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Aalener Autohändler
wurde im AG Aalen freigesprochen:
Sensationelles Urteil: "Wer einen Gebraucht-
wagen kauft der muss mit Mängeln rechnen"
Staatsanwaltschaft hatte wegen "Betrug
geklagt": Anwalt des
Angeklagten: "Kaufvertrag muss Staatsanwaltschaft
vorlegen"

Im
Mittelpunkt des Betrugs-Prozesses stand dieses total verrostete Auto
Mercedes. Hier das Schloss. AIZ-Fotos: Dieter
Geissbauer
Aalen.
Eine glatten Freispruch von Strafrichterin Herrmann ohne
Bedingungen gab es am Dienstag 5. März 2013 überraschender Weise im
Verfahren gegen den Aalener Autohändler Y., dem die Staatsanwaltschaft
Betrug" in der Anklage vorgeworfen hatte und selbst am Ende im Plädoyer für
"Freispruch" plädierte (Gerichts- und Anwaltskosten trägt sogar die
Staatskaste), weil ein Zeuge ein Polizist aus Bopfingen weder in der letzten
Verhandlung noch am Dienstag Mittag als Zeuge angetreten ist und nicht
bezeugte, dass er das Auto einen Mercedes als "Schrottauto" für nur 500 €
Schrott-Wert mit erheblichen Mängeln wie Achsenschaden, hohem Ölverlust und
Rost und mehr verkauft hatte.

Der Autohändler hatte für diese Rostlaube vom Anzeigeerstatter noch über
1.500 € kassiert und später die Garantiepflichten nicht eingehalten, was in
einem weiteren Schadenersatz-Prozeß noch im detail aufgerollt und eingeklagt
wird. Die Schadenssumme hat sich mit kaputtem Katalysator und Rechnungen
einer ordentlichen Werkstatt von über 1.500 € bis zum Urteil im Saal 009 auf
die Schadenersatz-Summe von 7.500 € nun erhöht.

Wer
einen Gebrauchtwagen kauft - so das Urteil heute - muss mit Mängeln rechnen
- auch mit übergepinseltem Rost wie an Antenne?
Kernpunkt war in diesem Strafprozeß die Prozessführung des Anwaltes des
Beklagten die nahe des prominenten Rolf Bossi aus München
reicht, der an
gleicher Stelle und auf dem gleichen Platz in Saal 009 auch seinen Prozeß
gewonnen hat. Genial was man da im letzten Verhandlungstag hörte. Beispiel:
Es ging um die Rechnung/Quittung beim Verkauf des Autos vor etwa zwei
Jahren.

Schon hier stolperte die Staatsanwaltschaft, die laut Anzeige-erstatter
vorgetragen hatte, dass eine "Rückabwicklung" vereinbart worden sei, sofern
noch elementare Schäden auftreten würden. Dieses Dokument konnten oder
wollten weder Angeklagter noch Staatsanwaltschaft vorlegen. Dazu der geniale
Verteidiger des angeklagten Aalener Autohändlers: "Die Beweisführung liegt
nicht bei meinem Angeklagten sondern bei der Staatsanwaltschaft..."

"Recht
ist nicht immer Recht im Amtsgericht in Aalen?"
Aber auch der DEKRA-Gutsachter nahm seine Kollegen von der Konkurrenz des
TÜV Aalen in Schutz: Selbst solch große Ölverluste wie sie im
Bußgeldbescheid
der Stadt Aalen mit über 40 € Geldbuße geahndet und Fotos von Öl auf der
Straße vorgelegt wurden sind nicht zu erkennen: "Da fährt man aus
irgendwelchen Gründen zur Motorwäsche - vielleicht nicht in der Absicht den
TÜV über den Ölverlust zu täuschen - und schon kann keine Betrugsabsicht
unterstellt werden.

Dasselbe des DEKRA-Gutachters zum Schaden an der Hinter-achse: "Beim TÜV
muss das nicht automatisch bemerkt werden..." Wenigstens hatte der
Angeklagte eingeräumt, diesen Achsen-schaden habe er "vergessen" und im
Anschluss er auf Forderung des Anzeigeerstatters behoben.
Im Kern wurde dieser Freispruch von der Richterin so begründet: "Wer einen
Gebrauchtwagen und keinen Neuwagen kauft muss mit Mängeln rechnen". Kein
Wort zur Garantie.
Angesichts dieses überraschenden Prozess-Endes hat heute die AIZ den
Ursprungsartikel gelöscht wird aber garantiert über die hohe
Schadenersatzklage demnächst berichten. Dieter
Geissbauer |