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Die
Berufungsverhandlung ist öffentlich und wird interessant:
Wird Kinderschänder Thomas Fleck heute 15
Uhr im Landgericht Ellwangen
verhaftet?
Estern fordern Einführung der Todesstrafe heute: Täter wird
Polizeischutz benötigen um mit Leben davon zu kommen

Das Landgericht Ellwangen. Hier
werden heute Elternproteste erwartet und dass der Angeklagte nur unter
Polizeischutz mit dem Leben davon kommt.
AIZ-Foto: Dieter Geissbauer
Aalen. Wie die AIZ bereits ausführlich berichtete wurde der
"Aalener Kinderschänder" Thomas Fleck bereits vor Monaten vom Landgericht
Ellwangen zu zwei Jahren Knast ohne Bewährung ver-urteilt, weil ihm das
Gericht in fünf Aalener Fällen Kinderschändung nachgewiesen hat und der
Angeklagte sowohl in der Verhandlung vor dem Schöffengericht in Aalen unter
Vorsitz von Michael Lang als auch vom Landgericht Ellwangen zu zwei
Jahren Knast verurteilt wurde.

Heute am Dienstag dem 16. November (Saal siehe Aushang im Landgericht
gegenüber) geht es lediglich um die von der Kripo Aalen und Amtsgericht
eingezogenen Geräte die Tatwerkzeuge waren und andere. Dabei handelt es sich
um Fest-platten und Computer auf denen die Nacktfotos der damals
minderjährigen Aalener Kinder festgehalten und im Internet veröffentlicht
wurden.
Erstmals tritt dabei eine der fünf Zeuginnen auf, welche nun sich Dank
psychologischer Beratung dazu entschlossen hat erstmals der Ladung des
Landgerichtes nachzukommen, um zu den Schandtaten zwar keine Aussagen zu
machen, sondern die Geräte zu identifizieren mit denen die Nacktfotos der
fünf geschändeten Aalener Kinder aufgenommen und in aller Welt über das
Internet verbreitet wurden.
Ebenfalls werden wieder die zugelassen Nebenkläger mit Rechts-anwalt
Ortwin Mäurer (Aalen) anwesend sein und hoffen darauf dass der
Kinderschänder nach der Urteilsverkündung sofort im Gerichts-saal verhaftet
wird, weil Fluchtgefahr besteht: Er hat den Wohnsitz von Kaufbeuren nach
Düsseldorf gewechselt und lebt dort zusammen mit einer Frau und zwei
minderjährigen Kindern zusa-mmen, ohne den Wohnsitzwechsel den Gerichten
mitzuteilen. Fleck wurde außerdem schon vom Landgericht Ellwangen zu ca.
20.000 € Schadenersatz für eines der geschändeten Mädchen verurteil. Das
Versäumnisurteil ist bereits rechtskräftig.
Geladen ist auch der sachbearbeitende Beamte der Kripo Aalen und natürlich
der Beklagte. Die Sitzung ist öffentlich und die wird der Schänder sicher
nicht in Freiheit verlassen. Denn das ware fast 2 Jahre nach den Taten ein
weiterer Skandal und alle unsere Kinder auch auf der Ostalb wären weiter
gefährdet. Betroffene Eltern bedauern dass leide an deutschen Gerichten die
Todesstrafe noch nicht in solch schlimmen Fällen ausgesprochen und sofort
vollzogen werden kann. Es wird mit Protesten der betroffenen Eltern
gerechnet und dass Fleck Polizeischutz benötigen wird.
Dieter Geissbauer |