LESERBRIEF an die AIZ ungekürzt zum Thema Dreherhof       
Somit kann Anzeige keine Rache auf die Kündigung sein:

"Anzeige gegen Wagner vom Dreherhof we-
gen sexueller Nötigung, Stalking u. Mobbing"

"W
arum von Wagner, wenn er sich doch nichts zu Schulden
hat kommen hat lassen, ein Presseverbot beantragt wurde?"


Aalen. Zum Artikel in der AIZ
"Ex-Dreherhof-Hundepflegerin Stefanie Sch. will Wagner Sex-Belästigungen untersagen": Sehr geehrter Herr Geissbauer, bezugneh-mend auf unser Telefonat von heute bitte ich Sie hiermit dringlichst Ihren Artikel vom 5. 10. richtigzustellen. Da auf Wunsch von Herrn Wagner ein Stillschweigen gegenüber der Presse vereinbart wurde, kann ich Ihnen zur heutigen Verhandlung keine Angaben machen, wohl aber zu dem gestern erschienen Artikel und den darin enthaltenen Verleumdungen meine Person betreffend.

  • 1. habe ich gegen Herrn Wagner bereits am Montag Anzeige wegen Verleumdung und übler Nachrede auf dem Polizeirevier Aalen gestellt, da er dieselben falschen Behaup-tungen bzgl. der Hunde Pit und Apollo gegenüber anderen Personen getätigt hat.

  • 2. geschah der Beissvorfall mit dem Mischlingsrüden Pit am 18.02.2010 während meiner Arbeitszeit im Tierheim Dreh-erhof. Ich habe den Rüden lediglich vom Auslauf in seinen Zwinger gebracht, da wir verpflichtet sind die Hunde in den Ausläufen zu bewegen. Der besagte Hund hat übrigens schon 3x gebissen und ist nicht mehr vermittelbar. Dass dieser Beißvorfall während meiner Arbeitszeit geschah ist in den Unterlagen der Berufsgenossenschaft und des Krank-enhauses dokumentiert. Weder hat der Hund das Tierheim verlassen noch war er jemals bei mir zuhause.

  • 3. stand zu keiner Zeit eine Strafanzeige wegen eines Beiss-vorfalls gegen mich im Raum.

  • 4. Dass es sich bei der von mir gestellten Strafanzeige gegen Herrn Wagner nicht um eine Racheaktion wegen der erhalt-enen Kündigung meinerseits handelt, ist durch die Tatsache bewiesen, dass ich bereits am 13. Juli 2010 auf dem Poli-zeirevier Anzeige wegen sexueller Nötigung, schwerer Nötigung, Stalking und Mobbing gegen Herrn Wagner gestellt habe. Dieses Verfahren steht noch aus. Meine Kündigung habe ich erst am 23.8.2010 erhalten. Somit kann meine Anzeige keine Rache auf die Kündigung sein.

  • 5. war ich lediglich durch den Arbeitsunfall vom 18.2. arbeits-unfähig, da der Hundebiss einen schwierigen Verlauf genommen hatte und ich beinahe meinen Arm verloren habe. Die Wiedereingliederungsmaßnahme ist eine Maßnahme der Berufsgenossenschaft, die mir von der UNI-Klinik Tübingen ärztlich untersagt wurde, da sich der Infekt auf meinen ges-amten Organismus ausgeweitet hatte. Ärztliche Atteste liegen vor.

Sie können sich sicher sein, dass ich bereits rechtliche Schritte gegen Herrn Wagner wegen den Verleumdungen unternommen habe.

Wenn ich auch zum heutigen Verhandlungstag keine Angaben machen darf, so möchte ich doch die Frage in den Raum stellen, warum von Herrn Wagner, wenn er sich angeblich doch nichts zu Schulden kommen hat lassen, ein Presseverbot beantragt wurde.

Mit der Bitte um Richtigstellung verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Stefanie D. Schwab
-- Wirtschaftsassistentin
s.d.schwab@gmx.de#
(Adresse und Mail der AIZ-Redaktion bekannt)

www.grenzenlose-hundehilfe.de


"Ein Meer voller Seelen,
 doch so alleine bleibt der Mensch in sich verschlossen.
 Er redet viel zu viel,
 doch sagt er nichts- nichts gibt er preis- nichts nimmt er auf.
 Nur die Fassade schmückt er treu."