"Sind Sie generell für Tempolimit auf den Autobahnen?"
Von 2.000 sprachen sich wegen A7 auch auf
Ostalb 52% für das sichere "Tempolimit" aus
Im Jahr 2016 sind 393 Menschen umsonst schon auf deutschen
Autobahnen und auf A7 bis Crailsheim ums Leben gekommen
52 Prozent der Autofahrerinnen
und Autofahrer auch von Ostalb haben bei der Befragung des Deutschen
Verkehrssicherheitsrates (DVR) ein generelles Tempolimit auf deutschen
Autobahnen befür-wortet, bei den Frauen lag der Anteil der Befürworterinnen
sogar bei 67 Prozent.
AIZ-Fotos: DVR, Pixabay
Aalen/Bonn.
Über die Hälfte der Autofahrerinnen und
Autofahrer (52 Prozent) ist der Meinung, dass es in Deutschland ein
generelles Tempolimit auf Autobahnen geben sollte. Dies ergab eine
repräsen-tative Befragung, die im Auftrag des Deutschen
Verkehrssicherh-eitsrates (DVR) im Juni 2017 vom Marktforschungsinstitut
Ipsos bei 2.000 Personen (auch auf der Ostalb in Bezig auf die A 7) über 18
Jahren durchgeführt wurde. Nur eine geringe Minderheit (ein Prozent) hat zu
der Frage keine Meinung. Ebenfalls 52 Prozent aller Befragten gaben an, dass
mit einem Tempolimit die Zahl der Verkehrstoten gesenkt werden könnte. Im
Jahr 2016 sind 393 Menschen auf deutschen Autobahnen ums Leben gekommen.
Die Ansichten von Männern und Frauen
unterscheiden sich erheblich: Bei den Frauen befürworten zwei Drittel der
Befragten (67 Prozent) ein Tempolimit, bei den Männern sind lediglich 38
Prozent dafür. Auffällig sind auch die Unterschiede in den Altersgruppen:
Während sich 67 Prozent der Autofahrerinnen und Autofahrer ab 55 Jahren für
ein Tempolimit aussprechen und 32 Prozent diese Frage mit Nein beantworten,
sind bei den 18- bis 34-Jährigen nur 38 Prozent dafür, 61 Prozent dagegen.
Von den Befürwortern eines Tempolimits sprachen sich die meisten (59
Prozent) für Tempo 130 als verbindliche Vorgabe aus.
Der DVR weist darauf hin, dass zu schnelles Fahren eine der
Hauptunfallursachen darstellt und – auch auf Autobahnen – für zahlreiche
schwere Unfälle ursächlich ist. Zudem erinnert der DVR daran, dass die
bereits seit vielen Jahren auf Autobahnen geltende Richtgeschwindigkeit von
130 km/h keine unverbindliche Empfehlung darstellt. Vielmehr könne eine
erhebliche Überschreitung der Richtgeschwindigkeit bei einem Unfall als
Teilschuld gewertet werden. |