AOK-Ratschläge können allen nun sehr viel Geld ersparten:
Semesterferien:Jobbende Student-
en müssen deshalb wachsam sein 

Telefon-Sprechstunde am Mittwoch den 18. Juli 2018 von 13
bis 16 Uhr auch in Aalen, Schwäbisch Gmünd und Heidenheim


Sandra Bauer, Leiterin des KundenCenter Studenten bei der AOK Ostwürttemberg rät Studenten vor dem Beginn eines Nebenjobs mit dem Studentenservice bei der Gesundheitskasse zu besprechen. Oft verlieren Studierenden ihren kostenfreien Familienversicherungs-status, weil sie die Einkommens- oder Arbeitszeitgrenzen überschr-eiten.                                            AIZ.Fotos; AOK Ostwürttemberg
Aalen. Was Studierende beim Jobben beachten müssen, damit sie weiterhin kostenfrei über die Eltern versichert bleiben. Die AOK Ostwürttemberg bietet dazu am Mittwoch, den 18. Juli .2018 von 13 bis 16 Uhr eine Telefonsprechstunde an   Aalen, Schwäbi-sch Gmünd, Heidenheim, den 16.07.2018 – Ein Doktorand wollte weiterhin von der Krankenversicherung für Studierende profitieren. Doch das Bundesozialgericht stellte jüngst klar, dass eine solche vergünstigte Versicherung nur Studierende bis zum Abschluss eines Masterstudium zusteht. Die gescheiterte Klage zeigt, wie attraktiv dieser Versicherungsstatus ist.   „Doch jobbende Studenten müssen auch aufpassen, damit sich nicht die Krankenversicherung für Studenten (KVdS) oder die beitragsfreie Familienversicherung vorzeitig verlieren“, erklärt Sandra Bauer, Leiterin des AOK-KundenCenter für Studierende in Aalen.

Studieren und Arbeiten – für viele Studenten ist das Normalität. Da-mit sie trotzdem den günstigen Krankenversicherungsschutz behal-ten können, müssen sie einige Regelungen beachten. Die AOK Ostwürttemberg berät am Mittwoch, den 18. Juli 2018 ab 13 Uhr in der Telefonsprechstunde über die Fallstrickgeachtet werden muss.   
Es beginnen gerade die Semesterferien, in der viele Studenten Geld verdienen gehen. Anlass für die AOK Ostwürttemberg auf die geset-zlichen Regelungen bei Nebenjobs von Studierenden aufmerksam zu machen. Studenten sind bis zum 25. Geburtstag größtenteils bei einem Elternteil familienversichert, sprich es fallen für den zukünfti-gen Akademiker keine eigene Krankenkassenbeiträge an. „Ältere Studierende werden dann in der Krankenversicherung für Studenten (KVdS) versichert und zahlen bei der AOK den Monatsbeitrag in Höhe von 72,82 Euro. Hinzu kommt noch der Betrag für die Pflegeversicherung“, erklärt Sandra Bauer. „Diesen günstigen Schutz gibt es für Studierende auf jeden Fall unter 30 Jahren und wenn sie nicht länger als 14. Fachsemester studieren.“

Der Gesetzgeber ermöglicht den Studierenden während des Stud-iums zu jobben, ohne Gefahr zu laufen, aus der Familienversicherung oder KVdS herauszufallen.   „Wer familienversichert ist, muss unbe-dingt auf die Einkommensgrenze achten, die zurzeit bei 435 Euro im Monat liegt“, warnt Bauer. „Wird diese auch unter Berücksichtigung der jährlichen Werbungskostenpauschale von 1000 Euro übers-chritten, kommt der Student in die KVdS und muss eigene Beiträge zahlen. Eine Rückkehr in die kostenfreie Familienversicherung ist erst wieder möglich, wenn das Einkommen wieder unter der Grenze liegt.“  

Bei Nebenjobs darf der Student während der Vorlesungszeit bis 20 Wochenstunden arbeiten. In den Semesterferien fällt diese Stunden-Grenze weg, wenn der Nebenjob ausschließlich in dieser Zeit nachg-egangen wird und vor dem Semesterbeginn wieder beendet wird. „Es gibt weitere besondere Konstellationen, die wir dem Studierenden in einer persönlichen Beratung erläutern“, sagt die AOK-Expertin Bauer. So werde etwa bei vorgeschriebenen Pflichtpraktika nicht auf die Wochenarbeitszeit oder die Länge des Praktika geschaut.  

„Studierende sollten unbedingt vor dem Antritt des Pflichtpraktikums oder eines Nebenjobs mit uns Kontakt aufnehmen oder vorbei kommen“, rät Bauer. „Es kommt nicht selten vor, dass Studier-ende aufgrund des Nebenjobs aus der kostenfreien Familienver-sicherung herausfallen. Wir können im Vorfeld beratend wirken, damit dies nicht passiert!“   Die Gesundheitskasse stellt Mitgliedsbeschei-nigungen aus, die der Student dem Arbeitgeber bei Jobb-eginn neben der Studienbescheinigung vorlegen muss. Diese kann in Aalen abgeholt werden, oder wird dem Studenten per Post zuge-schickt.

Im KundenCenter für Studierende bei der AOK Ostwürttemberg können sich Studenten ebenfalls die Broschüre „Schluss mit Ebbe – Jobs & Finanzen abholen. Hier werden alle Konstellationen bei Nebenjobs detailliert erläutert. Auch online kann sich der Student schlau machen: aok-on.de/studierende   Damit das komplexe Thema einfacher zu überblicken ist, bietet der Studentenservice der AOK Ostwürttemberg am Mittwoch, den 18. Juli 2018,von 13 bis 16 Uhr eine Telefonsprechstunde an: Einfach bei 07361 584-361 anrufen.
Infos:
aok-on.de/studierende

Studieren und Arbeiten – für viele Studenten ist das Normalität. Damit sie trotzdem den günstigen Krankenversicherungsschutz behalten können, müssen sie einige Regelungen beachten. Die AOK Ostwürttemberg berät am Mittwoch, den 18. Juli 2018 ab 13 Uhr in einer Telefonsprechstunde über die Fallstricke, auf die geachtet werden muss.