin oder auch schon von der Straße weg unterwegs war. Hinweise nimmt die Polizei in Aalen (07361/5240) entgegen.

Weitere Texte liegen nicht vor.