AIZ-POLIZEIBERICHT am 05. Januar 2014        
AIZ-Kontrolle Freitag auf u. vor NETTO-Parkplatz/Hochbrücke:
Gesunde parken auf Behinderten-Parkplätzen
und das wird auch in 2014 leider nicht besser

Zumindest Großfirmen wie Media-Markt, Landratsamt Ostalbkr-
eis oder Handelshof sollten Parksünder Bußgeldstelle melden


AA-S 6965: Freitag 3. Januar 2014, 18 Uhr an der Bahnhofstraße zwischen KSK Ostalb und MusikaA: Parken auf Behibnderten-Parkplätzen. Übrig-ens: Wir haben heute alle Täter bei der Bußgeldstelle angezeigt und den zuständigen BM Fehrenbacher gebeten sehr bald für Abhilfe zu sorgen.     AIZ-Fotos: D. Geissbauer
Aalen. Es ist leider Tatsache und wahr: Die Behinderten mit Behindertenausweis müssen trotz Behinderungen weiterhin auch in 2014 in fast ganz Aalen auf den Parkplätzen der Gesunden parken und so wird ihnen in vielen Fällen zum Beispiel das Einhaufen unmöglich gemacht.  Zum Beispiel nicht nur auf dem NETTO-Parkplatz an der Hochbrücke in der Alten Heidenheimer Straße, sondern auch auf den Parkplätzen des Handelhofes Aalen.

Das Problem hat sich bei unseren Stichkontrollen am Freitag dem 3. Januar wieder deutlich heraus geschält: Bei den Parkplätzen (1) oder vor dem Landratsamt Ostalbkreis (3 Behinderten-Parkplätze) handelt es sich meist um Parkplätze von denen aus auch die Nicht-behinderten bequem ein- und aussteigen können und zu alledem werden diese in Aalen geschätzten etwa 1800 Behinderten-Parkplätze auch bei Behörden und Schulen von gesunden Parksün-dern ohne Behinderten-Ausweis belegt.

AA-OS 4000: Freitag 3. Januar 2014 9 Uhr: Wie jeden Freitag um fast die gleiche Zeit (hinten) Parken auf dem Gehweg vor NETTO. Auf dem Netto-Behindertenplatz steht ein DB in dem ein B-Ausweis lag.
Degr Hauptgrund: Es ist bequem einen Behinderten-Parkplatz ohne die Gefahr hohe Geldbußen zahlen zu müssen zu belegen, weil nämlich fast alle auf privaten und privatrechtlich behandelten behördlichen Behinderten-Parkplätzen  liegen. Das heißt: Die Polizei darf auf privaten Parkflächen nicht einschreiten und  für Ordnung sor- gen, sodass Behinderte auch parken können.

AA-BV 130: Freitag 3.1.14, 9 Uhr: Parken auf breitem Gehweg hinter Sorg-Lkw: Dieser Gehweg wurde für Rollstuhlfahrer breit ausgebaut. 
Zum Beispiel Handelshof Aalen, der ja auf das ehemalige Gaswerk-Gelände wahrscheinlich schon am Ende 2014 umsiedelt: Der Sicherheitsdienst ist es müßig die Parksünder auf den Behinderten-Parkplätzen aufzuschreiben und bei der Polizei gegen sie Anzeige zu erstatten: "Wenn wir das tun würden was dringend notwendig wäre dann vergraulen wir die gesunden Kunden und wenn angezeigt wird steht in der nächsten Stunde ein anderer Nichtbehinderter auf dem Behinderten-Parkplatz.

Zwischen Hotel u. City-Beginn keine Parkscheibe (li.) u. Parken mi- ten auf der Straße kurz vor der Stern-Apotheke:Angezeigt von AIZ.   
Da gibt es nur zwei Empfehlungen im Fazit: Jeder hat das Recht die Nummernschilder der Nichtbehinderten aufzuschreiben, deren Fahrer auf Behinderten-Parkplätzen parken und dies entweder der Bußgeldstelle der Stadt Aalen im Rathaus (Herrn Maier oder Frau Barth) zu melden. Dort werden dann Bußgeld-Bescheide erstellt.

Nichts geht mehr zwischen Subway und Optiker in der City.           
Oder: Wenn Kaufland auf das ehemalige Gaskessel-Gelände umsiedelt extra Schranken für Behinderten-Parkplätze einzuplanen und aufzustellen und an den Kassen gegen Kopie des Behind-ertenausweises Ausfahrt-Chips auszugeben. So würden auch die Behinderten in Aalen zu ihrem Einkauf kommen und dies dem Kaufland oder Media-Markt danken. Dieter Geissbauer



Wahrscheinlich eingeschlafener Lkw-Fahrer
bei B-29-Kochertalbrücke auf Gegenfahrbahn

Hüttlingen. Zeugen sucht das Polizeirevier Aalen, Tel.: 07361/5240, zu einer Straßenverkehrsgefährdung, die sich am Freitag, dem 03.01.2014, um 16.38  Uhr, auf der Bundesstraße 29 zwischen der Einmündung "Kellerhaus" und Hüttlingen im Bereich der Kochertal-brücke ereignete. Der Fahrer eines Lkw war auf der Bundesstraße 29 in Richtung Schwäbisch Gmünd unterwegs, als er in Höhe der Kochertalbrücke auf den Gegenfahrstreifen geriet, dabei die Leitpl-anke touchierte und zunächst weiterfuhr. Mehrere entgegen komm-ende Fahrzeuge mussten ausweichen, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. Die Ermittlungen ergaben, dass der Lkw-Fahrer einge-schlafen war, eine Fahrerkarte im Kontrollgerät hatte er nicht ein-gelegt. Das Polizeirevier Aalen bittet nun insbesondere Verkehrsteil-nehmer, die durch den Lkw gefährdet wurden, sich zu melden. Ein Schaden war bei dem Vorfall Gott sei Dank nicht entstanden.

In Bopfingen wieder an DRK-Rettungswache
zweibeinige Reifenstecher aktiv unterwegs
Bopfingen. Bislang zerstachen Unbekannte in der Nacht zum Samstag, 04.01.2014, an zwei vor der DRK Rettungswache in Bopfingen abgestellten Pkw jeweils einen Reifen und verursachten dadurch einen Schaden in Höhe von ca. 200.- EUR. Bei den zwei Pkw handelt es sich um Fahrzeuge von Mitarbeitern der Rettungs-wache, die zur Tatzeit ihren Dienst in der Rettungswache versahen. Der Polizeiposten Bopfingen, Tel.: 07362/96020, der die Ermittlungen übernahm, bittet Zeugen sich zu melden.

In Schechinger Lebensmittelgeschäft Sams-
tagmorgen eingebrochen u. dann abgehauen

Schechingen.
Durch Passanten wurde die Polizei darüber verständigt, dass beim in Schechingen, in der Hauptstraße, geleg-enen EDEKA-Markt die Alarmanlage in Betrieb sei. Die Ermittlungen der entsandten Polizeibeamten ergaben, dass Unbekannte in der Nacht zum Samstag, 04.01.2014, die Notausgangstür aufgebrochen hatten, wodurch die Alarmanlage ausgelöst wurde. Dadurch aufge-schreckt, flüchteten sie vom Tatort, ohne irgendetwas entwendet zu haben. Der an der Tür angerichtete Schaden beläuft sich auf ca. 500.- EUR.

Button