AIZ-Polizeibericht vom 10. FEBRUAR 2017             
Große Gewerkschaft begrüßt wirksamen Schutz für Polizisten:
Lob der GdP-Polizei für "wirksamen Schutz
der Polizei" durch Gesetz von Minister Maas

Tatbegehungsform des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungs-
beamte:"Verschärfte Strafen" - "Tötungsabsicht mit dem Auto"

Malchow lobt Schutz für Polizei und Rettungskräfte     AIZ.Foto: GdP
Aalen/Berlin. Als großen Erfolg bezeichnet die Gewerkschaft der Polizei (GdP) den von Bundesjustizminister Heiko Maas (Saarland) auf den Weg gebrachten Gesetzentwurf zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften. Nach den Worten des GdP-Bundesvorsitzenden Oliver Malchow würde mit dem längst überfälligen Gesetz ein wirksames Instrument geschaffen, um die steigende Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte wirksamer bekämpfen zu können. „Mit dem neuen Straftatbestand, den die GdP bereits seit sieben Jahren fordert, und der darin enthaltenen deutlichen Strafandrohung setzt der Staat ein unmissverständliches Signal, dass diese Gewalt nicht hingenommen wird. Alle demokratischen Parteien sollten nun zügig ein Zeichen für die Polizei setzen und dem Gesetzentwurf zustimmen", betonte Malchow gegenüber der AIZ in Berlin.

Justizminister Heiko Maas (SPD) aus Saarland).        AIZ-Foto: SPD
Malchow: Wer Polizei angreift muss auch auf
der Ostalb bald mit einer Haftstrafe rechnen“
Der Gesetzentwurf des Ministers sieht vor, tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte schon bei allgemeinen „Diensthandlungen“ zu bestrafen. „Der neue Schutzparagraf stellt klar, wer Polizeibe-amtinnen und Polizeibeamte angreift, muss mit einer Haftstrafe rechnen“, sagte der GdP-Bundesvorsitzende. Dabei soll künftig nicht nur Gewalt bei Vollstreckungshandlungen wie etwa Festnahmen oder Verkehrskontrollen bestraft werden, sondern schon Störungen der Arbeit von Polizisten, Rettungskräften und Feuerwehrleuten an sich. Mittlerweile würden Einsatzkräfte nicht nur bei Demon-strationen mit gewalttätigem Verlauf, sondern auch in alltäglichen Einsätzen angegriffen, selbst dann, wenn sie allgemeine Diensthandlungen vornehmen, die sich nicht gegen Bürger richten.

Tatbegehungsform des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte:"Verschärfte Strafen"
Die Tatbegehungsform des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungs-beamte soll nach den Plänen des Bundesjustizministers aus dem Paragrafen 113 des Strafgesetzbuches (StGB) herausgelöst und in Paragraf 114 StGB als selbständiger Straftatbestand mit ver-schärftem Strafrahmen (Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren) ausgestaltet werden. Der neue Straftatbestand verz-ichtet für tätliche Angriffe gegen Vollstreckungsbeamte auf den Bezug zur Vollstreckungshandlung. Damit werden künftig tätliche Angriffe gegen Vollstreckungsbeamte schon bei der Vornahme allgemeiner Diensthandlungen gesondert unter Strafe gestellt. Darüber hinaus werden die Regelbeispiele für den besonders schweren Fall (Para-graf 113 Absatz 2 Satz 2 StGB-E) erweitert

Kaum zu glauben aber wahr: Umweltfrevler
entsorgten in Aalen illegal dreißig Mülltüten

Aalen.
"Hausmüll illegal entsorgt" lautet die Schlagzeile des Poli-zeipräsidiums Aalen zu folgendem wahren Fall:  Rund 30 handelsübliche Plastiktaschen, gefüllt mit Hausmüll, Windeln und verschimmelten Lebensmitteln wurden von Unbekannten am Zufahrtsweg der Wegkreuzung Rauburr zur L 1080 entsorgt. Der Müll wurde am Dienstagnachmittag, gegen 15 Uhr durch von einer Frau bemerkt und der Polizei gemeldet. Hinweise auf den Müllsünder nimmt das Polizeirevier Aalen unter Telefon 07361/5240 entgegen.

In Aalener Tiefgaragen Kameras abgeschal-
tet oder den Dieben schutzlos ausgeliefert?

Aalen.
"Unfallflucht in der Tiefgarage": Auf rund 1.500 Euro beläuft sich der Sachschaden, den ein unfallflüchtiger Fahrzeuglenker am Dienstagvormittag verursachte, als er zwischen 11.10 und 11.50 Uhr in der Tiefgarage des Rathauses einen dort geparkten Pkw Audi beschädigte. Hinweise bitte an das Polizeirevier Aalen, Telefon 07361/5240. Zurück bleibt die Frage an den Tiefgaragen-Betreiber Stadtwerke Aalen: Wurden die Vodeo-Überwachungskameras abge-schraubt oder den Strom dafür gespart? Zumindest die Rathaus-Tiefgarage wird wenigstens noch vom Personal überwacht, sodaß dieser Täter leicht ermittelt werden könnte. DG

Alarm-Pech: Einbrecher wagen sich in Nacht
schon zu Einbruch ins Ellwanger Wellenbad

Ellwangen.
Im Zeitraum zwischen Dienstagabend, 23 Uhr und Mittwochmorgen, 5.30 Uhr drangen Einbrecher über ein Fenster in das Gebäude des Ellwanger Wellenbades, in der Rotenbacher Straße ein. Als die Täter den Alarm auslösten, flüchteten sie ohne Diebesgut. Der bis dahin angerichtete Sachschaden wird auf rund 4.000 Euro geschätzt. Sachdienliche Hinweise nimmt das Poli-zeirevier Ellwangen unter Telefon 07961/9300 entgegen.
Aus Nachbarkreisen des Polizeipräsidiums Aalen    
VW Bus rammte für 50.000 € bei Ilshofen auf
der Autobahn A6  ungebremst den Sattelzug
Ilshofen/Schwäbisch Hall. Am Mittwoch um 14:20 Uhr ereignete sich wieder mal ein schwerer Verkehrsunfall auf der Autobahn 6 zwischen der Kochertalbrücke und der Anschlussstelle Ilsho-fen/Wolpertshausen: Ein VW Bus fuhr - vermutlich aus Unacht-samkeit - nahezu ungebremst auf den Auflieger eines Sattelzuges auf, der mit etwa 70 km/h auf der rechten Fahrspur, bei normal fließendem Verkehr, in Richtung Nürnberg unterwegs war. Der 45-jährige Fahrer des VW Busses sowie dessen 55-jähriger Beifahrer wurden in ihrem Fahrzeug eingeklemmt und schwer verletzt. Sie mussten durch die Feuerwehr Ilshofen, die mit drei Fahrzeugen und 24 Einsatzkräften vor Ort waren, aus dem Fahrzeug gerettet werden. Die beiden schwer Verletzten wurden mit Rettungshubschraubern in verschiedene Kliniken verbracht. Der 52-jährige Fahrer des Sattel-zuges blieb unverletzt. Es gab ein 15 Kilometer langer Rückstau und 50.000 € Sachschaden.

Limousine mit dem Kennzeichen AN-AN 890
am Dienstag in Satteldorf für 10.000 € geraubt
Satteldorf/Schwäbisch Hall. Im Lietenäckerring in Satteldorf wurde im Zeitraum von Dienstagabend, 20:30 Uhr bis Mittwochmorgen, 06:45 Uhr, ein PKW Audi A4 Limousine entwendet. Das quarzgraue Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen AN-AN 890 hat einen Wert von etwa 10.000 Euro. Zeugenhinweise nimmt das Polizeirevier Crailsheim unter der Rufnummer 07951 / 4800 entgegen.

Mittwoch in Crailsheim schwarzen Audi Spor-
tsbach "CR-OC 8891" an Mitternacht geklaut

Crailsheim/Schwäbisch Hall.
Im Zeitraum von Mittwoch, 00.00 Uhr bis 06:30 Uhr, wurde in der Maulacher Straße ein schwarzer PKW Audi A5 Sportsback mit dem amtlichen Kennzeichen CR - OC 8891 entwendet. Das Fahrzeug hat einen Zeitwert von etwa 27.000 Euro. Zeugen, die Hinweise auf den Diebstahl oder den Verbleib des PKW machen können, werden gebeten sich beim Polizeirevier Crailsheim unter der Rufnummer 07951 / 4800 zu melden.

"Der Streit eskalierte - Autofahrer raste in der
Tötungs-Absicht  auf seine Kontrahenten zu"

Backnang/Rems-Murr-Kreis.
"Der Streit eskalierte - Autofahrer raste absichtlich auf seine Kontrahenten zu": Die Kripo Waiblingen und die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt wegen eines vers-uchten Tötungsdelikts. Der 22-Jährige Tatverdächtige sitzt zwis-chenzeitlich in Untersuchungshaft. Die Tat selbst trug sich bereits am Nachmittag des 20. Januar in der Fabrikstraße zu. Nach einem verbalen Streit mit einigen Kontrahenten soll der Tatverdächtige in hoch aggressiver Weise und nach Wertung der Strafermittlungs-behörden absichtlich auf einen 20-jährigen Mann zugefahren sein, wobei er dessen Tod zumindest in Kauf genommen haben soll. Obwohl dieser versuchte dem Wagen auszuweichen, wurde er erfasst und erlitt leichte Verletzungen.

Ermittlungsrichter folgte am Dienstagnachm-
ittag "dem Antrag der Staatsanwaltschaft "

Ein Ermittlungsrichter folgte am Dienstagnachmittag dem Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart und erließ gegen den zwischenzeitlich festgenommen Tatverdächtigen wegen versuchten Totschlags und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr Haftbefehl. Dieser ging umgehend in Vollzug, sodass der junge Autofahrer noch am Diens-tag in eine Justizvollzugsanstalt eingewiesen wurde. Die weiteren Ermittlungen zu den näheren Tatumständen dauern an.

Rabiater Ladendieb (36) wegen Zigaretten in
Fellbach verhaftet: Der Komplice ist flüchtig

Fellbach/Rems-Murr-Kreis.
Ein rabiater Ladendieb, der am Dienst-agnachmittag zusammen mit zwei Tatgenossen bei der Tatausf-ührung in einem Warenhaus in der Stuttgarter Straße von einem Lad-endetektive ertappt wurde, konnte vorläufig festgenommen werden: Ein 45-jähriger Ladendetektiv beobachtete gegen 17 Uhr die drei Männer, wie sie sich verdächtig im Kassenbereich aufhielten und sich dort anstellten. Einer der Männer legte sich in der Folge zwei Packungen Zigaretten aufs Kassenband und schirmte seine Mitstreiter ab. Einer der beiden Tatgenossen entnahm zeitgleich aus der Auslage mehrere Packungen und übergab es einem 36-Jährigen, der die Zigaretten einsteckte und den Laden damit verlassen wollte, noch bevor sein Tatgenosse die auf dem Band liegende Zigaretten bezahlt hatte. Nachdem der 36-Jährige nach der Ansprache durch den Ladendetektiv weiter Richtung Ausgang gehen wollte, hielt ihn der Detektiv zunächst mit einem Arm, dann mit beiden Armen fest, woraufhin der 36-Jährige begann um sich zu schlagen. Während der rabiate Ladendieb bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten wurde, flüchteten die beiden Mitstreiter fußläufig. Der Detektiv wurde bei der Tat leicht verletzt. Ein 36-jähriger Georgier konnte noch bei der poliz-eilichen Verfolgung vorläufig festgenommen und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen auch wieder auf freien Fuß gesetzt werd-en. Gegen den gleichaltrigen gewalttätigen Landsmann beantragte die Staatsanwaltschaft Stuttgart Haftbefehl.

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