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Seltsame Geschichten im
Prozess gegen Russlanddeutschen:
Statt erzwungener
Hochzeit droht nun dem
Angeklagten aus Unterschneidheim Knast
Das war Freiheitsberaubung aber der
Angeklagte ist nicht mal geständig und braucht Anwalt: "Heirat gegen
Abschiebung" ?

Nicht
Freiwillig wie hier zur Hochzeit sondernden unter Zwang: "Ehe oder
Abschiebung". Der Angeklagte muss dafür nun in den Knast?
Unterschneidheim/Ellwangen. Abenteuerliche Geschichten waren im
Prozess gegen einen „Russlanddeutschen" mit dem auffallend deutschen Namen
Karl Friedrich Reichsstein (Name verfremdet) zu hören. Der 35-jährige,
ledige Sozialhilfeempfänger hatte trotz dieses scheinbaren Deutschtums
Probleme mit der Abschiebung, gegen die er mit einer erzwungenen Heirat
vorzugehen versuchte.
Aus der Anklageschrift des Staatsanwaltes war zu entnehmen, dass der
Angeklagte im letzten Jahr seine Freundin in deren Gmünder Wohnung
eingesperrt, ihr den Mund verklebt, sie mit Schlägen und Tritten traktiert
und sogar mit dem Tod bedroht haben soll. Alles zu dem Zweck, eine Heirat
mit ihr zur Sicherung seines Deutschlandaufenthaltes zu erzwingen.
Die Sache ging sogar so weit, dass der junge Mann seine Freundin laut
Anklage unter fortgesetzter Drangsalierung zum Zwecke sofortiger Trauung auf
das Standesamt gezerrt haben soll. Beiläufig war noch zu hören, dass der
scheinbar höchst gewalttätige Mann kein unbeschriebenes Blatt ist. So war
aus der Anklage zu entnehmen, dass dem Täter auch noch Drohungen gegen
andere Personen vorgeworfen werden. Als Beispiel nannte der Staatsanwalt
einen Fall, in dem der Angeklagt mit Messer und 3,8 Promille Alkohol gegen
einen Mann vorgegangen ist.
Zur Aufklärung der Sachverhalte hatten sich sieben Zeugen, darunter drei
Polizisten, nicht aber die Geschädigte Freundin eingefunden. Sie wurden
umgehend wieder nach Hause geschickt, weil Richter Frank Heyer der Meinung
war, dem Angeklagten müsse wegen der Fairness ein Rechtsanwalt zur Seite
gestellt werden. Heyer nannte den Ellwanger Pflichtverteidiger Feil. Der
Richter wollte es offenbar nicht glauben, dass der Täter so völlig
unschuldig sein soll. Dieser nämlich hatte alle Vorwürfe vollinhaltlich
bestritten und nachhaltig seine Unschuld beteuert. Er hielt es offenbar für
möglich, sich trotz unzureichender Deutschkenntnisse, aber mit Dolmetscherin
selbst überzeugend verteidigen zu können. Der Prozess wurde auf einen
späteren Zeitpunkt in etwa drei Wochen vertagt.

Bis dahin sollte sich der Angeklagte folgende Regeln verinnerlichen: Die
Kirchliche Trauung ist ein Sakrament, ein Zeichen einer besonderen Beziehung
zweier Menschen, die sich an der Liebe Gottes orientieren möchten. Darum
kann es bei einer Trauung um nichts anders gehen, als um eine überlegte und
freie Entscheidung für eine gemeinsame Zukunft, die durch einen christlichen
Umgang miteinander und in der Familie geprägt werden sollte.
Praktisch bedeutet eine Ehe: Manchmal zu verzeihen, ohne zu fragen, wer
wirklich schuld gewesen ist´immer noch zu hoffen, auch wenn die anderen
schon längst aufgegeben hätten miteinander eine Sprache zu sprechen, die
nicht verletzt, die nichts mit Lüge zu tun hat, die einigt und nicht teilt
eine gemeinsame Zukunft, die durch einen christlichen Umgang miteinander und
in der Familie geprägt werden sollte.
Sie bedeutet eine gemeinsame Zukunft, die christlich ist. Die nicht nur
nimmt sondern auch gibt, die nicht sich selbst sucht sondern den anderen
gefunden hat und die verpflichtet, mit dem anderen und für den anderen zu
leben.
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