Gleiches Recht für Frauen auf Ostalb wie in Bayern gefordert:
Unsere Frauen der Ostalb tankten Mut bei
den erfolgreichen Kolleginnen in München

Kreisfrauenrat Ostalb e.V. träumt plötzlich von  Änderung des
Kommunalwahlrechts "hin zu paritätischen Listen für 2019"

Von links: Prof. Dr. Silke Laskowski, Dr. Julia Frank, Margot Wag-ner, Christa Weigl-Schneider (Sprecherin des Aktionsbündnisses).   
Aalen/München. Das Bemühen und der Wunsch der Frauen im Ostalbkreis, dass das Grundgesetz Art. 3 Abs. 2 umgesetzt wird, führte zu einer Zusammenarbeit auch mit den Frauen in Bayern, die durch die Möglichkeit einer Popularklage – nur in Bayern ist dies möglich – eine Parität auf Wahllisten entsprechend dem Grundge-setz einklagen. Der Kreisfrauenrat Ostalb e.V. pflegt die Verbindung, auch und wünschen diese Änderung des Kommunalwahlrechts hin zu paritätischen Listen, die dann bei der Listenaufstellung zur Kommunalwahl 2019 mehr Frauen die Möglichkeit ergeben, in den Parlamenten zu Stuhle zu kommen.

Für den
Kreisfrauenrat Ostalb e.V.  titelte Margot Wagner folgenden Text im Original so: Ein demokratisches Muss: Die Besetzung der Wahllisten nach Parité-Regeln – mehr Frauen in die Parlamente bei den Kommunalwahlen 2019 auch im Ostalb-kreis:

Die Forderung nach gleicher Teilhabe in Parlamenten nimmt Fahrt auf. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wird demnächst über eine Verfassungsklage gegen die aktuellen Wahlgesetze entschei-den. Klägerin ist das Aktionsbündnis Parité, die Klage formuliert und eingereicht hat Frau Professor Dr. Silke Laskowski, die dieses Anliegen auf Einladung des Kreisfrauenrates in Schwäbisch Gmünd vorgetragen hat. Der Kreisfrauenrat Ostalb e. V. hat sich diesem Bündnis als Unterstützerin angeschlossen. Bei einer Veranstaltung in München wurde das Thema nochmals einem breiten Publikum vorgestellt, der Kreisfrauenrat Ostalb war vertreten durch Margot Werner und Dr. Julia Frank.