Von Gegenseite "gelogen, dass sich Gerichts-Balken biegen":
Mit Vergleich endete nach über einem Jahr
Rechtsstreit Mercedes gegen "Gold-Roller"

Drei Richter zeigten sich einig: Die Urteile der Amtsrichter aus
Aalen werden nur noch aufgehoben wenn's Rechtsfehler gibt

Aalen. Es ist  laut Richter des Landgerichtes Ellwangen Rechtspre-chung des Bundesgerichtes, dass nur noch Urteile wie hier zum Beispiel des Zivilrichters S. beim Amtsgericht Aalen rechtsfehlerhaft sind aufgehoben werden dürfen. Deshalb konnte es für den Merc-edes-Fahrer als Kläger keinen 100%-igen Erfolg geben, aber die Richter haben mit Taschenrechnern nachgerechnet, dass die etwa über 400 € dem Kläger zugesprochene Kosten für die Reparatur seines Mercedes (gesamt 1.500 € also Schrott) auf 624 € erhöht werden. (AZ: Amtsgericht Aalen Schmerzensgeld-Klage gegen den Mofafahrer der 275 € zugesprochen bekam  2 C 425/13) und vor dem Landgericht in Ellwangen am Mittwoch 2. Oktober 2013 AZ: 1 S 78/13).


Der Schaden durch den Mofafahrer am Mercedes: 3.600 € aber weil 1.500 € Schrott weniger Wert.
            AIZ-Fotos: Dieter Geissbauer
Schließlich habe der Mercedes-Fahrer durch den neuen TÜV nachgewiesen, dass sein Fahrzeug zu 100 % in ordn-ungsgemäßen zustand war, aber auf der anderen Seite durch Zeu-gen die im Mercedes saßen vor dem Amtsrichter zwar bestätigt wurde dass sie in der Hegelstraße in Aalen "kein Licht des Mofafahrers sahen und sehen konnten weil er keines an hatte und Wackel-Kontakte vor Gericht zugab", aber der Amtsrichter aus Aalen durchaus die rechtliche Möglichkeit habe diese vier Zeugen nicht gegen den Mofa-Fahrer zu werten, weil im Auto sitzende Zeugenaussagen - wie im Aalener Fall geschehen - im Urteil als nicht verwertbar bezeichnet wurden.

Hier ist der Fall passiert der vor Landgericht 1 Jahr danach endete.  
Was war geschehen (wir berichteten schon mehrfach darüber): Im November 2012 rammte ein Mofa-Fahrer von der Hegelstraße (Vorf-ahrtsstraße) aus einen Mercedes, der von der Hegelstraße in die Hardtstraße einbog. Die Schuldfrage wäre eindeutig gewesen: Der Mercedes-Fahrer trägt 100 % Schuld. Das Problem: Der Mofa-Fahrer hatte nachgewiesener Maßen kein Licht an seinem Moped an und der Mofafahrer selbst bestätigte vor dem Landgericht dass sein Moped-Licht einen "Wackler" hatte. 

Folgende Bilder stammen aus der Unfall-Nachstellung der DEKRA.

Der Antrag des Klägers lautete also vor dem Landgericht das Urteil des Aalener Amtsrichters insofern aufzuheben, dass ein Mindest-Schaden-Wert von 1.500 € (mehr hatte der gerammte Mercedes laut Gutachten nicht mehr Wert) anerkannt und abgerechnet wird (Aalener Amtsrichter hatte nur etwas über 400 € dem Kläger zugestanden). Die Richter am Landgericht erhöhten aber diesen Betrag auf 623 € plus über 150 € Zinsen seit über einem Jahr, sodass dem Kläger statt neu beantragten 1.500 € etwas gesamt über 800 € zugestanden wurden, also indirekt doch noch das Urteil aus dem Amtsgericht Aalen zwar nicht aufgehoben und neu verh.-andelt wurde, aber immerhin verändert bzw. den Auszahlungsbetrag an den Kläger erhöht wurde.

Nachstellung: Mofa-Fahrer ohne Licht war nicht zu erkennen.          

Die Beklagtenseite beantrage eine Woche Widerrufs-Recht weil der sachbearbeitende Mitarbeiter bei der Württembergischen Versich-erung in Stuttgart nicht anwesend war und deshalb noch nicht zustimmen konnte. Weiter war die Verhandlung G. gegen G. emotional geprägt: Der Kläger meinte sogar "dass sich die Balken des Landgerichtes angesichts der Beklagten-Lügen biegen"  und der Beklagten-Anwalt aus Aalen hatte offensichtlich erstmals einen Prozeß für die Württembergische verloren und nahm nicht einmal die Entschuldigung des Klägers an und rannte vor ihm vor Wut weg ins Anwalt-Zimmer. Dagegen bedankte sich der Kläger bei "diesem Gericht für Ihre Geduld" und stimmte dem obigen Vergleich zu.

Fazit: Die Richter des Landgerichtes haben Recht: Die Richter auch am Amtsgericht Aalen haben eine Rechtssicherheit durch den Bundesgerichtshof bekommen, dass nur fehlerhafte Rechtsurteile vom Landgericht aufgehoben werden dürfen. Das bedeutet keinesfalls die landläufige Meinung "eine Krähe am Landgericht Ell-wangen hackt einem Richter am Amtsgericht Aalen kein Auge aus". Gesetz ist eben Gesetz. daran können auch die Richter am Landgericht Ellwangen nichts ändern.

Hätte der Beklagte zugegeben dass er ohne Licht gefahren ist, hätte er sein Mofa gar nicht im öffentlichen Verkehr benützen dürfen und wäre zu 100 % schuldig gewesen, aber mindestens zu 75%  weil Autofahrer immer zu höhere Prozentzahlen bei der Schuldfrage als Mofafahrer heran gezogen werden "weil Mofafahrer die schwächeren Verkehrsteilnehmer sind".

Der Klägeranwalt beantragte also nochmals am Ende der Verhand-lung die Kläger-Zeugen zu laden und zu entscheiden dass diese glaubwürdig sind, so wie der Amtsrichter dem Mofafahrer glaubte er habe Licht an gehabt. Sollte die Württembergische dem Vergleich nicht zustimmen wird die Verhandlung fortgesetzt und vielleicht doch noch die Kläger-Zeugen geladen und das Urteil des Aalener Amtsrichters noch mehr korrigiert.

Merke: Recht ist nicht gleich Recht: Wenn der generische Fahrer lügt und zum Beispiel behauptet seine Ampel habe auch Grün gezeigt wird die Beweislast des Autofahrers höher eingestuft als die des schwächeren Mofa- oder Radfahrers. Daran konnte auch das Landgericht Ellwangen nichts ändern. 

Übrigens: Der Kläger hatte von der Bußgeldstelle der Stadt Aalen einen Bußgeldbescheid über 140 € bekommen weil er dem Mofa-fahrer die Vorfahrt genommen habe. Dieser Bußgeldbescheid wurde durch die Staatsanwaltschaft Ellwangen erwartungsgemäß bald vollkommen eingestellt. Dieter Geissbauer