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AIZ-POLIZEIBERICHT am 05. Januar 2014
AIZ-Kontrolle Freitag auf u. vor
NETTO-Parkplatz/Hochbrücke:
Gesunde parken auf
Behinderten-Parkplätzen
und das wird auch in 2014 leider nicht besser
Zumindest Großfirmen wie Media-Markt, Landratsamt Ostalbkr-
eis oder Handelshof sollten Parksünder Bußgeldstelle melden

AA-S 6965:
Freitag 3. Januar 2014, 18 Uhr an der Bahnhofstraße zwischen KSK Ostalb und
MusikaA: Parken auf Behibnderten-Parkplätzen. Übrig-ens: Wir haben heute
alle Täter bei der Bußgeldstelle angezeigt und den zuständigen BM
Fehrenbacher gebeten sehr bald für Abhilfe zu sorgen.
AIZ-Fotos: D. Geissbauer
Aalen. Es ist leider Tatsache und
wahr: Die Behinderten mit Behindertenausweis müssen trotz Behinderungen
weiterhin auch in 2014 in fast ganz Aalen auf den Parkplätzen der Gesunden
parken und so wird ihnen in vielen Fällen zum Beispiel das Einhaufen
unmöglich gemacht. Zum Beispiel nicht nur auf dem NETTO-Parkplatz an
der Hochbrücke in der Alten Heidenheimer Straße, sondern auch auf den
Parkplätzen des Handelhofes Aalen.
Das Problem hat sich bei unseren Stichkontrollen am Freitag dem 3. Januar
wieder deutlich heraus geschält: Bei den Parkplätzen (1) oder vor dem
Landratsamt Ostalbkreis (3 Behinderten-Parkplätze) handelt es sich meist um
Parkplätze von denen aus auch die Nicht-behinderten bequem ein- und
aussteigen können und zu alledem werden diese in Aalen geschätzten etwa 1800
Behinderten-Parkplätze auch bei Behörden und Schulen von gesunden Parksün-dern ohne Behinderten-Ausweis belegt.

AA-OS 4000:
Freitag 3. Januar 2014 9 Uhr: Wie jeden Freitag um fast die gleiche Zeit
(hinten) Parken auf dem Gehweg vor NETTO. Auf dem
Netto-Behindertenplatz steht ein DB in dem ein B-Ausweis lag.
Degr Hauptgrund: Es ist bequem einen Behinderten-Parkplatz ohne die Gefahr
hohe Geldbußen zahlen zu müssen zu belegen, weil nämlich fast alle auf
privaten und privatrechtlich behandelten behördlichen
Behinderten-Parkplätzen liegen. Das heißt: Die Polizei darf auf
privaten Parkflächen nicht einschreiten und für Ordnung sor- gen,
sodass Behinderte auch parken können.

AA-BV 130:
Freitag 3.1.14, 9 Uhr: Parken auf breitem Gehweg hinter Sorg-Lkw: Dieser
Gehweg wurde für Rollstuhlfahrer breit ausgebaut.
Zum Beispiel Handelshof Aalen, der ja auf das ehemalige Gaswerk-Gelände
wahrscheinlich schon am Ende 2014 umsiedelt: Der Sicherheitsdienst ist es
müßig die Parksünder auf den Behinderten-Parkplätzen aufzuschreiben und bei
der Polizei gegen sie Anzeige zu erstatten: "Wenn wir das tun würden was
dringend notwendig wäre dann vergraulen wir die gesunden Kunden und wenn
angezeigt wird steht in der nächsten Stunde ein anderer Nichtbehinderter auf
dem Behinderten-Parkplatz.

Zwischen Hotel
u. City-Beginn keine Parkscheibe (li.) u. Parken mi- ten auf der Straße kurz
vor der Stern-Apotheke:Angezeigt von AIZ.
Da gibt es nur zwei Empfehlungen im Fazit: Jeder hat das Recht die
Nummernschilder der Nichtbehinderten aufzuschreiben, deren Fahrer auf
Behinderten-Parkplätzen parken und dies entweder der Bußgeldstelle der Stadt
Aalen im Rathaus (Herrn Maier oder Frau Barth) zu melden. Dort werden dann
Bußgeld-Bescheide erstellt.

Nichts geht
mehr zwischen Subway und Optiker in der City.
Oder: Wenn Kaufland auf das ehemalige Gaskessel-Gelände umsiedelt extra
Schranken für Behinderten-Parkplätze einzuplanen und aufzustellen und an den
Kassen gegen Kopie des Behind-ertenausweises Ausfahrt-Chips auszugeben. So
würden auch die Behinderten in Aalen zu ihrem Einkauf kommen und dies dem
Kaufland oder Media-Markt danken. Dieter Geissbauer
  
Wahrscheinlich
eingeschlafener Lkw-Fahrer
bei B-29-Kochertalbrücke auf Gegenfahrbahn
Hüttlingen. Zeugen sucht das Polizeirevier Aalen, Tel.:
07361/5240, zu einer Straßenverkehrsgefährdung, die sich am Freitag, dem
03.01.2014, um 16.38 Uhr, auf der Bundesstraße 29 zwischen der
Einmündung "Kellerhaus" und Hüttlingen im Bereich der Kochertal-brücke
ereignete. Der Fahrer eines Lkw war auf der Bundesstraße 29 in Richtung
Schwäbisch Gmünd unterwegs, als er in Höhe der Kochertalbrücke auf den
Gegenfahrstreifen geriet, dabei die Leitpl-anke touchierte und zunächst
weiterfuhr. Mehrere entgegen komm-ende Fahrzeuge mussten ausweichen, um
einen Zusammenstoß zu vermeiden. Die Ermittlungen ergaben, dass der
Lkw-Fahrer einge-schlafen war, eine Fahrerkarte im Kontrollgerät hatte er
nicht ein-gelegt. Das Polizeirevier Aalen bittet nun insbesondere
Verkehrsteil-nehmer, die durch den Lkw gefährdet wurden, sich zu melden. Ein
Schaden war bei dem Vorfall Gott sei Dank nicht entstanden.
In Bopfingen wieder
an DRK-Rettungswache
zweibeinige Reifenstecher aktiv unterwegs
Bopfingen. Bislang
zerstachen Unbekannte in der Nacht zum Samstag, 04.01.2014, an zwei vor der
DRK Rettungswache in Bopfingen abgestellten Pkw jeweils einen Reifen und
verursachten dadurch einen Schaden in Höhe von ca. 200.- EUR. Bei den zwei
Pkw handelt es sich um Fahrzeuge von Mitarbeitern der Rettungs-wache, die
zur Tatzeit ihren Dienst in der Rettungswache versahen. Der Polizeiposten
Bopfingen, Tel.: 07362/96020, der die Ermittlungen übernahm, bittet Zeugen
sich zu melden.
In Schechinger
Lebensmittelgeschäft Sams-
tagmorgen eingebrochen u. dann abgehauen
Schechingen. Durch Passanten wurde die Polizei darüber
verständigt, dass beim in Schechingen, in der Hauptstraße, geleg-enen
EDEKA-Markt die Alarmanlage in Betrieb sei. Die Ermittlungen der entsandten
Polizeibeamten ergaben, dass Unbekannte in der Nacht zum Samstag,
04.01.2014, die Notausgangstür aufgebrochen hatten, wodurch die Alarmanlage
ausgelöst wurde. Dadurch aufge-schreckt, flüchteten sie vom Tatort, ohne
irgendetwas entwendet zu haben. Der an der Tür angerichtete Schaden beläuft
sich auf ca. 500.- EUR.
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