Von Strafrichter Scheel
abgelehnt u. "Öffentlichkeit" bejaht:
Gurtmuffel J. R. wollte Öffentlichkeit im Saal
003 des AG in Aalen ausschließen lassen
"Kompromiß" nur 15 € Geldbuße: Prozeß
gegen AIZ verloren:
"Beichtgeheimnis des evgl. Stadtpfarrers Bernhard Richter"?
Das
Amtsgericht Aalen heute am 2.11.12. AIZ-Fotos: D. Geissbauer
Aalen. Es gibt eben Mitmenschen aber auch Gurtmuffel die ihre
Geldbußen des Ordnungsamtes der Stadt Aalen keinesfalls voll zahlen wollen,
sondern glauben durch Ausreden das Bußgeld-verfahren eingestellt zu
bekommen, so auch am Freitag dem 2. November 2012 im Saal 003 des
Amtsgerichts Aalen: Zwar war der Prozeß laut Aushang auf 09,10 Uhr
angekündigt, aber der Widerspruchsführer J. R. - ein stadtbekannter Ankläger (Zitat des Polizisten als Zeugen gegenüber der AIZ)
fehlte. Da aber Strafrichter Scheel auch diese Akte schließen wollte
entfleuchte der Richter in sein Amtszimmer und hatte wahrscheinlich J. R.
Beine gemacht sofort im Saal 003 zu erscheinen. das dauerte aber noch 30
Minuten und als der Gurtmuffel dann in den Saal 003 einzog, wurde es tumultig und inhaltlich besser als ein in Aalen gedrehter Krimi:
Auch für Hunde
besteht Gurtpflicht - auch wenn sie verletzt sind.
Mit weißem Bert und weißen Haaren und gesenktem Kopf erblickte J.R. auf der
Zuhörerbank (die wurde in Saal 003 aus unerfindlichen Gründen um die Hälfte
reduziert) stürmte J. R. ohne Begrüßung oder Anrede wutentbrannt auf
Strafrichter Scheel zu, ohne dass er seinen Anwalt und den Polizisten als
Zeugen - die auch auf ihn gewartet hatten beachtete - und beantragte
"wegen dem Herren dort hinten (AIZ-Chefredakteur Dieter Geissbauer" tatsächlich
die Tages-Sensation:
"Ich beantrage den Ausschuß der Öffentlichkeit von
diesem Prozeß" lautete seine filmreife Forderung an den Strafrichter und
dessen Antwort folgte mit Bestimmtheit: "Nein: Das ist eine öffentliche
Verhandlung an der jeder teilnehmen kann und der Ausschluss der
Öffentlichkeit ist deshalb ausgeschlossen!" Pasta.
Der Hintergrund dazu sei kurz erklärt obwohl man auch darüber ganze Bücher
schreiben könnte: Erst kürzlich hatte J. R. einen Prozeß gegen die AIZ
verloren und mußte natürlich nach Rechtskräftigkeit sämtliche Kosten auch
des Gerichtes berappen. Zudem hatte J. R. dem Aalener Stadt-Pfarrer Bernhard
Richter angedroht gegen ihn "wegen Verletzung des Beichtgeheimnisses
(gegenüber der AIZ) anzuzeigen". Dabei muss man wissen und es R.
(katholisch) sagen,
dass es bei den Evangelischen keine Beichte und damit auch keine Verletzung
des Beichtgeheimnisses geben kann.
Zurück zu seinem Prozeß mit dem die AIZ nichts zu tun hatte und eigentlich
auch nichts berichten wollte weil sich die Mühe für einen solchen Menschen
nicht lohnt, sondern nur per Zufall und Hinweis den Termin wahr nahm: Unter
dem Aktenzeichen 2 Owi 43 Ds und dem Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft
Ellwangen SA 42 Js 10420/12 wurde wegen "Verstoß gegen die Stvo (ohne Gurt
gefahren) endlich ab 9,39 statt 9,10 Uhr verspätet geführt:
Der verheirateten 52-jährigen ehemals Abtsgmünder und heute Aale-ner
(Führerschein (Zitat Strafrichter Scheel: "Rosa Lappen") seit 1971 nach
seinen eigenen Angaben) wurde vorgeworfen von der Aalener Polizei erwischt
worden zu sein, als er den Sicherheitsgurt bei der Polizeikontrolle in der
Hegelstraße nahe der Musikschule "nicht angelegt" hatte.
Der erste richterliche Stolperstein war dann schnell gestellt bei der Frage
wie hoch die jährlichen Fahrleistung des Widerspruchsführers sei. R. zuckte
mit den Achseln und natürlich kamen zu ihm fragende Blicke des Richters
zurück eine Antwort zu geben. R. wörtlich: Das mit der Fahrleistung jährlich
kann man unterschiedlich sehen". Darauf der Richter: "etwa 15.000 Kilometer
je Jahr?" Darauf R. prompt wie aus der Pistole geschossen: "Also Herr
Amtsrichter: das kann man unterschiedlich sehen und ich muss hier und heute
ja die Wahrheit sagen, denn manchmal ist mein weißer Wohnwagen zwei Monate
lang in der Werkstatt..." Also legte der Richter eben den Richtwert 15.000
Kilometer auch mit Berücksichtung der Werkstatt-Ausrede fest. Punktum.
"Es wird Ihnen also vorgeworfen ohne Sicherheitsgurt gefahren zu sein".
Darauf waren die Antworten von R. oft gegensätzlich: Einmal bejahte er es
und anders Mal behauptete er angegurtet gewesen zu sein, "weil die Polizei
aus dieser Entfernung als er mit seiner Anhaltekelle winkte nicht sehen
konnte ob ich angegurtet war oder nicht". Schließlich die kleine R-Beichte:
"Ich hatte um an meinen Geldbeutel in der Hosentasche zu kommen als ich
abgehalten wurde den Gurt gelöst. Herr Richter: Sie müssen nämlich wissen,
dass an diesem Tag ein anderer Hund meinen Hund angegriffen und gebissen
hat". Unklar blieb vorerst ob sein Schäferhund bei der Gurt-Aktion im
Campingwagen war oder nicht.
Schließlich benutzte J.R. das Argument "weil ich eine schwere Beh-inderung
habe hatte ich den Gurt gelöst" dem Richter als Glaubens-Happen angeboten,
der aber ging mit keinem Wort darauf ein: Da konnte jetzt nur noch der
48-jährige Polizist helfen der als Zeuge aussagte:
"Herr R. war nicht angegurtet" versicherte der Polizeibeamte dem R. auch
kein Unbekannter war. "Wir halten nur Fahrzeuge an bei denen wir sicher
sind, dass der Gurt nicht angelegt wurde!" Weiter beschrieb der Zeuge: "R.
ist etwa mit 30 km/h schnell gefahren. Als ich die Anhaltekelle gehoben und
das Fahrzeug gestoppt habe war es noch etwa 20 Meter weit weg.
R. hatte behauptet er müsse seinen verletzten Hund zum Arzt bringen und sei
wegen der Eile deshalb nicht angegurtet. Er wurde immer lauter und drohte
sogar mit einem Anwalt..."
Das folgende Kreuzverhör zwischen dem R-Anwalt und dem Polizis-ten als Zeuge
versuchte den Polizisten als unglaubwürdig darzu-stellen: "Wo war denn Ihr
Kollege und was hat der getan als Sie meinen Mandanten anhielten?" Darauf
ließ sich der Zeuge nicht ein.
J. R. dagegen musste dampf ablassen: "Sie hatten doch meine Fahrzeug-Papiere
genommen und am Funk überprüft und außerdem hatten Sie ja mein
Autokennzeichen. Ich hatte Ihnen gesagt dass mein Hund verletzt ist und
schnellstens zum Tierarzt muss. Also hätten Sie mich schnell wegen meinem
verletzten Hund weiterfahren lassen können. Doch dieser Appell und Tierliebe
verhallte bei Gericht und selbst bei seinem eigenen Rechtsanwalt ohne
Antworten. Gesetz ist eben Gesetz.
Außerdem machte R. dem Polizisten schwere Vorwürfe: "Auß-erdem kann man aus
dem Standort-Blickwinkel gar nicht sehen, ob ich angeschnallt war oder doch
nicht." Nach knapp 30 Minuten machte der Richter einen Punkt: "Können wir
uns auf 15 € Bußgeld einigen?" J.R. zähneknischend: "Ja." Also wurde ein
demenspr-echendes Urteil verkündet. Dieter Geissbauer |