Aalener Autohändler wurde im AG Aalen freigesprochen:
Sensationelles Urteil: "Wer einen Gebraucht-
wagen kauft der muss mit Mängeln rechnen"
Staatsanwaltschaft hatte wegen "Betrug geklagt": Anwalt des
Angeklagten: "Kaufvertrag muss Staatsanwaltschaft vorlegen"

Im Mittelpunkt des Betrugs-Prozesses stand dieses total verrostete Auto Mercedes. Hier das Schloss.     AIZ-Fotos: Dieter Geissbauer
Aalen.
Eine glatten Freispruch von Strafrichterin Herrmann ohne Bedingungen gab es am Dienstag 5. März 2013 überraschender Weise im Verfahren gegen den Aalener Autohändler Y., dem die Staatsanwaltschaft Betrug" in der Anklage vorgeworfen hatte und selbst am Ende im Plädoyer für "Freispruch" plädierte (Gerichts- und Anwaltskosten trägt sogar die Staatskaste), weil ein Zeuge ein Polizist aus Bopfingen weder in der letzten Verhandlung noch am Dienstag Mittag als Zeuge angetreten ist und nicht bezeugte, dass er das Auto einen Mercedes als "Schrottauto" für nur 500 € Schrott-Wert mit erheblichen Mängeln wie Achsenschaden, hohem Ölverlust und Rost und mehr verkauft hatte.

Der Autohändler hatte für diese Rostlaube vom Anzeigeerstatter noch über 1.500 € kassiert und später die Garantiepflichten nicht eingehalten, was in einem weiteren Schadenersatz-Prozeß noch im detail aufgerollt und eingeklagt wird. Die Schadenssumme hat sich mit kaputtem Katalysator und Rechnungen einer ordentlichen Werkstatt von über 1.500 € bis zum Urteil im Saal 009 auf die Schadenersatz-Summe von 7.500 € nun erhöht.

Wer einen Gebrauchtwagen kauft - so das Urteil heute - muss mit Mängeln rechnen - auch mit übergepinseltem Rost wie an Antenne? 
Kernpunkt war in diesem Strafprozeß die Prozessführung des Anwaltes des Beklagten die nahe des prominenten Rolf Bossi aus München reicht, der an gleicher Stelle und auf dem gleichen Platz in Saal 009 auch seinen Prozeß gewonnen hat. Genial was man da im letzten Verhandlungstag hörte. Beispiel: Es ging um die Rechnung/Quittung beim Verkauf des Autos vor etwa zwei Jahren.

Schon hier stolperte die Staatsanwaltschaft, die laut Anzeige-erstatter vorgetragen hatte, dass eine "Rückabwicklung" vereinbart worden sei, sofern noch elementare Schäden auftreten würden. Dieses Dokument konnten oder wollten weder Angeklagter noch Staatsanwaltschaft vorlegen. Dazu der geniale Verteidiger des angeklagten Aalener Autohändlers: "Die Beweisführung liegt nicht bei meinem Angeklagten sondern bei der Staatsanwaltschaft..."

"Recht ist nicht immer Recht im Amtsgericht in Aalen?"                 
Aber auch der DEKRA-Gutsachter nahm seine Kollegen von der Konkurrenz des TÜV Aalen in Schutz: Selbst solch große Ölverluste wie sie im Bußgeldbescheid der Stadt Aalen mit über 40 € Geldbuße geahndet und Fotos von Öl auf der Straße vorgelegt wurden sind nicht zu erkennen: "Da fährt man aus irgendwelchen Gründen zur Motorwäsche - vielleicht nicht in der Absicht den TÜV über den Ölverlust zu täuschen - und schon kann keine Betrugsabsicht unterstellt werden.

Dasselbe des DEKRA-Gutachters zum Schaden an der Hinter-achse: "Beim TÜV muss das nicht automatisch bemerkt werden..."  Wenigstens hatte der Angeklagte eingeräumt, diesen Achsen-schaden habe er "vergessen" und im Anschluss er auf Forderung des Anzeigeerstatters behoben.

Im Kern wurde dieser Freispruch von der Richterin so begründet: "Wer einen Gebrauchtwagen und keinen Neuwagen kauft muss mit Mängeln rechnen". Kein Wort zur Garantie.

Angesichts dieses überraschenden Prozess-Endes hat heute die AIZ den Ursprungsartikel gelöscht wird aber garantiert über die hohe Schadenersatzklage demnächst berichten.  Dieter Geissbauer