POLIZEI-BERICHT vom: 13.Mai 2013                
Unfallflüchtige und hartnäckige Lügner das kotzige Hauptübel:
Lügen-Mofa-Fahrer hat ohne Licht Unfall ge-
baut: Erst Ende vor Landgericht Ellwangen?
Wie Mofa-Fahrer "S. G." vor Gericht die Unwahrheit aussagte
und mehrere Zeugen ihm widersprachen: 60 zu 40 % Schuld?

Die Unfallstelle Ecke Hardt- und Hegelstraße allerdings nicht um 20,30 Uhr sondern am Sonntag 12. Mai um 17 Uhr: Der Mofafahrer raste ohne Licht ungebremst in den Mercedes und verursachte am Mercedes Totalschaden von 1.600 €. b AIZ-Fotos: Dieter Geissbauer
Aalen. Unfallflüchtige und hartnäckige Lügner sowie raffinierte Gegner-Anwälte bei denen geeichte Tachos sogar einen "Vorlauf von 10 km/h haben" wenn es dem Beklagten nützt sind das kotzige Hauptübel auch im Ostalbkreis und besonders in der Kreisstadt Aalen: Am 4. Dezember hat um 20,30 Uhr an der Ecke Hardt- und Hegelstraße ein etwa 18-jähriger Mofafahrer G. einen Mercedes ohne Licht gerammt: Er hatte das Fahrzeug einfach nicht gesehen. Dabei gab es zwei Verletzte: Er selbst hatte Schürfwunden und ein 12-jähriger Beifahrer im Mercedes wurde im Ärztezentrum 14 Tage lang wegen Prellungen im Ärztezentrum Aalen behandelt und ein Gutachten für die Württembergische Versicherung erstellt..

Ungebremst raste der Mofa-Fahrer in die Türe des Mercedes und hat dabei den Beifahrer verletzt: 500 € Schadenersatz wurden von der Württembergischen bisher noch abgelehnt: warten auf End-Urteil.    
Eigentlich ein klarer Fall: Der  Lügen-Mofa-Fahrer hatte ohne Licht einen Unfall gebaut und gibt es wahrscheinlich erst Ende vor dem Landgericht in Ellwangen? Denn der Mofafahrer hat seine 100%-ige Schuld am Unfall nicht eingeräumt sondern auf seines Vaters Rat an der Unfallstelle behauptet  "mein Mofa hatte zwar einen Wackel-kontakt im Vorderlicht aber als ich von zuhause weg gefahren bin hat mein Vorderlicht noch funktioniert". Also behauptete S. Gold ab sof-ort weiter auch gegenüber seiner Versicherung der Württemberg-ischen, sein Licht habe funktioniert und der Mercedesfahrer sei am Unfall alleinschuldig, weil der zwar einen Autofahrer von der Musikschule her kommend durchfahren ließ aber dann ihm die Vorfahrt genommen habe.

Von der Musikschule aus bis zur Unfallstelle hätte der Mofa-Fahrer auf dem Gehweg oder auf der Straße höchstens 30 km/h fahrebn dürfen und nicht - wie er vor Gericht angab - maximal 50 km/Stunde.

Ein solcher Unfug hatte die beiden Kontrahenten dazu genötigt, den Richter am AG Aalen den Fall klären zu lassen, nachdem der geschädigte Mercedesfahrer gegen den Rollerfahrer und dessen Versicherung Klage eingereicht hatte. Beide, Kläger und Beklagte, wurden vor dem Amtsrichter in Aalen mit kompetenten Aalener Anwälten vertreten.

Der junge Mann behauptete weiter er sei mit Licht gefahren auch an der Unfallstelle, aber der geschädigte Mercedes-Fahrer bestätigte vor Gericht dass der Mofa-Fahrer ohne Licht gefahren ist. Drei weitere Zeugen des Mercedes-Fahrer, darunter ein 25-jähriger Lagerist aus Ellwangen, behaupteten vor Gericht sehr glaubwürdig und einstimmig das Gegenteil: "Der Mofa-Fahrer hatte kein Licht an".

Original-Nachstellung nachts an der Ecke Hardt- und Hegelstraße in der Annahme der Zeuge lügt nicht und fihr sogar mit Licht 30 km/h. 

Obwohl vom DEKRA-Sachverständigen von der gutachterlichen Nachstellung am 5. Dezember wieder um 20,30 Uhr und auf den Bildern des Geschädigten 5 Minuten nach dem Unfall vor Gericht anhand der Bilder nachgewiesen werden konnte dass es stockdunkel war (nur Kegelscheinwerfer an der Kreuzung) und ohne Licht der Mofafahrer hätte vom Mercedesfahrer "nicht gesehen werden können" hatten der Klägeranwalt und Kläger natürlich auf ein klares Urteil gewartet: Der Mofafahrer ist alleinschuldig am Unfall weil er überhaupt nicht gesehen werden konnte.

Der Gegenanwalt aber hatte eine schlaue aber überflüssige Idee: "Der Unfall soll an gleicher stelle nachgestellt werden". Der Amtsrichter ließ aber "keinen Zweifel daran, dass - wie die Bilder heute schon beweisen - der Mofafahrer ohne Licht nicht gesehen werden konnte vom Geschädigten - "ich selbst dies anhand der Lichtbilder erkennen und entscheiden kann".

Dennoch wurde dem Antrag statt gegeben den Unfall nach zu stell-en. Beide Anwälte sowie der DEKRA-Sachverständige waren sich einig: "Der Mercedes-Fahrer konnte den Mofa-Fahrer ohne Licht auch nicht in seinem Scheinwerfer-Kegel sehen oder gar erkennen". Dennoch blieb der Angeklagte vor dem Amtsgericht Aalen dabei er habe Licht angehabt. Eine klare Lüge. wie die Zeugen beweisen und nun auch noch die Nachstellung des Unfalles.

Dabei gab es einen kuriosen Einwand zwischen den Anwälten zur Frage wie schnell der Mofa-Fahrer gefahren war: Von der Musikschule bis zur Unfallstelle hätte er nur 30 km/h fahren dürfen, was aber nach seinen eigenen Aussagen vor Gericht laut der AIZ vorliegendem Gerichtsprotokoll "50 km/h ab Musikschule gefahren und habe dann langsam auf 30 km/h abgebremst".

Der Mofafahrer hatte aber keinerlei Bremsspuren laut aussagende Polizistin vor der Unfallstelle gehabt und habe demzufolge den Mercedes umgebremst gerammt (natürlich weil er kein Licht hatte). Erst nachdem dass Gerichtsprotokoll auch dem Beklagten zugestellt wurde fiel dem auf, dass 50 km/h Fahrtgeschwindigkeit zwar viel zu schnell war, aber, so steht es in dessen Schriftsatz an das Gericht nach zu lesen: "Mein Mandant hatte zwar 50 km/h auf dem Tacho aber tatsächlich ist er nur 40 km Höchstgeschwindigkeit gefahren, weil sein Mofa nicht nur für 40 km/ Höchstgeschwindigkeit zugela-ssen ist".

Dazu stellte der Klägeranwalt fest, die Aussagen des Beklagten-anwaltes "hier kann es sich um ein Vorderanzeige von 10 km/mehr" beim geeichten Geschwindigkeitsmesser um ein "Vorderwasser bzw. Vorderanzeige" gehandelt haben. Dazu der Klägeranwalt: Der Verdacht dass das Mofa frisiert wurde sei durchaus nun durch Aussagen des Beklagtenanwaltes begründbar.  

Im Gesetz wird in der Regel davon ausgegangen dass man sich 80 zu 20 Prozent Schuld einigt. Der Amtsrichter schlug jedoch in einem Vergleichsvorschlag vor sich mit 60 % Schuld des Mofafahrers und 40 % Schuld des Mercedes-Fahrers zu einigen. Damit wäre der Beklagte einverstanden gewesen aber nach einer Gerichtspause sagte der Kläger mit 60 zu 40 sei er keinesfalls einverstanden, obwohl der sachverständige im Abschluß-Gutachten bescheinigte "dass weder Kläger noch Beklagte eine Schuld im Sinne des Gesetzes nachweisen können". Die Zeugen wurden dabei nicht bea-chtet die aussagten der Mofa-Fahrer sei ohne Licht gefahren.

Verkündungstermin ist am 18.5.2013 um 12 Uhr im Amtsgericht in Aalen Saal 003. Auszugehen ist dass der Richter im Urteil bei seinem Vergleichvorschlag 60 zu 40 bleibt und so der Fall dem-nächst vor dem Landgericht in Ellwangen landet. Die Rechts-schutzversicherung des Klägers hatte dafür Grünes Licht gegeben. Aktenzeichen des AG Aalen: AZ 2 C/835/12 Dieter Geissbauer

"Aalener Kavalierstart" Ecke Friedhof- und
Friedrichstraße ging daneben: Zwei Verletzte
Aalen. Der "Aalener Kavalierstart" ging daneben" titelte die Polizei heute folgenden Fall: Ein 18-jähriger PKW-Fahrer wartete am Sonntag gegen 01:10 Uhr in Aalen, an der Kreuzung Friedrichstraße / Friedhofstraße vor der roten Ampel. Er wollte von der Fried-hofstraße nach links in die Friedrichstraße abbiegen. Als es Grün wurde, beschleunigte er sein Auto derart stark, daß das Heck bereits nach wenigen Metern ausbrach. Er stieß mit dem Auto gegen den linken Randstein und schleuderte anschließend an den rechten Fahrbahnrand. Dort stieß er gegen einen Zaun und durch die Wucht des Aufpralls überschlug sich der PKW schließlich. Er blieb auf dem Gehweg auf dem Dach liegen. Sowohl der 18-jährige Fahrer, als auch der 17-jährige Beifahrer wurden durch den Unfall leicht verletzt. Es entstand ein Gesamtschaden von annähernd 6.000 €.

Auffahr-Unfall mit drei Fahrzeugen forderte
am Samstag in Heubach 9.500 Euro Schaden

Heubach. Am Samstag gegen 11:50 Uhr fuhr ein 32-jähriger Auto-fahrer in Heubach durch die Gmünder Straße. Die beiden Autos vor ihm mussten verkehrsbedingt anhalten, was der 32-jährige offenbar zu spät erkannte. Durch den Aufprall auf den hinteren PKW wurde dieser noch auf den davor fahrenden PKW geschoben. Bei dem Unfall entstand Sachschaden von ca. 9.500 €.

Auf der B 29 aufgefahren: 35-jährige Gesch-
ädigte hielt Unfall-Flüchtling für Polizei fest

Schwäbisch Gmünd.
Am Samstag gegen 20 Uhr fuhr eine 35-jährige PKW-Lenkerin auf der B 29 aus Richtung Stuttgart kommend in Richtung Schwäbisch Gmünd. Im Baustellenbereich vor der Ausf-ahrt Schwäbisch Gmünd-West, fuhr ihr ein 53-jähriger Autofahrer hinten auf. Anstatt jedoch anzuhalten, fuhr er unbeirrt nach Schwäbisch Gmünd weiter. Die 35-Jährige fuhr ihm schließlich bis in die Rektor-Klaus-Straße hinterher und konnte den 53-Jährigen dort stellen. Im Zuge der anschließenden Unfallaufnahme wurde festgestellt, daß der 53-Jährige alkoholisiert war. Er mußte eine Blutentnahme über sich ergehen lassen und sein Führerschein wurde einbehalten. Bei dem Unfall entstand ein Schaden von ca. 2.000 €.

Preiswert im Einkaufszentrum Ellwangen ein-
gekauft aber dafür 2.000 Euro "drauf gezahlt"

Ellwangen. Am Samstag gegen 11:20 Uhr bog ein 21-Jähriger mit seinem Auto auf dem Gelände des Einkaufszentrums in Ellwangen, in der Dr. Adolf-Schneider-Straße vom Parkplatz auf die Zufahrts-straße ab. Dabei übersah er offenbar, den auf der Zufahrtsstraße fahrenden PKW eines 54-Jährigen. Durch die Kollision entstand ein Schaden von etwa 2.000 €.
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