Es ging im Saal 003 nur
um Frage Gurtmuffel oder doch nicht?
Beamte des Postens Wasseralfingen blamier-
ten sich mit "Panzer" im Amtsgericht Aalen
Landet dieser spektakuläre Fall vor dem
"Bundesgerichtshof?"
Angeblich wurde bei der Gurtmuffel-Suche Befehl ausgeführt
Eigentlich
sollte hier auch gegen 2 Polizisten aus Wasseralfingen "im Namen des Volkes"
Recht gesprochen werden: Amtsgericht in Aalen in der Stuttgarter
Straße.
AIZ-Fotos: Dieter Geissbauer
Aalen.
Spektakulär ging es am Mittwoch 24. März 2010 im Saal 003 vor der
Zivil-Einzelrichterin im Amtsgericht Aalen zu, als zwei Wasseralfinger Polizisten indirekt
der Lüge vom Beklagten Einspruchs-führer bezichtigt wurden und sich natürlich
auch die Frage stellte ob Polizisten alles aufschreiben dürfen was nicht
passiert ist und ob wir Bürger von der Staatsmacht Polizei alles so
hinnehmen müssen - Hauptsache wir bezahlen 30 € und bekommen sonst keinen
Ärger, oder ob - wie in diesem Fall - dem Fahrer und seiner Ehefrau genau so
geglaubt wird wie Polizisten und deshalb das Bußgeldverfahren eingestellt
wird? Dies wagte die Richterin nicht und wies den Bußgeld-Einspruch
kostenpflichtig trotz zwei anderer glaubwürdiger Aussagen und Wahrheit zur Enttäuschung der zahlreichen Zuhörer zurück (AZ: 4
OWI 24 Js 2300/10).
Saal 003 im
Amtsgericht Aalen heute kurz vor Verhandlungsbeginn.
Die Sachlage ist schnell erklärt: In der Wilhelmstraße haben zwei Polizisten
des Postens Wasseralfingen wahrscheinlich angesichts der Tatsache dass auf
ihrem Gehweg direkt vor der Wache Hinz und Kunz parken und sie diese
Wasseralfinger nicht aufschreiben bzw. einen Strafzettel am Polizei-Kreisel
verteilen dürfen weil sonst wer-den sie im nächsten Fasching wieder
öffentlich herab gekanzelt weil in Wasseralfingen ja "jeder jeden kennt".
Löst das
"Politikum" auf: Der Posten versteckt in Wasseralfingen.
Diese beiden Polizisten haben also laut Beweisaufnahme und Zeu-genvernehmung
der Ehefrau offensichtlich wie frustrierten Wasser-alfinger Polizisten
Strafzettel verteilt (sie
bekamen laut eigenen Aussagen von ihrem Revierleiter in Aalen den Befehl die
Stube der Polizeiwache zu Wasseralfingen zu verlassen und Strafzettel zu
sammeln) und folgten natürlich prompt dieser Aalener Aufforderung.
Beweisfoto in
Farbe: Der damalige Bericht dokumentierte dass die Gurt-Kontrollen direkt
zwischen "Krone und Apotheke" (links) stattgefunden haben und nicht laut
Polizei 15" oder 30 Meter weiter.
Also hielten sie jeden an der sich wagte die Ortsdurchfahrt Wasseralfingen
bei der Apotheke zu nutzen. Nach der Kurve nach Photo Porst hatten sie sich
etwa 15 Meter weiter zwischen Apo-theke und Post postiert (nicht auf die
Lauer gelegt) und - so der Einspruchsführer - "jeden angehalten der des
Weges fuhr - auch mich: Ich war angegurtet und hasse Gurtmuffel, als uns der
eine Polizist durchgewunken hat weiter in Richtung Aalen zu fahren".
Da aber man nicht nach Aalen wollte sondern rechts auf den EDEKA-Parkplatz
und gegenüber in der Apotheke Arzneien abholen musste wurde dort geparkt wo
man hin wollte: Auf dem Edeka-Park- platz. Der Einspruchsführer stieg aus
seinem Auto aus, an dem einen besagten Polizisten vorbei in die Apotheke
gehend und musste in der Apotheke wegen Kundenandrang noch ca. 5 Minuten
warten bis er seine Arzneien bekam.
Er ging zurück zu seinem Auto - wieder an den beiden Polizisten fast direkt
vorbei - und wunderte sich schon weshalb jedes Auto angehalten wurde: Suche
nach Sprengstoff oder was? Im Auto auf dem EDEKA-Parkplatz angekommen sagte
seine Ehefrau ihm, der eine Polizist sei da gewesen und habe gefragt: "Wo
ist denn Ihr Mann?" Die Ehefrau frug weshalb ausgerechnet der Polizist
"meinen Ehemann sehen will?" Keine Antwort. Stattdessen: "Wenn der wieder
auftaucht soll er sich bei mir melden!" und ging wieder um wahllos weitere
Autofahrer anzuhalten und mit denen zu diskutieren, sie hätten eine Straftat
begangen und nicht den Gurt angelegt und die Drohung auszusprechen sie
würden ansonsten angezeigt.
Also ging der Ehemann hin und schaute sich das Spektakel der beiden
Polizisten direkt an. Keiner der beiden Polizisten hat ihn dabei
angesprochen als wäre er Luft und könne ruhig zuhören wie man jemanden dazu
bringt etwas einzugestehen was man nicht gemacht hat nur um des Friedens
Willen und weil ja die Polizei immer Recht hat und deren Aussage vor Gericht
schwerer gewertet wird als die des einfachen Bürgers.
Der Ehemann sprach dann einen der beiden Polizisten an - weil wieder
willkürlich ein Fahrer angehalten wurde der nachweislich angegurtet war -
was "sie denn da tun würden". Antwort: "Wir fahnden nach
Gurtmuffel" und dann dämmerte es endlich dem
angesprochenen Polizisten, dass er ja am Auto der Ehefrau nach demjenigen
gefragt hatte, der nun so naseweis seine Nase in Amtshandlungen hinein
steckte in Dinge die ihn ja gar nichts ange-hen oder gar aufgedeckt werden sollten.
"Ich war schon bei Ihrer Frau und habe nach Ihnen gesucht", sagte der
Polizist, den einer in der Freien Wirtschaft nicht einmal dafür einsetzen
würde nach einem entlaufenen Hund der Ehefrau zu su-chen. Denn entweder
wusste er es nicht besser, sah 15 Meter entfernt so schlecht und nahm an das
könnte ein Opfer sein oder sonst einen Grund: "Sie waren ohne Gurt gefahren
und haben den Gurt 15 Meter entfernt im Auto erst angelegt als Sie Polizei
sahen" lautete plötzlich der Vorwurf.
"Sind Sie mit einer Anzeige" einverstanden die Sie einen Punkt in Flensburg und
mindestens 30 € kosten wird? lautete seine blauäugige Frage, gefolgt von der
Aufforderung: "Geben Sie den Verkehrsverstoß zu?" Natürlich nicht, zumal man
angegurtet war. Also kreuzte er an man habe den Verstoß zugegeben und
wunderte sich dann dass die Unterschrift unter das gefälschte
Protokoll verweigert wurde (Verstoß nicht zugegeben musste angekreuzt wer-den). Nach erfolgter Korrektur konnte der Ehemann wieder gehen und bekam
von der Bußgeldstelle der Stadt Aalen einen Bußgeldbescheid, gegen den er
natürlich Widerspruch einlegte zumal er seine Ehefrau als Zeugen im Auto
sitzen hatte.
Wegen eines Polizisten der am ersten vom Amtsrichter angesetzten
Verhandlungstag verhindert war, fand also diese spektakuläre Ver-handlung
mit den zwei Polizisten als Zeugen und der Ehefrau als Zeugin erst heute am,
Mittwoch 24. März 2010 vor dem Amtsgericht in Aalen statt: Die Ehefrau
bezeugte dass der Gurt angelegt war und die beiden Polizisten dass der Gurt
nicht angelegt war, obwohl selbst wenn es so gewesen wäre der Ehemann hätte
seinen Gurt nicht angelegt und sich als Gurtmuffel geoutet, der zweite
Polizist laut dem Gericht vorgelegter "Tatskizze" aus diesem Blickwinkel
hätte gar nichts sehen können und zudem mit einem weiteren Opfer intenstiv
beschäftigt war, das ebenfalls keinen Verstoß gegen die
Straßenverkehrsordnung begangen hatte.
Der Einspruchsführer machte der Zivilrichterin klar, dass er sich diese
Willkür des Wasseralfinger Polizisten keinesfalls gefallen lassen werde und
wenn der Richterin den Polizisten mehr glaube als dem Bußgeldempfänger er "bis
zum Bundesgerichtshof gehen wird um diese Ungerechtigkeit und Willkür der
Polizisten aufheben zu lassen". Außerdem stellte er den Antrag diejenigen
"Sünder" die nach ihm aufgeschrieben wurden gemäß dem Tagebuch der Polizei
zu ermitteln und als Zeugen zu lasen zum Beweis, dass auch bei ihnen
willkürlich die Polizisten Taten behaupteten die überhaupt nicht
stattgefunden haben.
Eigentlich war für die Verhandlung nicht mehr als 20 Minuten laut
Tagesordnung angesetzt und fast hätte Richterin Ziegler-Bastillo die beiden
Polizeiamten ihre fast wörtlich übereinstimmenden falschen Aussagen
beschwören lassen, aber der Beschwerdeführer sagte: "Ich verzichte auf deren
Schwur ich möchte denen keinen Meineid zuschustern".
Zwischen durch kam ein Anwalt herein und meinte dass er ja in seine Kanzlei
fahren und seine Arbeit dort erledigen könne. Denn die Verhandlung zog sich
durch die intensive Vernehmung der beiden Polizisten hin. Die hatten
offensichtlich schon vorher im Flur ihr Aussagen genau abgesprochen: Wir
haben genau gesehen dass der Beschwerdeführer oben links nach dem Gurt
griff, ihn herunter zog und einklinkte. Darauf hin habe ich Herrn G. mit der
Polizeikelle angehalten (stimmt gar nicht) und ihm gesagt er solle rechts
auf den EDEKA-Parkplatz ran fahren.
Es habe keinen Grund gegeben "zu Herrn G. hin zu laufen, der musste
eigentlich nach dieser Aufforderung zu mir kommen" sagte einer der
Polizei-Beamten und beantwortete die Frage wie er eigentlich wie sein
Kollege durch einen dicken Mercedes des Beschwerdeführers hindurch auf der
Karlstraße sehen konnte dass der nachfolgende Fahrer auch keinen Gurt
angelegt hatte: "Ihr Mercedes ist dich kein Panzer" und "das konnten wir
durch Ihre Glasscheibe hindurch sehen..."
Die Ehefrau des Beschwerdeführers widersprach diesen entsch-eidenden
Ausführungen beider Polizisten. Es war sogar von "Lügen der Beamten" die
Rede. Fakt ist, dass die Richterin gemäß den Motto man muss grundsätzlich
Polizisten mehr glauben als den ehrlichen Bürgern sich auf deren Seite
schlug und deshalb das Bußgeldverfahren nicht einstellte.
Der Beschwerdeführer in seinem Schlußwort: "Ich will mein Recht koste es
mich was es wolle". Dennoch: Es lohnt sich doch nicht der Staatsmacht mit
Wahrheiten zu widersprechen wenn man
tat-sächlich willkürlich als Bußgeld-Sünder heraus gegriffen wurde und doch
nichts gemacht hat. Deshalb: Am besten den Polizeiposten Wasseralfingen
auflösen, denn im übrigen Revier Aalen ist ein solch spektakulärer und
willkürlicher Fall der AIZ noch niemals bekannt geworden. Aber: Kürzlich
sagte auf diese Frage Auflösung des Postens Wasseralfingen und Einsetzung
eines Postens Rötenberg POR Hans Buchinger vom Führungsstab von der
Polizeidirektion Aalen: "Das geht leider nicht. Dass der 'Posten
Wasseralfingen bis heute noch nicht aufgelöst ist eine rein politische und
nicht sachlich begründete Lösung..." Am Ende siegt leider nicht immer die
Gerech-tigkeit vor Gericht - auch wenn Polizisten aus Wasseralfingen
daran beteiligt sind.
Ein paar Schmankerl aus den Zeugenaussagen der Polizisten: PHK Bernd
K (47) vom Posten in Wasseralfingen: "Die Führungsgruppe hatte diese
Gurtkontrollen in Wasseralfingen angeordnet und meines Wissens hat der
nachfolgende Gurtmuffel den Verstoß zugegeben, angekreuzt und
unterschrieben". Weiter sagte er wörtlich auf richterliche Frage: "Wir haben
2 Fahrer hintereinander bei der Gurtkontrolle erwischt. Wir haben dafür
keine Gesamt-Prämie erhalten".
PHM R (36) vom Posten Wasseralfingen: "Es gibt Gott schönere Aufgaben als
diese Gurt-Kontrollen". Und: Der Beschwerdeführer habe diese Gurt-Aktion
schon bereits in der Aalener Internet-Zeitung ins Lächerliche gezogen und
falsche Behauptungen aufgestellt. Als aber der Beschwerdeführer diesen
Polizisten bat der Richterin noch-mals diese AIZ-Ausdrucke auszuhändigen
damit bewiesen werden kann dass die Beamten nicht beim "Stern" die Fahrzeuge
sondern direkt vor der Apotheke angehalten haben und auf 30 Meter überhaupt
nicht sehen konnten ob die Fahrer angegurtet waren oder nicht weigerte er
sich diesen Ausdruck wohlweislich heraus zu geben. die Richterin wusste auf
diese widerspenstige Herausgabe-Verweigerungs-Aktion des Polizisten Rat: Sie
besprach das anhand der Akte - allerdings mit einem Schwarz-weiß-Foto.
Fazit: Es standen zwei gegen zwei Aussagen und die Richterin hätte
auch anders entscheiden können. Dazu hätte sie aber den Mut aufbringen
müssen die beiden Wasseralfinger Polizisten trotzdem "schwören" zu lassen
damit sie ihre Aussagen beeiden und später in einem gesonderten Verfahren
belangt bzw. aus dem Dienst entfernt werden können. Der Beschwerdeführer hat
gegen das Urteil noch am gleichen Tag Rechtsbeschwerde eingelegt. Wir werden
natürlich deshalb über diesen spannenden Krimi Bürgerrechte und allmächtige
Macht oder Unmacht der Wasseralfnger Sheriffs weiterhin ausführlich und
wahrheitsgetreu berichten.
Zwar will die AIZ den beiden Polizisten nicht an den Karren fahren
und in Nöte bringen aber die Redaktion hat sich entschlossen die AIZ-Leser
zu bitten die ebenfalls ungerecht 30 € oder gar mehr wegen Gurtmuffelei zu
Unrecht bezahlen sollen sich bei uns zu mel-den (siehe Button Mail direkt an
AIZ). Wir können öffentliche "Sa-mmelverfahren" einleiten und Lügen
aufdecken. Dieter Geissbauer
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