|
Über 30.000
Stadtwerke-Kunden bekamen den Fragebogen:
An Abwasser-Urteil
scheiden sich die Geis-
ter: Für 40 € kommen Stadtwerke-Mitarbeiter
Wer es jetzt noch nicht begriffen hat
kommt am Montag um 19
Uhr in die Aalener Stadthalle: Cord Müller klärt alle
Fragen

Das
Terminal der Stadtwerke Aalen. AIZ-Fotos: Stadtwerke
Aalen
Aalen. Da haben uns allen Stadtwerke-Kunden (aber auch der Konkurrenz
in Aalen und Umgebung) die Richter etwas eingebrockt an dem sich die
normalen Geister der Kunden scheiden: Mehr als 50 % der Stadtwerke-Kunden
konnten laut Protest-Mails an die AIZ den zugeschickten Fragebogen nicht
beantworten. Dabei ist es doch so einfach: Flächen ausmessen und eintragen.
Diesen Fragebogen haben alle Grundstücksbesitzer erhalten, in deren
Zuständigkeitsbe-reich die Beantwortung fällt.

Klärung der
Abwässer fachmännisch im "Hasennest" in Aalen.
Viele der Grundstücksbesitzer sind aber überfordert mit dem was uns allen
und natürlich auch den Stadtwerken Aalen die Richter beim Linsen und Erbsen
zählen eingebrockt haben. Deshalb haben die Stadtwerke die Fragebogen den
Mietern auch zugeschickt, denn wenn letzten Endes den Stadtwerken keine
Daten vorliegen wird das Grundstück geschätzt und zwar so, dass auf jeden
Fall finanzielle Nachteile zu erwarten sind für die Grundstücksbesitzer.

Der Service der Stadtwerke ist jedoch so gut, dass am Ende der Kunde doch
noch eine Chance hat seinen Pflichten nach zu kommen: Eine kostenlose
Informationsveranstaltung zur gesplitteten Abwassergebühr findet am Montag,
13.9.2010 um 19.00 Uhr in der Stadthalle Aalen um 19.00 Uhr statt. Die
Stadtwerke Aalen geben an diesem Abend in der Stadthalle Aalen die
wichtigsten Informa-tionen zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr.
Unter An-derem werden Beispiele zu den verschiedenen Arten von versiegelten
und teilversiegelten Flächen gezeigt und das Ausfüllen des Erhebungsbo-ens
erläutert.

Die Bürger können zudem alle Fragen stellen, die sie bewegen. Neben dem
Thema der gesplitteten Abwassergebühr werden auch Informationen zu der kurz
vor der Gründung stehenden Genossen-schaft „OstalbBürgerEnergie eG“ gegeben.
Die Stadtwerke Aalen würden sich freuen, wenn zahlreich von der
Informationsver-anstaltung Gebrauch gemacht wird. Bei Rückfragen stehen zur
Verfügung. Cord Müller Werkleitung Stadtwerke Aalen-Eigenbetrieb
Abwasserentsorgung Im Hasennest 9 73433 Aalen Tel.: 07361/952-100 Uwe
Förstner.

Luftbild:
Gigantisch: Das Abwasser-Werk der Stadtwerke in Aalen.
Es gibt aber nach AIZ-Informationen noch eine letzte Möglichkeit viel Geld
zu sparen wenn eine Schätzung unumgänglich wird: Für eine Gebühr von 40 Euro
kommt in den nächsten Tagen ein Fachmann der Stadtwerke Aalen ins Haus und
misst die Flächen selbst.
Folgende Quellen zum Thema "Gesplittete
Abwassergebühr in Aalen: Versendung der Unterlagen zur Erfassung der
versiegelten Flächen" stehen den AIZ-Lesern zur Verfügung:
Pressemitteilung der Stadtwerke Aalen zum Thema:
Nachdem über die gesamte Thematik der Einführung der „gesplitteten
Abwassergebühr" in Aalen bereits am 10. Juli 2010 in der Presse ausführlich
berichtet wurde, steht nun die Erfassung der versiegelten Flächen als
Grundlage zur Einführung der gesplitteten Abwasse-rgebühr kurz bevor.
Hier sind noch einmal die wichtigsten Ausgangsinformationen aufgeführt:
-
Für die Einleitung von Schmutz- und
Niederschlagswasser in die öffentlichen Abwasseranlagen wird bisher, wie
in der überwiegenden Anzahl der Städte in Baden-Württemberg, eine Gebühr
erhoben, die ausschließlich von der bezogenen Frischwassermenge abhängig
ist.
In dieser Gebühr sind sowohl die Kosten
für die Sammlung, Ableitung und Reinigung von Schmutz- als auch von
eingeleitetem Niederschlagswasser enthalten. Eine gesonderte Abrechnung nach
den tatsächlich eingeleiteten Niederschlagswassermengen erfolgt derzeit
nicht, obwohl die Kanäle für die Einleitung von Niederschlagswasser
entsprechend groß dimensioniert werden müssen und zusätzlich sogar
Regenüberlaufbecken erforderlich sind.
Neu: Die Niederschlagswassergebühr:
Aufgrund der aktuellen Rechtssprechung des VGH
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vom März 2010 sind alle Städte in
Baden-Württem-berg verpflichtet, eine verursachergerechte Kostenzuordnung
der Abwassergebühr vorzunehmen.
Zukünftig müssen somit die Gesamtkosten der Abwasserent-sorgung aufgeteilt
werden in den tatsächlich anfallenden Aufwand für die Entsorgung des
Schmutzwassers und für die Entsorgung des eingeleiteten
Niederschlagswassers. In der Umsetzung dieser Forderung wird dann eine
Schmutzwassergebühr sowie eine Niederschlagswassergebühr berechnet werden,
dies nennt man auch gesplittete Abwassergebühr.
Die Schmutzwassergebühr berechnet sich wie bisher nach der verbrauchten
Frischwassermenge.
Die Niederschlagswassergebühr berechnet sich nach der Größe der bebauten und
befestigten Flächen, von denen das Niederschlags-wasser nicht auf
natürlichem Weg versickern kann, sondern in öffentliche Abwasseranlagen
eingeleitet wird.
Die getrennte Abwassergebühr wird rückwirkend zum 01.01.2010 eingeführt.
Hierzu erfolgte ein Grundsatzbeschluss im Gemeinderat am 08.07.2010. Auf
dieser Grundlage erfolgt nun die Ersterhebung der versiegelten und an das
Kanalnetz angeschlossenen Flächen mit einem Selbstauskunftsverfahren.
Was müssen die Bürger tun?
Die Stadtwerke Aalen hatten mit Schreiben vom 11. August 2010
zunächst alle Grundstücks-eigentümer angeschrieben und über die Einführung
der „gesplitteten Abwassergebühr" informiert. Zur korrekten Abrechnung der
Niederschlagswassergebühr wird die Größe der bebauten Flächen benötigt, von
denen Niederschlagswasser den öffentlichen Abwass-eranlagen zugeführt wird.
Da die Flächen nicht bekannt sind und auch in keiner Statistik geführt
werden, ist eine Erfassung erforderlich. Um für die Bürger keine unnötigen
Kosten (die sich letztendlich in höheren Gebühren widerspiegeln) zu
produzieren, erfolgt die Erfassung der Daten im Selbstauskunftsverfahren.
Ende August 2010 erfolgt nun die Versendung der eigentlichen Unterlagen zur
Selbsterhebung an die Grundstückseigentümer, Mieter, Pächter, Verwalter
etc., die heute auch schon die Abwass-ergebühren zahlen. Es werden ein
Anschreiben, der Erfassungs-bogen mit Lageplan des Grundstücks und ein
Erläuterungsblatt zum Ausfüllen enthalten sein. Alles ist so unbürokratisch
und knapp wie möglich ausgeführt.
Es besteht die Möglichkeit, den Erfassungsbogen online übers Internet unter
www.abwasseraalen.de (Rubrik „Bearbeitung Erfassungsbogen")
auszufüllen. Um einen Anreiz zu geben, die Daten möglichst übers Internet zu
übermitteln, nehmen diejenigen, die ihre Daten online melden, an einer
Verlosung teil, bei der es wertvolle Preise zu gewinnen gibt. Die Preise
sind auf der Home-page
www.abwasseraalen.de aufgeführt. Wer keinen Internetzugang hat, kann an
Erfassungsgeräten im KundenInformationsZentrum (KIZ) und im Stadtwerkehaus
den Erfassungsbogen online eingeben. Die Mitarbeiter der Stadtwerke helfen
dabei gerne. Der ausgefüllte Erfassungsbogen kann selbstverständlich auch
per Post den Stadtwerken Aalen Eigenbetrieb Abwasserentsorgung, Im Hasennest
9, 73433 Aalen, oder per Fax (Fax-Nr.: 07361/952-199) zurückgesendet werden.
Die Rücksendung sollte bis spätestens 6. Oktober 2010 erfolgen. Sofern das
Grundstück mehrere Eigentümer oder Nutzer hat, sollten diese dann die Daten
in einem abge-stimmten Erfassungsbogen den Stadtwerken zurückzusenden.
Wenn keine Daten zurückgesendet werden, wird die versiegelte Fläche anhand
der in der städtischen Gebäudedatei registrierten Fläche ermittelt; diese
wird dann aber möglicherweise zu einer höheren Gebühr führen. Bei Fragen
stehen die Mitarbeiter der Stadtwerke persönlich im
KundenInformationsZentrum, Gmünder Straße 20 und im Stadtwerkehaus, Im
Hasennest 9, gerne zur Verfügung. Das KundenInformationsZentrum hat hierzu
seit Sep-tember 2010 erweiterte Öffnungszeiten: Freitags zusätzlich bis
18.00 Uhr und samstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Eine persönliche Beratung und Flächenerhebung bei den Bürgern vor Ort bieten
die Stadtwerke Aalen zum Pauschalpreis von brutto 40,-- Euro bis zu einer
Grundstücksgröße von 1.000 m² an. Größere Objekte, Gewerbebetriebe etc.
werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
Details können auch auf der Homepage
www.abwasseraalen.de entnommen
werden. Außerdem findet am Montag, 13. September 2010, um 19.00 Uhr in der
Stadthalle Aalen eine kostenlose Informationsveranstaltung zur „gesplitteten
Abwassergebühr" statt.
Nach dieser Erhebung kann dann auf der Grundlage der erhaltenen Flächendaten
die endgültige Gebührenhöhe ermittelt und voraus-sichtlich im November 2010
dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Anfang 2011 soll dann
die Jahresabrechnung 2010 bereits auf der Grundlage des neuen
Gebührensystems erfolgen.
Versiegelte Flächen und Versiegelungsfaktor - was
versteht man darunter? Weil die eingeleitete
Niederschlagswassermenge nicht direkt gemessen werden kann, muss sich die
Niederschlags-wassergebühr an der Größe der versiegelten angeschlossenen
Flächen orientieren. Man spricht hier von einem "Wahrschein-lichkeitsmaßstab",
wie er im Übrigen auch bei der Schmutzwassergebühr angewandt wird (auch dort
kann ja die Menge des eingeleiteten Schmutzwassers nicht direkt gemessen
werden, weshalb sich die Gebühr an der bezogenen Frischwassermenge
orientiert).
Versiegelte, d.h. bebaute und befestigte, Flächen eines Grund-stücks sind
die Grundlage für die Bemessung der Niederschlagswassergebühr, soweit diese
Flächen an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossen sind. Dabei ist
es unerheblich, ob der Anschluss direkt erfolgt (z. B. über Dachrinnen,
Hofeinläufe, Birkorinnen o. ä.) oder indirekt (z. B. über Notüberläufe auf
die angeschlossene Straße).
Abhängig vom Material kann auf den einzelnen Flächen mehr oder weniger
Niederschlagswasser versickern oder zurückgehalten werden. So hat z. B. eine
asphaltierte Hoffläche keine Wasser-durchlässigkeit, Rasengittersteine haben
dagegen eine hohe Wasserdurchlässigkeit. Diese unterschiedliche Versiegelung
wird mit dem Versiegelungsfaktor berücksichtigt. Der Faktor beträgt bei der
Vollversiegelung (nicht durchlässig) 1. Bei einer Teilversiegelung ist er
kleiner 1.
Was ist mit Zisternen?
Zisternen und Versickerungsanlagen mit Notüberlauf zur Kanalisation
entlasten die öffentlichen Abwasseranlagen und werden daher gebührenmindernd
berücksichtigt. Pro 1 m³ Speichervolumen werden bei der für die
Niederschlagswassergebühr zu veranlagenden Fläche 20 m² in Abzug gebracht,
höchstens jedoch 70% der an die Zisterne angeschlossenen Fläche.
Ortsveränderliche Regenfässer o. ä. können nicht
gebührenmindernd berücksichtigt werden.
Bei Zisternen mit Brauchwassernutzung (z. B. für
Toilett-enspülung) gilt nach der neuesten Rechtssprechung und der-en
Auslegung folgendes: Das Niederschlagswasser,
welches auch als Brauchwasser genutzt und nach Gebrauch in die Kanalisation
eingeleitet wird, muss über einen gesonderten Zähler erfasst werden.
Hierfür ist eine Schmutzwassergebühr zu entrichten. Ist kein Zähler
vorhanden, muss dieser zwingend nachgerüstet werden. Der Zähler ist
eichrechtlich zu beglaubigen. Ein Zähler kann bei den Stadtwerken zum Preis
von brutto 41,65 Euro (Zählerkosten + Eichgebühr und Registrierung) bei den
Stadtwerken erworben werden. Erfolgt in Eigenanschaffung der Zähler, ist
dieser bei den Stadtwerken anzumelden und zu registrieren; hierfür werden
brutto 14,88 Euro in Rechnung gestellt.
Da diese erst jüngst erfolgte neue Rechtssprechung nach dem
Erscheinungstermin der aktuellen Kundenzeitschrift der Stadtwerke
(Miteinander Heft 5-2010) erfolgte, konnte dieser Sachverhalt bei der
Darstellung der Zisternen in der Kundenzeitschrift nicht berücks-ichtigt
werden.
Wer es jetzt noch nicht begriffen hat läßt sich persönlich am Montag in der
Stadthalle persönlich von Abwasser-Direktor Cord Müller beraten, der sich
sicherlich als kundenfreundlicher Chef freut wenn viele kommen weil sein
Wunsch Kontakt zum zufriedenen Kunden immer im Verdergrund steht, aber er
freut sich um so mehr wenn er den Kunden mit diesen obigen ausführlichen
erklärungen Wege und Sorgen erspart hat. Dieter
Geissbauer
Download als pdfdatei:Erfassungsbogen
Merkblatt |