Trotz drei Zeugen nur
10 % mehr als würden alle auch lügen:
Trotz DEKRA-Sachverständigem 50 zu 50 %
in Güte-Verhandlung wegen "Pfingstfrieden"
Der andere Lügen-Fall in Sachen Hegelstr. wird
nun vor dem
Landgericht in Ellwangen mit Ziel 100 % zu null % fortgesetzt
"Recht ist nicht gleich Recht wenn
man es nur durch Zeugen beweisen kann": Die einen verglichen sich in der
Güteverhandlung mit 50% zu 50 % bei der Schuld- und Zahlungsfrage und die
anderen legen Widerspruch gegen Urteil ein und bemühen als Schiedsrichter
nun das Landgericht in Ellwangen.
AIZ-Fotos: Dieter Geissbauer
Aalen. Viele Fälle mit Klagen auf
Schadenersatz können leider nicht immer im Saal 003 im Amtsgericht Aalen
beendet werden: Am Freitag dem 17. März 2013 gab kurz nach 10 Uhr
Amtsrichter Scheel in Sachen AIZ-Unfall mit dem Mercedes und Mofafahrer der
uns ohne Licht gerammt hatte (AZ: 2 C 67/13) nachdem die Güteverhandlung
gescheitert war das Urteil - wie
erwartet - bek-annt: Die Schuldverteilung an dem Unfall wird auf 60:40 %
(Mofafah-rer 60 % der ohne Licht auf der Hegelstraße fuhr) festgesetzt. Gegen
dieses Urteil wurde natürlich sofort Berufung durch das Anwaltsbüro Mayer in
Ellwangen mit dem Ziel eingelegt das Landgericht möge die drei Zeugen die
beobachtet haben dass der Mofafahrer G. ohne Licht gefahren ist den
Schadenersatz des Klägers statt 60 % auf 100 % fest setzen.
Der 14-jährige
Lukas wurde durch den Mofafahrer schwer verletzt: Er musste 10 Tage lang
einen Strechverband tragen nur weil der Mofafahrer in der Nacht ohne Licht
gefahren ist. Wird er seine eingeforderten 500 € Schmerzensgeld am Ende doch
bekommen?
Amtsrichter Scheel begründete sein Urteil mit der Aussage des
Sachverständigen, dass "weder der Kläger noch der Beklagte den Beweis
antreten können dass der Mofafahrer ohne Licht gefahren und damit zu 100 %
schuldig ist". Dabei hatte der sachverständige nicht einmal die
Zeugenaussagen von drei Fahrzeuginsassen und die des Fahrers ebenso wie der
Richter berücksichtigt, die allesamt aussagten und schwurbereit waren, "dass
der Mofafahrer ohne Licht gefahren ist".
Auf den Mofafahrer kommt nun die Schadenersatzklage eines 14-jährigen
Insassen beim AG Aalen hinzu, weil der Bub 10 Tage lang an den Verletzungen
im Aalener Ärztezentrum mit großen schmerzen behandelt werden musste.
Außerdem hat der Kläger Anzeige gegen den Unfallverursacher erstattet, dem
unter Umständen dien Fahrerlaubnis vom Strafrichter des AG Aalen entzogen
werden kann. Außerdem muß der Mofafahrer an den 14-jährigen 500 €
Schmerzensgeld und die Attestkosten des Arztes und natürlich die Kosten
bezahlen, die von der AOK vom Mofafahrer vorauslagt wurden und nun von der
AOK eingefordert werden mü-ssen.
Just vor dieser Urteilsverkündung hatte Amtsrichter Scheel vor Pfingsten
doch noch einen Vergleich zustande kam: Die Unfallgeg-ner einigsten sich auf
je 50 % Schuld mit einem Rücktrittsrecht von beiderseits 3 Wochen. Damit
konnte wenigstens Amtsrichter -scheel zwischen diesen Kontrahenten
"Pfingstfrieden" im Rahmen der Güteverhandlung hergestellt werden. Der
Gütevorschlag wurde mit Widerrufsrecht von beiden Kontrahenten akzeptiert.
Aber: Es zeigte sich im Laufe der Verhandlung dass zwar Gut-achter teuer
sind aber nicht immer nützlich: Derselbe Gutachter der im AIZ-Fall tätig war
(hier hatte er bei einer "Nachstellung-" des Unfalls klar festgestellt, dass
wenn der Mofafahrer kein Licht hatte vom Unfallgegner nicht gesehen werden
konnte") wurde von beiden Anwälten am Freitag buchstäblich auseinander
genommen, obwohl der sich sehr viel Mühe machte etwas nachweisen zu können
was gar nicht möglich ist und deshalb den Begriff "theoretisch könnte es so
gewesen sein" in den Raum stellte:
An einem Fahrzeug wurde irgendwo im Raum Westhausen beim Ausscheren ein
Totalschaden von 11.000 € verursacht. Verletzt wurde niemand. Es ging also
nur noch um die Zahl der Prozente wie hoch der Schaden des jeweiligen
Kontrahenten bezahlt werden muss. 50 zu 50 % Schadenersatz lautete am Ende
der Güteverh-andlung auf Vorschlag von Richter Scheel die Quote.
Wie hart mit juristischen Bandagen und der guten Laune auch mit Aalener
Anwalts-Kalauern um dieses Pfingstergebnis gekämpft wur-de zeigen einige
Beispiele: Der Sachverständige in seinem -gutachten: "Wer bei wem (mit dem
Auto) eingehakt wurde kann man nicht sagen".
Als es darum ging den Wiederbeschaffungswert des AUDI fest zu legen hatte
schon ein Aalener Anwalt älteren Semesters seine Akte so auseinander
genommen, weil er ständig bei Richter Scheel Dokumente aus seiner Akte
nachreichen musste, dass er plötzlich den Kostenvoranschlag des Stuttgarter
Autohauses über 11.000 € fand. Die Such-Zeit nutzte sein Gegenanwalt zu
folgendem Spruch und -Feststellung: "Jetzt haben Sie Ihre Akte schon so
zerfleddert dass Sie nicht mal einen Kostenvoranschlag finden?" Gelächter im
Gerichtssaal 003, weil der "Fledderer" doch noch den Kostenvor-anschlag nach
langer Zeit fand.
Der Gutachter: "Es kann nicht nachgewiesen werden, ob der Blinker gesetzt
wurde oder doch nicht (die Gegnerin hatte Richter Scheel gesagt ob sie den
Blinker gesetzt hat oder nicht wisse sie nicht mehr). Auf Befragen des
Anwaltes was man mit einer solchen -Skizze anfangen solle wo die Hofeinfahrt
falsch eingezeichnet ist, kam der Sachverständige ins Schwimmen:
Lageplan im
Gerichtssaal gegen Gutachter
nach dem Motto "Jeder Depp hat eine App"
Der jüngere und cleverere Anwalt streckte Richter -scheel einen
Lageplanausdruck aus der Karte des Ostalbkreises entgegen wo die Hofeinfahrt
bzw. Straßenlage richtig eingezeichnet war. Darauf erleichtert Richter
Scheel ohne zu fragen woher sich plötzlich der Anwalt mit einer solchen
Karte gewappnet war die sich auch der -Sachverständige hätte ausdrucken
können: "Jeder Depp hat eine App" war die Lösung im Gerichtssaal und niemand
legte Einspruch ein.
Es ging um den Restwert der Schrottautos: Anwalt zu Anwalt: "Über den
Restwert können wir keine Aussagen machen". Darauf der andere Anwalt: "Das
ist doch jedem klar, weil Ihr Mandant sein Auto zerstört hat!" Dann begannen
die Pfingstferien auch am Amtsgericht in Aalen.
Dieter Geissbauer |