POLIZEI-BERICHT
vom: 13.Mai 2013
Unfallflüchtige und hartnäckige Lügner das
kotzige Hauptübel:
Lügen-Mofa-Fahrer hat ohne Licht Unfall ge-
baut: Erst Ende vor Landgericht Ellwangen?
Wie Mofa-Fahrer "S. G." vor Gericht die
Unwahrheit aussagte
und mehrere Zeugen ihm widersprachen: 60 zu 40 % Schuld?
Die Unfallstelle Ecke Hardt- und
Hegelstraße allerdings nicht um 20,30 Uhr sondern am Sonntag 12. Mai um 17
Uhr: Der Mofafahrer raste ohne Licht ungebremst in den Mercedes und
verursachte am Mercedes Totalschaden von 1.600 €. b AIZ-Fotos: Dieter
Geissbauer
Aalen. Unfallflüchtige und
hartnäckige Lügner sowie raffinierte Gegner-Anwälte bei denen geeichte
Tachos sogar einen "Vorlauf von 10 km/h haben" wenn es dem Beklagten nützt
sind das kotzige Hauptübel auch im Ostalbkreis und besonders in der
Kreisstadt Aalen: Am 4. Dezember hat um 20,30 Uhr an der Ecke Hardt- und
Hegelstraße ein etwa 18-jähriger Mofafahrer G. einen Mercedes ohne Licht
gerammt: Er hatte das Fahrzeug einfach nicht gesehen. Dabei gab es zwei
Verletzte: Er selbst hatte Schürfwunden und ein 12-jähriger Beifahrer im
Mercedes wurde im Ärztezentrum 14 Tage lang wegen Prellungen im Ärztezentrum
Aalen behandelt und ein Gutachten für die Württembergische Versicherung
erstellt..
Ungebremst
raste der Mofa-Fahrer in die Türe des Mercedes und hat dabei den Beifahrer
verletzt: 500 € Schadenersatz wurden von der Württembergischen bisher noch
abgelehnt: warten auf End-Urteil.
Eigentlich ein klarer Fall: Der Lügen-Mofa-Fahrer hatte ohne Licht
einen Unfall gebaut und gibt es wahrscheinlich erst Ende vor dem Landgericht
in Ellwangen? Denn der Mofafahrer hat seine 100%-ige Schuld am Unfall nicht
eingeräumt sondern auf seines Vaters Rat an der Unfallstelle behauptet
"mein Mofa hatte zwar einen Wackel-kontakt im Vorderlicht aber als ich von
zuhause weg gefahren bin hat mein Vorderlicht noch funktioniert". Also
behauptete S. Gold ab sof-ort weiter auch gegenüber seiner Versicherung der
Württemberg-ischen, sein Licht habe funktioniert und der Mercedesfahrer sei
am Unfall alleinschuldig, weil der zwar einen Autofahrer von der Musikschule
her kommend durchfahren ließ aber dann ihm die Vorfahrt genommen habe.
Von der Musikschule aus bis zur Unfallstelle hätte der Mofa-Fahrer auf dem
Gehweg oder auf der Straße höchstens 30 km/h fahrebn dürfen und nicht - wie
er vor Gericht angab - maximal 50 km/Stunde.
Ein solcher Unfug hatte die beiden Kontrahenten dazu genötigt, den Richter
am AG Aalen den Fall klären zu lassen, nachdem der geschädigte
Mercedesfahrer gegen den Rollerfahrer und dessen Versicherung Klage
eingereicht hatte. Beide, Kläger und Beklagte, wurden vor dem Amtsrichter in
Aalen mit kompetenten Aalener Anwälten vertreten.
Der junge Mann behauptete weiter er sei mit Licht gefahren auch an der
Unfallstelle, aber der geschädigte Mercedes-Fahrer bestätigte vor Gericht
dass der Mofa-Fahrer ohne Licht gefahren ist. Drei weitere Zeugen des
Mercedes-Fahrer, darunter ein 25-jähriger Lagerist aus Ellwangen,
behaupteten vor Gericht sehr glaubwürdig und einstimmig das Gegenteil: "Der
Mofa-Fahrer hatte kein Licht an".
Original-Nachstellung nachts an der Ecke Hardt- und Hegelstraße in der
Annahme der Zeuge lügt nicht und fihr sogar mit Licht 30 km/h.
Obwohl vom DEKRA-Sachverständigen von der gutachterlichen Nachstellung am 5.
Dezember wieder um 20,30 Uhr und auf den Bildern des Geschädigten 5 Minuten
nach dem Unfall vor Gericht anhand der Bilder nachgewiesen werden konnte
dass es stockdunkel war (nur Kegelscheinwerfer an der Kreuzung) und ohne
Licht der Mofafahrer hätte vom Mercedesfahrer "nicht gesehen werden können"
hatten der Klägeranwalt und Kläger natürlich auf ein klares Urteil gewartet:
Der Mofafahrer ist alleinschuldig am Unfall weil er überhaupt nicht gesehen
werden konnte.
Der Gegenanwalt aber hatte eine schlaue aber überflüssige Idee: "Der Unfall
soll an gleicher stelle nachgestellt werden". Der Amtsrichter ließ aber
"keinen Zweifel daran, dass - wie die Bilder heute schon beweisen - der
Mofafahrer ohne Licht nicht gesehen werden konnte vom Geschädigten - "ich
selbst dies anhand der Lichtbilder erkennen und entscheiden kann".
Dennoch wurde dem Antrag statt gegeben den Unfall nach zu stell-en. Beide
Anwälte sowie der DEKRA-Sachverständige waren sich einig: "Der
Mercedes-Fahrer konnte den Mofa-Fahrer ohne Licht auch nicht in seinem
Scheinwerfer-Kegel sehen oder gar erkennen". Dennoch blieb der Angeklagte
vor dem Amtsgericht Aalen dabei er habe Licht angehabt. Eine klare Lüge. wie
die Zeugen beweisen und nun auch noch die Nachstellung des Unfalles.
Dabei gab es einen kuriosen Einwand zwischen den Anwälten zur Frage wie
schnell der Mofa-Fahrer gefahren war: Von der Musikschule bis zur
Unfallstelle hätte er nur 30 km/h fahren dürfen, was aber nach seinen
eigenen Aussagen vor Gericht laut der AIZ vorliegendem Gerichtsprotokoll "50
km/h ab Musikschule gefahren und habe dann langsam auf 30 km/h abgebremst".
Der Mofafahrer hatte aber keinerlei Bremsspuren laut aussagende Polizistin
vor der Unfallstelle gehabt und habe demzufolge den Mercedes umgebremst
gerammt (natürlich weil er kein Licht hatte). Erst nachdem dass
Gerichtsprotokoll auch dem Beklagten zugestellt wurde fiel dem auf, dass 50
km/h Fahrtgeschwindigkeit zwar viel zu schnell war, aber, so steht es in
dessen Schriftsatz an das Gericht nach zu lesen: "Mein Mandant hatte zwar 50
km/h auf dem Tacho aber tatsächlich ist er nur 40 km Höchstgeschwindigkeit
gefahren, weil sein Mofa nicht nur für 40 km/ Höchstgeschwindigkeit
zugela-ssen ist".
Dazu stellte der Klägeranwalt fest, die Aussagen des Beklagten-anwaltes
"hier kann es sich um ein Vorderanzeige von 10 km/mehr" beim geeichten
Geschwindigkeitsmesser um ein "Vorderwasser bzw. Vorderanzeige" gehandelt
haben. Dazu der Klägeranwalt: Der Verdacht dass das Mofa frisiert wurde sei
durchaus nun durch Aussagen des Beklagtenanwaltes begründbar.
Im Gesetz wird in der Regel davon ausgegangen dass man sich 80 zu 20 Prozent
Schuld einigt. Der Amtsrichter schlug jedoch in einem Vergleichsvorschlag
vor sich mit 60 % Schuld des Mofafahrers und 40 % Schuld des
Mercedes-Fahrers zu einigen. Damit wäre der Beklagte einverstanden gewesen
aber nach einer Gerichtspause sagte der Kläger mit 60 zu 40 sei er
keinesfalls einverstanden, obwohl der sachverständige im Abschluß-Gutachten
bescheinigte "dass weder Kläger noch Beklagte eine Schuld im Sinne des
Gesetzes nachweisen können". Die Zeugen wurden dabei nicht bea-chtet die
aussagten der Mofa-Fahrer sei ohne Licht gefahren.
Verkündungstermin ist am 18.5.2013 um 12 Uhr im Amtsgericht in Aalen Saal 003.
Auszugehen ist dass der Richter im Urteil bei seinem Vergleichvorschlag 60
zu 40 bleibt und so der Fall dem-nächst vor dem Landgericht in Ellwangen
landet. Die Rechts-schutzversicherung des Klägers hatte dafür Grünes Licht
gegeben. Aktenzeichen des AG Aalen: AZ 2 C/835/12
Dieter Geissbauer
"Aalener Kavalierstart"
Ecke Friedhof- und
Friedrichstraße ging daneben: Zwei Verletzte
Aalen. Der "Aalener
Kavalierstart" ging daneben" titelte die Polizei heute folgenden Fall: Ein
18-jähriger PKW-Fahrer wartete am Sonntag gegen 01:10 Uhr in Aalen, an der
Kreuzung Friedrichstraße / Friedhofstraße vor der roten Ampel. Er wollte von
der Fried-hofstraße nach links in die Friedrichstraße abbiegen. Als es Grün
wurde, beschleunigte er sein Auto derart stark, daß das Heck bereits nach
wenigen Metern ausbrach. Er stieß mit dem Auto gegen den linken Randstein
und schleuderte anschließend an den rechten Fahrbahnrand. Dort stieß er
gegen einen Zaun und durch die Wucht des Aufpralls überschlug sich der PKW
schließlich. Er blieb auf dem Gehweg auf dem Dach liegen. Sowohl der
18-jährige Fahrer, als auch der 17-jährige Beifahrer wurden durch den Unfall
leicht verletzt. Es entstand ein Gesamtschaden von annähernd 6.000 €.
Auffahr-Unfall mit
drei Fahrzeugen forderte
am Samstag in Heubach 9.500 Euro Schaden
Heubach. Am Samstag gegen 11:50 Uhr fuhr ein 32-jähriger
Auto-fahrer in Heubach durch die Gmünder Straße. Die beiden Autos vor ihm
mussten verkehrsbedingt anhalten, was der 32-jährige offenbar zu spät
erkannte. Durch den Aufprall auf den hinteren PKW wurde dieser noch auf den
davor fahrenden PKW geschoben. Bei dem Unfall entstand Sachschaden von ca.
9.500 €.
Auf der B 29
aufgefahren: 35-jährige Gesch-
ädigte hielt Unfall-Flüchtling für Polizei fest
Schwäbisch Gmünd. Am Samstag gegen 20 Uhr fuhr eine 35-jährige
PKW-Lenkerin auf der B 29 aus Richtung Stuttgart kommend in Richtung
Schwäbisch Gmünd. Im Baustellenbereich vor der Ausf-ahrt Schwäbisch
Gmünd-West, fuhr ihr ein 53-jähriger Autofahrer hinten auf. Anstatt jedoch
anzuhalten, fuhr er unbeirrt nach Schwäbisch Gmünd weiter. Die 35-Jährige
fuhr ihm schließlich bis in die Rektor-Klaus-Straße hinterher und konnte den
53-Jährigen dort stellen. Im Zuge der anschließenden Unfallaufnahme wurde
festgestellt, daß der 53-Jährige alkoholisiert war. Er mußte eine
Blutentnahme über sich ergehen lassen und sein Führerschein wurde
einbehalten. Bei dem Unfall entstand ein Schaden von ca. 2.000 €.
Preiswert im
Einkaufszentrum Ellwangen ein-
gekauft aber dafür 2.000 Euro "drauf gezahlt"
Ellwangen. Am Samstag gegen 11:20 Uhr bog ein 21-Jähriger mit
seinem Auto auf dem Gelände des Einkaufszentrums in Ellwangen, in der Dr.
Adolf-Schneider-Straße vom Parkplatz auf die Zufahrts-straße ab. Dabei
übersah er offenbar, den auf der Zufahrtsstraße fahrenden PKW eines
54-Jährigen. Durch die Kollision entstand ein Schaden von etwa 2.000 €.
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