VdK-Informationstag auch im Aalener Kreishaus veranstaltet:
"Die UPD als Wegweiser u. Lotse durch das
Gesundheits-System auch auf der Ostalb"
"Für alle Ratsuchenden da die während oder nach Behandl-
ung Klärungsbedarf haben: Hilfen auch für Nichtversicherte"

Ronald Weinschenk unterhält sich mit Referentin.     AIZ-Fotos: VdK
Aalen/Hüttlingen. Anläßlich des Informationstages des VdK- Kreisverband Aalen stellte auch im Hüttlinger Zentrum Monika Müller, Patientenberaterin aus Stuttgart, die "Unabhängige Patientenberatung Deutschland - UPD" vor und klärte zum Thema "Individuelle Gesundheitsleistung - Was Sie  über „IGeLLeistungen“ wissen sollten, auf. Frau Müller zeigte in ihrem Vortrag auf, "dass sich die UPD als Wegweiser und Lotse durch das Gesund-heitssystem versteht. Wir bieten Ratsuchenden eine neutrale und von Krankenkassen, Ärzten, Therapeuten etc. unabhängige Beratung, Information und Unterstützung. Wir sind für alle Ratsuchenden da, die vor, während oder nach einer Behandlung Klärungsbedarf haben. Wir beraten Gesunde und Kranke sowie deren Angehörige, allgemein Interessierte, Versicherte und Nichtversicherte.

IGeL-Monitor - Individuelle Gesundheitsleistungen auf dem Prüfstand:  Das Serviceportal des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen bietet eine Bewertung der IGeL-Leistungen. Versicherten gibt es eine Hilfestellung bei der Entscheidung für oder gegen eine bestimmte Leistung, die ihnen vom Arzt angeboten wird, deren Kosten sie aber selbst tragen müssen. Gleichzeitig klärt das Portal über gängige Praktiken auf dem IGeL-Markt auf und gibt Tipps für das Arztgespräch oder im Umgang mit dem Praxispersonal.

Stefan Geist, Leiter des DRK-Seniorenzentrum in Hüttlingen, stellte
vor, was man bei einem Antrag auf Pflegestufe beachten sollte: "Sie haben einen Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer Pflegekasse gestellt. Daraufhin beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit einer Pflegebegut-achtung. Damit soll festgestellt werden, ob Sie pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes sind und wenn ja, welche Pflegestufe vorliegt. Die gesetzliche Grundlage für die Pflegebe-gutachtung ist § 18 SGB XI. Für die Begutachtung kommt ein MDK-Gutachter bzw. eine MDK-Gutachterin entweder zu Ihnen nach Hause, in die Pflegeeinrichtung oder auch ins Krankenhaus".

Der Leiter des DRK-Seniorenzentrum in Hüttlingen brachte es auf den Punkt: "Bewährt hat sich, in den Tagen oder Wochen vor der Begutachtung ein Pflegetagebuch zu führen. Darin können Sie oder ihre Pflegeperson täglich eintragen, in welchen Bereichen Sie Hilfe benötigen, wie häufig dies der Fall ist und wie viel Zeit ihre Pflegeperson für diese Hilfe benötigt.

Zum Beispiel:
„Hilfe beim Waschen: 15 Minuten“,
„Hilfe beim Zähne putzen: 5 Minuten“
oder „Hilfe beim Schuhe anziehen: 3 Minuten“.

Viele Pflegekassen bieten Pflegetagebücher an, die man sich schicken lassen oder über das Internet ausdrucken kann.

Fazir: "Eine gelungene Informationsveranstaltung zu der über 50 Mit-glieder der VdK-Ortsverbandsvorstände nach Aalen in das Landrats-amt angereist sind". Ronald Weinschenk

D:\Berater-BEM\Logos\signatur.html
Ronald Weinschenk
Berater & Fachreferent
Hölderlinweg 4
73460 Hüttlingen
Tel.: 07361-971964 - Mobil: 0151-54837385
Telefax: 03212-7011950
mailto:ronald@weinschenk.de
www.weinschenk.de/bem/