AIZ-Polizeibericht vom: 13. April 2014              
Nach vergeblichem Bitten wurde das Zimmer endlich geräumt:
Werden die Gmünder Demo-Flüchtlinge nun
wegen Kamera-Streit endlich ausgewiesen?

Widerstand gegen Polizisten: Holzbank nach Polizei geworf-
en, den Platz-Verweis mißachtet: Vor Verhaftung biß Hund zu


Schwäbisch Gmünd. Die Polizei fasste folgende unnötigen Vorkommnisse um die Flücht-linge in Gmünd in folgenden Schlagzeilen zusammen: "Flü-chtlinge besetzen Raum in der Unterkunft und machen einen Demonstrationszug durch die Stadt. Es kommt es zu einz-elnen Straftaten und drei Verl-etzten nach Biss durch Polizeih-unde": In der Sammelunterkunft für Flüchtlinge besetzten am Freitag dem 11. April 2014 um die Mittagszeit mehrere Bewohner einen Raum, von dem aus die Kamera installiert ist, die seit mindestens 3. März 2014 Diskussio-nen und Aktionen der Flüchtlinge auslöste. Als der Hausmeister die Personen zum Verlassen der Räume auffor-derte, wurde er wohl massiv bedroht.

Das Landratsamt als Hausrechtsinhaber bat die Polizei um Hilfe bei der Räumung der Zimmer. Unter Leitung des Gmünder Revierleiters forderte nun die Polizei die Personen im fraglichen Zimmertrakt auf, die Räume zu verlassen. Als dem nicht nachgekommen wurde, betrat die Polizei die Räume, um die Personen aus dem Bereich, in dem sie sich unberechtigt aufhielten, herauszuholen.

Zwei Flüchtlinge, die sich aktiv einem Verlassen der Räume widerse-tzten, wurden durch die Polizei mit unmittelbarem Zwang aus dem Zimmer geholt. Da einer der beiden der Polizei namentlich bekannt war, wurde er an Ort und Stelle auf freien Fuß gesetzt, der andere sollte zur Personalienfeststellung in Gewahrsam genommen werden.

Dagegen leistete dieser erheblichen Widerstand gegen die einschrei-tende Polizei und wird deshalb auch zusätzlich zur Anzeige geb-racht. Im Zuge des Abtransportes des Mannes kam es zu Solidari-sierungseffekten weiterer Asylbewerber in den Fluren der Unterkunft. Gegen zwei Polizeibeamte wurde eine Holzbank geworfen, eine weitere Person kam einem Platzverweis nicht nach. Diese Personen
wurden zur Personalienfeststellung vorläufig festgenommen. Bei dieser Aktion wurden insgesamt drei Personen von Polizeihunden gebissen, zwei Flüchtlinge und eine Polizeibeamtin wurden so verletzt. Eine Behandlung etwaiger Verletzungen der Flüchtlinge verweigerten diese und entfernten sich mit den anderen. Derjenige der die Holzbank warf, erlitt durch einen Hundebiss eine eher leichte Verletzung, die er nicht behandelt haben wollte.

Die Polizeifahrzeuge wurden bei der Ausfahrt aus dem Gelände der Sammelunterkunft blockiert. Eine Person legte sich vor ein Poliz-eifahrzeug und gab den Weg nicht frei. Da es sich dabei wohl um den zweiten der beiden verletzten Personen handelte, sollte er medizinisch versorgt werden. Den Rettungssanitätern wurde der Zugang zu dieser Person von Asylbewerbern verhindert. Stattdessen trugen die Flüchtlinge die Person, wie es schien mit dessen Einverständnis, auf ihren Schultern auf die Oberbettringer Straße wo sie den fließenden Verkehr blockierten. Gegen 13.20 Uhr formierte sich ein etwa 15 Personen starker Demonstrationszug, der auf der Oberbettringer Straße in Richtung Innenstadt zog. Je näher der Zug in Richtung Stadt kam und je länger der Zug unterwegs war, desto unmittelbarer wirkte sich der Zug auf den fließenden Verkehr aus.

Als der Zug den Glocke-Kreisel erreichte, war nicht mehr nur die Oberbettringer Straße betroffen, sondern auch Teile des innerstädti-schen Verkehrs. Inmitten der Baldungskreuzung setzten die Flücht-linge die noch immer getragene Person auf den Boden und skandierten gegen die Polizei. Zur Behandlung des Verletzten wurde einen Rettungswagen angefordert. Um den Sanitätern den Zugang zum  Verletzten zur ermöglichen, mussten die Demonstranten von Polizeikräften abgedrängt werden. Danach wurde der Verletzte vom Rettungsdienst zur weiteren Behandlung ins Krankenhaus verbracht. Durch die Personen in der Kreuzung wurden große Teile des Verkehrs massiv beeinträchtigt. Die Versammlung wurde vom Leiter der Versammlungsbehörde an dieser Stelle verboten und die Pers-onen zum Verlassen der Kreuzung aufgefordert. Als dem nicht nachgekommen wurde, drängte die Polizei die Personen von der Kreuzung. Dabei kam es zu keiner Gegenwehr durch die Demonst-ranten.

Die Mitglieder der abgedrängten Gruppe gingen nun einzeln oder in Kleingruppen über die Schmiedgasse in Richtung Innenstadt, durchquerten diese, formierten sich mit etwa acht Personen neu, zeigten wieder Transparente und trafen gegen 14.30 Uhr vor dem Polizeirevier ein. Dort sammelten sich in der Folge wieder etwa 15 Personen, die mit Transparenten und Megaphon auftraten. Diese Demonstration dauerte etwa bis gegen 15.50 Uhr an. Auf Nachfrage erfuhr die Polizei, dass bei der Behandlung des ins Krankenhaus eingelieferten Mannes zwei Bissverletzungen am Arm festgestellt wurden. Der zweite Mann mit Bissverletzung war anschließend bei den demonstrativen Aktionen dabei und hat sich bis dahin nicht in
ärztliche Behandlung begeben. Die Verletzungen der Polizeibeamtin
sind ebenfalls leichterer Natur.

Kommentar und Wunsch der AIZ-Redaktion: Ausweisen damit die Landesgartenschau 2014 nicht doch noch durch Flüchtlinge gef-ährdet wird, die ab sofort nicht mehr mit Samtshandschuhen von unserer Polizei behandelt werden dürfen: Verletzte sind genug und Grund dafür diesen Spuk zu beenden, der so nur in einer Demokratie wie in Gmünd überhaupt möglich ist: Im Land der Flüchtlinge würde nicht lange gefackelt. Wer sich nicht bei uns an die Gesetze hält der "fliegt zurecht raus!"DG

Der 57-jährige hat unter "Alkoholeinwirkung"
geparkte Autos angefahren: 7.500 € Schäden

Hüttlingen. Ein 57-jähriger Fahrer eines Pkw Ford Focus befuhr am
Freitag, gg. 16:45 Uhr, die Bachstraße in Richtung Ortsmitte. Infolge
Alkoholeinwirkung kam er nach rechts von der Fahrbahn ab und
beschädigte drei ordnungsgemäß vor Gebäude 9 geparkte Fahrzeuge. Anschließend parkte er circa 50 Meter weiter auf einem freien Parkplatz. Sein Pkw wurde an der rechten Seite von der Stoßstange bis zur Hinterachse beschädigt. Da der Unfallverursa-cher deutlich unter Alkoholeinwirkung stand wurde bei ihm eine Blutprobe entnommen und sein Führerschein sichergestellt. Es entstand ein Gesamtschaden von circa 7500 Euro.

Unter Alkoholeinwirkung von Fahrbahn abge-
kommen u. in den Ebnater Garten gefahren

Aalen-Ebnat. Am Freitag, gg. 22:45 Uhr, befuhr ein 22-jähriger Fahrer eines PKW BMW 1er die Karl-Dangel-Straße in Aalen-Ebnat von der Thurn-und-Taxis-Straße in Richtung Ortsmitte. An der Einmündung zum Schäfweg bog er nach links in diesen ein. Aufgrund´Alkoholbeeinflussung und überhöhter Geschwindigkeit kam er hierbei ins Schleudern und anschließend nach rechts von der Fahrbahn ab. Dort prallte der Pkw zunächst gegen einen Gartenzaun. Im Anschluss durchbrach er eine Hecke und prallte gegen einen im Garten stehenden Zwetschgenbaum. Bei der Unfall-aufnahme wurde festgestellt, dass der Unfallverursacher unter Alkoholeinwirkung stand. Bei ihm wurde eine Blutprobe entnommen und sein Führerschein beschlagnahmt. Durch den Verkehrsunfall entsteht ein Gesamtschaden in Höhe von 12.000 Euro.

Mit dem Quad erfasst und anschließend von
Oberalfingen bis Goldshöfe überschlagen

Hüttlingen-Goldshöfe
Ein 28-jähriger Quadfahrer  befuhr am Samstag um 0:25 Uhr die Verbindungsstraße von Oberalfingen in Richtung Bahnübergang Goldshöfe. Kurz vor dem Bahnübergang kollidierte er mit einem Reh, das auf der Fahrbahn von links nach rechts lief. Beim Ausweichen überschlug sich das Quad und kam nach rechts von der Fahrbahn ab. Der Fahrer wurde hierbei leicht verletzt. Das Reh wurde verletzt und flüchtete an den Waldrand. Dort wurde es von dem verständigten Jagdpächter mit gebrochenen Vorderläufen angetroffen und erlegt. Am Quad entstand ein Sachschaden in Höhe von 500 Euro.

Auf der L 1165 von Essingen nach Lauterburg
Reh von PKW erfasst: In den Wald geflüchtet

Essingen.
Die Fahrerin eines PKW Mitsubishi befuhr am Samstag, gg. 01:50 Uhr  die L 1165 von Essingen nach Lauterburg. Kurz nach der Ölmühle querte ein Reh von links nach rechts die Fahrbahn und kollidierte mit dem PKW. Das Reh flüchtete in den Wald. Am Fahrzeug entstand ein Sachschaden in Höhe von 650 Euro.

In Bopfingen beim "Möbel Mahler2  Vorfahrt
missachtet - Kradfahrer mittelschwer verletzt
Bopfingen. Am Freitag, gg. 18:25 Uhr, fuhr eine 56-jährige Fahrerin eines PKW VW Golf, auf Höhe des Möbelgeschäftes "Möbel-Mah-ler", von dem dortigen Parkplatz, nach links in die B 29 ein. Hierbei übersah sie einen von links kommenden, 19-jährigen Fahrer eines Krad Yamaha, der die B 29 in Richtung Aalen befuhr. Es kam zum Zusammenstoß, bei dem der Kradlenker mittelschwer verletzt wurde. Bei dem Unfall entstand ein Sachschaden in Höhe von 4.000 Euro.

In Gmünd hat 44-jährige Vorfahrt missachtet
und mit Krad kollidiert: Kradfahrer ist verletzt
verletzt Schwäbisch Gmünd Ein 44-jähriger Fahrer eines Pkw Ford
befuhr am Freitag, gg. 14:22 Uhr, die Lindenfirststraße in Richtung
Mutlanger Straße. Als er in die Mutlanger Straße einbog, übersah er
einen 38-jährigen Lenker eines Krad Honda, der die Mutlanger Straße in Richtung Innenstadt befuhr. Bei der Kollision kam der Krad-Lenker zu Fall und verletzte sich leicht. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 3000 Euro.

Reh von PKW erfasst und in Gegen-Verkehr
geschleudert: Reh wurde allerdings getötet
Schwäbisch Gmünd. Ein 33-jähriger Fahrer eines PKW Mercedes Benz, befuhr am Freitag, gg. 21:20 Uhr, die B 298 von Mutlangen in Richtung Schwäbisch Gmünd. Bei km 2,0 überquerte ein Reh von rechts kommend die Fahrbahn und wurde von dem PKW Mercedes Benz erfasst und in der Folge gegen die linke Fahrzeugseite eines entgegenkommenden PKW Audi geschleudert. Das Reh wurde hierbei getötet. An den Fahrzeugen entstand ein Sachschaden  in Höhe von 1.500 Euro.

Ohne Führerschein und unter Drogeneinfluss
Auto gefahren Anzeige und Lappen ist weg

Aalen.
Am Samstag, gg. 05:00 Uhr, befuhr ein 22-Jähriger mit ein-em Pkw die Ulmer Straße in Richtung Unterkochen. Auf Höhe der Tonfabrik wurde er durch eine Streife einer Verkehrskontrolle unter-zogen. Hierbei wurde festgestellt, dass der Beschuldigte offensicht-lich unter Drogeneinfluss stand. Ein Urintest verlief auf Cannabis positiv. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. In dessen Wohnung konnte noch eine geringe Menge Marihuana sichergestellt werden. Bei dem Fahrer wurde eine Blutprobe entnommen. Es wurde eine Strafan-zeige an die Staatsanwaltschaft Ellwangen und ein Bericht an die
Führerscheinstelle gefertigt.

"Über den Zaun": Dei Wohnwagen wurden
auf Campingplatz Haselbach aufgebrochen
Ellenberg-Haselbach. Durch Unbekannte wurden in der Zeit von Montag 07.04.2014 bis Freitag 11.04.2014 insgesamt drei Wohnwa-gen auf einem Campingplatz in Haselbach aufgebrochen. Die Täter verschafften sich zunächst Zugang zum Gelände des Camping-platzes, indem der Maschendrahtzaun aufgeschnitten wurde. Anschließend wurden bei allen drei Wohnwagen das Heckfenster mittels brachialer Gewalt aufgebrochen. Ob aus den Wohnwagen etwas entwendet wurde, ist noch nicht bekannt. Der Sachschaden beträgt ca. 1.000 Euro.

In Westhausener
Baustoff-Fachhandel einge-
brochen und Geldkassette mit 700 € geraubt

Westhausen. In der Nacht auf Freitag wurde zum wiederholten Mal in die Geschäftsräume eines Baustoff-Fachhandels in der Baiers-hofener Straße eingebrochen. Die Täter erbeuteten aus einem verschlossenen Schrank im Büroraum eine Geldkassette mit ca. 700 Euro Bargeld. Hinweise auf die bislang unbekannten Diebe nimmt der Polizeiposten Westhausen unter Tel. 07363/919041 entgegen.

Polizei hat den 18-jährigen in Wasseralfingen 
am Freitag beim Cannabis-Konsum erwischt
Aalen-Wasseralfingen. Ein 18-jähriger Autofahrer wurde am Freit-agmorgen gegen 6.50 Uhr  "Am Schimmelberg" wegen eines defekten Rücklichts einer Verkehrskontrolle unterzogen. Bereits beim Öffnen der Türe nahmen die Beamten Cannabisgeruch wahr. Bei der Fahrtauglichkeitsüberprüfung des Fahrers konnten deutliche Anzeichen auf einen Rauschzustand festgestellt werden, weshalb auch eine Blutentnahme durch einen Bereitschaftrichter angeordnet wurde. Dem jungen Mann wurde aus präventiven Gründen eine Weiterfahrt untersagt. Er muss nun mit einer Anzeige und mit fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen rechen.