Aufklärung in Hüttlingen ist bei 60 VdK-ler gut angekommen:
Wenn der Tod zuschlägt: "Augenblick kann
alles ändern ... Vorsorge für den Ernstfall"

Bundessozialrichter Weinschenk: Sein Ortsverband Hüttlingen hat "mit nun 420 Mitgliedern eine neue Höchstmarke erreicht"

Vorsorge für den Ernstfall notfalls am Ostalb-Krankenbett oder DRK.
Hüttlingen.
Das Thema Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht sowie neue gesetzliche Regelungen stand im Mittelpunkt des Informationsabend in der Begegnungsstätte im Seniorenzentrum in Hüttlingen. Der Vorsitzende des VdK Orts-verband Hüttlingen, Abtsgmünd und Adel-mannsfelden, Ronald Weinschenk, (Foto rechts9 begrüßte über sechzig anwesende Bür-gerinnen und Bürger und Mitglieder des VdK.

Zur Einführung wies der Vorsitzende auf die aktuellen Leistungen, Beratungsmöglichkeiten und Unterstützung durch den Sozialverband VdK hin. Die neue VdK-Geschäftsstelle am Aalener Busbahnhof wurde kurz vorgestellt. Auch gab er bekannt, dass der Ortsverband mit 420 Mitgliedern eine neue Höchstmarke erreicht hat.

Die Referentin des Abends, Ursula Schiefelbein, Vorsitzende des VdK Waiblingen und Sozialberaterin für den Kreisverband Waiblingen ging auf das Hauptthema des Abends ein.

Sie wies in ihrem Referat darauf hin, dass drei Instrumente zur Verfügung stehen, um in gesunden Tagen im Sinne der Selbstbestimmung schriftliche Willenserklärungen für den Fall einer späteren Einwilligungsunfähigkeit abgeben zu können. Der Deutsche Bundestag hat 2009 ein Gesetz zur Wirksamkeit und Reichweite von Patientenverfügungen beschlossen.

Allen Besuchern wurde vom VdK Ortsverband die Broschüre des Sozialverband VdK "Ein Augenblick kann alles ändern ... Vorsorge für den Ernstfall" ausgehändigt. Weitere Informationen im Internet: www.vdk-huettlingen.de