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AIZ-POLIZEIBERICHT am 30. Oktober
2013
Das Parken auf Gehwegen hat in Aalen neue
Dimensionen:
Müssen denn
die Sorg- und Stadtmitarbeiter
die "Knöllchen" doch nicht selber bezahlen?
Kripo hat sehr schnell Hüttlinger
Kirchen-Attentäter ermittelt:
Wiedergutmachung in der "Heilig-Kreuz-Kirche" zugesichert

Wir haben
einmal für die Bußgeldstelle dokumentiert wie städtische Mitarbeiter bisher
ungestraft auf dem Gehweg parken wenn der kollege im Netto das "Vesper"
holt. AIZ-Fotos: Dieter Geissbauer
Aalen. Es ist immer wieder dasselbe und hat gerade im
Zentrum von Aalen neue Dimensionen angenommen weil ein "Knöllchen" der
Bußgeldstelle Aalen auch in solchen schweren Fällen nur 15 € kostet und
Parken auf Gehwegen geradezu als ein "Kavaliersdelikt" bezeichnet werden
kann. Nur schlimm wenn auf dem extra breit ausgebauten Gehweg vor dem
NETTO in der Alten Heidenheimer Straße immer wieder lebensgefährlich für
Menschen mit Rolator Rücksichtslose parken, obwohl gerade diese Falschparker
auf andere keinerlei Rücksicht nehmen wie zum Beispiel regelmässig die
Gehweg-Parker den ganzen Tag über zum Vesper holen und Einkaufen der Aalener
Firma Sorg (Aalen). Es wird gemunkelt, Firmenchef Sorg werde noch - wie die
GOA - für ihre Falschparker selbst die Knöllchen bezahlen.

Rotzfrech
schaute städtische Fahrer zu wie die AIZ fotografierte. wir werden
nachkontrollieren ob Knöllchen AA 2309 Stadt selbst zahlt?
Das ist eben grundlegend falsch und lädt - wenn es so wäre - dazu ein, diese
lebensgefährlichen Fahrlässigkeiten fort zu setzen. Bei der Stadt Aalen
jedenfalls - das haben wir schon in der Bußgeld-stelle geprüft - sollen noch
die Gehweg-Falschparker ihre Knöllchen selbst bezahlen. Hoffentlich auch in
diesem live erlebten Fall auf dem Netto-Gehweg wo ein städtisches Fahrzeug
den Rollator-Einkäufern vom Samariterstift gegenüber den Zugang zu Netto
geradezu verweigerte:

Eigentlich
für Alte mit Rollator toll und breit ausgebaut: Der Gehweg vor dem Netto in
Alten Heidenheimer Straße. Park-Schande 2013.
Der Fahrer des Autos saß im Auto und zwar sehr lange - wie wir selbst
beobachtet haben - am Montag 28. Oktober von 14 bis 15 Uhr Uhr und
wartete auf seinen städtischen Kollegen, der gerade das "Vesper" bei Netto
holte oder in aller Gemütsruhe einkaufte. Obwohl bei Netto noch mindestens
auf dem Netto-Parkplatz 20 Plätze frei gewesen wären. Eine
Rücksichtslosigkeit welche die Amtsrichter nicht nur mit Strafbefehlen
abstellen müssten sondern auch bei vielen Wiederholungs-Gefahren den Knast
öffnen sollten.
Dasselbe auch vor dem Aalener Kaufhaus Kaufland und natürlich direkt am
Eingang von Netto in der Alten Heidenheimer Straße: Regelmäßig werden -
obwohl noch freie Plätze - die Behinderten-Parkplätze von Nichtbehinderten
ohne Ausweis belegt. Der Grund nannte uns der Sicherheitsdienst vom
Kaufland: "wir haben es aufgegeben solche rücksichtslosen
Behindertenplatz-Parker anzu-zeigen weil am Ende doch nichts heraus kommt"
und "die Polizei nimmt keine Anzeigen auf weil es sich um einen
Behinderten-parkplatz auf privatem Kaufland-Gelände handelt". Deshalb ist
ein Umdenken der Polizei notwendig! "Hier werden diskriminierend Men-schen
der Öffentlichkeit in -Lebensgefahren gebracht nur weil Aalen-er
Ordnungshüter lieber Polizeiauto fahren..."
Dieter Geissbauer

Immer mehr
Umleitungen: Seit gestern auch in Richtung Galgenberg hoch. Fragt man sich
gibt es Umleitungs-Gutscheine im Rathaus?
Kripo hat die Hüttlinger
Attentäter ermittelt:
Wiedergutmachung in "Heilig-Kreuz-Kirche"
Hüttlingen. Die Aalener
Kriminalpolizei, die die Ermittlungen zu den Beschädigungen und der
Brandlegung an der Orgel und anderen Gegenständen der Heilig-Kreuz-Kirche
durchführte, hat drei Tatver-dächtige ermittelt. Die Taten wurden
eingeräumt. Mit der geschä-digten Kirchengemeinde wurde inzwischen die
finanzielle Beglei-chung des Schadens vereinbart. Auch auf eine freiwillige
ideelle Wiedergutmachung hat man sich geeinigt.
Aalener Fußgänger
sehr schwer verletzt: Hat
unbeteiligter Busfahrer die Flucht ergriffen?
Aalen-Dewangen. Auf der Leintalstraße ereignete sich am
Montagabend ein Verkehrsunfall, bei dem sich ein 19-jähriger Fußgänger
schwere Verletzungen zuzog: Ein 21-jähriger Pkw-Fah-rer war aus der
Ortsmitte kommend in Richtung Aalen unterwegs. Er erfasste gegen 18 Uhr den
Fußgänger, der durch den Aufprall auf die Straße fiel. Da der Fußgänger auf
den ersten Blick unverletzt schien, fuhr ihn der Pkw-Fahrer nach Hause. Von
dort wurde er vorsorglich ins Krankenhaus gebracht, wo festgestellt wurde,
dass er Kopfverletzungen erlitten hatte, die eine stationäre Aufnahme nötig
machten.
Anhand der bisherigen Feststellungen geht die Polizei davon aus, dass sich
der Unfall im Bereich der Einmündung zum Wohngebiet Stollwiesen ereignete.
Zeugen, die den Unfall beobachtet haben werden gebeten sich mit der Polizei
in Verbindung zu setzen. Kurz vor oder kurz nach dem Unfall müsste
fahrplanmäßig ein Linienbus gefahren sein und unmittelbar im Bereich der
Unfallstelle gehalten haben. Möglicherweise ist einem Fahrgast ein Fußgänger
aufgef-allen, der zur Straße hin oder auch schon von der Straße weg
unterwegs war. Hinweise nimmt die Polizei in Aalen (07361/5240) entgegen.
Weitere Texte liegen nicht vor.
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