AIZ-Polizeibericht vom: 13.
April 2014
Nach vergeblichem Bitten wurde das Zimmer
endlich geräumt:
Werden die
Gmünder Demo-Flüchtlinge nun
wegen Kamera-Streit endlich ausgewiesen?
Widerstand gegen Polizisten: Holzbank nach Polizei geworf-
en, den Platz-Verweis mißachtet: Vor Verhaftung biß Hund zu
Schwäbisch
Gmünd. Die Polizei fasste folgende unnötigen Vorkommnisse um die
Flücht-linge in Gmünd in folgenden Schlagzeilen zusammen: "Flü-chtlinge
besetzen Raum in der Unterkunft und machen einen Demonstrationszug durch die
Stadt. Es kommt es zu einz-elnen Straftaten und drei Verl-etzten nach Biss
durch Polizeih-unde": In der Sammelunterkunft für Flüchtlinge besetzten am
Freitag dem 11. April 2014 um die Mittagszeit mehrere Bewohner einen Raum,
von dem aus die Kamera installiert ist, die seit mindestens 3. März 2014
Diskussio-nen und Aktionen der Flüchtlinge auslöste. Als der Hausmeister die
Personen zum Verlassen der Räume auffor-derte, wurde er wohl massiv bedroht.
Das Landratsamt als Hausrechtsinhaber bat die Polizei um Hilfe bei der
Räumung der Zimmer. Unter Leitung des Gmünder Revierleiters forderte nun die
Polizei die Personen im fraglichen Zimmertrakt auf, die Räume zu verlassen.
Als dem nicht nachgekommen wurde, betrat die Polizei die Räume, um die
Personen aus dem Bereich, in dem sie sich unberechtigt aufhielten,
herauszuholen.
Zwei Flüchtlinge, die sich aktiv einem Verlassen der Räume widerse-tzten,
wurden durch die Polizei mit unmittelbarem Zwang aus dem Zimmer geholt. Da
einer der beiden der Polizei namentlich bekannt war, wurde er an Ort und
Stelle auf freien Fuß gesetzt, der andere sollte zur Personalienfeststellung
in Gewahrsam genommen werden.
Dagegen leistete dieser erheblichen Widerstand gegen die einschrei-tende
Polizei und wird deshalb auch zusätzlich zur Anzeige geb-racht. Im Zuge des
Abtransportes des Mannes kam es zu Solidari-sierungseffekten weiterer
Asylbewerber in den Fluren der Unterkunft. Gegen zwei Polizeibeamte wurde
eine Holzbank geworfen, eine weitere Person kam einem Platzverweis nicht
nach. Diese Personen
wurden zur Personalienfeststellung vorläufig festgenommen. Bei dieser Aktion
wurden insgesamt drei Personen von Polizeihunden gebissen, zwei Flüchtlinge
und eine Polizeibeamtin wurden so verletzt. Eine Behandlung etwaiger
Verletzungen der Flüchtlinge verweigerten diese und entfernten sich mit den
anderen. Derjenige der die Holzbank warf, erlitt durch einen Hundebiss eine
eher leichte Verletzung, die er nicht behandelt haben wollte.
Die Polizeifahrzeuge wurden bei der Ausfahrt aus dem Gelände der
Sammelunterkunft blockiert. Eine Person legte sich vor ein Poliz-eifahrzeug
und gab den Weg nicht frei. Da es sich dabei wohl um den zweiten der beiden
verletzten Personen handelte, sollte er medizinisch versorgt werden. Den
Rettungssanitätern wurde der Zugang zu dieser Person von Asylbewerbern
verhindert. Stattdessen trugen die Flüchtlinge die Person, wie es schien mit
dessen Einverständnis, auf ihren Schultern auf die Oberbettringer Straße wo
sie den fließenden Verkehr blockierten. Gegen 13.20 Uhr formierte sich ein
etwa 15 Personen starker Demonstrationszug, der auf der Oberbettringer
Straße in Richtung Innenstadt zog. Je näher der Zug in Richtung Stadt kam
und je länger der Zug unterwegs war, desto unmittelbarer wirkte sich der Zug
auf den fließenden Verkehr aus.
Als der Zug den Glocke-Kreisel erreichte, war nicht mehr nur die
Oberbettringer Straße betroffen, sondern auch Teile des innerstädti-schen
Verkehrs. Inmitten der Baldungskreuzung setzten die Flücht-linge die noch
immer getragene Person auf den Boden und skandierten gegen die Polizei. Zur
Behandlung des Verletzten wurde einen Rettungswagen angefordert. Um den
Sanitätern den Zugang zum Verletzten zur ermöglichen, mussten die
Demonstranten von Polizeikräften abgedrängt werden. Danach wurde der
Verletzte vom Rettungsdienst zur weiteren Behandlung ins Krankenhaus
verbracht. Durch die Personen in der Kreuzung wurden große Teile des
Verkehrs massiv beeinträchtigt. Die Versammlung wurde vom Leiter der
Versammlungsbehörde an dieser Stelle verboten und die Pers-onen zum
Verlassen der Kreuzung aufgefordert. Als dem nicht nachgekommen wurde,
drängte die Polizei die Personen von der Kreuzung. Dabei kam es zu keiner
Gegenwehr durch die Demonst-ranten.
Die Mitglieder der abgedrängten Gruppe gingen nun einzeln oder in
Kleingruppen über die Schmiedgasse in Richtung Innenstadt, durchquerten
diese, formierten sich mit etwa acht Personen neu, zeigten wieder
Transparente und trafen gegen 14.30 Uhr vor dem Polizeirevier ein. Dort
sammelten sich in der Folge wieder etwa 15 Personen, die mit Transparenten
und Megaphon auftraten. Diese Demonstration dauerte etwa bis gegen 15.50 Uhr
an. Auf Nachfrage erfuhr die Polizei, dass bei der Behandlung des ins
Krankenhaus eingelieferten Mannes zwei Bissverletzungen am Arm festgestellt
wurden. Der zweite Mann mit Bissverletzung war anschließend bei den
demonstrativen Aktionen dabei und hat sich bis dahin nicht in
ärztliche Behandlung begeben. Die Verletzungen der Polizeibeamtin
sind ebenfalls leichterer Natur.
Kommentar und Wunsch der AIZ-Redaktion: Ausweisen damit die
Landesgartenschau 2014 nicht doch noch durch Flüchtlinge gef-ährdet wird,
die ab sofort nicht mehr mit Samtshandschuhen von unserer Polizei behandelt
werden dürfen: Verletzte sind genug und Grund dafür diesen Spuk zu beenden,
der so nur in einer Demokratie wie in Gmünd überhaupt möglich ist: Im Land
der Flüchtlinge würde nicht lange gefackelt. Wer sich nicht bei uns an die
Gesetze hält der "fliegt zurecht raus!"DG
Der 57-jährige hat unter
"Alkoholeinwirkung"
geparkte Autos angefahren: 7.500 € Schäden
Hüttlingen. Ein 57-jähriger Fahrer eines Pkw Ford Focus befuhr
am
Freitag, gg. 16:45 Uhr, die Bachstraße in Richtung Ortsmitte. Infolge
Alkoholeinwirkung kam er nach rechts von der Fahrbahn ab und
beschädigte drei ordnungsgemäß vor Gebäude 9 geparkte Fahrzeuge.
Anschließend parkte er circa 50 Meter weiter auf einem freien Parkplatz.
Sein Pkw wurde an der rechten Seite von der Stoßstange bis zur Hinterachse
beschädigt. Da der Unfallverursa-cher deutlich unter Alkoholeinwirkung stand
wurde bei ihm eine Blutprobe entnommen und sein Führerschein sichergestellt.
Es entstand ein Gesamtschaden von circa 7500 Euro.
Unter Alkoholeinwirkung von
Fahrbahn abge-
kommen u. in den Ebnater Garten gefahren
Aalen-Ebnat. Am Freitag, gg. 22:45
Uhr, befuhr ein 22-jähriger Fahrer eines PKW BMW 1er die Karl-Dangel-Straße
in Aalen-Ebnat von der Thurn-und-Taxis-Straße in Richtung Ortsmitte. An der
Einmündung zum Schäfweg bog er nach links in diesen ein.
Aufgrund´Alkoholbeeinflussung und überhöhter Geschwindigkeit kam er hierbei
ins Schleudern und anschließend nach rechts von der Fahrbahn ab. Dort
prallte der Pkw zunächst gegen einen Gartenzaun. Im Anschluss durchbrach er
eine Hecke und prallte gegen einen im Garten stehenden Zwetschgenbaum. Bei
der Unfall-aufnahme wurde festgestellt, dass der Unfallverursacher unter
Alkoholeinwirkung stand. Bei ihm wurde eine Blutprobe entnommen und sein
Führerschein beschlagnahmt. Durch den Verkehrsunfall entsteht ein
Gesamtschaden in Höhe von 12.000 Euro.
Mit dem Quad erfasst und
anschließend von
Oberalfingen bis Goldshöfe überschlagen
Hüttlingen-Goldshöfe Ein 28-jähriger Quadfahrer befuhr am
Samstag um 0:25 Uhr die Verbindungsstraße von Oberalfingen in Richtung
Bahnübergang Goldshöfe. Kurz vor dem Bahnübergang kollidierte er mit einem
Reh, das auf der Fahrbahn von links nach rechts lief. Beim Ausweichen
überschlug sich das Quad und kam nach rechts von der Fahrbahn ab. Der Fahrer
wurde hierbei leicht verletzt. Das Reh wurde verletzt und flüchtete an den
Waldrand. Dort wurde es von dem verständigten Jagdpächter mit gebrochenen
Vorderläufen angetroffen und erlegt. Am Quad entstand ein Sachschaden in
Höhe von 500 Euro.
Auf der L 1165 von Essingen nach
Lauterburg
Reh von PKW erfasst: In den Wald geflüchtet
Essingen. Die Fahrerin eines PKW Mitsubishi befuhr am Samstag,
gg. 01:50 Uhr die L 1165 von Essingen nach Lauterburg. Kurz nach der
Ölmühle querte ein Reh von links nach rechts die Fahrbahn und kollidierte
mit dem PKW. Das Reh flüchtete in den Wald. Am Fahrzeug entstand ein
Sachschaden in Höhe von 650 Euro.
In Bopfingen beim "Möbel Mahler2
Vorfahrt
missachtet - Kradfahrer mittelschwer verletzt
Bopfingen. Am Freitag, gg. 18:25
Uhr, fuhr eine 56-jährige Fahrerin eines PKW VW Golf, auf Höhe des
Möbelgeschäftes "Möbel-Mah-ler", von dem dortigen Parkplatz, nach links in
die B 29 ein. Hierbei übersah sie einen von links kommenden, 19-jährigen
Fahrer eines Krad Yamaha, der die B 29 in Richtung Aalen befuhr. Es kam zum
Zusammenstoß, bei dem der Kradlenker mittelschwer verletzt wurde. Bei dem
Unfall entstand ein Sachschaden in Höhe von 4.000 Euro.
In Gmünd hat 44-jährige Vorfahrt
missachtet
und mit Krad kollidiert: Kradfahrer ist verletzt
verletzt Schwäbisch Gmünd Ein 44-jähriger
Fahrer eines Pkw Ford
befuhr am Freitag, gg. 14:22 Uhr, die Lindenfirststraße in Richtung
Mutlanger Straße. Als er in die Mutlanger Straße einbog, übersah er
einen 38-jährigen Lenker eines Krad Honda, der die Mutlanger Straße in
Richtung Innenstadt befuhr. Bei der Kollision kam der Krad-Lenker zu Fall
und verletzte sich leicht. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 3000
Euro.
Reh von PKW erfasst und in
Gegen-Verkehr
geschleudert: Reh wurde allerdings getötet
Schwäbisch Gmünd. Ein
33-jähriger Fahrer eines PKW Mercedes Benz, befuhr am Freitag, gg. 21:20
Uhr, die B 298 von Mutlangen in Richtung Schwäbisch Gmünd. Bei km 2,0
überquerte ein Reh von rechts kommend die Fahrbahn und wurde von dem PKW
Mercedes Benz erfasst und in der Folge gegen die linke Fahrzeugseite eines
entgegenkommenden PKW Audi geschleudert. Das Reh wurde hierbei getötet. An
den Fahrzeugen entstand ein Sachschaden in Höhe von 1.500 Euro.
Ohne Führerschein und unter
Drogeneinfluss
Auto gefahren Anzeige und Lappen ist weg
Aalen. Am Samstag, gg. 05:00 Uhr, befuhr ein 22-Jähriger mit
ein-em Pkw die Ulmer Straße in Richtung Unterkochen. Auf Höhe der Tonfabrik
wurde er durch eine Streife einer Verkehrskontrolle unter-zogen. Hierbei
wurde festgestellt, dass der Beschuldigte offensicht-lich unter
Drogeneinfluss stand. Ein Urintest verlief auf Cannabis positiv. Darüber
hinaus wurde festgestellt, dass der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen
Fahrerlaubnis ist. In dessen Wohnung konnte noch eine geringe Menge
Marihuana sichergestellt werden. Bei dem Fahrer wurde eine Blutprobe
entnommen. Es wurde eine Strafan-zeige an die Staatsanwaltschaft Ellwangen
und ein Bericht an die
Führerscheinstelle gefertigt.
"Über den Zaun": Dei Wohnwagen
wurden
auf Campingplatz Haselbach aufgebrochen
Ellenberg-Haselbach. Durch
Unbekannte wurden in der Zeit von Montag 07.04.2014 bis Freitag 11.04.2014
insgesamt drei Wohnwa-gen auf einem Campingplatz in Haselbach aufgebrochen.
Die Täter verschafften sich zunächst Zugang zum Gelände des Camping-platzes,
indem der Maschendrahtzaun aufgeschnitten wurde. Anschließend wurden bei
allen drei Wohnwagen das Heckfenster mittels brachialer Gewalt aufgebrochen.
Ob aus den Wohnwagen etwas entwendet wurde, ist noch nicht bekannt. Der
Sachschaden beträgt ca. 1.000 Euro.
In Westhausener
Baustoff-Fachhandel einge-
brochen und Geldkassette mit 700 € geraubt
Westhausen. In der
Nacht auf Freitag wurde zum wiederholten Mal in die Geschäftsräume eines
Baustoff-Fachhandels in der Baiers-hofener Straße eingebrochen. Die Täter
erbeuteten aus einem verschlossenen Schrank im Büroraum eine Geldkassette
mit ca. 700 Euro Bargeld. Hinweise auf die bislang unbekannten Diebe nimmt
der Polizeiposten Westhausen unter Tel. 07363/919041 entgegen.
Polizei hat den
18-jährigen in
Wasseralfingen
am Freitag beim Cannabis-Konsum erwischt
Aalen-Wasseralfingen.
Ein 18-jähriger Autofahrer wurde am Freit-agmorgen gegen 6.50 Uhr "Am
Schimmelberg" wegen eines defekten Rücklichts einer Verkehrskontrolle
unterzogen. Bereits beim Öffnen der Türe nahmen die Beamten Cannabisgeruch
wahr. Bei der Fahrtauglichkeitsüberprüfung des Fahrers konnten deutliche
Anzeichen auf einen Rauschzustand festgestellt werden, weshalb auch eine
Blutentnahme durch einen Bereitschaftrichter angeordnet wurde. Dem jungen
Mann wurde aus präventiven Gründen eine Weiterfahrt untersagt. Er muss nun
mit einer Anzeige und mit fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen rechen.
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