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Zum Beispiel den
Kaufland Aalen der bis 22 Uhr geöffnet ist:
Nicht nur Alkohol-Testkäufe bei den Tankste-
llen sondern Polizei testet auch "Discounter"
"Die Jugend ist es uns wert und das
schon seit 10 Jahren":Zum
Jubiläum auch Testkäufe auf allen Ostalb-Weihnachtsmärkten

Aalen.
Zehn Jahre erfolgreiche Aktionen "Jugendschutz geht uns alle an" in enger
Kooperation zwischen Landratsamt Ostalbkreis und sämtlichen Polizisten auf
der Ostalb sind kein Grund mit den bisherigen erfolgen zufrieden zu sein
sondern weitere Löcher zu stopfen wo Jugendliche entgegen dem
Jugendschatzgesetz Alkohol einkaufen können".

Landrat Klaus Pavel, der
leitende Polizeidirektor Volker Schindler und Ostalb-Suchtberater Berthold
Weiß haben gegenüber der AIZ deutlich angedroht, dass auch an Weihnachten
2014 und das ganze Jahr über die letzten Schlupflöcher für
Alkohol-Jugendliche stopft werden und sowohl Polizei als auch Ordnungs-ämter
auch Discounter oder Weihnachtsmärkte nicht aussparen werden: "Der
Jugendschutz miß nicht zu 90 % (200 Alkohol-Jugendliche in Krankenhäusern
behandelt) sondern zu 100 % durchgesetzt werden.

Die Pioniere der Ostalb in Sachen Jugendschutz werden vor allem auch
Tankstellen und Discounter wie der Kaufland in Aalen ins Visier nehmen und -
wenn nicht freiwillig - dafür sorgen dass auch diese letzten Schlupflöcher
gestopft werden: Jeder kennt zum Beispiel die täglichen Szenen außerhalb des
Kaufland-Gebäudes: Schon am unteren Ausgang wird von Kindern Alkohol bis
bzw. ab 22 Uhr konsumiert und es gibt viele Jugendlichen ab 18 die für die
kleinen Alkohol-Kinder Alkohol einkaufen und diesen vor dem Kaufland-Ausgang
an unter 18-jährige ausgeben. Aber auch das Schlupfloch an einer
Wasseralfinger Tankstelle wird durch Beobach-tungen, Kontrollen und teuren
Bußgeldern gestopft. Allerdings bgab es von PD Schindler auch ein Lob für
wenige Alkohol-Verkäufer: "Einige haben als Vorbilder den Alkohol ganz aus
ihrem Sortiment genommen..."

Was seither geschah:
Der Kreisjugendring Ostalb, der Beauftragte für
Suchtprophylaxe des Landratsamtes Ostalbkreis und die Polizeidirektion Aalen
haben sich bereits im Jahre 2003 zusamm-en gefunden, um durch vielfältige
Maßnahmen den Belangen des Jugendschutzes zu einer besseren Geltung zu
verhelfen. Im Mittelpunkt des Aktionsprogramms steht der Gedanke, dass
Kindererziehung zu den wichtigsten Angelegenheiten und Zukunftsinvestitionen
in unserer Gesellschaft gehört. Diese Aufgabe wird jedoch zunehmend
schwieriger und ist zahlreichen Gefährdungen ausgesetzt. Traditionelle Werte
wie Solidarität, Hilfsbereitschaft und Mitempfinden werden in den
Hintergrund gedrängt.

Konsumorientierung, Gewinnstreben und Ellbogenmentalität gewi-nnen an
Bedeutung. Profitgier, Einschaltq uoten, Bequemlichkeit,
Bedürfnisbefriedigung und Hedonismus führen permanent dazu, dass der Schutz
unserer Kinder und Jugendlichen vor schädlichen Einflüssen zur Daueraufgabe
geworden ist. Diese Aufgabe ist alles andere als einfach, und deshalb gehört
es auch zum Auftrag des Staates und der Gesellschaft, die Eltern und
Erziehungsbe-auftragten in der Erfüllung dieser Aufgaben zu unterstützen.
Des Weiteren gilt es, das Anrecht des Kindes auf eine möglichst
schädigungsfreie Persönlichkeitsentwicklung zu sichern.

Jugendschutz
durchsetzen: Jungendsachbearbeiter Sailer von der PD Aalen und der oberste
Ostalb-Polizeichef Volker Schindler (re.).
Kinder sind vor finanzieller Ausbeutung, seelischen Zwängen und Gefährdungen
durch Abhängigkeiten zu schützen. Staatlicher Jug-endschutz ist wichtig,
reicht aber alleine nicht aus. Alle unsere Gesellschaft tragenden Kräfte
stehen in der Verantwortung, die Kin-der und Jugendlichen vor schädlichen
Einflüssen zu schützen.

Enge
Zusammenarbeit: Polizeischef Schindler (li.), Landrat K. Pavel.
Bestimmungen zum Jugendschutz sind keine Strafinstrumente gegen junge
Menschen, sondern wenden sich an die Erwachsenen, vor allem auch an alle
Verantwortlichen in Verwaltung und Wirtschaft, um nachteilige Einflüsse auf
die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen zu verhindern. Im Fokus der
Aktion Jugendschutz geht alle an! Die Ostalbkinder sind s uns wert" stehen
dabei insbesondere Präventions- und Kontrollmaßnahmen welche auf
-
den Verzehr und die
Abgabe von alkoholischen Getränken (§ 9 JuSchG) -
die Anwesenheit bei
öffentlichen Tanzveranstaltungen (& 5
JuSchG, Jugendschutzgesetz)
abzielen. Bereits mit dem
Aktionskonzept 1 vom Jahre 2003 und den gezielt auf die damalige
Faschingssaison (11.11.2003 - 24.02.2004) ausgerichteten Maßnahmen
konnten wertvolle Ergebnisse erzielt werden. Mit großem personellen Aufwand
wurden dabei u.a. alle Alkoholverkaufsstellen (Läden, Tankstellen, Kioske
usw.) über die entsprechenden Bestimmungen informiert und um Unterstützung
gebeten.

Pioniere in
Sachen Jugendschutzgesetz: Landrat Pavel (links) und sein Suchtberater
Berthold Weiß machen "keinerlei Kompromisse".
Das Aktionskonzept II führte diese Bemühungen von April bis September
2005 fort und zielte zudem schwerpunktmäßig auf die Vorbildrolle von Stadt-
und Gemeindeverwaltungen ab. Allen öffentlichen Stellen" kommt bei der
Durchführung eigener" Veranstaltungen (z.B. Stadtfeste, Veranstaltungen in
Sport- und Gemeindehallen unter Schirmherrschaft der öffentlichen Verwaltung
oder städtischer Organisation) eine besondere Pflicht zur Beachtung des
Jugendschutzes zu.

Dank an Radio
Ton: Beide Aalener Radiostationen machen nun mit.
So sollte es obligatorisch sein, dass dort die
entsprechenden Altersgrenzen betreffend Anwesenheit und Abgabe/Verzehr von
Alkohol mustergültig ausgelegt und angewandt werden. Deshalb war die
Einbeziehung der Kommunen für einen nachhaltigen Erfolg des Konzeptes
zwingende Voraussetzung. Neben der Durchführung zahlreicher Aufklärungs- und
Präventions-Maßnahmen wurde ein Gestattungsmuster entwickelt und im
Ostalbkreis umgesetzt.

Wegen der Wichtigkeit und dass am Jahresende keiner sagen kann "wir haben
das nicht gewusst dass wir gegen den Jugendschutz unwissentlich gehandelt
haben" veröffentlicht die AIZ exklusiv den folgenden "Aktions-Plan
2013$2014" zum
Jubiläum mit allen kontroll- und Aktionsankündigungen ab sofort:
Dieter Geissbauer
Seit 2003 führen das
Landratsamt Ostatbkreis, der Kreis-Jugendring und alle Polizeistellen das
Präventionsprogramm "Jugendschutz geht alle an! Die Ostalbkinder sind s uns
wert!" durch. Dieses Langzeitprogramm verfolgt das Ziel durch vielfältige
Maßnahmen die Belange des Jugendschutzes zu stärken und damit einen
wichtigen Beitrag zu einer gesunden Entwicklung unserer Kinder und
Jugendlichen zu leisten. In diesen 10 Jahren konnte viel erreicht werden!
Kontinuierliche Aufklärungs-Arbeit, in Form von breit ange-legten
Informationskampagnen, Öffentlichkeitsarbeit, Schulungs-maßnahmen und
vielfältige Hilfestellungen für Veranstalter und Behörden wurden verbunden
mit Kontrollmaßnahmen. Im äußersten Fall setzte eine mit den Ordnungsämtern
der Städte und Gemeinden abgestimmte Sanktion ein.
Acht Schwerpunktaktionen widmeten sich jeweils über Monate hinweg gezielt
dringenden Problemfeldern, bei denen beispielsweise Präventionsmaßnahmen für
Veranstalter von Discos und Festen, Faschingspräsidenten,
Getränkeabgabestellen, sportliche Großer-eignisse wie Fußball-WM und die
Vorbildfunktion von Städten und Gemeinden in den Fokus genommen wurden. Mit
dem neuen Aktionskonzept IX soll nochmals die Abgabepraxis von Alkohol durch
die Getränkeverkaufsstellen im Ostalbkreis aufgegriffen werden.
Eine Studie der Hochschule für Technik und Wirtschaft belegt, dass bereits
durch die Aktion 2003/2004 wirkungsvolle Präventionsergeb-nisse erreicht
werden konnten. Nach wie vor zielt die Getränkeindustrie mit ihren
Werbemaßnahmen auch auf junge Menschen ab. Sorge bereitet außerdem, dass die
Zahl der Kinder und Jugendlichen, die in Krankenhäuser wegen einer
Alkohol-vergiftung behandelt werden müssen, auf einem besorgniserregend
hohen Niveau von über 80 Personen im Jahr verharrt. Der überwiegende Teil
dieser jungen Menschen kam durch den Konsum branntweinhaltiger Getränke in
diesen Zustand - was nach den geltenden Jugendschutzbestimmungen eigentlich
nicht möglich sein sollte.
Aus den Testkäufen, die in den vergangenen Jahren durchgeführt wurden und
aus einer Untersuchung der Hochschule Aalen ist bekannt, dass ungefähr jeder
zweite Versuch unter 1 8jähriger, selbst branntweinhaltige Getränke zu
erwerben, erfolgreich ist.
Die neue Herbst- Winteraktion richtet sich deshalb an die Verantwortlichen
und das Personal der Alkoholverkaufsstellen im Ostalbkreis richten. Sie
zielt darauf ab, dass die gesetzlichen Vorschriften konsequent eingehalten
werden und sowohl die Abgabe von Alkohol an unter 1 6jährige als auch von
Branntwein an unter 1 8jährige verhindert wird. Hierzu werden die
Verkaufsstellen gebeten, bei kommunalen Veranstaltungen wie Stadtfesten oder
Faschingsumzügen, den Verkauf von branntweinhaltigen Getränken ganz
einzustellen.
Wen wollen wir erreichen:
-
Betreiber und Personal von
Einzelhandelsgeschäften, Supermärk-ten, Getränkehandlungen, Tankstellen,
die Alkohol und/oder Branntwein verkaufen
-
Veranstalter von
Stadtfesten, Disco-Veranstaltungen und anderen Festen, sowie deren
Mitarbeiter
-
Multiplikatoren im Bereich
Jugendschutz
-
Verantwortliche in Politik
und Verwaltung, vor allem Bürgermeister und die Leiter der Qrdnungsämter
-
Verantwortliche aus den
Vereinen und Mitarbeiter bei Vereinsveranstaltungen
-
Eltern und
Erziehungsberechtigte.
Was wollen wir erreichen:
-
Sensibilisierung der
Betreiber und des Personals von Getränkeverkaufsstellen
-
Konsequentere Beachtung der
Bestimmungen des Jugend-schutzgesetzes bei Gewerbetreibenden und
Veranstaltern
-
Verbesserte Selbstkontrolle
-
Weniger Alkoholabgabe an
Kinder und Jugendliche
-
Herstellen und Verbreiten
von informativen Präventions-materialien (Broschüren u.a.) zum Thema
Jugendschutz und Alkoholgefährdung
-
Erteilen von
Hilfestellungen, Tipps und Hinweisen für die jugendschutzgerechte
Durchführung von Veranstaltungen, wie z.B. Discos, Feste, u.a.
-
Aufrechterhalten des
Kontrolldrucks im Bereich Jugend-schutz
-
Kreisweite Anwendung der
Kooperationsvereinbarung Gesta-ttungspraxis, vor allem der Regelungen zur
Branntwein-abgabe und einheitlicher Endzeiten
-
Stärkung der
Erziehungsverantwortung und der Vorbild-funktion von Erwachsenen,
insbesondere von Eltern und Fntscheidungsträgern in Vereinen, Gewerbe,
Ausbildung und Verwaltung.
Aktionsplan 2013/14
(Bausteine): 1.
Offentlichkeitsarbeit:
Organisation: Herr Weiß, Beauftragter für Suchtprophylaxe Herr Sailer,
Polizeidirektion Aalen:
Offentlichkeitswirksame Darstellung der Aktion unter Berücksichtigung der
Partnerschaft mit den Städten und Gemeinden.
Zielsetzungen:
-
Bekanntmachen von Inhalt
und Umfang der Schwerpunktaktion
-
Werben für die
Aufklärungsmaßnahmen und die zur Verfügung stehenden
Informationsmaterialien
-
Darstellen des
Langzeitprojektes Jugendschutz geht alle an" und der Projektpartnerschaft
von LRA, KJR und Polizei
-
Informieren über
Alkoholmissbrauch und die Belange des Jugendschutzes (allgemeine
Problemlagen, Hintergründe und Dimension)
Wann: a) Pressekonferenz am
Mittwoch, den 30.10.2013, 13:30 Uhr b) Kontinuierliche Pressearbeit während
des gesamten Jahres Wo: a) Landratsamt Ostalbkreis, Besprechungszimmer des
Landrates b) dezentral, in den Städten und Gemeinden. Wer: a) Landrat Pavel,
Ltd. PD Schindler, Herr Weiß, Herr Sauer, Herr Baltes, Einladung erfolgt
durch die Pressestelle des LRA .
2. Erarbeitung und Verbreitung von
Informationsmaterialien:
Organisation: Herr Baltes,
Kreisjugendreferent, Herr Kruger, Polizei-direktion Aalen. Was: Auf
Grundlage der bereits erprobten Kampagnen werden folgende Infomaterialien
weiter aufgelegt (w), überarbeitet (ü), neu geschaffen (n) und möglichst
breit im Ostalbkreis verbreitet:
- Aushangtafeln Bestimmungen des JuSchG" (w, 1500 Ex.)
- Hinweisschild Keine branntweinhaltigen Getränke unter 18 Jahren, (w,
1500 Ex.)
- Hinweisschild Kein Alkohol für unter l6jährige" (w, 1500 Ex.)
- Hinweisschild Kein Einlass unter 18 Jahren" (w, 1500 Ex.)
- Hinweisschild Einlass nur mit Ausweis" (w, 1500 Ex.)
- Broschüre Infos, Hilfen und Tipps flur Veranstalter . . . (ü, 700 Ex.)
- Plakat Ausweismissbrauch lohnt sich nicht" (w, 250 Ex.)
- Hinweisschild Keine Tabakwaren unter 18 Jahren" (n, 1500 Ex.)
- Hinweisschild Wir machen mit ... (n, 1500 Ex.)
- Taschenkalender mit Übersicht JuSchG (n, 4500 Ex.)
- Informationsschreiben von Landrat und PD-Leiter (n, 1400 Ex.)
Wann: ab 28.10.2013
Wo: Im gesamten Ostalbkres: Der Kreisjugendring verteilt an seine
Mitgliedsorganisationen, Kirchen, Vereine, Verbände und sonstige
Jugendorganisationen sowie an die Stadtverwaltungen und Gemeinden im
Landkreis. Der Beauftragte für Suchtprophylaxe verteilt an:
Suchtberatungsstellen, Selbsthilfegruppen, Ärzte und Schulen im Landkreis.
Mit Schreiben des Landratsamtes werden die Medien den Städten und Gemeinden
des Ostalbkreises zur Kenntnis gegeben und der weitere Bedarf abgefragt. Die
Polizeidirektion verteilt über ihre Organisationseinheiten (insbesondere
Jugendsachbearbeiter und Verkehrserziehung) an die Getränkeverkaufsstellen,
die im Rahmen der Schwerpunktaktion aufgesucht werden, an die Teilnehmer von
Informations-/ Präventionsveranstaltungen sowie an Verantwortlichen von
Gemeindefesten, Faschingsumzügen, Discos und anderen Veranstaltungen
Finanzierung: Die
Finanzierung wird hauptsächlich vom Kreisju-gendring getragen. Die Kosten
für die Auflage der Taschenkalender trägt der LIONS-Club.
3. Aufklärungskampagne
an den Verkaufsstellen:
Organisation: Führungsgruppen der Polizeirevier: Aalen: EPHK Bitter in
Absprache mit POK Brenner. Schwäbisch Gmünd: PHK Vetter in Absprache mit PHK
Vogt. Ellwangen: EPHK Schenk in Absprache mit PK Rechtenbacher
Was: Persönliche
Kontaktaufnahme mit den Verantwortlichen aller Getränkeverkaufsstellen
(Einzelhandelsgeschäfte, Supermärkte, Getränkehandlungen, Tankstellen) im
Ostalbkreis durch die polizeilichen Jugendsachbearbeiter mit Unterstützung
von Beamten des Bezirks- und Postendienstes. Durchführung von
Aufklärungsgesprächen, mit dem Ziel eine konsequente Anwendung der
Jugendschutzbestimmungen zu erreichen. Aushändigung eines
Informationsbriefes von Landrat Pavel und Ltd. Polizei-Direktor Schindler
und Verteilen der beschafften Infomaterialien:
Wann: ab 11.11.2013 bis
07.02.2014
Wo: Ostalbkreis. Wer: Jugendsachbearbeiter der Schutzpolizei, Beamte des
Bezirks- und Postendienstes ggf. Polizeifreiwillige
4. Beratungsangebot
Jugendschutz: 4.1 Ansprechpartner:
Für alle Fragen des Jugendschutzes
stehen während des gesamten Jahres gerne folgende Personen und Institutionen
zur Verfügung:
a) Die Aktionspartner:
Kreisjugendring Ostalbkreis Herr Baltes 0736 1/503-287
Landratsamt Ostalbkreis Herr Weiß 07361/503 -293
Polizeidirektion Aalen Herr Sailer 07361/580-280
b ) Die örtlich zuständigen Jugendsachbearbeiter der Polizei:
4.2 Informationsveranstaltungen: Bei Bedarf werden Beratungen in
Einzelgesprächen oder gesonderten Besprechungen durchge-führt. Auch
spezielle Schulungsveranstaltungen für größere Gruppen sind möglich.
Das Unterstützungsangebot beinhaltet:
-
Aufklärung über den
Jugendschutz und Kommentierung des JuSchG
-
Empfehlungen für die
Durchführung jugendschutzgerechter Veranstaltungen
-
Beratungen hinsichtlich
einer langfristigen Realisierung der Zielsetzungen des Aktionskonzeptes
-
Bereitstellung von
Informationsmaterialien (Aushangtafeln, Empfehlungen, etc.)
Umgekehrt werden die
Jugendsachbearbeiter ihre Orts- und Personenkenntnis nutzen um ggf. auf die
Verantwortlichen einzu-wirken. In partnerschaftlichem Zusammenwirken sollten
lokale Mängellagen bereits im Vorfeld erkannt und beseitigt werden. Dabei
sind bedarfsorientiert die Stadt- und Gemeindeverwaltungen einzu-beziehen.
Anzustreben sind ganzheitliche angemessene Lösungen im Sinne der
Kooperationsvereinbarung Gestattungspraxis. Auch durch das Bereitstellen der
Informationsmaterialien kann frühzeitig auf eine jugendschutzgerechte
Planung hingewirkt werden.
4.3 Schulungsreihe für Auszubildende im Einzelhandel: Um beim
Personal der Getränkeverkaufsstellen die Beachtung der
Jug-endschutzbestimmungen nachhaltig zu verbessern, sind die
Jugendsachbearbeiter der Polizei bereit Schulungen an den Kauf-männischen
Schulen der Kreisberufsschulzentren Aalen, Schwäb-isch Gmünd und Ellwangen
durchzuführen. Das Polizeirevier Schwäbisch Gmünd hat hierzu ein
Schulungskonzept erstellt und mit diesem in den vergangen Jahren bereits
positive Erfahrungen gesammelt. Diese Unterlagen werden für die Umsetzung an
den anderen Standorten gerne zur Verfügung gestellt.
5. Uberwachunngs- und
Kontrollmaßnahmen
5.1 Jugendschutzkontrollen:
Organisation: Führungsgruppen der Polizeireviere in Abstimmung mit den
Jugendsachbearbeitern. Verantwortliche:
-
Polizeirevier Aalen: EPHK
Bitter in Absprache mit POK Brenner
-
Polizeirevier Schwäbisch
Gmünd: PHK Vetter in Absprache mit PHK Vogt
-
Polizeirevier Ellwangen:
EPHK Schenk in Absprache mit PK Rechtenbacher
Durchführung von angemessenen
Jugendschutzkontrollen mit folgender Ausrichtung:
-
Kontaktaufnahme mit den
Verantwortlichen (ggf. bereits im Vorfeld) und Mithilfe bei der
Durchsetzung von Jugend-schutzbestimmungen, insbesondere im Sinne
behördlicher Auflagen. (Gestattungsmuster und Kooperationsvereinb-arung).
-
Ggf. Einleitung von
Sanktionen und Vorlage von Anzeigen, vor allem, wenn die Betroffenen in
der Vergangenheit bereits ermahnt oder verwarnt wurden.
Wenn erkennbar ist, dass sich
Veranstalter beharrlich weigern die präventiven Empfehlungen anzuwenden oder
die behördlichen Auflagen umzusetzen, fertigen die Kontrollbeamten einen
Bericht und übersenden ihn an den über den Führungs- und Einsatzstab der
Polizeidirektion Aalen. Von dort werden gemeinsam mit dem Büro für
Prävention des Landratsamtes geeignete Maßnahmen einge-leitet, um in
Kooperation dem örtlich zuständigen Ordnungsamt die künftige Einhaltung der
Vorschriften durchzusetzen.
Wenn die Gestattungen der
Städte und Gemeinden gem. § 12 GastG unzureichend oder nicht im Sinne
der Kooperati-onsvereinbarung ausgestellt werden, ist ebenfalls ein
schriftlicher Bericht zu fertigen. Das Landratsamt, Büro für Prävention,
wird Gespräche mit den kommunalen Verantwortlichen aufnehmen und ggf.
Besprechungen einberufen, um die künftige Anwendung der
Kooperationsvereinbarung zu klären.

Wann/Wo: Durchführung von mindestens zwei lokal übergreifenden
Jugendschutzkontrollen, bei Discos oder ähnlichen jugendrelevanten
Veranstaltungen (z.B. ABI-Partys), pro Raumschaft (Aalen, Schwäbisch Gmünd
und Ellwangen) und Jahr, gemäß eigener Lagebeurteilung, Schwerpunktsetzung
und Terminfestlegung. Wer: Neben den Jugendsachbearbeitern des örtlich
zuständigen Polizeireviers stehen gemäß Vorabsprache mit den
Organisations-einheiten folgende Unterstützungskräfte zur Verfügung:
Jugendsach-bearbeiter der Kriminalpolizei, Jugendsachbearbeiter der
benach-barten Polizeireviere, Polizeihundeführer. Sofern die
Führungs-gruppen Bedarf sehen, kann auf Antrag Unterstützung durch die
Bereitschaftspolizei beantragt werden.

5.2 Testkäufe: Herr Weiß, Landratsamt Ostalbkreis und Herr Kruger
Polizeidirektion Aalen: Durchführung von Testkäufen zur Überwachung der
Jugendschutzbestimmungen gemäß § 9 JuSchG. Herr Weiß wird sich
versuchen Auszubildende des Landratsamtes ab dem zweiten Halbjahr als
Testkäufer zu gewinnen.

5.3 Verkehrskontrollen: PHK Zettl, Führungsgruppe der
Verk-ehrspolizei: Durchführung von Verkehrskontrollen, insbesondere
ausgerichtet auf die Zielgruppe Junge Fahrer", Anlaßbezogen und
Lageangepasst gemäß eigener Lagebeurteilung. Nach Möglichkeit flankierend
zur Unterstützung bei den Jugendschutzkontrollen der Verkehrspolizei
6. Fifty-Fifty-Taxi:
Fortführung des bewährten Transportprogramms
Fifty-Fifty-Taxi

7. Fachtag ..Prävention und
Jugendschutz" in der Waldorf-schule Aalen:
Unter dem Motto Prävention trägt Früchte" findet
am 27. November 2013 der erste Fachtag Prävention und Jugendschutz in
unserer Region statt. Die Veranstaltung bietet mit über 25 Vorträgen und
Theateraufführungen ein breit gefächertes Programm. Zahlreiche Referentinnen
und Referenten aus verschiedenen Fachrichtungen stellen ihr Fachwissen zur
Verfügung. Darüber hinaus ist der Markt der Möglichkeiten mit seinen Ständen
eine gute Gelegenheit sich zu informieren und mit anderen
Präventions-akteuren ins Gespräch zu kommen. Termin: Mittwoch, 27.11.2013,
14.00 - 17.30 Uhr, Freie Waldorfschule Aalen, Hirschbachstr. 64, 73431 Aalen
Aalen, im Oktober 2013:
Michael Baltes
Kreisjugendring
Ostalb e. V.
Helmut Sailer
Polizeidirektion Aalen Sachbereich Prävention
Berthold Weiß
Landratsamt Ostalbreis Beauftragter für Suchtprophylaxe
Landrat Klaus Pavel
Das
Jugendschutz-Gesetze: Unsere Ostalbkinder sind es Wert!
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