Disput zwischen Richter Scheel und dem Beklagten-Anwalt:
Württembergische muss Aalener Kind wegen
Unfall 275 Euro "Schmerzensgeld" bezahlen
Mofafahrer fuhr ohne Licht und Mercedes-Beifahrer hat auf
Richter Scheel sehr glaubwürdig gewirkt: Zwei Zuhörerinnen


275 € Schmerzensgeld erkämpfte sich mit Hilfe seiner Eltern dieser mutige 14-jährige Aalener Bub, der unter der Tatsache dass ein Mofafahrer Namen G. vor etwa einem Jahr ohne Licht nachts in den Mercedes seines Vaters geknallt ist.    AIZ-Fotos: Dieter Geissbauer

Aalen. Im Namen des Volkes hat am Freitag dem 20. September 2013 am "Ende des Gerichtstages" um 11,45 Uhr Amtsrichter  Scheel dem 14-jährigen Kläger 275.- € Schmerzensgeld aus einem bedauerlichen Unfall zugesprochen plus Zinsen seit fast einem Jahr und zusätzlichen 40 € Kostenersatz zugesprochen. Die Anwalts- und Gerichtskosten wurden im Urteil im Verfahren 2 C 524/13 geg-eneinander aufgehoben. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar und wegen des geringen Betrages unter 500 Euro gibt es auch für beide Seiten keine Revision beim Landgericht in Ellwangen.

Freude herrschte bei dem Aalener Jungen über dieses richterliche Urteil trotz der -schmerzen die der Bub bei einem Unfall an der Ecke Hegelstraße und Hardtstraße erleiden musste: Vor fast einem Jahr war ein Mercedesfahrer in die Hardtstraße vorschriftsmäßig einge-bogen und dabei rammte ein junger Mann Namens G. mit seinem Mofa den Mercedes ungebremst wobei ein Schaden von 3.600 € entstanden ist.

Beschädigte Mercedes: Der kleine Kläger musste Aufprall des Mof-as ohne Licht aufhalten: Es entstand am Türgriff sogar eine "Delle". 

Eigentlich wäre die Schuldfrage klar gewesen: Der Mofafahrer befand sich auf der Vorfahrtsstraße, hatte aber an seinem Mofa kein Licht an gehabt, obwohl es an der Unfallstelle schon um 20,30 Uhr fast stockdunkel dunkel war, was der Gutachter der DEKRA bei der "Nachstellung" nach wies. Also konnte der Mercedes-Fahrer und seine vier Insassen als Zeugen plus dem Buben als Beifahrer der auf 500 € Schmerzensgeld klagte überhaupt nicht sehen. Damit blieb die volle schuld beim Mofafahrer, der auf Hinweis des Mercedes-Fahrers darauf hin wies, dass der Mofafahrer kein Licht an hatte:

Vier Wochen schwere Schmerzen attestierte die Aalener Röntologie.

Die Polizistin kontrollierte dies nach: Das Vorderlicht des Mofa-fahrers funktionierte nicht und so war es auch erklärlich, dass die Polizei keinen Zentimeter Bremsspuren vom Mofafahrer gefunden hat, der nach seinen eigenen Angaben mit seinem Moped mit 50 km/h dem Mercedes in die Seite gefahren ist (das Moped ist eigentlich nur für maximal 40 km/h zugelassen weshalb die Betriebserlaubnis erlosch).

Im Saal 003 beschrieb dann der Bub als Kläger Richter Scheel welch große Schmerzen er als Beifahrer erleiden musste. Die Gegenseite der Württember-gischen Versicherung hatte sogar im Schriftsatz vermutet der Bub hätte sich den Schulterschaden bei einer anderen Gelegenheit aber nicht beim Unfall zugezogen. Richter Scheel wertete dieses Mal die Zeugenaussage des Jungen -  im Gegensatz zum  Haupotverfahren beim gleichen Richter mit einem Klagebetrag von 3.600 € Schaden und dieser Fall liegt nun im Landgericht Ellwangen zur Entscheidung an -  als "glaubwürdig", zumal der Amtsrichter neuerdings in seiner - Akte auch eine CD mit Röntgenaufnahmen der Radiologie Schmidtberger (Ostalbklinikum) inzwischen vorfand. Bild: das beschädigte Mofa ohne Licht.

Nach fast einem Jahr später im Saal 003 ein schnelles Urteil an die-sem Ende des Gerichtstages im AG Aalen durch Amtsrichter Scheel: Bub bekommt Schmerzensgeld von der Württembergischen.

Weiter sagte Richter Scheel in der Urteils-Begründung, dass in vergleichbaren Fällen keine höheren Schmerzensgeld-Beträge als 275 € für 14 Tage Schmerzen und Streckverband zugestanden wurden. Also seien Forderungen wie 500 € für 14 Tage zu hoch an Ansatz gebracht worden. Allerdings sei eines klar: "Die Schmerzen sind durch den Unfall mit dem Mofa und dem Mercedes entstanden" und deshalb machte Richter Scheel den Vergleichvorschlag von 275 €, den er später auch im Urteil fest schrieb. Denn den Kläger hatte auf ein Urteil bestanden, auch gegen den Protest der Versicherungs-Anwaltes.  

Ungewöhnlich aber vorbildlich: Trotz vollem Terminkalender hat noch am Ende des Gerichtstages am Freitag der Richter Urteil verkündet. 

Die Reaktion des verletzten Jungen gegenüber der AIZ noch im Gerichtssaal 003: "Das ist jetzt mein eigenes verdientes Geld oder" machte eines deutlich: Die Schmerzen sind vergessen und der gleiche Richter hat dieses Mal richtig geurteilt. Diese Lehre dass jeder am Amtsgericht auch Recht bekommt auch wenn er einem scharfen Gegenanwalt gegenüber steht haben auch zwei anwe-sende Rechtsreferendarinnen aus BW mit nach Hause nehmen können.

Fazit: Alle waren zufrieden. Richter mit seinem abgemilderten Urteil, der Klägeranwalt Hubel aus Aalen aber nicht der Aalener Gegen-anwalt, der dem Richter ins Handwerk pfuschen wollte: "Sie können doch nicht endgültig darüber entscheiden!" Richter Scheel: "Das kann ich doch. Sie werden es am Ende dieses Gerichtstages schon noch sehen".

Er hatte Recht: Weil der Betrag für Schmerzensgeld nur 275 € betrug weil der Bub als Zeuge nur zwei Wochen Schmerzen an der Schulter angab und nicht wie tatsächlich durch Röntgenaufnahmen nachgewiesen fast sechs Wochen, bekam er statt erhofften 1.000 € nur 275 € Schmerzensgeld zugesprochen und der einstige Antrag die Klagestumme von 500 € auf 1.000 € zu erhöhen weil dann gegen das Urteil hatte Revision beim Landgericht eingelegt werden können wurde vom Kläger zurück genommen. Damit ist das Scheel-Urteil seit 20. September rechtskräftig und von keinem Winkeladvokaten mehr zu kippen.

Wir berichten noch vom selben Tag über einen Vergleich wie ein Ehepaar z.B. Sex-Hotlins oder fremde Provider anrufen konnte und der Telekom 30 % weniger erstatten muss weil Telekom-Telefone nicht dafür gesperrt sind. Dieter Geissbauer