Dunkle Wolken über Bayer schon
nach Bopfingen:
Statt Amtskreuz saubere Luft:Sch-
ickt Gericht Söder ins Gefängnis?
BayVGH wird nun deutlich machen, daß "Bayerische
Staatsre-
gierung" vollstreckbare Gerichtsentscheidungen
nicht befolgt
Markus Söder noch in Freiheit und Innenminister Seehofer.
Bopfingen/Nördlingen.
Auch die AIZ ist sich seit heute bewußt, dass die ernte Gefahr für den
derzeitigen bayerischen Mini-sterpräsident Söder - der eigentlich lieber
Kreuze statt gesiebte Luft in den eigenen für die Amtsstuben in München
sammelt groß, dass die DUH-Ankündigung und vor allem der Druck des
Verwaltungsgerichts-Senates in Bayern mehr als groß ist, wenn in Bayern und
vor allem in und um München keine bessere und saubere Luft wie gefordert
produziert wird, Söder bald im Knast landen wird. Dann wäre die Chance von
Bopfingen bzw. Trochtelfingen und Nördlingen nach München und darüber hinaus
groß, dass der bayerische Ex-Ministerpräsident in München wieder statt in
Europa tätig zu werden Bayern für Söder retten muss. Das alles ist heute
schon Ernst. Wir geben dazu einen Artikel der Deutschen Umwelthilfe wieder (DUH)
den sich Söder genau durchlesen und sich nicht über Verwaltungsgerichte
Wahlkampf zu machen durchlesen sollte, denn es geht um das Nachbarland
Bayern. Die DUH schrieb heute der AIZ:
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Europäischer Gerichtshof soll
Zwangshaft gegen Ministerpräsident Söder wegen sauberer Luft in Münchenprüfen
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof lehnt Beschwerde der Bayerischen
Staatsregierung im Zwangsvollstreckungs-verfahren der Deutschen Umwelthilfe
gegen die Bayerische Staatsregierung ab – Gerichtshof kündigt an, Zwangshaft
gegen Ministerpräsident und andere Politiker durch Europäischen Gerichtshof
klären zu lassen – Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ist
Offenbarungseid für den deutschen Rechtsstaat – Kanzlerin Merkel ist
aufgefordert, sich für den Rechtsstaat einzusetzen
Berlin, 27.8.2018:
Das Verfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) für saubere Luft in München gegen
die Bayerische Staatsregierung steht vor einer entscheidenden
Weich-enstellung. Die Bayerische Staatsregierung weigert sich, ein bereits
seit 2014 rechtskräftiges Urteil umzusetzen und alle Maßnahmen zu
verabschieden, die zu einer schnellst-möglichen Einhaltung der Grenzwerte für
Stickstoffdioxid führen. Um dies durchzusetzen, hatte der Bayerische
Verw-altungsgerichtshof (BayVGH) bereits vor eineinhalb Jahren durch
Beschluss vom 27.
Februar 2017 entschieden, dass die Staatsregierung Diesel-Fahrverbote
vorbereiten und im Luftreinhalteplan zu veröffentlichen hat. Nach dem Urteil
des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.
Februar 2018 sind diese Fahrverbote rechtmäßig und zur Einhaltung der
Grenzwerte in München zwingend.
Da mittlerweile bereits zwei verhängte Zwangsgelder nicht dazu führten, dass
die Staatsregierung ihrer höchstrichterlich bestätigten Verpflichtung
nachkommt, hat der BayVGH nunmehr in einem am 24.
August 2018 bei der DUH eingegangenen Schreiben vom 17.
August 2018 bestätigt, dass offenkundig nur noch das Mittel der
Erzwingungshaft zur Verfügung steht, „da sich das rechtkräftig verurteilte
Bundesland sowohl gegenüber den Gerichten als auch öffentlich - und dies u.a.
durch seinen ranghöchsten politischen Mandatsträger … - dahingehend
festgelegt hat, dass es die rechtskräftige, zu vollstreckende gerichtliche
Entscheidung nicht befolgen wird“ (BayVGH).
Der BayVGH teilt weiter mit, dass die dazu nötigen rechtlichen
Voraussetzungen zur Verhängung von Zwangshaft gegenüber Mandatsträgern im
deutschen Recht möglicherweise nicht vollständig zur Verfügung stehen. Die
Notwendigkeit der Zwangshaft könne sich aber aus dem Europarecht ergeben.
Aus diesem Grund kündigt der BayVGH an, die Frage dem Europäischen
Gerichtshof (EuGH) zur Klärung vorzulegen.
Wenn die Staatsregierung ihre Haltung nicht unverzüglich ändert, folgt
daraus für den weiteren Verfahrensverlauf Folg-endes:
Nach Ablauf der den Prozessbeteiligten gesetzten Stellungnahmefrist (28.
September 2018) wird der BayVGH den EuGH voraussichtlich im Oktober
dieses Jahres um Beantwortung der Frage bitten, ob das Gericht Zwangshaft
gegenüber Amtsträgern eines deutschen Bundeslandes anordnen kann und muss.
Der BayVGH wird deutlich machen, dass die Bayerische Staatsregierung
rechtskräftige vollstreckbare gerichtliche Entscheidungen trotz mehrfacher
Zwangsgeldfestsetzungen nicht befolgt; dies ist durch den
Ministerpräsidenten Markus Söder so öffentlich verkündet worden.
Die DUH wird beantragen, ein beschleunigtes Eilverfahren beim EuGH
durchzuführen. Dies ist dann zulässig, wenn es, wie hier, um
Rechtsstaatsfragen geht. Kommt es zu einem Eilverfahren, ist mit einer
Entscheidung des EuGH innerhalb von circa drei Monaten zu rechnen.
Die DUH rechnet fest damit, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) die
Zulässigkeit der Zwangshaft als letztes Mittel zur Durchsetzung
gerichtlicher Entscheidungen bei Verstößen gegen Europarecht bestätigen
wird. Bereits im Jahr 2014 hat der EuGH in einem Verfahren zur
Luftreinhaltung in Großbritannien entschieden, dass die Gerichte ‚jede
erdenkliche Maßnahme‘ ergreifen müssen, um die Einhaltung der Grenzwerte für
das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid durchzusetzen.
Nach einer Bestätigung der Zulässigkeit der Zwangshaft durch den EuGH wird
der BayVGH über diejenigen Personen entscheiden, gegen die Haft angeordnet
wird. Nach dem Schreiben des BayVGH hat er dabei aktuell folgende Personen
kumulativ im Blick:
Den Ministerpräsident des Freistaats Bayern Söder
Den
Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz,
Amtschef des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz,
Den Regierungspräsident der Regierung von Oberbayern,
den.
Regierungsvizepräsidenten der Regierung von Oberbayern,
die Leiterin der Abteilung 7 des Staatsministeriums für Umwelt und
Verbraucherschutz,
den
Leiter des Bereichs 5 der Regierung von Oberbayern
und die zuständigen Sachgebietsleiter des Staatsministeriums und der
Regierung von Oberbayern.
Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die Entscheidung des
obersten Bayerischen Gerichts ist ein Paukenschlag für die Verteidigung von
Recht und Gesetz – und für die ‚Saubere Luft’ in Bayern aber auch in allen
übrigen Bundesländern. Während die Ministerpräsidenten von Bayern,
Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen vor den Dieselkonzernen in die
Knie gehen und durch die Verweigerung von Diesel-Fahrverboten vorsätzlichen
Rechtsbruch begehen, verteidigen unsere Gerichte die Demokratie. Angesichts
der katastrophalen Folgen dieses rechtswidrigen Verhaltens der
Regierungspolitiker in Bund und Ländern - jährlich 12.860 vorzeitiger
Todesfälle und 800.000 Erkrankungen durch das Dieselabgasgift
Stickstoffdioxid – wird der Europäische Gerichtshof Anfang 2019 mit
absoluter Sicherheit die Rechtmäßigkeit der Zwangshaft gegenüber
Ministerpräsidenten, Ministern und Behördenleitern bestätigen. Wann wird
sich Kanzlerin Merkel endlich des Frontalangriffs auf die demokratische
Grundordnung annehmen? Sie muss sich dem Würgegriff der Autokonzerne
entziehen und die Hardware-Nachrüstung der 11 Millionen Betrugsdiesel
beschließen und in den Ländern sicherstellen, dass die Menschen noch in
diesem Winter ‚Saubere Luft‘ atmen können.“
„Die Haft wird kommen, es sei denn die Staatsregierung lenkt unverzüglich
ein. Der EuGH hat bereits im Jahr 2014 bestätigt, dass Gerichte jede
erdenkliche Maßnahme ergreifen müssen, um das EU-Luftreinhalterecht
durchzusetzen. Wenn dazu nur noch Haft taugt, wird sie zu verhängen sein.
Wir rechnen mit einer Entscheidung binnen drei Monaten“, prognostiziert
Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt. „Ein
Gerichtsbeschluss, mit dem der EuGH damit beschäftigt wird, dass sich die
höchsten politischen Mandatsträger Bayerns nicht an Gerichtsentscheidungen
halten, ist eine Peinlichkeit ersten Ranges. Wenn Deutschland zukünftig noch
innerhalb der EU Fragen der Rechtsstaatlichkeit diskutieren möchte, muss
dieses Problem gelöst werden. Wer Polen wegen seiner (ungleich größeren)
Rechtsstaatsdefizite kritisiert, kann sich nicht gleichzeitig beim EuGH
dafür rechtfertigen müssen, dass in Deutschland nur noch die Verhaftung
hochrangiger Politiker bleibt, um Gerichtsentscheidungen durchzusetzen.
Jeder durch Deutschland kritisierte Mitgliedstaat würde auf die Situation in
Bayern verweisen. Bundeskanzlerin Merkel und Bundesinnenminister Seehofer
müssen ihre Macht nutzen, um diese Blamage Deutschlands abzuwenden“, so
Klinger weiter.
Hintergrund:
Die DUH hat am 21.
November 2017 vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht München einen
Antrag auf erneute Verhängung eines Zwangsgelds oder Zwangshaft, letzteres
zu verhängen gegenüber der Umweltministerin des Freistaats Bayern, gestellt.
Grund ist, dass der Freistaat Bayern seit 2014 ein rechtskräftiges Urteil
ignoriert und die notwendigen Schritte zur Einhaltung der
Luftqualitätsgrenzwerte für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2), dazu
gehört die Vorbereitung von Diesel-Fahrverboten, nicht einleitet. Der
Freistaat verweigert den Bürgern damit nicht nur das Recht auf saubere Luft,
sondern setzt auch die Gesundheit vieler unter den Dieselabgasen leidenden
Menschen aufs Spiel.
Erst am 16.1.2018 kam
die Bayerische Regierung mit fünf Montagen Verspätung der Auflage des
Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nach und legte eine Fortschreibung des
Luftreinhalteplans für München vor.
Das Konzept ist jedoch wenig konkret und verbindlich, vor allem wird die
inhaltliche Vorgabe des Gerichts, Fahrverbote vorzubereiten, weiterhin
ignoriert. Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen, die nicht viel mehr sind als
eine Wiederholung der Vorschläge vom Juli 2017 ist eine saubere Luft in München nicht
vor 2025 zu erwarten. Dabei hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am 27.2.2017 letztinstanzlich
deutlich gemacht, dass Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge notwendig sind, um
die Stickstoffdioxid-Belastung in der Luft schnellstmöglich zu verringern.
Das Bayerische Verwaltungsgericht München hat
am 29.1.2018 auf
Antrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ein Zwangsgeld in Höhe von 4.000 Euro
gegen den Freistaat Bayern festgesetzt und ein weiteres Zwangsgeld in Höhe
von nochmals 4.000 Euro gegenüber dem Freistaat Bayern angedroht, falls
dieser nicht innerhalb von vier Monaten die Öffentlichkeitsbeteiligung zur
Fortschreibung des Luftreinhalteplans einleitet. Auf Antrag der
Landesanwaltschaft wurde diese Frist bis zum 29.06.2018 verlängert.
Am 15.06.2018 hat
Ministerpräsident Söder sich dahingehend geäußert, den Beschluss des
Verwaltungsgerichts nicht erfüllen zu wollen.
Gegen den Beschluss vom 29.1.2018 legte
sowohl die DUH als auch die Bayerische Staatsregierung Beschwerde ein. Die
Beschwerde des Freistaats wurde durch den BayVGH mit Beschluss vom 14.
August 2018 (Az.: 22 C 18.583 und 22 C 18.667) zurückgewiesen. Zur
Beschwerde der DUH, mit der die Zwangshaft begehrt wird, soll die
Vorabentscheidung des EuGH eingeholt
werden.
Links:
Schreiben des BayVGH vom 17.
August 2018, eingegangen am 24.
August 2018 – 22 C 18.1718: http://l.duh.de/p180827
Beschluss des BayVGH vom 14.
August 2018, eingegangen am 24.
August 2018 - 22 C 18.583 und 22 C 18.667: http://l.duh.de/p180827
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Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
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