Die Bürokratie hat es
eben schwer und der Kunde staunt nur:
Wegen 30,38 Euro stimmt wieder Kasse der
Stadtwerke Aalen: "Extra Klage gegen SW"
Beklagte hatten den Betrag "auf einer anderen
Baustelle ver-
rechnet" aber das ist laut Amtsrichter Scheel "nicht zulässig"
eine
100prozentige Tochter der Kreisstadt Aalen: Die Stadtwerke im Aalener
!"Hasennest".
AIZ-Fotos: Dieter Geissbauer
Aalen. Die Bürokratie hat es eben schwer - auch bei den
Stadtw-erke in Aalen: Ein Kundenehepaar aus Aalen hatte dagegen geklagt dass
die Stadtwerke Aalen bei der Schlussabrechnung feststellten, dass deren
Konto noch einen genauen Betrag von 30,38 € ausweist aber dieser Betrag noch
im Minus steht also bezahlt werden muss. Also wurde gemahnt und auf der
Gegenseite den Stadtwerke mitgeteilt, es bestehe "kein Minus sondern noch
ein Guthaben-Betrag von etwa 85 Euro". Dies konnten aber die Stadtwerke
Aalen nicht nachvollziehen, zumal sie nicht wissen konnten, dass weitere
Konten des Beklagten-Paares bei ihnen bestehen und "auf der and-eren
Baustelle" dieser Guthaben-Betrag so still und leise vor sich hin
schlummerte, ohne dass dies der Rechnungshof entdeckte oder gar die
Stadtwerke selbst.
http://www.aaleninfo.de/mea12/24/kachel.htm
Freunde der
Stadtwerke-Kunden und keine gerichtswütigen Kläger: Stadtwerkedirektor Cord
Müller (links) und sein Pressesprecher Uwe Förstner: Sie haben die
Inkasso-Einzüge an Unternehmen delegiert.
Also war "keine Erbsenzählerei" angesagt, sondern Klage der Stadt-werke
bzw. dessen beauftragten Inkasso-Unternehmen gegen
das Ehepaar geboten, denn schließlich muss ja die Kasse der Stadt-werke Aalen
auf Heller und Pfennig stimmen. Dass aber beide Partner aneinander vorbei
redeten - darauf kam bis dato niemand. Erst der schwäbische Amtsrichter
Scheel, der sicherlich am liebsten selbst in den eigenen Geldbeutel gerne
gegriffen hätte um mit 30,38 € die Streithähne Stadtwerke und Ehepaar noch
im Gerichtssaal zu versöhnen, hatte im Saal 003 am Freitag dem 20. September
2013 endlich Gott sei Dank mit dem vorgeschlagenen Vergleich das Beklagtenpaar bezahlt die
von den Stadtwerke eingeklagten 30,38 Euro und klagt den gleichen Betrag bei
den Stadtwerken aus ihrem Guthabenkonto "auf der anderen Baustelle" nun
extra ein, ein Ende:
Eigene
"Wärmewerk" der Stadtwerke Aalen auch im "Hasennest".
Auf dem Guthaben-Konto stehen also laut Beklagten noch 81,83 € von denen
eigentlich die Restforderung von 30,38 Euro hätten verrechnet werden sollen.
Das war aber offensichtlich nicht möglich konterte Richter Scheel, nachdem
er diese Missverständnisse mit Engels-Geduld entwirrt hatte: "Die 30,38 €
müssen Sie also zahlen. Sie können nicht ganz einfach diesen Betrag mit dem
Guthaben von 81,83 € intern für sich verrechnen und den Rest bei den SW
einfordern oder einklagen". Das wollte dem beklagten Ehepaar nicht einleuchten.
Wie
kam es eigentlich dazu dass der Fall der Stadtwerke Aalen vor dem Richter
des AG Aalen am Freitag landete? AIZ hat recherchiert: Die Schuld des
Kunden, der auf Mahnungen nicht posititiv reagierte und nicht den
vorzüglichen SW-Service der telefonischen Beratung der
Stadtwerke-Kunden im "Hasennest" oder im "KIZ" wahr nahm.
Sie sprachen zwar vor Gericht nicht davon, dass die Stadtwerke rein rechtlich
das Recht hätten wegen der 30,38 € trotz des Guthabens auf einem anderen
Konto "die Stromlieferung einzustellen", waren aber Amtsrichter Scheel für
den Hinweis dankbar, "dann können Sie die Stadtwerke wegen des Restguthabens
auf dem anderen Konto oder wegen der 30,38 € verklagen". Dennoch
verwechselte das Paar - das offensichtlich erstmals wegen lächerlicher 30,38
Euro vor Geri-cht ziehen musste - die Kompetenzen des Richters: "Ich bin kein
Strafrichter sondern Zivilrichter und muss Sie - wenn Sie dem Ver-gleich
nicht zustimmen - zur Zahlung der 30,38 € eben verurteilen".
Bild das um
Welt ging: Cord Müller mit Wetterfrosch Kachelmann.
Denn eines wollte das beklagte Ehepaar nicht gelten lassen: War-um können
die Stadtwerke den offenen Betrag mit dem Guthab-enkonto nicht verrechnen?
Diese wahrscheinlich rechnerisch notw-endige Klage-Prozedur der Stadtwerke
gegen die treuen Stadtw-erke-Kunden brachte die Beklagten auf die Idee
strafrechtlich gegen die Stadtwerke vorgehen zu können. Das war dann auch
dem Vertr-eter der Stadtwerke ein bisschen peinlich: Er bestand auf die 30,38
€ und sagte, eine Verrechnung käme nicht in Frage, so dass eigentlich ein
"Urteil" von Amtsrichter Scheel unausweichlich war.
Der
BW-Umweltminister Untersteller kennt die Stadtwerke genau und kennt nur eine
vorbildliche Kundenbetreuung der Stadtwerke: Cord Müller und seine
Mitarbeiter sind die Garant für Kundenservice.
Da das Ehepaar aber Aussicht vom Richter bekam "erfolgreich die Stadtwerke
verklagen zu können auf 30,38 € aus dem Guthaben-Konto" machte sie
versöhnlich und so kam es wie es eigentlich kommen musste: Sie stimmten dem
Vergleich zu und der Vertreter der Stadtwerke atmete ebenso wie der
geduldige schwäbische Amtsrichter erleichtert auf: Wieder zwei Kontrahenten haben sich ohne Urteil
friedlich und sehr vernünftig Dank Richter geeinigt.
Allerdings blieb der Hinweis des Amtsrichters aus, dass eigentlich außerhalb
der Rechtsform die Stadtwerke aus Kulanz die 30,38 € mit dem Guthaben intern
doch hätten verrechnen können, wenn man zuerst die 33,38 € vom Guthaben-Konto in Bar
abhebt und auf das Minus-Konto überweist oder in Bar einbezahlt, oder Stadtwerke-Direktor Cord Müller wieder einmal seine Kundenfreundlichkeit
be-weisen könnte und dies für das beklagte Ehepaar übernimmt, damit wegen
der Rückzahlung Stadtwerke und das Ehepaar nicht wieder vor Amtsrichter Scheel
streiten müssen. Übrigens: Es gilt als sicher, dass die kompetente
Kundenberatung der Stadtwerke Aalen oder im Kundeninformationszentrum (KIZ)
diesen sensationellen Cent-Re-chtsstreit sofort und vor allem ohne
bürokratische Mahnungen und Klagen hätten lösen können und wollen.
Dieter Geissbauer |