Von Strafrichter Scheel abgelehnt u. "Öffentlichkeit" bejaht:
Gurtmuffel J. R. wollte Öffentlichkeit im Saal
003 des AG in Aalen ausschließen lassen
"Kompromiß" nur 15 € Geldbuße: Prozeß gegen AIZ verloren:
"Beichtgeheimnis des evgl. Stadtpfarrers Bernhard Richter"?


Das Amtsgericht Aalen heute am 2.11.12. AIZ-Fotos: D. Geissbauer
Aalen.
Es gibt eben Mitmenschen aber auch Gurtmuffel die ihre Geldbußen des Ordnungsamtes der Stadt Aalen keinesfalls voll zahlen wollen, sondern glauben durch Ausreden das Bußgeld-verfahren eingestellt zu bekommen, so auch am Freitag dem 2. November 2012 im Saal 003 des Amtsgerichts Aalen: Zwar war der Prozeß laut Aushang auf 09,10 Uhr angekündigt, aber der Widerspruchsführer J. R. - ein stadtbekannter Ankläger (Zitat des Polizisten als Zeugen gegenüber der AIZ)  fehlte. Da aber Strafrichter Scheel auch diese Akte schließen wollte entfleuchte der Richter in sein Amtszimmer und hatte wahrscheinlich J. R. Beine gemacht sofort im Saal 003 zu erscheinen. das dauerte aber noch 30 Minuten und als der Gurtmuffel dann in den Saal 003 einzog, wurde es tumultig und inhaltlich besser als ein in Aalen gedrehter Krimi:  

Auch für Hunde besteht Gurtpflicht - auch wenn sie verletzt sind.     
Mit weißem Bert und weißen Haaren und gesenktem Kopf erblickte J.R. auf der Zuhörerbank (die wurde in Saal 003 aus unerfindlichen Gründen um die Hälfte reduziert) stürmte J. R. ohne Begrüßung oder Anrede wutentbrannt auf Strafrichter Scheel zu, ohne dass er seinen Anwalt und den Polizisten als Zeugen - die auch auf ihn gewartet hatten  beachtete - und beantragte "wegen dem Herren dort hinten (AIZ-Chefredakteur Dieter Geissbauer" tatsächlich die Tages-Sensation:

"Ich beantrage den Ausschuß der Öffentlichkeit von diesem Prozeß" lautete seine filmreife Forderung an den Strafrichter und dessen Antwort folgte mit Bestimmtheit: "Nein: Das ist eine öffentliche Verhandlung an der jeder teilnehmen kann und der Ausschluss der Öffentlichkeit ist deshalb ausgeschlossen!" Pasta.

Der Hintergrund dazu sei kurz erklärt obwohl man auch darüber ganze Bücher schreiben könnte: Erst kürzlich hatte J. R. einen Prozeß gegen die AIZ verloren und mußte natürlich nach Rechtskräftigkeit sämtliche Kosten auch des Gerichtes berappen. Zudem hatte J. R. dem Aalener Stadt-Pfarrer Bernhard Richter angedroht gegen ihn "wegen Verletzung des Beichtgeheimnisses (gegenüber der AIZ)  anzuzeigen". Dabei muss man wissen und es R. (katholisch) sagen, dass es bei den Evangelischen keine Beichte und damit auch keine Verletzung des Beichtgeheimnisses geben kann.

Zurück zu seinem Prozeß mit dem die AIZ nichts zu tun hatte und eigentlich auch nichts berichten wollte weil sich die Mühe für einen solchen Menschen nicht lohnt, sondern nur per Zufall und Hinweis den Termin wahr nahm: Unter dem Aktenzeichen 2 Owi 43 Ds und dem Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Ellwangen SA 42 Js 10420/12 wurde wegen "Verstoß gegen die Stvo (ohne Gurt gefahren) endlich ab 9,39 statt 9,10 Uhr verspätet geführt:

Der verheirateten 52-jährigen ehemals Abtsgmünder und heute Aale-ner  (Führerschein (Zitat Strafrichter Scheel: "Rosa Lappen") seit 1971 nach seinen eigenen Angaben) wurde vorgeworfen von der Aalener Polizei erwischt worden zu sein, als er den Sicherheitsgurt bei der Polizeikontrolle in der Hegelstraße nahe der Musikschule "nicht angelegt" hatte.

Der erste richterliche Stolperstein war dann schnell gestellt bei der Frage wie hoch die jährlichen Fahrleistung des Widerspruchsführers sei. R. zuckte mit den Achseln und natürlich kamen zu ihm fragende Blicke des Richters zurück eine Antwort zu geben. R. wörtlich: Das mit der Fahrleistung jährlich kann man unterschiedlich sehen". Darauf der Richter: "etwa 15.000 Kilometer je Jahr?" Darauf R. prompt wie aus der Pistole geschossen: "Also Herr Amtsrichter: das kann man unterschiedlich sehen und ich muss hier und heute ja die Wahrheit sagen, denn manchmal ist mein weißer Wohnwagen zwei Monate lang in der Werkstatt..." Also legte der Richter eben den Richtwert 15.000 Kilometer auch mit Berücksichtung der Werkstatt-Ausrede fest. Punktum.

"Es wird Ihnen also vorgeworfen ohne Sicherheitsgurt gefahren zu sein". Darauf waren die Antworten von R. oft gegensätzlich: Einmal bejahte er es und anders Mal behauptete er angegurtet gewesen zu sein, "weil die Polizei aus dieser Entfernung als er mit seiner Anhaltekelle winkte nicht sehen konnte ob ich angegurtet war oder nicht". Schließlich die kleine R-Beichte: "Ich hatte um an meinen Geldbeutel in der Hosentasche zu kommen als ich abgehalten wurde den Gurt gelöst. Herr Richter: Sie müssen nämlich wissen, dass an diesem Tag ein anderer Hund meinen Hund angegriffen und gebissen hat". Unklar blieb vorerst ob sein Schäferhund bei der Gurt-Aktion im Campingwagen war oder nicht.

Schließlich benutzte J.R. das Argument "weil ich eine schwere Beh-inderung habe hatte ich den Gurt gelöst" dem Richter als Glaubens-Happen angeboten, der aber ging mit keinem Wort darauf ein: Da konnte jetzt nur noch der 48-jährige Polizist helfen der als Zeuge aussagte:

"Herr R. war nicht angegurtet" versicherte der Polizeibeamte dem R. auch kein Unbekannter war. "Wir halten nur Fahrzeuge an bei denen wir sicher sind, dass der Gurt nicht angelegt wurde!" Weiter beschrieb der Zeuge: "R. ist etwa mit 30 km/h schnell gefahren. Als ich die Anhaltekelle gehoben und das Fahrzeug gestoppt habe war es noch etwa 20 Meter weit weg.   R. hatte behauptet er müsse seinen verletzten Hund zum Arzt bringen und sei wegen der Eile deshalb nicht angegurtet. Er wurde immer lauter und drohte sogar mit einem Anwalt..."

Das folgende Kreuzverhör zwischen dem R-Anwalt und dem Polizis-ten als Zeuge versuchte den Polizisten als unglaubwürdig darzu-stellen: "Wo war denn Ihr Kollege und was hat der getan als Sie meinen Mandanten anhielten?" Darauf ließ sich der Zeuge nicht ein.

J. R. dagegen musste dampf ablassen: "Sie hatten doch meine Fahrzeug-Papiere genommen und am Funk überprüft und außerdem hatten Sie ja mein Autokennzeichen. Ich hatte Ihnen gesagt dass mein Hund verletzt ist und schnellstens zum Tierarzt muss. Also hätten Sie mich schnell wegen meinem verletzten Hund weiterfahren lassen können. Doch dieser Appell und Tierliebe verhallte bei Gericht und selbst bei seinem eigenen Rechtsanwalt ohne Antworten. Gesetz ist eben Gesetz.

Außerdem machte R. dem Polizisten schwere Vorwürfe: "Auß-erdem kann man aus dem Standort-Blickwinkel gar nicht sehen, ob ich angeschnallt war oder doch nicht." Nach knapp 30 Minuten machte der Richter einen Punkt: "Können wir uns auf 15 € Bußgeld einigen?" J.R. zähneknischend: "Ja." Also wurde ein demenspr-echendes Urteil verkündet. Dieter Geissbauer