Juristin Dr. H. Niermann  plädiert für eine Gesetzes-Regelung:
Stadt Aalen muß für "Fundsach-
en" im Tierheim Dreherhof zahlen

Jährlich werden rund 200.000 Tiere im Tierheim abgegeben
und dafür gibt es sechs Monate lang Geld: Bis zu je 350.000 €

Tierschützer Landrat Pavel hat immer Tier-Heim Dreherhof gefördert.

Aalen. Experten schätzen, dass täglich rund 350 Katzen und 200 Hunde in deutschen Tierheimen abgegeben werden, jährlich zusammen rund 200.000 Tiere. Für die Einrichtungen bedeutet jeder Neuzugang bei "Tagessätzen" von sieben (Katze) beziehungsweise 14 Euro pro Tag (Hund) eine oft massive finanzielle Belastung - obwohl Fundtiere dem deutschen Gesetz nach als "Fundsachen" gelten, für die die jeweiligen Kommunen aufkommen müssen. Ein Beispiel: Das Tierheim Rosenheim kalkuliert mit jährlichen Ausgaben von 470.000 Euro, darunter mehr als 300.000 Euro für Fundtiere, von denen die Gemeinde Rosenheim aber nur 40.000 Euro erstattet.


Dr. Hannah Reidun Niermann hat sich in ihrer an der Univer-sität Münster entstandenen Dissertation „Die Pflicht zur Verwahrung von Fundtieren und herrenlosen Tieren“ erstmals systematisch diesem für alle deutschen Kommunen drängenden Thema gewidmet. Ihr Fazit: Auch nach dem jüngsten Urteil des Bundesverwaltungsg-erichts, wonach zumindest jeder Hund, der ohne Besitzer gefunden wird, ein Fundtier ist und entsprechend von der Gemeinde (auch auf der Ostalb) aufgenommen werden muss, ist das grundsätzliche Problem noch nicht gelöst.


Landrat Pavel zu Besuch in Dewangen. AIZ-Fotos: Dieter Geissbauer

Denn das Gericht hat weiterhin entschieden, dass das Tier bei der Gemeinde und nicht im Tierheim abgegeben werden muss - sofern es keine ausdrückliche Vereinbarung zwischen den beiden gibt. Aber was passiert, wenn die Kommune nicht bereit ist, praktikable Ablief-erungsmöglichkeiten zu schaffen, es etwa am Abend oder Woch-enende keine Anlaufstelle gibt?

Dissertation von Dr. Hannah Reidun Niermann von der Uni Münster   
"Der Bundesgesetzgeber  müsste die Unsicherheiten durch ergänz-ende Regelungen beseitigen, die speziell den Fund von Tieren regeln", betont die Rechtswissenschaftlerin Dr. Hannah Reidrun Nier-mann (Foto oben). "Anzuraten wäre eine umfassende gesetzliche Regelung im Tierschutzgesetz, die die Verwahrung aller verlorenen, ausge-setzten und zurückgelassenen Haustiere regelt - - ähnlich wie es Österreich bereits praktiziert."


"Hinter Gitter": "Fundsachen" - dafür muss in Not Stadt/Kreis zahlen.

Die Gemeinden gehen nach Beobachtung von Reidun Niermann häufig davon aus, dass sie bei Tieren - wie bei Sachen - nur zu einer Verwahrung von sechs Monaten verpflichtet sind und zahlen deshalb den Tierheimen in Aalen (Dewangen Dreherhof) auch nur (für höchstens) diesen Zeitraum die Verwahrungskosten. Dabei werde aber missachtet, dass die einmal begründete Verantwortung für das Tier andauert und nach den Regelungen des Tierschutzgesetzes nicht einfach beendet werden kann. Die Kommunen müssten also weiter für die Tiere zahlen, falls sie keine andere Regelung mit dem Tierschutzverein getroffen haben.

Katzengehege und Hundegitter im Tierheim Dreherhof in Dewangen. 

Auskünfte und Dokumentation:
Dr. Hannah Reidun Niermann
Pressestelle der Universität Münster
Norbert Robers
Schlossplatz 2, 48149 Münster
norbert.robers@uni-muenster.de
Telefon +49 251 83-22232

AIZ-Infos:
http://www.aaleninfo.de/jul12/16/tierheim.htm
http://www.aaleninfo.de/sep11/20/tierheim.htm
http://www.aaleninfo.de/sep11/13/dreherhof.htm

http://www.aaleninfo.de/okt10/31/dreherhof.htm

http://www.aaleninfo.de/nov10/13/leserb_dreherhof.htm

http://www.aaleninfo.de/jul12/16/tierheim.htm

http://www.aaleninfo.de/jul10/09/spion.htm