Stadtrat Norbert Rehm
bekommt kein Recht aus Stuttgart:
Neues aus
dem Rathaus:Rechtmäßigkeit der
Sitzordnung im TA des Gemeinderats Aalen
Verwaltungsgericht Stuttgart hat
Rehm-Klage zurück gewies-
en: "Für Rechtsunwirksamkeit der Beschlüsse "keine Gründe"
Aalen.
Stadtrat Norbert Rehm (Bild rechts) ist wieder im Gespräch und muss
eine Niederlage nach den anderen als Ohrfeigen einkassieren? Das
Presseamt der Stadt Aalen hat jedenfalls heute hochinteressante Fakten für
die Öffent-lichkeit bekannt gegeben, die wir ungekürzt und unzensiert
wiedergeben obwohl wir uns geschworen hatten über Rehm nichts mehr zu
berichten. Die Original-Texte: "Regierun-gspräsidium bestätigt
Rechtmäßigkeit der Sitzordnung im Technischen Aus-schuss des Gemeinderats
Aalen": Das Regierungspräsidium Stuttgart als Rechtsaufsichtsbehörde der
Stadt Aalen hat die wiederholte Beschwerde von Stadtrat Rehm wegen der neuen
Sitzordnung im Technischen Ausschuss des Gemeinderats zurückgewiesen.
"Er (Rehm) hat den für ihn vorgesehenen Platz einzunehmen, da die neue
Sitzordnung am 15. Februar 2017 im Rahmen der Sitzung des Technischen
Ausschusses bekannt gegeben wurde und auch er somit ausreichend informiert
worden sei, teilt das Regierungs-präsidium in einer Stellungnahme an Rehm
mit.
Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Aalen wurde die neue Sitzordnung in der
Sitzung des Ältestenrats am 30.
Januar 2017 festgelegt. Die neue Sitzordnung wurde in der Sitzung des
Technischen Ausschusses vor Eintritt in die Tagesordnung am 15. Februar 2017
mündlich mitgeteilt
Verwaltungs-Gericht Stuttgart
hat außerdem
Klage von Stadtrat N. Rehm abgeschmettert
Weiter gab es dazu aus dem Rathaus folgenden
amtlichen Text der Pressestelle: "Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat
außerdem die Klage von Stadtrat Nobert Rehm (Aktive Bürger) hinsichtlich der
Unwirk-samkeit der Beschlüsse der Gemeinderatssitzungen am 18. Juli und 19.
September 2013 voll umfänglich zurückgewiesen.
Rehm hatte in seiner Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart zunächst
pauschal die in den genannten Sitzungen gefassten Beschlüsse als rechtwidrig
angefochten, da die Einladung zur Sitzung nicht ordnungemäß erfolgt sei.
Diese Klage wies das Gericht als unbegründet zurück, da für die
Rechtsunwirksamkeit keinerlei Gründe vorlägen. Die Einladung zu beiden
Sitzungen erfolgte ordnungs- und fristgemäß.Stadtrat Rehm beantragte hierauf
die gerichtliche Feststellung der Unwirksamkeit einzelner Beschlüsse der
genannten Sitzungen.
Neben dem Beschluss über die Neubesetzung des Gutachteraus-schusses hatte
Rehm u.a. die Änderung der Reihenfolge der Tagesordnungspunkten in der
Juli-Sitzung beanstandet sowie die nichtöffentliche Beratung einzelner
Tagesordnungspunkte.
Das Gericht hat alle Beschlüsse zu den von Stadtrat Rehm beanstandeten
Tagesordnungspunkten geprüft und die Klage des Herrn Rehm in allen Punkten
ohne Ausnahme zurückgewiesen. Es konnte in keinem Fall eine Rechtsverletzung
oder ein Verstoß gegen Vorschriften der Gemeinderordnung hinsichtlich
Befang-enheit, Informationspflicht der Bürgerschaft und des Gemeinderats
festgestellt werden". Kein Kommentar /überflüssig) der AIZ.
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