AOK Ostwürttemberg u. das DRK
Aalen sind sich darin einig:
"Motivation der Verantwortlichen im Rettun-
gswagen darf nicht in Frust umschlagen“
Notfallsanitäter dürfen Wissen "weil Rechtssicherheit fehlt" im
Notfall nicht anwenden: "Beseitigt Gesetzgeber Hindernisse"?
Behandlung
Rettungswagen des DRK Aalen aber Verantwortliche im Rettungswagen dürfen ihr
Wissen das sie in drei Jahren erlernten im Notfall nicht anwenden:
Rechtsunsicherheit. AIZ-Fotos: AOK Aalen
Aalen. Wenn Ende
September die ersten Notfallsanitäter ihre Aus-bildung abschließen, werden
sie als Verantwortliche auf Rettungs-wagen im Einsatz sein. Einiges, was sie
in den drei Jahren gelernt haben, dürfen sie jedoch nicht in die Tat
umsetzen. Grund hierfür sind unzureichende bundesgesetzliche Vorgaben. Die
AOK Ostwürttemberg und die DRK Kreisverband Aalen fordern den Gesetzgeber
auf, diese Hindernisse zügig zu beseitigen. Mit der Einführung der
dreijährigen Ausbildung des Notfallsanitäters zum 1. Januar 2014 und der
damit endenden Ausbildung zum Rettungsassistenten versprach man sich besser
ausgebildete Rettungsdienstmitarbeiter, die den Patienten am Einsatzort noch
kompetenter helfen können – gerade dann, wenn der Notarzt noch nicht am
Einsatz eingetroffen ist.
DRK-Kreisgeschäftsführer Wagner fordert Politik zum Handeln auf.
„Wir haben im Bereich Aalen schon 36 unserer Rettungsassistenten zu
Notfallsanitäter weiterqualifiziert, fünf weitere sind gerade dabei“, sagt
DRK-Kreisgeschäftsführer Matthias Wagner. „2018 werden unsere ersten fünf
Auszubildenden zum Notfallsanitäter ihre Ausbildung abschließen.“
Die Krankenkassen im Land und damit auch in Ostwürttemberg finanzieren mit
einem nicht unerheblichen Millionenbetrag die Ausbildung aber auch die
Weiterqualifizierung der bestehenden Rettungsassistenten zum
Notfallsanitäter.
Josef Bühler
von der AOK Ostwürttemberg: "Im Notfall helfen" oder abwarten" bis der
Patient im Rettungswagen stirbt? Die Politik wird zum Handeln aufgefordert.
AIZ-Foto: Dieter Geissbauer
„Wir stehen mit dafür ein, dass unseren Versicherten im Notfall sch-nell und
kompetent geholfen wird“, betont Josef Bühler, Gesch-äftsführer der AOK
Ostwürttemberg, der im Wechsel mit dem DRK-Kreisvorsitzender Dr. Eberhard
Schwerdtner dem Bereichsaus-schuss Rettungsdienst im Ostalbkreis vorsitzt.
„Wenn gut ausgebildete Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter vor Ort
sind und ihr Wissen nicht anwenden dürfen, muss das geändert wer.-den.“
Eine Grundlage der Ausbildung in Baden-Württemberg sind zwi-schen allen
Rettungsdienstschulen und den zuständigen Ministerien abgestimmte
Handlungsempfehlungen. In diesen ist ein stand-ardisiertes Vorgehen in 19
Notfallsituationen geregelt - vom Kreislaufstillstand über den Herzinfarkt
und Schlaganfall bis hin zum schwerverletzten Unfallopfer. „Unsere neuen
Notfallsanitäter werden in drei Jahren fit gemacht, um im Notfalleinsatz
kompetent helfen zu können. Sie dürfen ihr hohes Wissen und Können jedoch
nicht vollständig in der Praxis anwenden“, stellt Matthias Wagner fest.
Eine Ursache hierfür ist im Heilpraktikergesetz zu finden, das den
Notfallsanitätern die erweiterten Möglichkeiten im Einsatz aufgrund der
fehlenden Arztbestallung verbietet und sogar unter Strafe stellt. Auch die
Verabreichung von Schmerzmitteln die unter das Betäubungsmittelgesetz
fallen, ist laut eines Gutachtens rechts-unsicher, da diese Medikamente
Ärzten vorbehalten sind.
Für AOK-Chef Bühler und den DRK-Geschäftsführer ist klar: Der
Bundesgesetzgeber muss schnellstmöglich die Rahmenbeding-ungen schaffen,
damit das Notfallsanitätergesetz nicht ins Leere laufe. „Unsere
Mitarbeiter, die die Qualifikation absolviert haben, si-nd dadurch hoch
motiviert“, betont Matthias Wagner. “Ich sehe jedoch die große Gefahr, dass
diese Motivation in Frustration umschlagen kann, wenn dieses Wissen nicht
angewandt werden darf.“
Auch Josef Bühler sieht die Gefahr, dass die Weiterbildung umsonst sein
könnte, wenn das neu erworbene Wissen in der Praxis nicht zügig angewandt
werden darf. Es könnte wieder vergessen werden. „Das wäre am Ende eine große
Geldverschwendung und damit würde das Ziel, die Notfallversorgung für die
Bürger zu verbessern, nicht erreicht.“
Bilder: Nicht alles was die Notfallsanitäter derzeit lernen, dürfen sie
später machen! Grund ist die derzeitige Gesetzeslage. Josef Bühler,
Geschäftsführer der AOK Ostwürttemberg und DRK-Kreisgesch-äftsführer
Matthias Wagner fordern den Gesetzgeber auf zu handeln.
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