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NGG Aalen-Ulm
will gleiches Geld für gleiche Arbeit im OAK:
NGG Aalen
klagt über 2.160 Ostalb-Leiharbei-
ter noch in der OAK-Nahrungsmittel-Branche
Eine rasante Zunahme der
Leiharbeit um 75 %: Bundestags-
abgeordnete aus dem Ostalbkreis "sollen sich stark machen"

Ein Knopfdruck – zwei Löhne: Wie
hier in der Lebensmittelindustrie sind Leiharbeit und Werkverträge in vielen
Branchen verbreitet. Die Zahl dieser „Jobs zweiter Klasse" hat in den
letzten zehn Jahren stark zugenommen. Die NGG fordert klare Regeln gegen den
Missbrauch von Leiharbeit und Werkvertrag – per Gesetz auch im Ostalbkreis.
AIZ-Foto: NGG Ulm-Aalen und Göppingem
Aalen/Ulm/Göppingen.
Immer mehr „Jobs zweiter Klasse": Die Zahl der Leiharbeiter im Ostalbkreis
hat drastisch zugenommen. Im vergangenen Jahr gab es nach Angaben der
Arbeitsagentur 2.164 Beschäftigte in Leiharbeit – zehn Jahre zuvor waren es
lediglich 1.235. Das macht eine Zunahme von 75 Prozent, wie die Gewerkschaft
Nahrung-Genuss-Gaststätten mitteilt. Die NGG Ulm-Aalen-Göppingen spricht von
einer alarmierenden Tendenz – und fordert die Politik zum schnellen Handeln
auf.

Lager des
größten NGG-Arbeitgeber in Aalen. AIZ-Foto:Omega Sorg
„Gerade berät der Bundestag über ein Gesetz gegen den Missbrauch von
Leiharbeit und Werkverträgen. Die Zahlen zeigen, dass wir eine Regelung
dringender brauchen denn je", sagt NGG-Geschäftsführerin Karin Brugger.
Allerdings müsse am Gesetz noch deutlich nachgebessert werden, um den
„Wildwuchs im heimischen Arbeitsmarkt" wirklich zu bekämpfen. Hierfür
sollten sich jetzt die Bundestagsabgeordneten aus dem Ostalbkreis in Berlin
stark machen.
Bei der Leiharbeit werden Beschäftigte an einen Betrieb verliehen, wo sie
dann für den gleichen Job weniger Geld bekommen als das Stammpersonal.
Ursprünglich sollte das einmal auf Auftragsspitzen bei den Unternehmen
beschränkt sein – „häufig nutzen Chefs das aber zur dauerhaften
Lohn-Drückerei", sagt Karin Brugger. Und die Leiharbeiter bekämen meist
keine Chance, ins Stammpersonal aufzurücken. „Gerade in der
baden-württembergischen Lebensmitt-elindustrie wird das zum Problem.
Außerdem sind Leiharbeiter – genauso wie Werkvertragsbeschäftigte – bei der
Altersvorsorge und beim Urlaub schlechter gestellt als die
Stammbelegschaft", kritisiert die Gewerkschafterin. Das neue Gesetz müsse
dem Anstieg dieser „2.-Klasse-Jobs" endlich einen Riegel vorschieben.
Der Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles sieht im
Wesentlichen vor, dass Leiharbeiter spätestens nach neun Monaten in einem
Betrieb die gleiche Bezahlung bekommen wie das Stammpersonal. Die
Höchstverleihdauer soll auf 18 Monate begrenzt werden. Dies gelte jedoch, so
Brugger, „nur für Personen, nicht aber für die Arbeitsplätze. Damit können
Leiharbeiter im Prinzip alle 18 Monate einfach ausgetauscht werden". Auch
Betriebsräte sollen nach dem geplanten Gesetz lediglich Informationsrechte
bekommen, aber keine Mitbestimmungsrechte, bemängelt die NGG.
Trotz allem wäre das Gesetz ein erster Schritt", betont Brugger. „Deshalb
darf es im Bundestag auch auf keinen Fall scheitern." Die heimischen
Parlamentarier seien in der Pflicht, die Interessen der wachsenden Zahl an
Leiharbeitern und Werkverträglern zu vertreten. Dafür müsse das Gesetz so
scharf wie möglich formuliert sein, fordert die NGG Ulm-Aalen-Göppingen.
Erst dann werde sich der Negativ-Trend im Ostalbkreis umkehren – und der
Leiharbeiter von heute zum Stammbeschäftigten von morgen. |