Zehn Mal Schwarzarbeit im Hotel- und Gastgewerbe entdeckt:
Ulmer Zoll ist 47 Mal
auf den Spuren auch der
OAK-Chefs die "keinen Mindestlohn zahlen"
"Je gründlicher Zoll kontrolliert
großes Risiko für Unternehmen
auch im OAK "bei schmutzigen Praktiken erwischt zu werden"
47 neue Ermittlungsverfahren wegen
nicht gezahlter Mindestlöhne wurden durch den Zoll aus Ulm auch im
Ostalbkreis 2017 eingeleitet
Aalen/Ulm. Wenn der Chef den Lohn
prellt: Im Ostalbkreis bekommen immer noch nicht alle Beschäftigten die
Bezahlung, die ihnen per Gesetz zusteht. Das kritisiert die Gewerkschaft
Nahrung-Genuss-Gaststätten. Die NGG beruft sich hierbei auf neue Zahlen des
Bundesfinanzministeriums. Danach leitete das verantwortliche Hauptzollamt
Ulm in den ersten sechs Monaten des Jahres insgesamt 47
Ermittlungsverfahren wegen nicht gezahlter Mindest-löhne ein. Im Hotel- und
Gaststättengewerbe wurden die Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)
zehn Mal fündig.
„Je gründlicher der Zoll kontrolliert, desto größer ist das Risiko für
Unternehmen im Ostalbkreis, bei schmutzigen Praktiken erwischt zu werden“,
betont NGG-Geschäftsführerin Karin Brugger. Die Gewerkschafterin geht von
einer deutlich höheren Dunkelziffer aus. Deshalb müsse das Zoll-Personal
deutlich aufgestockt werden. Die Arbeit der FKS sei eines der wichtigsten
Mittel, um die Einhaltung des Mindestlohns flächendeckend durchzusetzen, so
Brugger. Hier gelte einmal mehr: „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.“
„Jeder Verstoß ist einer zu viel. Es kann nicht angehen, dass sich auch zwei
Jahre nach seiner Einführung noch immer nicht alle Betriebe an den
gesetzlichen Mindestlohn halten.“ Auch spezielle Branchenmindestlöhne, wie
es sie etwa für die Leih- und Zeitarbeit gebe, würden zu häufig unterlaufen.
Zugleich wendet sich die NGG gegen Pläne, die Dokumentations-pflichten beim
Mindestlohn aufzuweichen. Dafür hatten sich Union und FDP im Wahlkampf
ausgesprochen. Brugger: „Nur wenn die Arbeitgeber die Arbeitszeiten ihrer
Beschäftigten aufschreiben, können die Stunden auch tatsächlich gezahlt
werden. Darauf ist jeder ehrliche Unternehmer angewiesen. Wer jetzt an die
Dokumentationspflicht will, der öffnet dem Lohnbetrug Tür und Tor.“
Die Zoll-Halbjahresbilanz geht auf eine aktuelle Anfrage der
Grünen-Bundestagsabgeordneten Beate Müller-Gemmeke an das
Bundesfin-anzministerium zurück. Demnach überprüfte das Hauptzollamt
Ulm im ersten Halbjahr 2017 bereits 89 Betriebe des Gastgewerbes.
Bundesweit waren es rund 3.700. |