Die Bürokratie hat es eben schwer und der Kunde staunt nur:
Wegen 30,38 Euro stimmt wieder Kasse der
Stadtwerke Aalen: "Extra Klage gegen SW"
Beklagte hatten den Betrag "auf einer anderen Baustelle ver-
rechnet" aber das ist laut Amtsrichter Scheel "nicht zulässig"


eine 100prozentige Tochter der Kreisstadt Aalen: Die Stadtwerke im Aalener !"Hasennest".                         AIZ-Fotos: Dieter Geissbauer
Aalen. Die Bürokratie hat es eben schwer - auch bei den Stadtw-erke in Aalen: Ein Kundenehepaar aus Aalen hatte dagegen geklagt dass die Stadtwerke Aalen bei der Schlussabrechnung feststellten, dass deren Konto noch einen genauen Betrag von 30,38 € ausweist aber dieser Betrag noch im Minus steht also bezahlt werden muss. Also wurde gemahnt und auf der Gegenseite den Stadtwerke mitgeteilt, es bestehe "kein Minus sondern noch ein Guthaben-Betrag von etwa 85 Euro". Dies konnten aber die Stadtwerke Aalen nicht nachvollziehen, zumal sie nicht wissen konnten, dass weitere Konten des Beklagten-Paares bei ihnen bestehen und "auf der and-eren Baustelle" dieser Guthaben-Betrag so still und leise vor sich hin schlummerte, ohne dass dies der Rechnungshof entdeckte oder gar die Stadtwerke selbst. http://www.aaleninfo.de/mea12/24/kachel.htm

Freunde der Stadtwerke-Kunden und keine gerichtswütigen Kläger: Stadtwerkedirektor Cord Müller (links) und sein Pressesprecher Uwe Förstner: Sie haben die Inkasso-Einzüge an Unternehmen delegiert.
Also war "keine Erbsenzählerei" angesagt, sondern Klage der Stadt-werke bzw. dessen beauftragten Inkasso-Unternehmen gegen das Ehepaar geboten, denn schließlich muss ja die Kasse der Stadt-werke Aalen auf Heller und Pfennig stimmen. Dass aber beide Partner aneinander vorbei redeten - darauf kam bis dato niemand. Erst der schwäbische Amtsrichter Scheel, der sicherlich am liebsten selbst in den eigenen Geldbeutel gerne gegriffen hätte um mit 30,38 € die Streithähne Stadtwerke und Ehepaar noch im Gerichtssaal zu versöhnen, hatte im Saal 003 am Freitag dem 20. September 2013 endlich Gott sei Dank mit dem vorgeschlagenen Vergleich das Beklagtenpaar bezahlt die von den Stadtwerke eingeklagten 30,38 Euro und klagt den gleichen Betrag bei den Stadtwerken aus ihrem Guthabenkonto "auf der anderen Baustelle" nun extra ein, ein Ende:

Eigene "Wärmewerk" der Stadtwerke Aalen auch im "Hasennest".   
Auf dem Guthaben-Konto stehen also laut Beklagten noch 81,83 € von denen eigentlich die Restforderung von 30,38 Euro hätten verrechnet werden sollen. Das war aber offensichtlich nicht möglich konterte Richter Scheel, nachdem er diese Missverständnisse mit Engels-Geduld entwirrt hatte: "Die 30,38 € müssen Sie also zahlen. Sie können nicht ganz einfach diesen Betrag mit dem Guthaben von 81,83 € intern für sich verrechnen und den Rest bei den SW einfordern oder einklagen". Das wollte dem beklagten Ehepaar nicht einleuchten.

Wie kam es eigentlich dazu dass der Fall der Stadtwerke Aalen vor dem Richter des AG Aalen am Freitag landete? AIZ hat recherchiert: Die Schuld des Kunden, der auf Mahnungen nicht posititiv reagierte und nicht den vorzüglichen SW-Service der telefonischen  Beratung der Stadtwerke-Kunden im "Hasennest" oder im "KIZ" wahr nahm.   
Sie sprachen zwar vor Gericht nicht davon, dass die Stadtwerke rein rechtlich das Recht hätten wegen der 30,38 € trotz des Guthabens auf einem anderen Konto "die Stromlieferung einzustellen", waren aber Amtsrichter Scheel für den Hinweis dankbar, "dann können Sie die Stadtwerke wegen des Restguthabens auf dem anderen Konto oder wegen der 30,38 € verklagen". Dennoch verwechselte das Paar - das offensichtlich erstmals wegen lächerlicher 30,38 Euro vor Geri-cht ziehen musste - die Kompetenzen des Richters: "Ich bin kein Strafrichter sondern Zivilrichter und muss Sie - wenn Sie dem Ver-gleich nicht zustimmen - zur Zahlung der 30,38 € eben verurteilen".

Bild das um Welt ging: Cord Müller mit Wetterfrosch Kachelmann.  
Denn eines wollte das beklagte Ehepaar nicht gelten lassen: War-um können die Stadtwerke den offenen Betrag mit dem Guthab-enkonto nicht verrechnen? Diese wahrscheinlich rechnerisch notw-endige Klage-Prozedur der Stadtwerke gegen die treuen Stadtw-erke-Kunden brachte die Beklagten auf die Idee strafrechtlich gegen die Stadtwerke vorgehen zu können. Das war dann auch dem Vertr-eter der Stadtwerke ein bisschen peinlich: Er bestand auf die 30,38 € und sagte, eine Verrechnung käme nicht in Frage, so dass eigentlich ein "Urteil" von Amtsrichter Scheel unausweichlich war.

Der BW-Umweltminister Untersteller kennt die Stadtwerke genau und kennt nur eine vorbildliche Kundenbetreuung der Stadtwerke:  Cord Müller und seine Mitarbeiter sind die Garant für Kundenservice.
Da das Ehepaar aber Aussicht vom Richter bekam "erfolgreich die Stadtwerke verklagen zu können auf 30,38 € aus dem Guthaben-Konto" machte sie versöhnlich und so kam es wie es eigentlich kommen musste: Sie stimmten dem Vergleich zu und der Vertreter der Stadtwerke atmete ebenso wie der geduldige schwäbische Amtsrichter erleichtert auf: Wieder zwei Kontrahenten haben sich ohne Urteil friedlich und sehr vernünftig Dank Richter geeinigt.

Allerdings blieb der Hinweis des Amtsrichters aus, dass eigentlich außerhalb der Rechtsform die Stadtwerke aus Kulanz die 30,38 € mit dem Guthaben intern doch hätten verrechnen können, wenn man zuerst die 33,38 € vom Guthaben-Konto in Bar abhebt und auf das Minus-Konto überweist oder in Bar einbezahlt, oder Stadtwerke-Direktor Cord Müller wieder einmal seine Kundenfreundlichkeit be-weisen könnte und dies für das beklagte Ehepaar übernimmt, damit wegen der Rückzahlung Stadtwerke und das Ehepaar nicht wieder vor Amtsrichter Scheel streiten müssen. Übrigens: Es gilt als sicher, dass die kompetente Kundenberatung der Stadtwerke Aalen oder im Kundeninformationszentrum (KIZ)  diesen sensationellen Cent-Re-chtsstreit sofort und vor allem ohne bürokratische Mahnungen und Klagen hätten lösen können und wollen. Dieter Geissbauer