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Es ging am
Arbeitsgericht um 1,6 Millionen Euro Streitwert:
Zeiss zahlte keine Prämien: Selbst Weltfirma
hat noch keine Narren-Freiheit gepachtet
Gekündigte Süleman E. und Georg F. bekommen je 45.000 €
nachgezahlt: Dürfen Zeiss-Vorstand nicht mehr anschreiben

Das
Arbeitsgericht in Aalen.
AIZ-Fotos: Dieter Geissbauer
Aalen. Einen spektakulären fall gab es am Arbeitsgericht in Aalen am
Donnerstag dem 5. August 2010 mit dem Fazit: Selbst so große Firmen wie die
Firma Zeiss haben vor dem Arbeitsgericht keine Narrenfreiheit" und
Arbeitsrichter Meinhard führte auch seinen ehrenamtlichem Richter Fischer
und Richterin Junk vor Augen, dass man durch eine straffe Prozessführung
trotz gegenseitiger bitterer Konfrontation und gescheitertem Güteverhandlung
trotz eineinhalb-stündiger Verhandlung (60 Minuten waren geplant) beide
Parteien Zeiss als Beklagten und die beiden Kläger mit ihren Anwälten zur
Vernunft zwingen kann wenn man richtig appelliert und den gesun-den
Menschenverstand einsetzt. AZ: 9 Cs/4010.

Zwar aber ein
bißchen angerostet aber immerhin Aalener Gericht.
Schon bei der Güteverhandlung hatte Richter Mainhard wenig Glück eine
Einigung zu erzielen. Denn auf der einen Seite die Fa. Zeiss als großer und
mächtiger Arbeitgeber der den Klägern gegenüber hohe Prämien einfach nicht
auszahlte und ihnen schließlich "in einer sehr emotionalen Atmosphäre" die
Kündigung nach Hause schickte.
Die beiden Kläger machten sich nichts aus der Kündigung. Sie hatten als
qualifizierte Fachleute, die Anspruch auf eine sehr hohe Prämie von Zeiss
hatten (der Streitwert des Verfahrens wurde auf sensationelle 1,6 Millionen
festgesetzt), keine Probleme einen neu-en Job zu bekommen. Vielmehr ärgerten
sie sich wie man mit ihnen bei der Beklagten Zeiss Vision umgesprungen ist
und sie wie quasi Dreck behandelt haben soll.
Außerdem pochten sie auf ihre Prämien-Auszahlung die ihnen Zeiss auch
versagte. Nicht etwa weil Zeiss dafür zahlungsunfähig war, sondern aus Sicht
der Kläger aus lauter Bosheit und Rache. Denn die beiden Beklagten hatten
sich nicht mit ihrer Klage zufrieden gegeben, sondern - wie es der
Personalleiter von Zeiss ausdrückte - "1.000 Schreiben an den Zeiss-Vorstand
und andere geschrieben und nur wenn sie diese Briefe an den Vorstand
einstellen ist Zeiss bereit an jeden inklusive Prämie brutto 45.000 Euro
auszuzahlen".
Dies versprachen dann auch die beiden Kläger. Aber bis es so weit war
mussten drei Verhandlungs-Pausen eingelegt werden weil die Fa. Zeiss als
Beklagter trotz Aufforderung des Gerichtes zum Vergleichs-Vorschlag und zur
Sache warum gekündigt wurde Stellung zu nehmen, sich einen Dreck darum
kümmerte und so vom Arbeitsrichter Mainhard zumindest eine kleine Rüge
einstecken musste getreu dem Moto: Selbst die Firma Zeiss hat noch keine
Narren-Freiheit gepachtet - auch nicht vor dem Arbeitsgericht bzw. der
Kammer Aalen.
Aber auch die Kläger bekamen vom Arbeitsrichter Mainhard eine Er-mahnung:
"Egal wie die Geschichte ist ob Sie emotional oder zurecht gekündigt wurden:
Ich glaube nicht dass Sie noch in den Spiegel gucken können und wollen wenn
sie sich jetzt nicht ver-gleichen und eventuell unterliegen. Das ist doch
kein schlechtes Geschäft wenn Sie jetzt den Vergleich von je 45.000 € brutto
ein-nehmen?"
Richter Mainhard sollte am Ende trotz Vergleich recht behalten: "Der
unfreundliche Akt zwischen Kläger und Beklagte ist mit diesem Vergleich
wahrscheinlich nicht beendet. Dennoch ist der Rechts-streit gegenseitig als
erledigt zu betrachten. Die Kosten des Rechtsstreites werden gegeneinander
aufgehoben, also jeder zahlt seinen eigenen Anwalt und anteilige
Gerichtskosten.
Zwar erklärten sich noch im Gerichtssaal beide Parten als "recht zufrieden"
mit diesem Vergleich aber schon draußen vor dem Arbeitsgericht ging es
wieder los: Der Zeiss-Personalleiter und Chef wollte beiden die Hand reichen
aber nur einer war dazu bereit und der andere verweigerte dieses
Friedensangebot: "Dann hätte nicht alles so gemein laufen dürfen..."
Dieter Geissbauer |