Stadtrat Norbert Rehm bekommt kein Recht aus Stuttgart:
Neues aus dem Rathaus:Rechtmäßigkeit der
Sitzordnung im TA des Gemeinderats Aalen
Verwaltungsgericht Stuttgart hat Rehm-Klage zurück gewies-
en: "Für Rechtsunwirksamkeit der Beschlüsse "keine Gründe"


Aalen.
Stadtrat Norbert Rehm (Bild rechts) ist wieder im Gespräch und muss eine Niederlage nach den anderen als Ohrfeigen einkassieren?  Das Presseamt der Stadt Aalen hat jedenfalls heute hochinteressante Fakten für die Öffent-lichkeit bekannt gegeben, die wir ungekürzt und unzensiert wiedergeben obwohl wir uns geschworen hatten über Rehm nichts mehr zu berichten. Die Original-Texte: "Regierun-gspräsidium bestätigt Rechtmäßigkeit der Sitzordnung im Technischen Aus-schuss des Gemeinderats Aalen": Das Regierungspräsidium Stuttgart als Rechtsaufsichtsbehörde der Stadt Aalen hat die wiederholte Beschwerde von Stadtrat Rehm wegen der neuen Sitzordnung im Technischen Ausschuss des Gemeinderats zurückgewiesen.

"Er (Rehm) hat den für ihn vorgesehenen Platz einzunehmen, da die neue Sitzordnung am 15. Februar 2017 im Rahmen der Sitzung des Technischen Ausschusses bekannt gegeben wurde und auch er somit ausreichend informiert worden sei, teilt das Regierungs-präsidium in einer Stellungnahme an Rehm mit.

Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Aalen wurde die neue Sitzordnung in der Sitzung des Ältestenrats am 30. Januar 2017 festgelegt. Die neue Sitzordnung wurde in der Sitzung des Technischen Ausschusses vor Eintritt in die Tagesordnung am 15. Februar 2017 mündlich mitgeteilt

Verwaltungs-Gericht Stuttgart hat außerdem
Klage von Stadtrat N. Rehm abgeschmettert

Weiter gab es dazu aus dem Rathaus folgenden amtlichen Text der Pressestelle: "Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat außerdem die Klage von Stadtrat Nobert Rehm (Aktive Bürger) hinsichtlich der Unwirk-samkeit der Beschlüsse der Gemeinderatssitzungen am 18. Juli und 19. September 2013 voll umfänglich zurückgewiesen.

Rehm hatte in seiner Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart zunächst pauschal die in den genannten Sitzungen gefassten Beschlüsse als rechtwidrig angefochten, da die Einladung zur Sitzung nicht ordnungemäß erfolgt sei.

Diese Klage wies das Gericht als unbegründet zurück, da für die Rechtsunwirksamkeit keinerlei Gründe vorlägen. Die Einladung zu beiden Sitzungen erfolgte ordnungs- und fristgemäß.Stadtrat Rehm beantragte hierauf die gerichtliche Feststellung der Unwirksamkeit einzelner Beschlüsse der genannten Sitzungen.


Neben dem Beschluss über die Neubesetzung des Gutachteraus-schusses hatte Rehm u.a. die Änderung der Reihenfolge der Tagesordnungspunkten in der Juli-Sitzung beanstandet sowie die nichtöffentliche Beratung einzelner Tagesordnungspunkte.

Das Gericht hat alle Beschlüsse zu den von Stadtrat Rehm beanstandeten Tagesordnungspunkten geprüft und die Klage des Herrn Rehm in allen Punkten ohne Ausnahme zurückgewiesen. Es konnte in keinem Fall eine Rechtsverletzung oder ein Verstoß gegen Vorschriften der Gemeinderordnung hinsichtlich Befang-enheit, Informationspflicht der Bürgerschaft und des Gemeinderats festgestellt werden". Kein Kommentar /überflüssig) der AIZ. DG