Seltsame Geschichten im Prozess gegen Russlanddeutschen:
Statt erzwungener Hochzeit droht nun dem
Angeklagten aus Unterschneidheim Knast
Das war Freiheitsberaubung aber der Angeklagte ist nicht mal geständig und braucht Anwalt: "Heirat gegen Abschiebung" ?

Nicht Freiwillig wie hier zur Hochzeit sondernden unter Zwang: "Ehe oder Abschiebung". Der Angeklagte muss dafür nun in den Knast?   
Unterschneidheim/Ellwangen.
Abenteuerliche Geschichten waren im Prozess gegen einen „Russlanddeutschen" mit dem auffallend deutschen Namen Karl Friedrich Reichsstein (Name verfremdet) zu hören. Der 35-jährige, ledige Sozialhilfeempfänger hatte trotz dieses scheinbaren Deutschtums Probleme mit der Abschiebung, gegen die er mit einer erzwungenen Heirat vorzugehen versuchte.

Aus der Anklageschrift des Staatsanwaltes war zu entnehmen, dass der Angeklagte im letzten Jahr seine Freundin in deren Gmünder Wohnung eingesperrt, ihr den Mund verklebt, sie mit Schlägen und Tritten traktiert und sogar mit dem Tod bedroht haben soll. Alles zu dem Zweck, eine Heirat mit ihr zur Sicherung seines Deutschlandaufenthaltes zu erzwingen.

Die Sache ging sogar so weit, dass der junge Mann seine Freundin laut Anklage unter fortgesetzter Drangsalierung zum Zwecke sofortiger Trauung auf das Standesamt gezerrt haben soll. Beiläufig war noch zu hören, dass der scheinbar höchst gewalttätige Mann kein unbeschriebenes Blatt ist. So war aus der Anklage zu entnehmen, dass dem Täter auch noch Drohungen gegen andere Personen vorgeworfen werden. Als Beispiel nannte der Staatsanwalt einen Fall, in dem der Angeklagt mit Messer und 3,8 Promille Alkohol gegen einen Mann vorgegangen ist.

Zur Aufklärung der Sachverhalte hatten sich sieben Zeugen, darunter drei Polizisten, nicht aber die Geschädigte Freundin eingefunden. Sie wurden umgehend wieder nach Hause geschickt, weil Richter Frank Heyer der Meinung war, dem Angeklagten müsse wegen der Fairness ein Rechtsanwalt zur Seite gestellt werden. Heyer nannte den Ellwanger Pflichtverteidiger Feil. Der Richter wollte es offenbar nicht glauben, dass der Täter so völlig unschuldig sein soll. Dieser nämlich hatte alle Vorwürfe vollinhaltlich bestritten und nachhaltig seine Unschuld beteuert. Er hielt es offenbar für möglich, sich trotz unzureichender Deutschkenntnisse, aber mit Dolmetscherin selbst überzeugend verteidigen zu können. Der Prozess wurde auf einen späteren Zeitpunkt in etwa drei Wochen vertagt.

Bis dahin sollte sich der Angeklagte folgende Regeln verinnerlichen: Die Kirchliche Trauung ist ein Sakrament, ein Zeichen einer besonderen Beziehung zweier Menschen, die sich an der Liebe Gottes orientieren möchten. Darum kann es bei einer Trauung um nichts anders gehen, als um eine überlegte und freie Entscheidung für eine gemeinsame Zukunft, die durch einen christlichen Umgang miteinander und in der Familie geprägt werden sollte.

Praktisch bedeutet eine Ehe: Manchmal zu verzeihen, ohne zu fragen, wer wirklich schuld gewesen ist´immer noch zu hoffen, auch wenn die anderen schon längst aufgegeben hätten miteinander eine Sprache zu sprechen, die nicht verletzt, die nichts mit Lüge zu tun hat, die einigt und nicht teilt eine gemeinsame Zukunft, die durch einen christlichen Umgang miteinander und in der Familie geprägt werden sollte.

Sie bedeutet eine gemeinsame Zukunft, die christlich ist. Die nicht nur nimmt sondern auch gibt, die nicht sich selbst sucht sondern den anderen gefunden hat und die verpflichtet, mit dem anderen und für den anderen zu leben.