Die Berufungsverhandlung ist öffentlich und wird interessant:
Wird Kinderschänder Thomas Fleck heute 15
Uhr im Landgericht Ellwangen verhaftet?

Estern fordern Einführung der Todesstrafe heute: Täter wird
Polizeischutz benötigen um mit Leben davon zu kommen

Das Landgericht Ellwangen. Hier werden heute Elternproteste erwartet und dass der Angeklagte nur unter Polizeischutz mit dem Leben davon kommt.                            AIZ-Foto: Dieter Geissbauer
Aalen. Wie die AIZ bereits ausführlich berichtete wurde der "Aalener Kinderschänder" Thomas Fleck bereits vor Monaten vom Landgericht Ellwangen zu zwei Jahren Knast ohne Bewährung ver-urteilt, weil ihm das Gericht in fünf Aalener Fällen Kinderschändung nachgewiesen hat und der Angeklagte sowohl in der Verhandlung vor dem Schöffengericht in Aalen unter Vorsitz von Michael Lang als auch vom Landgericht Ellwangen  zu zwei Jahren Knast verurteilt wurde.

Heute am Dienstag dem 16. November (Saal siehe Aushang im Landgericht gegenüber) geht es lediglich um die von der Kripo Aalen und Amtsgericht eingezogenen Geräte die Tatwerkzeuge waren und andere. Dabei handelt es sich um Fest-platten und Computer auf denen die Nacktfotos der damals minderjährigen Aalener Kinder festgehalten und im Internet veröffentlicht wurden.

Erstmals tritt dabei eine der fünf Zeuginnen auf, welche nun sich Dank psychologischer Beratung dazu entschlossen hat erstmals der Ladung des Landgerichtes nachzukommen, um zu den Schandtaten zwar keine Aussagen zu machen, sondern die Geräte zu identifizieren mit denen die Nacktfotos der fünf geschändeten Aalener Kinder aufgenommen und in aller Welt über das Internet verbreitet wurden.

 Ebenfalls werden wieder die zugelassen Nebenkläger mit Rechts-anwalt Ortwin Mäurer (Aalen) anwesend sein und hoffen darauf dass der Kinderschänder nach der Urteilsverkündung sofort im Gerichts-saal verhaftet wird, weil Fluchtgefahr besteht: Er hat den Wohnsitz von Kaufbeuren nach Düsseldorf gewechselt und lebt dort zusammen mit einer Frau und zwei minderjährigen Kindern zusa-mmen, ohne den Wohnsitzwechsel den Gerichten mitzuteilen. Fleck wurde außerdem schon vom Landgericht Ellwangen zu ca. 20.000 € Schadenersatz für eines der geschändeten Mädchen verurteil. Das Versäumnisurteil ist bereits rechtskräftig.

Geladen ist auch der sachbearbeitende Beamte der Kripo Aalen und natürlich der Beklagte. Die Sitzung ist öffentlich und die wird der Schänder sicher nicht in Freiheit verlassen. Denn das ware fast 2 Jahre nach den Taten ein weiterer Skandal und alle unsere Kinder auch auf der Ostalb wären weiter gefährdet. Betroffene Eltern bedauern dass leide an deutschen Gerichten die Todesstrafe noch nicht in solch schlimmen Fällen ausgesprochen und sofort vollzogen werden kann. Es wird mit Protesten der betroffenen Eltern gerechnet und dass Fleck Polizeischutz benötigen wird. Dieter Geissbauer