Eine Stunde in Saal 003 und Menschliches: Alles eingestellt:
Strafrichter "glaubte der Bopfinger Mutter
daß sie von Schulschwänzen nichts wusste"
Fälle am Freitag am laufenden Band in Saal 003: Eltern haf-
ten für Kinder/Schulschwänzer auch an Berufsschule Aalen?


Schulschwänzer werden sei neuestem im Berufsschulzentrum in Aalen nicht mehr geduldet.                  AIZ-Fotos: Dieter Geissbauer
Aalen/Bopfingen.
Sie kam mit ihren drei kleinen Kindern am Freitag dem 2. November 2012 um 9 Uhr in das Aalener Amts-gericht und mußte sich verantworten: Die Bopfinger Mutter deren 16-jähriger Sohn Marco, für den sie sich wegen Schulschwänzen verantworten musste und ein hohes Bußgeld festgesetzt war. Denn Amtsrichter Scheel ein Richter mit Herz und Sachverstand mußte ein Urteil gegen die Muter Natalie  P. in Sachen Ordnungswidrigkeit (2 OW 423s und Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Ellwangen 42 Js 10099/12) sprechen ob er wollte oder nicht.

Landrat Pavel steht zum Berufsschulzentrum und zur Schulpflicht.   
Die Kinder nahmen auf den paar verbliebenen Zuhörersitzen Platz und lauschten lehrreich an angespannt was nun im Gericht wegen ihrem 16-jährigen Bruder Marco ablief: Die Bopfinger Hausfrau hatte am 24. 11. 2912 einen hohen Bußgeldbescheid bekommen, weil ihr Sohn Lukas nicht zur Schule ins Berufsschulzentrum in Aalen geschickt wurde, so die Bußgeld-Begründung:

Die beklagte Mutter beteuerte Amtsrichter Scheel fast mit Kullerträ-nen in den Augen, "ich hatte nichts davon gewusst dass Marco nicht der Schulpflicht nach kommt und nicht ins Berufsschulzenrum Aalen geht und schwänzt. Es sagte an jedem Schultag: Mama ich gehe jetzt zur Schule und kam pünktlich auch wieder von der Schule".

"Wo hat sich denn Marco dann herum getrieben" wollte sehr einfühlsam und unter Rücksichtnahme der anwesenden Geschwis-ter Amtsrichter Scheel von der Mutter wissen. Antwort der Mutter: "Herr Richter, erst als der Bußgeldbescheid kam habe ich gewußt dass Marco die Schule schwänzte". Darauf Richter Scheels erleichternder Satz: "Ich glaube Ihnen das gerne und deshalb wird das Bußgeld-Verfahren gegen Sie amtlich eingestellt. Denn Sie hatten keinerlei Kenntnis vom Schulversäumnis Ihres 16-jährigen Sohnes".


Dann ging es wegen Ordnungswidrigkeiten Schlag auf Schlag alle 10 Minuten. Dabei muss bzw. darf man zustimmend feststellen, dass alle folgenden Verfahren auch eingestellt wurden: Beim Fahrstreifen-Wechsel hatte ein Autofahrer einen Unfall verursacht. Dieses Verfahren wurde eingestellt "weil ein Mitverschulden des Unfallgegners nicht ausgeschlossen werden kann", so Strafrichter Scheel.

In Unterkochen ist ein Autofahrer mehr als eine Sekunde nach Beginn des -Rotlichtes weiter gefahren und hätte eigentlich den Lappen abgeben müssen. Auch dieses Verfahren wurde eingestellt. Der Unfall-Gutachter des Gerichtes: "Gerade an dieser Ampel (er hatte Bilder mit gebracht) kommt es öfter vor dass die Verkehrsteilnehmen das Rot nicht mehr visuell wahrnehmen, nachdem die Ampel mehrfach schnell zwischen Grün und Rot schaltet".

Einem weiteren Bußgeldbescheid-Empfänger drohte sogar "Fahrver-bot" von mindestens vier Wochen. Man einigte sich auf "fahrlässige Ordnungswidrigkeit" und freudig verzichtete gegen 100 € Geldbuße ohne Fahrverbot der jung Mann "auf Rechtsmittel'". Fazit: Das war kein Schwarzer sondern menschlicher Freitag. Dieter Geissbauer