Landrat Pavel hat
Vorwürfe Asylantenheim zurück gewiesen:
Während Gmünder Asylbewerber Zustände
monieren bekommen sie sogar mehr Geld
Auch Gmünder
Asylbewerber erhalten nach
aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts mehr Geld: 346 Euro je Person
Jugendliche des berufsvorbereitenden Lehrganges im Berufsausbild-ungswerk
(BAW) Schwäbisch Gmünd renovierten u. gestalteten Ge-meinschaftsraum im
Asylbewerberheim auf Hardt. Foto:
Schwäbisch Gmünd. Verkehrte Welt derzeit in Gmünd: Asylbe-werber
haben auf unzumutbare Zustände im Asylheim hingewiesen und Landrat Pavel
konnte die Vorwürfe vor der Presse in Gmünd entkräften aber während
dieser Zeit bekommen die Asylbewerber auch noch mehr Geld. Dazu die
Pressemitteilung des Land-ratsamtes Ostalbkreises ungekürzt:
Mitte Juli hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass die Höhe der
staatlichen Leistungen für Asylbewerber in Deutschland gegen das Grundgesetz
verstößt. Ab 1. August erhalten Asylbewerber nun auch im Ostalbkreis einen
höheren Regelbedarfsatz.
Bislang erhielten Asylbewerber monatlich 40,90 Euro Taschengeld und Grund-
und Sachleistungen in Höhe von 185 Euro. „Wer in unseren
Gemeinschaftsunterkünften in Aalen oder Schwäbisch Gmünd untergebracht ist,
erhielt in bar allerdings nur das Taschengeld; die restlichen Leistungen
wurden als Sachleistungen, also entweder die Leistung direkt oder in Form
von Gutscheinen für Nahrungsmittel und Bekleidung gewährt. Asylbewerber, die
außerhalb der Unterkünfte leben, erhielten den Gesamtbetrag von 225,90 Euro
in bar", beschreibt Hans-Michael Betz, der Leiter des Geschäftsbereichs
Integration und Versorgung beim Landratsamt Ostalbkreis, das bisherige
Procedere.
Unmittelbar nach Bekanntwerden der Entscheidung des
Bundesver-fassungsgerichtes hat auch der Ostalbkreis die Weichen zur
Umsetzung des Urteils gestellt. Ab 1. August gelten nun neue Sätze: Vom
neuen Regelsatz, der insgesamt 346 Euro für einen Alleinstehenden bzw.
Haushaltsvorstand vorsieht, erhalten Be-wohner der Gemeinschaftsunterkünfte
nun 134 Euro Taschengeld bar ausbezahlt, 212 Euro werden auch weiterhin als
Sachleistung zur Verfügung gestellt. „Das Sachleistungsprinzip wurde vom
Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt", macht
Hans-Michael Betz deutlich.
„Dass für Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften Sachleistungen zu gewähren
sind, ist im Flüchtlingsaufnahmegesetz geregelt. Lediglich wenn Flüchtlinge
außerhalb wohnen, haben wir eine Wahlmöglichkeit zwischen Sach- und
Geldleistung, wobei wir diesen die gesamten 346 Euro bar ausbezahlen."
Gutscheine für Nahrungsmittel und Bekleidung können die Bewohner der
Gemeinschaftsunterkünfte im Übrigen in allen Geschäften einlösen. Ausbezahlt
werden die höheren Barbeträge ab September ein-schließlich der Nachzahlung
für August.
Für den Ostalbkreis bedeutet die Erhöhung der Regelsätze ab 1. August 2012
Mehrkosten von rund 185.000 Euro in diesem Jahr. Auf der Grundlage der
aktuellen Asylbewerberzahlen rechnet das Landratsamt für 2013 mit einem
Mehraufwand von rund 450.000 Euro. Wie die anfallenden Mehrkosten letztlich
finanziert werden, d. h. ob und wie sich Bund oder Land daran beteiligen,
ist derzeit noch offen.
Info: Die aktuellen
Regelsätze für Asylbewerber (Geld- und Sachl-eistungen insgesamt) betragen
seit 1. August 2012, für Einzel-person 346 € (davon Taschengeld 134 €), für
Ehegatte 311 € (davon Taschengeld 121 €), für volljährige Kinder 276 €
(davon Taschengeld 107 €), für Jugendliche (15 - 18 Jahre)272 € (davon
Taschengeld 79 €), für Kinder (7 - 14 Jahre) 239 € (davon Taschengeld 86 €)
und fürKinder (bis 6 Jahre) 203 € (davon Taschengeld 76 €). |