AOK-Ratschläge können allen nun sehr viel
Geld ersparten:
Semesterferien:Jobbende
Student-
en müssen deshalb wachsam sein
Telefon-Sprechstunde am Mittwoch den 18. Juli 2018 von 13
bis 16 Uhr auch in Aalen, Schwäbisch Gmünd und Heidenheim
Sandra
Bauer, Leiterin des KundenCenter Studenten bei der AOK Ostwürttemberg rät
Studenten vor dem Beginn eines Nebenjobs mit dem Studentenservice bei der
Gesundheitskasse zu besprechen. Oft verlieren Studierenden ihren kostenfreien
Familienversicherungs-status, weil sie die Einkommens- oder Arbeitszeitgrenzen
überschr-eiten.
AIZ.Fotos; AOK Ostwürttemberg
Aalen.
Was Studierende beim Jobben beachten müssen, damit sie weiterhin
kostenfrei über die Eltern versichert bleiben. Die AOK Ostwürttemberg
bietet dazu am Mittwoch, den 18. Juli .2018 von 13 bis 16 Uhr eine
Telefonsprechstunde an Aalen, Schwäbi-sch Gmünd, Heidenheim,
den 16.07.2018 – Ein Doktorand wollte weiterhin von der
Krankenversicherung für Studierende profitieren. Doch das
Bundesozialgericht stellte jüngst klar, dass eine solche vergünstigte
Versicherung nur Studierende bis zum Abschluss eines Masterstudium
zusteht. Die gescheiterte Klage zeigt, wie attraktiv dieser
Versicherungsstatus ist. „Doch jobbende Studenten müssen auch
aufpassen, damit sich nicht die Krankenversicherung für Studenten (KVdS)
oder die beitragsfreie Familienversicherung vorzeitig verlieren“, erklärt
Sandra Bauer, Leiterin des AOK-KundenCenter für Studierende in Aalen.
Studieren
und Arbeiten – für viele Studenten ist das Normalität. Da-mit sie trotzdem den
günstigen Krankenversicherungsschutz behal-ten können, müssen sie einige
Regelungen beachten. Die AOK Ostwürttemberg berät am Mittwoch, den 18.
Juli 2018 ab 13 Uhr in der Telefonsprechstunde über die Fallstrickgeachtet
werden muss.
Es beginnen gerade die
Semesterferien, in der viele Studenten Geld verdienen gehen. Anlass für
die AOK Ostwürttemberg auf die geset-zlichen Regelungen bei Nebenjobs von
Studierenden aufmerksam zu machen. Studenten sind bis zum 25. Geburtstag
größtenteils bei einem Elternteil familienversichert, sprich es fallen für
den zukünfti-gen Akademiker keine eigene Krankenkassenbeiträge an. „Ältere
Studierende werden dann in der Krankenversicherung für Studenten (KVdS)
versichert und zahlen bei der AOK den Monatsbeitrag in Höhe von 72,82
Euro. Hinzu kommt noch der Betrag für die Pflegeversicherung“, erklärt
Sandra Bauer. „Diesen günstigen Schutz gibt es für Studierende auf jeden
Fall unter 30 Jahren und wenn sie nicht länger als 14. Fachsemester
studieren.“
Der Gesetzgeber ermöglicht den Studierenden während des Stud-iums zu
jobben, ohne Gefahr zu laufen, aus der Familienversicherung oder KVdS
herauszufallen. „Wer familienversichert ist, muss unbe-dingt
auf die Einkommensgrenze achten, die zurzeit bei 435 Euro im Monat liegt“,
warnt Bauer. „Wird diese auch unter Berücksichtigung der jährlichen
Werbungskostenpauschale von 1000 Euro übers-chritten, kommt der Student in
die KVdS und muss eigene Beiträge zahlen. Eine Rückkehr in die kostenfreie
Familienversicherung ist erst wieder möglich, wenn das Einkommen wieder
unter der Grenze liegt.“
Bei Nebenjobs darf der Student während der Vorlesungszeit bis 20
Wochenstunden arbeiten. In den Semesterferien fällt diese Stunden-Grenze
weg, wenn der Nebenjob ausschließlich in dieser Zeit nachg-egangen wird
und vor dem Semesterbeginn wieder beendet wird. „Es gibt weitere besondere
Konstellationen, die wir dem Studierenden in einer persönlichen Beratung
erläutern“, sagt die AOK-Expertin Bauer. So werde etwa bei
vorgeschriebenen Pflichtpraktika nicht auf die Wochenarbeitszeit oder die
Länge des Praktika geschaut.
„Studierende sollten unbedingt vor dem Antritt des Pflichtpraktikums oder
eines Nebenjobs mit uns Kontakt aufnehmen oder vorbei kommen“, rät Bauer.
„Es kommt nicht selten vor, dass Studier-ende aufgrund des Nebenjobs aus
der kostenfreien Familienver-sicherung herausfallen. Wir können im Vorfeld
beratend wirken, damit dies nicht passiert!“ Die
Gesundheitskasse stellt Mitgliedsbeschei-nigungen aus, die der Student dem
Arbeitgeber bei Jobb-eginn neben der Studienbescheinigung vorlegen muss.
Diese kann in Aalen abgeholt werden, oder wird dem Studenten per Post
zuge-schickt.
Im KundenCenter für Studierende bei der AOK Ostwürttemberg können sich
Studenten ebenfalls die Broschüre „Schluss mit Ebbe – Jobs & Finanzen
abholen. Hier werden alle Konstellationen bei Nebenjobs detailliert
erläutert. Auch online kann sich der Student schlau machen: aok-on.de/studierende
Damit das komplexe Thema einfacher zu überblicken ist, bietet der
Studentenservice der AOK Ostwürttemberg am Mittwoch, den 18. Juli 2018,von
13 bis 16 Uhr eine Telefonsprechstunde an: Einfach bei 07361
584-361 anrufen.
Infos:
aok-on.de/studierende
Studieren
und Arbeiten – für viele Studenten ist das Normalität. Damit sie trotzdem den
günstigen Krankenversicherungsschutz behalten können, müssen sie einige
Regelungen beachten. Die AOK Ostwürttemberg berät am Mittwoch, den 18. Juli 2018
ab 13 Uhr in einer Telefonsprechstunde über die Fallstricke, auf die geachtet
werden muss.
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