Über 30.000 Stadtwerke-Kunden bekamen den Fragebogen:
An Abwasser-Urteil scheiden sich die Geis-
ter: Für 40 € kommen Stadtwerke-Mitarbeiter
Wer es jetzt noch nicht begriffen hat kommt am Montag um 19
Uhr in die Aalener Stadthalle: Cord Müller klärt alle Fragen


Das Terminal der Stadtwerke Aalen.     AIZ-Fotos: Stadtwerke Aalen
Aalen.
Da haben uns allen Stadtwerke-Kunden (aber auch der Konkurrenz in Aalen und Umgebung) die Richter etwas eingebrockt an dem sich die normalen Geister der Kunden scheiden: Mehr als 50 % der Stadtwerke-Kunden konnten laut Protest-Mails an die AIZ den zugeschickten Fragebogen nicht beantworten. Dabei ist es doch so einfach: Flächen ausmessen und eintragen. Diesen Fragebogen haben alle Grundstücksbesitzer erhalten, in deren Zuständigkeitsbe-reich die Beantwortung fällt.

Klärung der Abwässer fachmännisch im "Hasennest" in Aalen.        
Viele der Grundstücksbesitzer sind aber überfordert mit dem was uns allen und natürlich auch den Stadtwerken Aalen die Richter beim Linsen und Erbsen zählen eingebrockt haben. Deshalb haben die Stadtwerke die Fragebogen den Mietern auch zugeschickt, denn wenn letzten Endes den Stadtwerken keine Daten vorliegen wird das Grundstück geschätzt und zwar so, dass auf jeden Fall finanzielle Nachteile zu erwarten sind für die Grundstücksbesitzer.

Der Service der Stadtwerke ist jedoch so gut, dass am Ende der Kunde doch noch eine Chance hat seinen Pflichten nach zu kommen: Eine kostenlose Informationsveranstaltung zur gesplitteten Abwassergebühr findet am Montag, 13.9.2010 um 19.00 Uhr in der Stadthalle Aalen um 19.00 Uhr statt. Die Stadtwerke Aalen geben an diesem Abend in der Stadthalle Aalen die wichtigsten Informa-tionen zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr. Unter An-derem werden Beispiele zu den verschiedenen Arten von versiegelten und teilversiegelten Flächen gezeigt und das Ausfüllen des Erhebungsbo-ens erläutert.

Die Bürger können zudem alle Fragen stellen, die sie bewegen. Neben dem Thema der gesplitteten Abwassergebühr werden auch Informationen zu der kurz vor der Gründung stehenden Genossen-schaft „OstalbBürgerEnergie eG“ gegeben. Die Stadtwerke Aalen würden sich freuen, wenn zahlreich von der Informationsver-anstaltung Gebrauch gemacht wird. Bei Rückfragen stehen zur Verfügung. Cord Müller Werkleitung Stadtwerke Aalen-Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Im Hasennest 9 73433 Aalen Tel.: 07361/952-100 Uwe Förstner.

Luftbild: Gigantisch: Das Abwasser-Werk der Stadtwerke in Aalen.
Es gibt aber nach AIZ-Informationen noch eine letzte Möglichkeit viel Geld zu sparen wenn eine Schätzung unumgänglich wird: Für eine Gebühr von 40 Euro kommt in den nächsten Tagen ein Fachmann der Stadtwerke Aalen ins Haus und misst die Flächen selbst.

Folgende Quellen zum Thema
"Gesplittete Abwassergebühr in Aalen: Versendung der Unterlagen zur Erfassung der versiegelten Flächen" stehen den AIZ-Lesern zur Verfügung:

Pressemitteilung der Stadtwerke Aalen zum Thema:
Nachdem über die gesamte Thematik der Einführung der „gesplitteten Abwassergebühr" in Aalen bereits am 10. Juli 2010 in der Presse ausführlich berichtet wurde, steht nun die Erfassung der versiegelten Flächen als Grundlage zur Einführung der gesplitteten Abwasse-rgebühr kurz bevor.

Hier sind noch einmal die wichtigsten Ausgangsinformationen aufgeführt:

  • Für die Einleitung von Schmutz- und Niederschlagswasser in die öffentlichen Abwasseranlagen wird bisher, wie in der überwiegenden Anzahl der Städte in Baden-Württemberg, eine Gebühr erhoben, die ausschließlich von der bezogenen Frischwassermenge abhängig ist.

In dieser Gebühr sind sowohl die Kosten für die Sammlung, Ableitung und Reinigung von Schmutz- als auch von eingeleitetem Niederschlagswasser enthalten. Eine gesonderte Abrechnung nach den tatsächlich eingeleiteten Niederschlagswassermengen erfolgt derzeit nicht, obwohl die Kanäle für die Einleitung von Niederschlagswasser entsprechend groß dimensioniert werden müssen und zusätzlich sogar Regenüberlaufbecken erforderlich sind.

Neu: Die Niederschlagswassergebühr: Aufgrund der aktuellen Rechtssprechung des VGH Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vom März 2010 sind alle Städte in Baden-Württem-berg verpflichtet, eine verursachergerechte Kostenzuordnung der Abwassergebühr vorzunehmen.

Zukünftig müssen somit die Gesamtkosten der Abwasserent-sorgung aufgeteilt werden in den tatsächlich anfallenden Aufwand für die Entsorgung des Schmutzwassers und für die Entsorgung des eingeleiteten Niederschlagswassers. In der Umsetzung dieser Forderung wird dann eine Schmutzwassergebühr sowie eine Niederschlagswassergebühr berechnet werden, dies nennt man auch gesplittete Abwassergebühr.

Die Schmutzwassergebühr berechnet sich wie bisher nach der verbrauchten Frischwassermenge.

Die Niederschlagswassergebühr berechnet sich nach der Größe der bebauten und befestigten Flächen, von denen das Niederschlags-wasser nicht auf natürlichem Weg versickern kann, sondern in öffentliche Abwasseranlagen eingeleitet wird.

Die getrennte Abwassergebühr wird rückwirkend zum 01.01.2010 eingeführt. Hierzu erfolgte ein Grundsatzbeschluss im Gemeinderat am 08.07.2010. Auf dieser Grundlage erfolgt nun die Ersterhebung der versiegelten und an das Kanalnetz angeschlossenen Flächen mit einem Selbstauskunftsverfahren.

Was müssen die Bürger tun? Die Stadtwerke Aalen hatten mit Schreiben vom 11. August 2010 zunächst alle Grundstücks-eigentümer angeschrieben und über die Einführung der „gesplitteten Abwassergebühr" informiert. Zur korrekten Abrechnung der Niederschlagswassergebühr wird die Größe der bebauten Flächen benötigt, von denen Niederschlagswasser den öffentlichen Abwass-eranlagen zugeführt wird. Da die Flächen nicht bekannt sind und auch in keiner Statistik geführt werden, ist eine Erfassung erforderlich. Um für die Bürger keine unnötigen Kosten (die sich letztendlich in höheren Gebühren widerspiegeln) zu produzieren, erfolgt die Erfassung der Daten im Selbstauskunftsverfahren.

Ende August 2010 erfolgt nun die Versendung der eigentlichen Unterlagen zur Selbsterhebung an die Grundstückseigentümer, Mieter, Pächter, Verwalter etc., die heute auch schon die Abwass-ergebühren zahlen. Es werden ein Anschreiben, der Erfassungs-bogen mit Lageplan des Grundstücks und ein Erläuterungsblatt zum Ausfüllen enthalten sein. Alles ist so unbürokratisch und knapp wie möglich ausgeführt.

Es besteht die Möglichkeit, den Erfassungsbogen online übers Internet unter www.abwasseraalen.de (Rubrik „Bearbeitung Erfassungsbogen") auszufüllen. Um einen Anreiz zu geben, die Daten möglichst übers Internet zu übermitteln, nehmen diejenigen, die ihre Daten online melden, an einer Verlosung teil, bei der es wertvolle Preise zu gewinnen gibt. Die Preise sind auf der Home-page www.abwasseraalen.de aufgeführt. Wer keinen Internetzugang hat, kann an Erfassungsgeräten im KundenInformationsZentrum (KIZ) und im Stadtwerkehaus den Erfassungsbogen online eingeben. Die Mitarbeiter der Stadtwerke helfen dabei gerne. Der ausgefüllte Erfassungsbogen kann selbstverständlich auch per Post den Stadtwerken Aalen Eigenbetrieb Abwasserentsorgung, Im Hasennest 9, 73433 Aalen, oder per Fax (Fax-Nr.: 07361/952-199) zurückgesendet werden. Die Rücksendung sollte bis spätestens 6. Oktober 2010 erfolgen. Sofern das Grundstück mehrere Eigentümer oder Nutzer hat, sollten diese dann die Daten in einem abge-stimmten Erfassungsbogen den Stadtwerken zurückzusenden.

Wenn keine Daten zurückgesendet werden, wird die versiegelte Fläche anhand der in der städtischen Gebäudedatei registrierten Fläche ermittelt; diese wird dann aber möglicherweise zu einer höheren Gebühr führen. Bei Fragen stehen die Mitarbeiter der Stadtwerke persönlich im KundenInformationsZentrum, Gmünder Straße 20 und im Stadtwerkehaus, Im Hasennest 9, gerne zur Verfügung. Das KundenInformationsZentrum hat hierzu seit Sep-tember 2010 erweiterte Öffnungszeiten: Freitags zusätzlich bis 18.00 Uhr und samstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Eine persönliche Beratung und Flächenerhebung bei den Bürgern vor Ort bieten die Stadtwerke Aalen zum Pauschalpreis von brutto 40,-- Euro bis zu einer Grundstücksgröße von 1.000 m² an. Größere Objekte, Gewerbebetriebe etc. werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

Details können auch auf der Homepage www.abwasseraalen.de entnommen werden. Außerdem findet am Montag, 13. September 2010, um 19.00 Uhr in der Stadthalle Aalen eine kostenlose Informationsveranstaltung zur „gesplitteten Abwassergebühr" statt.

Nach dieser Erhebung kann dann auf der Grundlage der erhaltenen Flächendaten die endgültige Gebührenhöhe ermittelt und voraus-sichtlich im November 2010 dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Anfang 2011 soll dann die Jahresabrechnung 2010 bereits auf der Grundlage des neuen Gebührensystems erfolgen.

Versiegelte Flächen und Versiegelungsfaktor - was versteht man darunter? Weil die eingeleitete Niederschlagswassermenge nicht direkt gemessen werden kann, muss sich die Niederschlags-wassergebühr an der Größe der versiegelten angeschlossenen Flächen orientieren. Man spricht hier von einem "Wahrschein-lichkeitsmaßstab", wie er im Übrigen auch bei der Schmutzwassergebühr angewandt wird (auch dort kann ja die Menge des eingeleiteten Schmutzwassers nicht direkt gemessen werden, weshalb sich die Gebühr an der bezogenen Frischwassermenge orientiert).

Versiegelte, d.h. bebaute und befestigte, Flächen eines Grund-stücks sind die Grundlage für die Bemessung der Niederschlagswassergebühr, soweit diese Flächen an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossen sind. Dabei ist es unerheblich, ob der Anschluss direkt erfolgt (z. B. über Dachrinnen, Hofeinläufe, Birkorinnen o. ä.) oder indirekt (z. B. über Notüberläufe auf die angeschlossene Straße).

Abhängig vom Material kann auf den einzelnen Flächen mehr oder weniger Niederschlagswasser versickern oder zurückgehalten werden. So hat z. B. eine asphaltierte Hoffläche keine Wasser-durchlässigkeit, Rasengittersteine haben dagegen eine hohe Wasserdurchlässigkeit. Diese unterschiedliche Versiegelung wird mit dem Versiegelungsfaktor berücksichtigt. Der Faktor beträgt bei der Vollversiegelung (nicht durchlässig) 1. Bei einer Teilversiegelung ist er kleiner 1.

Was ist mit Zisternen? Zisternen und Versickerungsanlagen mit Notüberlauf zur Kanalisation entlasten die öffentlichen Abwasseranlagen und werden daher gebührenmindernd berücksichtigt. Pro 1 m³ Speichervolumen werden bei der für die Niederschlagswassergebühr zu veranlagenden Fläche 20 m² in Abzug gebracht, höchstens jedoch 70% der an die Zisterne angeschlossenen Fläche. Ortsveränderliche Regenfässer o. ä. können nicht gebührenmindernd berücksichtigt werden.

Bei Zisternen mit Brauchwassernutzung (z. B. für Toilett-enspülung) gilt nach der neuesten Rechtssprechung und der-en Auslegung folgendes: Das Niederschlagswasser, welches auch als Brauchwasser genutzt und nach Gebrauch in die Kanalisation eingeleitet wird, muss über einen gesonderten Zähler erfasst werden. Hierfür ist eine Schmutzwassergebühr zu entrichten. Ist kein Zähler vorhanden, muss dieser zwingend nachgerüstet werden. Der Zähler ist eichrechtlich zu beglaubigen. Ein Zähler kann bei den Stadtwerken zum Preis von brutto 41,65 Euro (Zählerkosten + Eichgebühr und Registrierung) bei den Stadtwerken erworben werden. Erfolgt in Eigenanschaffung der Zähler, ist dieser bei den Stadtwerken anzumelden und zu registrieren; hierfür werden brutto 14,88 Euro in Rechnung gestellt.

Da diese erst jüngst erfolgte neue Rechtssprechung nach dem Erscheinungstermin der aktuellen Kundenzeitschrift der Stadtwerke (Miteinander Heft 5-2010) erfolgte, konnte dieser Sachverhalt bei der Darstellung der Zisternen in der Kundenzeitschrift nicht berücks-ichtigt werden.

Wer es jetzt noch nicht begriffen hat läßt sich persönlich am Montag in der Stadthalle persönlich von Abwasser-Direktor Cord Müller beraten, der sich sicherlich als kundenfreundlicher Chef freut wenn viele kommen weil sein Wunsch Kontakt zum zufriedenen Kunden immer im Verdergrund steht, aber er freut sich um so mehr wenn er den Kunden mit diesen obigen ausführlichen erklärungen Wege und Sorgen erspart hat. Dieter Geissbauer
Download als pdfdatei:Erfassungsbogen   Merkblatt