Landrat Pavel hat Vorwürfe Asylantenheim zurück gewiesen:
Während Gmünder Asylbewerber Zustände
monieren bekommen sie sogar mehr Geld
Auch Gmünder
Asylbewerber erhalten nach aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts mehr Geld: 346 Euro je Person

Jugendliche des berufsvorbereitenden Lehrganges im Berufsausbild-ungswerk (BAW) Schwäbisch Gmünd renovierten u. gestalteten Ge-meinschaftsraum im Asylbewerberheim auf Hardt.  Foto:

Schwäbisch Gmünd.
Verkehrte Welt derzeit in Gmünd: Asylbe-werber haben auf unzumutbare Zustände im Asylheim hingewiesen und Landrat Pavel konnte die Vorwürfe vor der Presse in Gmünd entkräften  aber während dieser Zeit bekommen die Asylbewerber auch noch mehr Geld. Dazu die Pressemitteilung des Land-ratsamtes Ostalbkreises ungekürzt:


Mitte Juli hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass die Höhe der staatlichen Leistungen für Asylbewerber in Deutschland gegen das Grundgesetz verstößt. Ab 1. August erhalten Asylbewerber nun auch im Ostalbkreis einen höheren Regelbedarfsatz.

Bislang erhielten Asylbewerber monatlich 40,90 Euro Taschengeld und Grund- und Sachleistungen in Höhe von 185 Euro. „Wer in unseren Gemeinschaftsunterkünften in Aalen oder Schwäbisch Gmünd untergebracht ist, erhielt in bar allerdings nur das Taschengeld; die restlichen Leistungen wurden als Sachleistungen, also entweder die Leistung direkt oder in Form von Gutscheinen für Nahrungsmittel und Bekleidung gewährt. Asylbewerber, die außerhalb der Unterkünfte leben, erhielten den Gesamtbetrag von 225,90 Euro in bar", beschreibt Hans-Michael Betz, der Leiter des Geschäftsbereichs Integration und Versorgung beim Landratsamt Ostalbkreis, das bisherige Procedere.

Unmittelbar nach Bekanntwerden der Entscheidung des Bundesver-fassungsgerichtes hat auch der Ostalbkreis die Weichen zur Umsetzung des Urteils gestellt. Ab 1. August gelten nun neue Sätze: Vom neuen Regelsatz, der insgesamt 346 Euro für einen Alleinstehenden bzw. Haushaltsvorstand vorsieht, erhalten Be-wohner der Gemeinschaftsunterkünfte nun 134 Euro Taschengeld bar ausbezahlt, 212 Euro werden auch weiterhin als Sachleistung zur Verfügung gestellt. „Das Sachleistungsprinzip wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt", macht Hans-Michael Betz deutlich.

„Dass für Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften Sachleistungen zu gewähren sind, ist im Flüchtlingsaufnahmegesetz geregelt. Lediglich wenn Flüchtlinge außerhalb wohnen, haben wir eine Wahlmöglichkeit zwischen Sach- und Geldleistung, wobei wir diesen die gesamten 346 Euro bar ausbezahlen." Gutscheine für Nahrungsmittel und Bekleidung können die Bewohner der Gemeinschaftsunterkünfte im Übrigen in allen Geschäften einlösen. Ausbezahlt werden die höheren Barbeträge ab September ein-schließlich der Nachzahlung für August.

Für den Ostalbkreis bedeutet die Erhöhung der Regelsätze ab 1. August 2012 Mehrkosten von rund 185.000 Euro in diesem Jahr. Auf der Grundlage der aktuellen Asylbewerberzahlen rechnet das Landratsamt für 2013 mit einem Mehraufwand von rund 450.000 Euro. Wie die anfallenden Mehrkosten letztlich finanziert werden, d. h. ob und wie sich Bund oder Land daran beteiligen, ist derzeit noch offen.

Info: Die aktuellen Regelsätze für Asylbewerber (Geld- und Sachl-eistungen insgesamt) betragen seit 1. August 2012, für Einzel-person 346 € (davon Taschengeld 134 €), für Ehegatte 311 € (davon Taschengeld 121 €), für volljährige Kinder 276 € (davon Taschengeld 107 €), für Jugendliche (15 - 18 Jahre)272 € (davon Taschengeld 79 €), für Kinder (7 - 14 Jahre) 239 € (davon Taschengeld 86 €) und fürKinder (bis 6 Jahre) 203 € (davon Taschengeld 76 €
).