VdK-Informationstag
auch im Aalener Kreishaus veranstaltet:
"Die UPD als Wegweiser u. Lotse durch das
Gesundheits-System auch auf der Ostalb"
"Für alle Ratsuchenden da die während
oder nach Behandl-
ung Klärungsbedarf haben: Hilfen auch für Nichtversicherte"
Ronald Weinschenk unterhält sich mit
Referentin. AIZ-Fotos: VdK
Aalen/Hüttlingen. Anläßlich des
Informationstages des VdK- Kreisverband Aalen stellte auch im Hüttlinger
Zentrum Monika Müller, Patientenberaterin aus Stuttgart, die "Unabhängige
Patientenberatung Deutschland - UPD" vor und klärte zum Thema "Individuelle
Gesundheitsleistung - Was Sie über „IGeLLeistungen“ wissen sollten,
auf. Frau Müller zeigte in ihrem Vortrag auf, "dass sich die UPD als
Wegweiser und Lotse durch das Gesund-heitssystem versteht. Wir bieten
Ratsuchenden eine neutrale und von Krankenkassen, Ärzten, Therapeuten etc.
unabhängige Beratung, Information und Unterstützung. Wir sind für alle
Ratsuchenden da, die vor, während oder nach einer Behandlung Klärungsbedarf
haben. Wir beraten Gesunde und Kranke sowie deren Angehörige, allgemein
Interessierte, Versicherte und Nichtversicherte.
IGeL-Monitor - Individuelle Gesundheitsleistungen auf dem Prüfstand:
Das Serviceportal des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der
Krankenkassen bietet eine Bewertung der IGeL-Leistungen. Versicherten gibt
es eine Hilfestellung bei der Entscheidung für oder gegen eine bestimmte
Leistung, die ihnen vom Arzt angeboten wird, deren Kosten sie aber selbst
tragen müssen. Gleichzeitig klärt das Portal über gängige Praktiken auf dem
IGeL-Markt auf und gibt Tipps für das Arztgespräch oder im Umgang mit dem
Praxispersonal.
Stefan Geist, Leiter des DRK-Seniorenzentrum in Hüttlingen, stellte
vor, was man bei einem Antrag auf Pflegestufe beachten sollte: "Sie haben
einen Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer Pflegekasse
gestellt. Daraufhin beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der
Krankenversicherung (MDK) mit einer Pflegebegut-achtung. Damit soll
festgestellt werden, ob Sie pflegebedürftig im Sinne des
Pflegeversicherungsgesetzes sind und wenn ja, welche Pflegestufe vorliegt.
Die gesetzliche Grundlage für die Pflegebe-gutachtung ist § 18 SGB XI. Für
die Begutachtung kommt ein MDK-Gutachter bzw. eine MDK-Gutachterin entweder
zu Ihnen nach Hause, in die Pflegeeinrichtung oder auch ins Krankenhaus".
Der Leiter des DRK-Seniorenzentrum in Hüttlingen brachte es auf den Punkt:
"Bewährt hat sich, in den Tagen oder Wochen vor der Begutachtung ein
Pflegetagebuch zu führen. Darin können Sie oder ihre Pflegeperson täglich
eintragen, in welchen Bereichen Sie Hilfe benötigen, wie häufig dies der
Fall ist und wie viel Zeit ihre Pflegeperson für diese Hilfe benötigt.
Zum Beispiel:
„Hilfe beim Waschen: 15 Minuten“,
„Hilfe beim Zähne putzen: 5 Minuten“
oder „Hilfe beim Schuhe anziehen: 3 Minuten“.
Viele Pflegekassen bieten Pflegetagebücher an, die man sich schicken lassen
oder über das Internet ausdrucken kann.
Fazir: "Eine gelungene Informationsveranstaltung zu der über 50 Mit-glieder
der VdK-Ortsverbandsvorstände nach Aalen in das Landrats-amt angereist
sind". Ronald Weinschenk
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Ronald Weinschenk
Berater & Fachreferent
Hölderlinweg 4
73460 Hüttlingen
Tel.: 07361-971964 - Mobil: 0151-54837385
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