Es ging am Arbeitsgericht um 1,6 Millionen Euro Streitwert:
Zeiss zahlte keine Prämien: Selbst Weltfirma 
hat noch keine Narren-Freiheit gepachtet

Gekündigte Süleman E. und Georg F. bekommen je 45.000 €
nachgezahlt: Dürfen Zeiss-Vorstand nicht mehr anschreiben  

Das Arbeitsgericht in Aalen.                AIZ-Fotos: Dieter Geissbauer
Aalen. Einen spektakulären fall gab es am Arbeitsgericht in Aalen am Donnerstag dem 5. August 2010 mit dem Fazit: Selbst so große Firmen wie die Firma Zeiss haben vor dem Arbeitsgericht keine Narrenfreiheit" und Arbeitsrichter Meinhard führte auch seinen ehrenamtlichem Richter Fischer und Richterin Junk vor Augen, dass man durch eine straffe Prozessführung trotz gegenseitiger bitterer Konfrontation und gescheitertem Güteverhandlung trotz eineinhalb-stündiger Verhandlung (60 Minuten waren geplant) beide Parteien Zeiss als Beklagten und die beiden Kläger mit ihren Anwälten zur Vernunft zwingen kann wenn man richtig appelliert und den gesun-den Menschenverstand einsetzt. AZ: 9 Cs/4010.

Zwar aber ein bißchen angerostet aber immerhin Aalener Gericht.    
Schon bei der Güteverhandlung hatte Richter Mainhard wenig Glück eine Einigung zu erzielen. Denn auf der einen Seite die Fa. Zeiss als großer und mächtiger Arbeitgeber der den Klägern gegenüber hohe Prämien einfach nicht auszahlte und ihnen schließlich "in einer sehr emotionalen Atmosphäre" die Kündigung nach Hause schickte.

Die beiden Kläger machten sich nichts aus der Kündigung. Sie hatten als qualifizierte Fachleute, die Anspruch auf eine sehr hohe Prämie von Zeiss hatten (der Streitwert des Verfahrens wurde auf sensationelle 1,6 Millionen festgesetzt), keine Probleme einen neu-en Job zu bekommen. Vielmehr ärgerten sie sich wie man mit ihnen bei der Beklagten Zeiss Vision umgesprungen ist und sie wie quasi Dreck behandelt haben soll.  

Außerdem pochten sie auf ihre Prämien-Auszahlung die ihnen Zeiss auch versagte. Nicht etwa weil Zeiss dafür zahlungsunfähig war, sondern aus Sicht der Kläger aus lauter Bosheit und Rache. Denn die beiden Beklagten hatten sich nicht mit ihrer Klage zufrieden gegeben, sondern - wie es der Personalleiter von Zeiss ausdrückte - "1.000 Schreiben an den Zeiss-Vorstand und andere geschrieben und nur wenn sie diese Briefe an den Vorstand einstellen ist Zeiss bereit an jeden inklusive Prämie brutto 45.000 Euro auszuzahlen".

Dies versprachen dann auch die beiden Kläger. Aber bis es so weit war mussten drei Verhandlungs-Pausen eingelegt werden weil die Fa. Zeiss als Beklagter trotz Aufforderung des Gerichtes zum Vergleichs-Vorschlag und zur Sache warum gekündigt wurde Stellung zu nehmen, sich einen Dreck darum kümmerte und so vom Arbeitsrichter Mainhard zumindest eine kleine Rüge einstecken musste getreu dem Moto: Selbst die Firma Zeiss hat noch keine Narren-Freiheit gepachtet - auch nicht vor dem Arbeitsgericht bzw. der Kammer Aalen.

Aber auch die Kläger bekamen vom Arbeitsrichter Mainhard eine Er-mahnung: "Egal wie die Geschichte ist ob Sie emotional oder zurecht gekündigt wurden: Ich glaube nicht dass Sie noch in den Spiegel gucken können und wollen wenn sie sich jetzt nicht ver-gleichen und eventuell unterliegen. Das ist doch kein schlechtes Geschäft wenn Sie jetzt den Vergleich von je 45.000 € brutto ein-nehmen?"

Richter Mainhard sollte am Ende trotz Vergleich recht behalten: "Der unfreundliche Akt zwischen Kläger und Beklagte ist mit diesem Vergleich wahrscheinlich nicht beendet. Dennoch ist der Rechts-streit gegenseitig als erledigt zu betrachten. Die Kosten des Rechtsstreites werden gegeneinander aufgehoben, also jeder zahlt seinen eigenen Anwalt und anteilige Gerichtskosten.

Zwar erklärten sich noch im Gerichtssaal beide Parten als "recht zufrieden" mit diesem Vergleich aber schon draußen vor dem Arbeitsgericht ging es wieder los: Der Zeiss-Personalleiter und Chef wollte beiden die Hand reichen aber nur einer war dazu bereit und der andere verweigerte dieses Friedensangebot: "Dann hätte nicht alles so gemein laufen dürfen..." Dieter Geissbauer