Von
Gegenseite "gelogen, dass sich Gerichts-Balken biegen":
Mit Vergleich endete nach
über einem Jahr
Rechtsstreit Mercedes gegen "Gold-Roller"
Drei Richter zeigten sich einig: Die Urteile
der Amtsrichter aus
Aalen werden nur noch aufgehoben wenn's Rechtsfehler gibt
Aalen. Es ist laut Richter des Landgerichtes Ellwangen
Rechtspre-chung des Bundesgerichtes, dass nur noch Urteile wie hier zum
Beispiel des Zivilrichters S. beim Amtsgericht Aalen rechtsfehlerhaft sind
aufgehoben werden dürfen. Deshalb konnte es für den Merc-edes-Fahrer als
Kläger keinen 100%-igen Erfolg geben, aber die Richter haben mit
Taschenrechnern nachgerechnet, dass die etwa über 400 € dem Kläger
zugesprochene Kosten für die Reparatur seines Mercedes (gesamt 1.500 € also
Schrott) auf 624 € erhöht werden. (AZ: Amtsgericht Aalen
Schmerzensgeld-Klage gegen den Mofafahrer der 275 € zugesprochen bekam
2 C 425/13) und vor dem Landgericht in Ellwangen am Mittwoch 2. Oktober 2013
AZ: 1 S 78/13).
Der Schaden durch den Mofafahrer am
Mercedes: 3.600 € aber weil 1.500 € Schrott weniger Wert.
AIZ-Fotos: Dieter Geissbauer
Schließlich habe der Mercedes-Fahrer durch den neuen TÜV nachgewiesen, dass
sein Fahrzeug zu 100 % in ordn-ungsgemäßen zustand war, aber auf der anderen
Seite durch Zeu-gen die im Mercedes saßen vor dem Amtsrichter zwar bestätigt
wurde dass sie in der Hegelstraße in Aalen "kein Licht des Mofafahrers sahen
und sehen konnten weil er keines an hatte und Wackel-Kontakte vor Gericht
zugab", aber der Amtsrichter aus Aalen durchaus die rechtliche Möglichkeit
habe diese vier Zeugen nicht gegen den Mofa-Fahrer zu werten, weil im Auto
sitzende Zeugenaussagen - wie im Aalener Fall geschehen - im Urteil als
nicht verwertbar bezeichnet wurden.
Hier ist der Fall passiert der vor
Landgericht 1 Jahr danach endete.
Was war geschehen (wir berichteten schon mehrfach darüber): Im November 2012
rammte ein Mofa-Fahrer von der Hegelstraße (Vorf-ahrtsstraße) aus einen
Mercedes, der von der Hegelstraße in die Hardtstraße einbog. Die Schuldfrage
wäre eindeutig gewesen: Der Mercedes-Fahrer trägt 100 % Schuld. Das Problem:
Der Mofa-Fahrer hatte nachgewiesener Maßen kein Licht an seinem Moped an und
der Mofafahrer selbst bestätigte vor dem Landgericht dass sein Moped-Licht
einen "Wackler" hatte.
Folgende Bilder stammen aus der
Unfall-Nachstellung der DEKRA.
Der Antrag des Klägers lautete also vor dem Landgericht das Urteil des
Aalener Amtsrichters insofern aufzuheben, dass ein Mindest-Schaden-Wert von
1.500 € (mehr hatte der gerammte Mercedes laut Gutachten nicht mehr Wert)
anerkannt und abgerechnet wird (Aalener Amtsrichter hatte nur etwas über 400
€ dem Kläger zugestanden). Die Richter am Landgericht erhöhten aber diesen
Betrag auf 623 € plus über 150 € Zinsen seit über einem Jahr, sodass dem
Kläger statt neu beantragten 1.500 € etwas gesamt über 800 € zugestanden
wurden, also indirekt doch noch das Urteil aus dem Amtsgericht Aalen zwar
nicht aufgehoben und neu verh.-andelt wurde, aber immerhin verändert bzw.
den Auszahlungsbetrag an den Kläger erhöht wurde.
Nachstellung: Mofa-Fahrer ohne Licht
war nicht zu erkennen.
Die Beklagtenseite beantrage eine Woche Widerrufs-Recht weil der
sachbearbeitende Mitarbeiter bei der Württembergischen Versich-erung in
Stuttgart nicht anwesend war und deshalb noch nicht zustimmen konnte. Weiter
war die Verhandlung G. gegen G. emotional geprägt: Der Kläger meinte sogar
"dass sich die Balken des Landgerichtes angesichts der Beklagten-Lügen
biegen" und der Beklagten-Anwalt aus Aalen hatte offensichtlich
erstmals einen Prozeß für die Württembergische verloren und nahm nicht
einmal die Entschuldigung des Klägers an und rannte vor ihm vor Wut weg ins
Anwalt-Zimmer. Dagegen bedankte sich der Kläger bei "diesem Gericht für Ihre
Geduld" und stimmte dem obigen Vergleich zu.
Fazit: Die Richter des Landgerichtes haben Recht: Die Richter auch am
Amtsgericht Aalen haben eine Rechtssicherheit durch den Bundesgerichtshof
bekommen, dass nur fehlerhafte Rechtsurteile vom Landgericht aufgehoben
werden dürfen. Das bedeutet keinesfalls die landläufige Meinung "eine Krähe
am Landgericht Ell-wangen hackt einem Richter am Amtsgericht Aalen kein Auge
aus". Gesetz ist eben Gesetz. daran können auch die Richter am Landgericht
Ellwangen nichts ändern.
Hätte der Beklagte zugegeben dass er ohne Licht gefahren ist, hätte er sein
Mofa gar nicht im öffentlichen Verkehr benützen dürfen und wäre zu 100 %
schuldig gewesen, aber mindestens zu 75% weil Autofahrer immer zu
höhere Prozentzahlen bei der Schuldfrage als Mofafahrer heran gezogen werden
"weil Mofafahrer die schwächeren Verkehrsteilnehmer sind".
Der Klägeranwalt beantragte also nochmals am Ende der Verhand-lung die
Kläger-Zeugen zu laden und zu entscheiden dass diese glaubwürdig sind, so
wie der Amtsrichter dem Mofafahrer glaubte er habe Licht an gehabt. Sollte
die Württembergische dem Vergleich nicht zustimmen wird die Verhandlung
fortgesetzt und vielleicht doch noch die Kläger-Zeugen geladen und das
Urteil des Aalener Amtsrichters noch mehr korrigiert.
Merke: Recht ist nicht gleich Recht: Wenn der generische Fahrer lügt und zum
Beispiel behauptet seine Ampel habe auch Grün gezeigt wird die Beweislast
des Autofahrers höher eingestuft als die des schwächeren Mofa- oder
Radfahrers. Daran konnte auch das Landgericht Ellwangen nichts ändern.
Übrigens: Der Kläger hatte von der Bußgeldstelle der Stadt Aalen einen
Bußgeldbescheid über 140 € bekommen weil er dem Mofa-fahrer die Vorfahrt
genommen habe. Dieser Bußgeldbescheid wurde durch die Staatsanwaltschaft
Ellwangen erwartungsgemäß bald vollkommen eingestellt.
Dieter Geissbauer |