AOK Ostwürttemberg u. das DRK Aalen sind sich darin einig:
"Motivation der Verantwortlichen im Rettun-
gswagen darf nicht in Frust umschlagen“

Notfallsanitäter dürfen Wissen "weil Rechtssicherheit fehlt" im
Notfall nicht anwenden: "Beseitigt Gesetzgeber Hindernisse"?

Behandlung Rettungswagen des DRK Aalen aber Verantwortliche im Rettungswagen dürfen ihr Wissen das sie in drei Jahren erlernten im Notfall nicht anwenden: Rechtsunsicherheit.   AIZ-Fotos: AOK Aalen
Aalen. Wenn Ende September die ersten Notfallsanitäter ihre Aus-bildung abschließen, werden sie als Verantwortliche auf Rettungs-wagen im Einsatz sein. Einiges, was sie in den drei Jahren gelernt haben, dürfen sie jedoch nicht in die Tat umsetzen. Grund hierfür sind unzureichende bundesgesetzliche Vorgaben. Die AOK Ostwürttemberg und die DRK Kreisverband Aalen fordern den Gesetzgeber auf, diese Hindernisse zügig zu beseitigen. Mit der Einführung der dreijährigen Ausbildung des Notfallsanitäters zum 1. Januar 2014 und der damit endenden Ausbildung zum Rettungsassistenten versprach man sich besser ausgebildete Rettungsdienstmitarbeiter, die den Patienten am Einsatzort noch kompetenter helfen können – gerade dann, wenn der Notarzt noch nicht am Einsatz eingetroffen ist.

DRK-Kreisgeschäftsführer Wagner fordert Politik zum Handeln auf.   
„Wir haben im Bereich Aalen schon 36 unserer Rettungsassistenten zu Notfallsanitäter weiterqualifiziert, fünf weitere sind gerade dabei“, sagt DRK-Kreisgeschäftsführer Matthias Wagner. „2018 werden unsere ersten fünf Auszubildenden zum Notfallsanitäter ihre Ausbildung abschließen.“   Die Krankenkassen im Land und damit auch in Ostwürttemberg finanzieren mit einem nicht unerheblichen Millionenbetrag die Ausbildung aber auch die Weiterqualifizierung der bestehenden Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter.

Josef Bühler von der AOK Ostwürttemberg: "Im Notfall helfen" oder abwarten" bis der Patient im Rettungswagen stirbt? Die Politik wird zum Handeln aufgefordert.                     AIZ-Foto: Dieter Geissbauer
„Wir stehen mit dafür ein, dass unseren Versicherten im Notfall sch-nell und kompetent geholfen wird“, betont Josef Bühler, Gesch-äftsführer der AOK Ostwürttemberg, der im Wechsel mit dem DRK-Kreisvorsitzender Dr. Eberhard Schwerdtner dem Bereichsaus-schuss Rettungsdienst im Ostalbkreis vorsitzt. „Wenn gut ausgebildete Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter vor Ort sind und ihr Wissen nicht anwenden dürfen, muss das geändert wer.-den.“   

Eine Grundlage der Ausbildung in Baden-Württemberg sind zwi-schen allen Rettungsdienstschulen und den zuständigen Ministerien abgestimmte Handlungsempfehlungen. In diesen ist ein stand-ardisiertes Vorgehen in 19 Notfallsituationen geregelt - vom Kreislaufstillstand über den Herzinfarkt und Schlaganfall bis hin zum schwerverletzten Unfallopfer. „Unsere neuen Notfallsanitäter werden in drei Jahren fit gemacht, um im Notfalleinsatz kompetent helfen zu können. Sie dürfen ihr hohes Wissen und Können jedoch nicht vollständig in der Praxis anwenden“, stellt Matthias Wagner fest.  

Eine Ursache hierfür ist im Heilpraktikergesetz zu finden, das den Notfallsanitätern die erweiterten Möglichkeiten im Einsatz aufgrund der fehlenden Arztbestallung verbietet und sogar unter Strafe stellt. Auch die Verabreichung von Schmerzmitteln die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, ist laut eines Gutachtens rechts-unsicher, da diese Medikamente Ärzten vorbehalten sind.  

Für AOK-Chef Bühler und den DRK-Geschäftsführer ist klar: Der Bundesgesetzgeber muss schnellstmöglich die Rahmenbeding-ungen schaffen, damit das Notfallsanitätergesetz nicht ins Leere laufe.   „Unsere Mitarbeiter, die die Qualifikation absolviert haben, si-nd dadurch hoch motiviert“, betont Matthias Wagner. “Ich sehe jedoch die große Gefahr, dass diese Motivation in Frustration umschlagen kann, wenn dieses Wissen nicht angewandt werden darf.“  

Auch Josef Bühler sieht die Gefahr, dass die Weiterbildung umsonst sein könnte, wenn das neu erworbene Wissen in der Praxis nicht zügig angewandt werden darf. Es könnte wieder vergessen werden. „Das wäre am Ende eine große Geldverschwendung und damit würde das Ziel, die Notfallversorgung für die Bürger zu verbessern, nicht erreicht.“  

Bilder: Nicht alles was die Notfallsanitäter derzeit lernen, dürfen sie später machen! Grund ist die derzeitige Gesetzeslage. Josef Bühler, Geschäftsführer der AOK Ostwürttemberg und DRK-Kreisgesch-äftsführer Matthias Wagner fordern den Gesetzgeber auf zu handeln.