Zum Beispiel den Kaufland Aalen der bis 22 Uhr geöffnet ist:
Nicht nur Alkohol-Testkäufe bei den Tankste-
llen sondern Polizei testet auch "Discounter"
"Die Jugend ist es uns wert und das schon seit 10 Jahren":Zum
Jubiläum auch Testkäufe auf allen Ostalb-Weihnachtsmärkten


Aalen.
Zehn Jahre erfolgreiche Aktionen "Jugendschutz geht uns alle an" in enger Kooperation zwischen Landratsamt Ostalbkreis und sämtlichen Polizisten auf der Ostalb sind kein Grund mit den bisherigen erfolgen zufrieden zu sein sondern weitere Löcher zu stopfen wo Jugendliche entgegen dem Jugendschatzgesetz Alkohol einkaufen können".

Landrat Klaus Pavel, der leitende Polizeidirektor Volker Schindler und Ostalb-Suchtberater Berthold Weiß haben gegenüber der AIZ deutlich angedroht, dass auch an Weihnachten 2014 und das ganze Jahr über die letzten Schlupflöcher für Alkohol-Jugendliche stopft werden und sowohl Polizei als auch Ordnungs-ämter auch Discounter oder Weihnachtsmärkte nicht aussparen werden: "Der Jugendschutz miß nicht zu 90 % (200 Alkohol-Jugendliche in Krankenhäusern behandelt) sondern zu 100 % durchgesetzt werden.

Die Pioniere der Ostalb in Sachen Jugendschutz werden vor allem auch Tankstellen und Discounter wie der Kaufland in Aalen ins Visier nehmen und - wenn nicht freiwillig - dafür sorgen dass auch diese letzten Schlupflöcher gestopft werden: Jeder kennt zum Beispiel die täglichen Szenen außerhalb des Kaufland-Gebäudes: Schon am unteren Ausgang wird von Kindern Alkohol bis bzw. ab 22 Uhr konsumiert und es gibt viele Jugendlichen ab 18 die für die kleinen Alkohol-Kinder Alkohol einkaufen und diesen vor dem Kaufland-Ausgang an unter 18-jährige ausgeben. Aber auch das Schlupfloch an einer Wasseralfinger Tankstelle wird durch Beobach-tungen, Kontrollen und teuren Bußgeldern gestopft. Allerdings bgab es von PD Schindler auch ein Lob für wenige Alkohol-Verkäufer: "Einige haben als Vorbilder den Alkohol ganz aus ihrem Sortiment genommen..."

Was seither geschah: Der Kreisjugendring Ostalb, der Beauftragte für Suchtprophylaxe des Landratsamtes Ostalbkreis und die Polizeidirektion Aalen haben sich bereits im Jahre 2003 zusamm-en gefunden, um durch vielfältige Maßnahmen den Belangen des Jugendschutzes zu einer besseren Geltung zu verhelfen. Im Mittelpunkt des Aktionsprogramms steht der Gedanke, dass Kindererziehung zu den wichtigsten Angelegenheiten und Zukunftsinvestitionen in unserer Gesellschaft gehört. Diese Aufgabe wird jedoch zunehmend schwieriger und ist zahlreichen Gefährdungen ausgesetzt. Traditionelle Werte wie Solidarität, Hilfsbereitschaft und Mitempfinden werden in den Hintergrund gedrängt.

Konsumorientierung, Gewinnstreben und Ellbogenmentalität gewi-nnen an Bedeutung. Profitgier, Einschaltq uoten, Bequemlichkeit, Bedürfnisbefriedigung und Hedonismus führen permanent dazu, dass der Schutz unserer Kinder und Jugendlichen vor schädlichen Einflüssen zur Daueraufgabe geworden ist. Diese Aufgabe ist alles andere als einfach, und deshalb gehört es auch zum Auftrag des Staates und der Gesellschaft, die Eltern und Erziehungsbe-auftragten in der Erfüllung dieser Aufgaben zu unterstützen. Des Weiteren gilt es, das Anrecht des Kindes auf eine möglichst schädigungsfreie Persönlichkeitsentwicklung zu sichern.

Jugendschutz durchsetzen: Jungendsachbearbeiter Sailer von der PD Aalen und der oberste Ostalb-Polizeichef Volker Schindler (re.). 
Kinder sind vor finanzieller Ausbeutung, seelischen Zwängen und Gefährdungen durch Abhängigkeiten zu schützen. Staatlicher Jug-endschutz ist wichtig, reicht aber alleine nicht aus. Alle unsere Gesellschaft tragenden Kräfte stehen in der Verantwortung, die Kin-der und Jugendlichen vor schädlichen Einflüssen zu schützen.

Enge Zusammenarbeit: Polizeischef Schindler (li.), Landrat K. Pavel.
Bestimmungen zum Jugendschutz sind keine Strafinstrumente gegen junge Menschen, sondern wenden sich an die Erwachsenen, vor allem auch an alle Verantwortlichen in Verwaltung und Wirtschaft, um nachteilige Einflüsse auf die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen zu verhindern. Im Fokus der Aktion Jugendschutz geht alle an! Die Ostalbkinder sind s uns wert" stehen dabei insbesondere Präventions- und Kontrollmaßnahmen welche auf

  • den Verzehr und die Abgabe von alkoholischen Getränken (§ 9 JuSchG)

  • die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen (& 5 JuSchG, Jugendschutzgesetz)

abzielen. Bereits mit dem Aktionskonzept 1 vom Jahre 2003 und den gezielt auf die damalige Faschingssaison  (11.11.2003 - 24.02.2004) ausgerichteten Maßnahmen konnten wertvolle Ergebnisse erzielt werden. Mit großem personellen Aufwand wurden dabei u.a. alle Alkoholverkaufsstellen (Läden, Tankstellen, Kioske usw.) über die entsprechenden Bestimmungen informiert und um Unterstützung gebeten.

Pioniere in Sachen Jugendschutzgesetz: Landrat Pavel (links) und sein Suchtberater Berthold Weiß machen "keinerlei Kompromisse". 
Das Aktionskonzept II führte diese Bemühungen von April bis September 2005 fort und zielte zudem schwerpunktmäßig auf die Vorbildrolle von Stadt- und Gemeindeverwaltungen ab. Allen öffentlichen Stellen" kommt bei der Durchführung eigener" Veranstaltungen (z.B. Stadtfeste, Veranstaltungen in Sport- und Gemeindehallen unter Schirmherrschaft der öffentlichen Verwaltung oder städtischer Organisation) eine besondere Pflicht zur Beachtung des Jugendschutzes zu.

Dank an Radio Ton: Beide Aalener Radiostationen machen nun mit. 
So sollte es obligatorisch sein, dass dort die entsprechenden Altersgrenzen betreffend Anwesenheit und Abgabe/Verzehr von Alkohol mustergültig ausgelegt und angewandt werden. Deshalb war die Einbeziehung der Kommunen für einen nachhaltigen Erfolg des Konzeptes zwingende Voraussetzung. Neben der Durchführung zahlreicher Aufklärungs- und Präventions-Maßnahmen wurde ein Gestattungsmuster entwickelt und im Ostalbkreis umgesetzt.

Wegen der Wichtigkeit und dass am Jahresende keiner sagen kann "wir haben das nicht gewusst dass wir gegen den Jugendschutz unwissentlich gehandelt haben" veröffentlicht die AIZ exklusiv den folgenden "Aktions-Plan 2013$2014" zum Jubiläum mit allen kontroll- und Aktionsankündigungen ab sofort: Dieter Geissbauer


Seit 2003 führen das Landratsamt Ostatbkreis, der Kreis-Jugendring und alle Polizeistellen das Präventionsprogramm "Jugendschutz geht alle an! Die Ostalbkinder sind s uns wert!" durch. Dieses Langzeitprogramm verfolgt das Ziel durch vielfältige Maßnahmen die Belange des Jugendschutzes zu stärken und damit einen wichtigen Beitrag zu einer gesunden Entwicklung unserer Kinder und Jugendlichen zu leisten. In diesen 10 Jahren konnte viel erreicht werden! Kontinuierliche Aufklärungs-Arbeit, in Form von breit ange-legten Informationskampagnen, Öffentlichkeitsarbeit, Schulungs-maßnahmen und vielfältige Hilfestellungen für Veranstalter und Behörden wurden verbunden mit Kontrollmaßnahmen. Im äußersten Fall setzte eine mit den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden abgestimmte Sanktion ein.

Acht Schwerpunktaktionen widmeten sich jeweils über Monate hinweg gezielt dringenden Problemfeldern, bei denen beispielsweise Präventionsmaßnahmen für Veranstalter von Discos und Festen, Faschingspräsidenten, Getränkeabgabestellen, sportliche Großer-eignisse wie Fußball-WM und die Vorbildfunktion von Städten und Gemeinden in den Fokus genommen wurden. Mit dem neuen Aktionskonzept IX soll nochmals die Abgabepraxis von Alkohol durch die Getränkeverkaufsstellen im Ostalbkreis aufgegriffen werden.

Eine Studie der Hochschule für Technik und Wirtschaft belegt, dass bereits durch die Aktion 2003/2004 wirkungsvolle Präventionsergeb-nisse erreicht werden konnten. Nach wie vor zielt die Getränkeindustrie mit ihren Werbemaßnahmen auch auf junge Menschen ab. Sorge bereitet außerdem, dass die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die in Krankenhäuser wegen einer Alkohol-vergiftung behandelt werden müssen, auf einem besorgniserregend hohen Niveau von über 80 Personen im Jahr verharrt. Der überwiegende Teil dieser jungen Menschen kam durch den Konsum branntweinhaltiger Getränke in diesen Zustand - was nach den geltenden Jugendschutzbestimmungen eigentlich nicht möglich sein sollte.

Aus den Testkäufen, die in den vergangenen Jahren durchgeführt wurden und aus einer Untersuchung der Hochschule Aalen ist bekannt, dass ungefähr jeder zweite Versuch unter 1 8jähriger, selbst branntweinhaltige Getränke zu erwerben, erfolgreich ist.

Die neue Herbst- Winteraktion richtet sich deshalb an die Verantwortlichen und das Personal der Alkoholverkaufsstellen im Ostalbkreis richten. Sie zielt darauf ab, dass die gesetzlichen Vorschriften konsequent eingehalten werden und sowohl die Abgabe von Alkohol an unter 1 6jährige als auch von Branntwein an unter 1 8jährige verhindert wird. Hierzu werden die Verkaufsstellen gebeten, bei kommunalen Veranstaltungen wie Stadtfesten oder Faschingsumzügen, den Verkauf von branntweinhaltigen Getränken ganz einzustellen.

Wen wollen wir erreichen:

  • Betreiber und Personal von Einzelhandelsgeschäften, Supermärk-ten, Getränkehandlungen, Tankstellen, die Alkohol und/oder Branntwein verkaufen

  • Veranstalter von Stadtfesten, Disco-Veranstaltungen und anderen Festen, sowie deren Mitarbeiter

  • Multiplikatoren im Bereich Jugendschutz

  • Verantwortliche in Politik und Verwaltung, vor allem Bürgermeister und die Leiter der Qrdnungsämter

  • Verantwortliche aus den Vereinen und Mitarbeiter bei Vereinsveranstaltungen

  • Eltern und Erziehungsberechtigte.

Was wollen wir erreichen:

  • Sensibilisierung der Betreiber und des Personals von Getränkeverkaufsstellen

  • Konsequentere Beachtung der Bestimmungen des Jugend-schutzgesetzes bei Gewerbetreibenden und Veranstaltern

  • Verbesserte Selbstkontrolle

  • Weniger Alkoholabgabe an Kinder und Jugendliche

  • Herstellen und Verbreiten von informativen Präventions-materialien (Broschüren u.a.) zum Thema Jugendschutz und Alkoholgefährdung

  • Erteilen von Hilfestellungen, Tipps und Hinweisen für die jugendschutzgerechte Durchführung von Veranstaltungen, wie z.B. Discos, Feste, u.a.

  • Aufrechterhalten des Kontrolldrucks im Bereich Jugend-schutz

  • Kreisweite Anwendung der Kooperationsvereinbarung Gesta-ttungspraxis, vor allem der Regelungen zur Branntwein-abgabe und einheitlicher Endzeiten

  • Stärkung der Erziehungsverantwortung und der Vorbild-funktion von Erwachsenen, insbesondere von Eltern und Fntscheidungsträgern in Vereinen, Gewerbe, Ausbildung und Verwaltung.

Aktionsplan 2013/14 (Bausteine): 1. Offentlichkeitsarbeit:   Organisation: Herr Weiß, Beauftragter für Suchtprophylaxe Herr Sailer, Polizeidirektion Aalen: Offentlichkeitswirksame Darstellung der Aktion unter Berücksichtigung der Partnerschaft mit den Städten und Gemeinden.

Zielsetzungen:

  • Bekanntmachen von Inhalt und Umfang der Schwerpunktaktion

  • Werben für die Aufklärungsmaßnahmen und die zur Verfügung stehenden Informationsmaterialien

  • Darstellen des Langzeitprojektes Jugendschutz geht alle an" und der Projektpartnerschaft von LRA, KJR und Polizei

  • Informieren über Alkoholmissbrauch und die Belange des Jugendschutzes (allgemeine Problemlagen, Hintergründe und Dimension)

Wann: a) Pressekonferenz am Mittwoch, den 30.10.2013, 13:30 Uhr b) Kontinuierliche Pressearbeit während des gesamten Jahres Wo: a) Landratsamt Ostalbkreis, Besprechungszimmer des Landrates b) dezentral, in den Städten und Gemeinden. Wer: a) Landrat Pavel, Ltd. PD Schindler, Herr Weiß, Herr Sauer, Herr Baltes, Einladung erfolgt durch die Pressestelle des LRA .

2. Erarbeitung und Verbreitung von Informationsmaterialien:  

Organisation: Herr Baltes, Kreisjugendreferent, Herr Kruger, Polizei-direktion Aalen. Was: Auf Grundlage der bereits erprobten Kampagnen werden folgende Infomaterialien weiter aufgelegt (w), überarbeitet (ü), neu geschaffen (n) und möglichst breit im Ostalbkreis verbreitet:

- Aushangtafeln Bestimmungen des JuSchG" (w, 1500 Ex.)
- Hinweisschild Keine branntweinhaltigen Getränke unter 18 Jahren, (w, 1500 Ex.)
- Hinweisschild Kein Alkohol für unter l6jährige" (w, 1500 Ex.)
- Hinweisschild Kein Einlass unter 18 Jahren" (w, 1500 Ex.)
- Hinweisschild Einlass nur mit Ausweis" (w, 1500 Ex.)
- Broschüre Infos, Hilfen und Tipps flur Veranstalter . . . (ü, 700 Ex.)
- Plakat Ausweismissbrauch lohnt sich nicht" (w, 250 Ex.)
- Hinweisschild Keine Tabakwaren unter 18 Jahren" (n, 1500 Ex.)
- Hinweisschild Wir machen mit ... (n, 1500 Ex.)
- Taschenkalender mit Übersicht JuSchG (n, 4500 Ex.)
- Informationsschreiben von Landrat und PD-Leiter (n, 1400 Ex.)
Wann: ab 28.10.2013
Wo: Im gesamten Ostalbkres: Der Kreisjugendring verteilt an seine Mitgliedsorganisationen, Kirchen, Vereine, Verbände und sonstige Jugendorganisationen sowie an die Stadtverwaltungen und Gemeinden im Landkreis. Der Beauftragte für Suchtprophylaxe verteilt an: Suchtberatungsstellen, Selbsthilfegruppen, Ärzte und Schulen im Landkreis.

Mit Schreiben des Landratsamtes werden die Medien den Städten und Gemeinden des Ostalbkreises zur Kenntnis gegeben und der weitere Bedarf abgefragt. Die Polizeidirektion verteilt über ihre Organisationseinheiten (insbesondere Jugendsachbearbeiter und Verkehrserziehung) an die Getränkeverkaufsstellen, die im Rahmen der Schwerpunktaktion aufgesucht werden, an die Teilnehmer von Informations-/ Präventionsveranstaltungen sowie an Verantwortlichen von Gemeindefesten, Faschingsumzügen, Discos und anderen Veranstaltungen

Finanzierung: Die Finanzierung wird hauptsächlich vom Kreisju-gendring getragen. Die Kosten für die Auflage der Taschenkalender trägt der LIONS-Club.

3. Aufklärungskampagne an den Verkaufsstellen: Organisation: Führungsgruppen der Polizeirevier: Aalen: EPHK Bitter in Absprache mit POK Brenner. Schwäbisch Gmünd: PHK Vetter in Absprache mit PHK Vogt. Ellwangen: EPHK Schenk in Absprache mit PK Rechtenbacher

Was: Persönliche Kontaktaufnahme mit den Verantwortlichen aller Getränkeverkaufsstellen (Einzelhandelsgeschäfte, Supermärkte, Getränkehandlungen, Tankstellen) im Ostalbkreis durch die polizeilichen Jugendsachbearbeiter mit Unterstützung von Beamten des Bezirks- und Postendienstes. Durchführung von Aufklärungsgesprächen, mit dem Ziel eine konsequente Anwendung der Jugendschutzbestimmungen zu erreichen. Aushändigung eines Informationsbriefes von Landrat Pavel und Ltd. Polizei-Direktor Schindler und Verteilen der beschafften Infomaterialien:

  • Aushangtafeln Jugendschutzgesetz

  • Hinweisschilder

  • Plakat Wir machen mit . (näheres siehe auch Punkt 2)

Wann: ab 11.11.2013 bis 07.02.2014
Wo: Ostalbkreis. Wer: Jugendsachbearbeiter der Schutzpolizei, Beamte des Bezirks- und Postendienstes ggf. Polizeifreiwillige

4. Beratungsangebot Jugendschutz: 4.1 Ansprechpartner:
Für alle Fragen des Jugendschutzes stehen während des gesamten Jahres gerne folgende Personen und Institutionen zur Verfügung:

a) Die Aktionspartner:
Kreisjugendring Ostalbkreis Herr Baltes 0736 1/503-287
Landratsamt Ostalbkreis Herr Weiß 07361/503 -293
Polizeidirektion Aalen Herr Sailer 07361/580-280
b ) Die örtlich zuständigen Jugendsachbearbeiter der Polizei:

4.2 Informationsveranstaltungen: Bei Bedarf werden Beratungen in Einzelgesprächen oder gesonderten Besprechungen durchge-führt. Auch spezielle Schulungsveranstaltungen für größere Gruppen sind möglich. Das Unterstützungsangebot beinhaltet:

  • Aufklärung über den Jugendschutz und Kommentierung des JuSchG

  • Empfehlungen für die Durchführung jugendschutzgerechter Veranstaltungen

  • Beratungen hinsichtlich einer langfristigen Realisierung der Zielsetzungen des Aktionskonzeptes

  • Bereitstellung von Informationsmaterialien (Aushangtafeln, Empfehlungen, etc.)

Umgekehrt werden die Jugendsachbearbeiter ihre Orts- und Personenkenntnis nutzen um ggf. auf die Verantwortlichen einzu-wirken. In partnerschaftlichem Zusammenwirken sollten lokale Mängellagen bereits im Vorfeld erkannt und beseitigt werden. Dabei sind bedarfsorientiert die Stadt- und Gemeindeverwaltungen einzu-beziehen. Anzustreben sind ganzheitliche angemessene Lösungen im Sinne der Kooperationsvereinbarung Gestattungspraxis. Auch durch das Bereitstellen der Informationsmaterialien kann frühzeitig auf eine jugendschutzgerechte Planung hingewirkt werden.

4.3 Schulungsreihe für Auszubildende im Einzelhandel: Um beim Personal der Getränkeverkaufsstellen die Beachtung der Jug-endschutzbestimmungen nachhaltig zu verbessern, sind die Jugendsachbearbeiter der Polizei bereit Schulungen an den Kauf-männischen Schulen der Kreisberufsschulzentren Aalen, Schwäb-isch Gmünd und Ellwangen durchzuführen. Das Polizeirevier Schwäbisch Gmünd hat hierzu ein Schulungskonzept erstellt und mit diesem in den vergangen Jahren bereits positive Erfahrungen gesammelt. Diese Unterlagen werden für die Umsetzung an den anderen Standorten gerne zur Verfügung gestellt.

5. Uberwachunngs- und Kontrollmaßnahmen
5.1 Jugendschutzkontrollen: Organisation: Führungsgruppen der Polizeireviere in Abstimmung mit den Jugendsachbearbeitern. Verantwortliche:

  • Polizeirevier Aalen: EPHK Bitter in Absprache mit POK Brenner

  • Polizeirevier Schwäbisch Gmünd: PHK Vetter in Absprache mit PHK Vogt

  • Polizeirevier Ellwangen: EPHK Schenk in Absprache mit PK Rechtenbacher

Durchführung von angemessenen Jugendschutzkontrollen mit folgender Ausrichtung:

  • Kontaktaufnahme mit den Verantwortlichen (ggf. bereits im Vorfeld) und Mithilfe bei der Durchsetzung von Jugend-schutzbestimmungen, insbesondere im Sinne behördlicher Auflagen. (Gestattungsmuster und Kooperationsvereinb-arung).

  • Ggf. Einleitung von Sanktionen und Vorlage von Anzeigen, vor allem, wenn die Betroffenen in der Vergangenheit bereits ermahnt oder verwarnt wurden.

Wenn erkennbar ist, dass sich Veranstalter beharrlich weigern die präventiven Empfehlungen anzuwenden oder die behördlichen Auflagen umzusetzen, fertigen die Kontrollbeamten einen Bericht und übersenden ihn an den über den Führungs- und Einsatzstab der Polizeidirektion Aalen. Von dort werden gemeinsam mit dem Büro für Prävention des Landratsamtes geeignete Maßnahmen einge-leitet, um in Kooperation dem örtlich zuständigen Ordnungsamt die künftige Einhaltung der Vorschriften durchzusetzen.

Wenn die Gestattungen der Städte und Gemeinden gem. § 12 GastG unzureichend oder nicht im Sinne der Kooperati-onsvereinbarung ausgestellt werden, ist ebenfalls ein schriftlicher Bericht zu fertigen. Das Landratsamt, Büro für Prävention, wird Gespräche mit den kommunalen Verantwortlichen aufnehmen und ggf. Besprechungen einberufen, um die künftige Anwendung der Kooperationsvereinbarung zu klären.

Wann/Wo: Durchführung von mindestens zwei lokal übergreifenden Jugendschutzkontrollen, bei Discos oder ähnlichen jugendrelevanten Veranstaltungen (z.B. ABI-Partys), pro Raumschaft (Aalen, Schwäbisch Gmünd und Ellwangen) und Jahr, gemäß eigener Lagebeurteilung, Schwerpunktsetzung und Terminfestlegung. Wer: Neben den Jugendsachbearbeitern des örtlich zuständigen Polizeireviers stehen gemäß Vorabsprache mit den Organisations-einheiten folgende Unterstützungskräfte zur Verfügung: Jugendsach-bearbeiter der Kriminalpolizei, Jugendsachbearbeiter der benach-barten Polizeireviere, Polizeihundeführer. Sofern die Führungs-gruppen Bedarf sehen, kann auf Antrag Unterstützung durch die Bereitschaftspolizei beantragt werden.

5.2 Testkäufe: Herr Weiß, Landratsamt Ostalbkreis und Herr Kruger Polizeidirektion Aalen: Durchführung von Testkäufen zur Überwachung der Jugendschutzbestimmungen gemäß § 9 JuSchG. Herr Weiß wird sich versuchen Auszubildende des Landratsamtes ab dem zweiten Halbjahr als Testkäufer zu gewinnen.

5.3 Verkehrskontrollen: PHK Zettl, Führungsgruppe der Verk-ehrspolizei: Durchführung von Verkehrskontrollen, insbesondere ausgerichtet auf die Zielgruppe Junge Fahrer", Anlaßbezogen und
Lageangepasst gemäß eigener Lagebeurteilung. Nach Möglichkeit flankierend zur Unterstützung bei den Jugendschutzkontrollen der Verkehrspolizei

6. Fifty-Fifty-Taxi: Fortführung des bewährten Transportprogramms Fifty-Fifty-Taxi

7. Fachtag ..Prävention und Jugendschutz" in der Waldorf-schule Aalen: Unter dem Motto Prävention trägt Früchte" findet am 27. November 2013 der erste Fachtag Prävention und Jugendschutz in unserer Region statt. Die Veranstaltung bietet mit über 25 Vorträgen und Theateraufführungen ein breit gefächertes Programm. Zahlreiche Referentinnen und Referenten aus verschiedenen Fachrichtungen stellen ihr Fachwissen zur Verfügung. Darüber hinaus ist der Markt der Möglichkeiten mit seinen Ständen eine gute Gelegenheit sich zu informieren und mit anderen Präventions-akteuren ins Gespräch zu kommen. Termin: Mittwoch, 27.11.2013, 14.00 - 17.30 Uhr, Freie Waldorfschule Aalen, Hirschbachstr. 64, 73431 Aalen

Aalen, im Oktober 2013:

Michael Baltes
Kreisjugendring
Ostalb e. V.
Helmut Sailer
Polizeidirektion Aalen Sachbereich Prävention
Berthold Weiß
Landratsamt Ostalbreis Beauftragter für Suchtprophylaxe
L
andrat Klaus Pavel
Das Jugendschutz-Gesetze: Unsere Ostalbkinder sind es Wert!