Juristin Dr. H. Niermann
plädiert für eine
Gesetzes-Regelung:
Stadt Aalen muß für "Fundsach-
en" im Tierheim Dreherhof zahlen
Jährlich werden rund 200.000 Tiere im Tierheim abgegeben
und dafür gibt es sechs Monate lang Geld: Bis zu je 350.000 €
Tierschützer
Landrat Pavel hat immer Tier-Heim Dreherhof gefördert.
Aalen.
Experten schätzen, dass täglich rund 350 Katzen und 200 Hunde in deutschen
Tierheimen abgegeben werden, jährlich zusammen rund 200.000 Tiere. Für die
Einrichtungen bedeutet jeder Neuzugang bei "Tagessätzen" von sieben
(Katze) beziehungsweise 14 Euro pro Tag (Hund) eine oft massive
finanzielle Belastung - obwohl Fundtiere dem deutschen Gesetz nach als
"Fundsachen" gelten, für die die jeweiligen Kommunen aufkommen müssen. Ein
Beispiel: Das Tierheim Rosenheim kalkuliert
mit jährlichen Ausgaben von 470.000 Euro, darunter mehr als 300.000 Euro
für Fundtiere, von denen die Gemeinde Rosenheim aber
nur 40.000 Euro erstattet.
Dr. Hannah Reidun Niermann hat sich in ihrer an der Univer-sität Münster entstandenen
Dissertation „Die Pflicht zur Verwahrung von Fundtieren und herrenlosen
Tieren“ erstmals systematisch diesem für alle deutschen Kommunen
drängenden Thema gewidmet. Ihr Fazit: Auch nach dem jüngsten Urteil des
Bundesverwaltungsg-erichts, wonach zumindest jeder Hund, der ohne Besitzer
gefunden wird, ein Fundtier ist und entsprechend von der Gemeinde
(auch auf der Ostalb) aufgenommen werden muss, ist das grundsätzliche Problem noch nicht gelöst.
Landrat
Pavel zu Besuch in Dewangen. AIZ-Fotos: Dieter Geissbauer
Denn das Gericht hat weiterhin entschieden, dass das Tier bei der Gemeinde
und nicht im Tierheim abgegeben werden muss - sofern es keine
ausdrückliche Vereinbarung zwischen den beiden gibt. Aber was passiert,
wenn die Kommune nicht bereit ist, praktikable Ablief-erungsmöglichkeiten
zu schaffen, es etwa am Abend oder Woch-enende keine Anlaufstelle gibt?
Dissertation
von
Dr. Hannah Reidun
Niermann
von der Uni Münster
"Der Bundesgesetzgeber müsste die Unsicherheiten durch ergänz-ende
Regelungen beseitigen, die speziell den Fund von Tieren regeln", betont
die Rechtswissenschaftlerin Dr. Hannah Reidrun Nier-mann (Foto oben). "Anzuraten wäre eine umfassende gesetzliche
Regelung im Tierschutzgesetz, die die Verwahrung aller verlorenen, ausge-setzten und zurückgelassenen Haustiere regelt - - ähnlich wie es
Österreich bereits praktiziert."
"Hinter
Gitter": "Fundsachen" - dafür muss in Not Stadt/Kreis zahlen.
Die Gemeinden gehen nach Beobachtung von Reidun Niermann häufig davon aus,
dass sie bei Tieren - wie bei Sachen - nur zu einer Verwahrung von sechs
Monaten verpflichtet sind und zahlen deshalb den Tierheimen in Aalen (Dewangen
Dreherhof) auch nur (für
höchstens) diesen Zeitraum die Verwahrungskosten. Dabei werde aber
missachtet, dass die einmal begründete Verantwortung für das Tier andauert
und nach den Regelungen des Tierschutzgesetzes nicht einfach beendet
werden kann. Die Kommunen müssten also weiter für die Tiere zahlen, falls
sie keine andere Regelung mit dem Tierschutzverein getroffen haben.
Katzengehege
und Hundegitter im Tierheim Dreherhof in Dewangen.
Auskünfte und Dokumentation:
Dr. Hannah Reidun Niermann
Pressestelle der Universität Münster
Norbert Robers
Schlossplatz 2, 48149
Münster
norbert.robers@uni-muenster.de
Telefon
+49 251 83-22232
AIZ-Infos:
http://www.aaleninfo.de/jul12/16/tierheim.htm
http://www.aaleninfo.de/sep11/20/tierheim.htm
http://www.aaleninfo.de/sep11/13/dreherhof.htm
http://www.aaleninfo.de/okt10/31/dreherhof.htm
http://www.aaleninfo.de/nov10/13/leserb_dreherhof.htm
http://www.aaleninfo.de/jul12/16/tierheim.htm
http://www.aaleninfo.de/jul10/09/spion.htm
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