Gleiches Recht für
Frauen auf Ostalb wie in Bayern gefordert:
Unsere Frauen der Ostalb
tankten Mut bei
den erfolgreichen Kolleginnen in München
Kreisfrauenrat Ostalb e.V. träumt
plötzlich von Änderung des
Kommunalwahlrechts "hin zu paritätischen Listen für 2019"
Von links:
Prof. Dr. Silke Laskowski, Dr. Julia Frank, Margot Wag-ner, Christa
Weigl-Schneider (Sprecherin des Aktionsbündnisses).
Aalen/München. Das Bemühen und der Wunsch der Frauen im
Ostalbkreis, dass das Grundgesetz Art. 3 Abs. 2 umgesetzt wird, führte zu
einer Zusammenarbeit auch mit den Frauen in Bayern, die durch die
Möglichkeit einer Popularklage – nur in Bayern ist dies möglich – eine
Parität auf Wahllisten entsprechend dem Grundge-setz einklagen. Der
Kreisfrauenrat Ostalb e.V. pflegt die Verbindung, auch und wünschen diese
Änderung des Kommunalwahlrechts hin zu paritätischen Listen, die dann bei
der Listenaufstellung zur Kommunalwahl 2019 mehr Frauen die Möglichkeit
ergeben, in den Parlamenten zu Stuhle zu kommen.
Für den Kreisfrauenrat
Ostalb e.V. titelte Margot Wagner folgenden Text im Original so:
Ein demokratisches Muss: Die Besetzung der Wahllisten nach Parité-Regeln –
mehr Frauen in die Parlamente bei den Kommunalwahlen 2019 auch im
Ostalb-kreis:
Die Forderung nach gleicher Teilhabe in Parlamenten nimmt Fahrt auf. Der
Bayerische Verfassungsgerichtshof wird demnächst über eine Verfassungsklage
gegen die aktuellen Wahlgesetze entschei-den. Klägerin ist das
Aktionsbündnis Parité, die Klage formuliert und eingereicht hat Frau
Professor Dr. Silke Laskowski, die dieses Anliegen auf Einladung des
Kreisfrauenrates in Schwäbisch Gmünd vorgetragen hat. Der Kreisfrauenrat
Ostalb e. V. hat sich diesem Bündnis als Unterstützerin angeschlossen. Bei
einer Veranstaltung in München wurde das Thema nochmals einem breiten
Publikum vorgestellt, der Kreisfrauenrat Ostalb war vertreten durch Margot
Werner und Dr. Julia Frank. |