Aufklärung in
Hüttlingen ist bei 60 VdK-ler gut angekommen:
Wenn der Tod zuschlägt:
"Augenblick kann
alles ändern ... Vorsorge für den Ernstfall"
Bundessozialrichter Weinschenk: Sein Ortsverband Hüttlingen hat "mit nun 420
Mitgliedern eine neue Höchstmarke erreicht"
Vorsorge für den Ernstfall notfalls
am Ostalb-Krankenbett oder DRK.
Hüttlingen.
Das Thema Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht
sowie neue gesetzliche Regelungen stand im Mittelpunkt des Informationsabend
in der Begegnungsstätte im Seniorenzentrum in Hüttlingen. Der Vorsitzende
des VdK Orts-verband Hüttlingen, Abtsgmünd und Adel-mannsfelden, Ronald Weinschenk,
(Foto rechts9 begrüßte über sechzig anwesende Bür-gerinnen und Bürger und Mitglieder
des VdK.
Zur Einführung wies der Vorsitzende auf die aktuellen Leistungen,
Beratungsmöglichkeiten und Unterstützung durch den Sozialverband VdK hin.
Die neue VdK-Geschäftsstelle am Aalener Busbahnhof wurde kurz vorgestellt.
Auch gab er bekannt, dass der Ortsverband mit 420 Mitgliedern eine neue
Höchstmarke erreicht hat.
Die Referentin des Abends, Ursula Schiefelbein, Vorsitzende des VdK
Waiblingen und Sozialberaterin für den Kreisverband Waiblingen ging auf das
Hauptthema des Abends ein.
Sie wies in ihrem Referat darauf hin, dass
drei Instrumente zur Verfügung stehen, um in gesunden Tagen im Sinne der
Selbstbestimmung schriftliche Willenserklärungen für den Fall einer
späteren Einwilligungsunfähigkeit abgeben zu
können. Der Deutsche Bundestag hat 2009 ein Gesetz zur Wirksamkeit und
Reichweite von Patientenverfügungen beschlossen.
Allen Besuchern wurde vom VdK
Ortsverband die Broschüre des Sozialverband VdK "Ein Augenblick kann alles
ändern ... Vorsorge für den Ernstfall" ausgehändigt.
Weitere Informationen im
Internet: www.vdk-huettlingen.de |