Eine Stunde in Saal 003
und Menschliches: Alles eingestellt:
Strafrichter "glaubte der Bopfinger Mutter
daß sie von Schulschwänzen nichts wusste"
Fälle am Freitag am laufenden Band in
Saal 003: Eltern haf-
ten für Kinder/Schulschwänzer auch an Berufsschule Aalen?
Schulschwänzer werden sei neuestem im Berufsschulzentrum in Aalen nicht mehr
geduldet.
AIZ-Fotos: Dieter Geissbauer
Aalen/Bopfingen. Sie kam mit ihren drei kleinen Kindern am Freitag
dem 2. November 2012 um 9 Uhr in das Aalener Amts-gericht und mußte sich
verantworten: Die Bopfinger Mutter deren 16-jähriger Sohn Marco, für den sie
sich wegen Schulschwänzen verantworten musste und ein hohes Bußgeld
festgesetzt war. Denn Amtsrichter Scheel ein Richter mit Herz und
Sachverstand mußte ein Urteil gegen die Muter Natalie P. in Sachen
Ordnungswidrigkeit (2 OW 423s und Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft
Ellwangen 42 Js 10099/12) sprechen ob er wollte oder nicht.
Landrat Pavel steht zum Berufsschulzentrum und zur Schulpflicht.
Die Kinder nahmen auf den paar verbliebenen Zuhörersitzen Platz und
lauschten lehrreich an angespannt was nun im Gericht wegen ihrem 16-jährigen
Bruder Marco ablief: Die Bopfinger Hausfrau hatte am 24. 11. 2912 einen
hohen Bußgeldbescheid bekommen, weil ihr Sohn Lukas nicht zur Schule ins
Berufsschulzentrum in Aalen geschickt wurde, so die Bußgeld-Begründung:
Die beklagte Mutter beteuerte Amtsrichter Scheel fast mit Kullerträ-nen in
den Augen, "ich hatte nichts davon gewusst dass Marco nicht der Schulpflicht
nach kommt und nicht ins Berufsschulzenrum Aalen geht und schwänzt. Es sagte
an jedem Schultag: Mama ich gehe jetzt zur Schule und kam pünktlich auch
wieder von der Schule".
"Wo hat sich denn Marco dann herum getrieben" wollte sehr einfühlsam und
unter Rücksichtnahme der anwesenden Geschwis-ter Amtsrichter Scheel von der
Mutter wissen. Antwort der Mutter: "Herr Richter, erst als der
Bußgeldbescheid kam habe ich gewußt dass Marco die Schule schwänzte". Darauf
Richter Scheels erleichternder Satz: "Ich glaube Ihnen das gerne und deshalb
wird das Bußgeld-Verfahren gegen Sie amtlich eingestellt. Denn Sie hatten
keinerlei Kenntnis vom Schulversäumnis Ihres 16-jährigen Sohnes".
Dann ging es wegen Ordnungswidrigkeiten Schlag auf Schlag alle 10 Minuten.
Dabei muss bzw. darf man zustimmend feststellen, dass alle folgenden
Verfahren auch eingestellt wurden: Beim Fahrstreifen-Wechsel hatte ein
Autofahrer einen Unfall verursacht. Dieses Verfahren wurde eingestellt "weil
ein Mitverschulden des Unfallgegners nicht ausgeschlossen werden kann", so
Strafrichter Scheel.
In Unterkochen ist ein Autofahrer mehr als eine Sekunde nach Beginn des
-Rotlichtes weiter gefahren und hätte eigentlich den Lappen abgeben müssen.
Auch dieses Verfahren wurde eingestellt. Der Unfall-Gutachter des Gerichtes:
"Gerade an dieser Ampel (er hatte Bilder mit gebracht) kommt es öfter vor
dass die Verkehrsteilnehmen das Rot nicht mehr visuell wahrnehmen, nachdem
die Ampel mehrfach schnell zwischen Grün und Rot schaltet".
Einem weiteren Bußgeldbescheid-Empfänger drohte sogar "Fahrver-bot" von
mindestens vier Wochen. Man einigte sich auf "fahrlässige Ordnungswidrigkeit" und
freudig verzichtete gegen 100 € Geldbuße ohne Fahrverbot der jung Mann "auf
Rechtsmittel'". Fazit: Das war kein Schwarzer sondern menschlicher Freitag.
Dieter Geissbauer |