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LESERBRIEF an die AIZ ungekürzt zum
Thema Dreherhof
Somit kann Anzeige keine Rache auf die Kündigung sein:
"Anzeige gegen Wagner vom Dreherhof we-
gen sexueller Nötigung, Stalking u. Mobbing"
"Warum von Wagner, wenn er sich
doch nichts zu Schulden
hat kommen hat lassen, ein Presseverbot beantragt wurde?"

Aalen. Zum Artikel in der AIZ
"Ex-Dreherhof-Hundepflegerin Stefanie Sch. will
Wagner Sex-Belästigungen untersagen":
Sehr geehrter Herr Geissbauer,
bezugneh-mend auf unser Telefonat von heute bitte ich Sie hiermit
dringlichst Ihren Artikel vom 5. 10. richtigzustellen. Da auf Wunsch von
Herrn Wagner ein Stillschweigen gegenüber der Presse vereinbart wurde, kann
ich Ihnen zur heutigen Verhandlung keine Angaben machen, wohl aber zu dem
gestern erschienen Artikel und den darin enthaltenen Verleumdungen meine
Person betreffend.
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1. habe ich gegen Herrn
Wagner bereits am Montag Anzeige wegen Verleumdung und übler Nachrede auf
dem Polizeirevier Aalen gestellt, da er dieselben falschen Behaup-tungen
bzgl. der Hunde Pit und Apollo gegenüber anderen Personen getätigt hat.
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2. geschah der Beissvorfall
mit dem Mischlingsrüden Pit am 18.02.2010 während meiner Arbeitszeit im
Tierheim Dreh-erhof. Ich habe den Rüden lediglich vom Auslauf in seinen
Zwinger gebracht, da wir verpflichtet sind die Hunde in den Ausläufen zu
bewegen. Der besagte Hund hat übrigens schon 3x gebissen und ist nicht mehr
vermittelbar. Dass dieser Beißvorfall während meiner Arbeitszeit geschah ist
in den Unterlagen der Berufsgenossenschaft und des Krank-enhauses
dokumentiert. Weder hat der Hund das Tierheim verlassen noch war er jemals
bei mir zuhause.
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3. stand zu keiner Zeit eine
Strafanzeige wegen eines Beiss-vorfalls gegen mich im Raum.
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4. Dass es sich bei der von
mir gestellten Strafanzeige gegen Herrn Wagner nicht um eine Racheaktion
wegen der erhalt-enen Kündigung meinerseits handelt, ist durch die Tatsache
bewiesen, dass ich bereits am 13. Juli 2010 auf dem Poli-zeirevier Anzeige
wegen sexueller Nötigung, schwerer Nötigung, Stalking und Mobbing gegen
Herrn Wagner gestellt habe. Dieses Verfahren steht noch aus. Meine Kündigung
habe ich erst am 23.8.2010 erhalten. Somit kann meine Anzeige keine Rache
auf die Kündigung sein.
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5. war ich lediglich durch
den Arbeitsunfall vom 18.2. arbeits-unfähig, da der Hundebiss einen
schwierigen Verlauf genommen hatte und ich beinahe meinen Arm verloren habe.
Die Wiedereingliederungsmaßnahme ist eine Maßnahme der Berufsgenossenschaft,
die mir von der UNI-Klinik Tübingen ärztlich untersagt wurde, da sich der
Infekt auf meinen ges-amten Organismus ausgeweitet hatte. Ärztliche Atteste
liegen vor.
Sie können sich sicher sein,
dass ich bereits rechtliche Schritte gegen Herrn Wagner wegen den
Verleumdungen unternommen habe.
Wenn ich auch zum heutigen Verhandlungstag keine Angaben machen darf, so
möchte ich doch die Frage in den Raum stellen, warum von Herrn Wagner, wenn
er sich angeblich doch nichts zu Schulden kommen hat lassen, ein
Presseverbot beantragt wurde.
Mit der Bitte um Richtigstellung verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Stefanie D. Schwab
-- Wirtschaftsassistentin
s.d.schwab@gmx.de#
(Adresse und Mail der AIZ-Redaktion
bekannt)
www.grenzenlose-hundehilfe.de

"Ein Meer voller Seelen,
doch so alleine bleibt der Mensch in sich verschlossen.
Er redet viel zu viel,
doch sagt er nichts- nichts gibt er preis- nichts nimmt er auf.
Nur die Fassade schmückt er treu." |