Wird
Zeit daß ab 8. März auch auf Ostalb nachgebessert wird
Zum Internationalen Frauentag fordert
Gew-
erkschaft NGG endlich die Lohngerechtigkeit
Kaum zu glauben aber leider dennoch traurige Wahrheit: Im
OAK
sind 86 Prozent aller
Teilzeit-Jobs nur in der Frauenhand
Aalen. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit? Davon ist ein Großteil der
arbeitenden Frauen im Ostalbkreis weit entfernt. Zum heutigen
Internationalen Frauentag am 8. März fordert die Gewerkschaft
Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), mehr für die Lohngerechtigkeit zwischen
den Geschlechtern zu tun. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts
verdienen Frauen im Schnitt für dieselbe Tätigkeit noch immer sieben Prozent
weniger als Männer – andere Faktoren wie niedrigere Arbeitszeiten nicht
mitgerechnet.
Nach Einschätzung von NGG-Geschäftsführerin Karin Brugger ist dieser reine „Gender
Pay Gap“ in vielen Branchen im Ostalbkreis sogar noch deutlich größer.
„Frauen bekommen aber nicht nur einen geringeren Stundenlohn. Sie arbeiten
auch noch überdurchschnittlich oft in prekären Jobs“, betont Brugger. So
waren nach einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung zuletzt 86 Prozent aller
Teilzeit-Beschäftigten im Landkreis weiblich. Und auch bei den Minijobs ist
der Frauenanteil dort mit 62 Prozent hoch. Brugger: „Die Folgen davon
bekommen viele Frauen spätestens im Rentenalter zu spüren. Wegen niedriger
Einkünfte und Unterbrechungen im Erwerbsleben sind weibliche Beschäftigte
besonders oft von Armutsrenten betroffen und dann auf Stütze vom Staat
angewiesen.
Aber auch bei Arbeitslosigkeit oder nach einer Scheidung steht ein Großteil
der Frauen mit leeren Händen da. Das Modell des männlichen Hauptverdieners
sei weiterhin stark verbreitet – und damit die finanzielle Abhängigkeit der
Frauen. Diese tragen laut einer neuen OECD-Untersuchung in Deutschland
gerade einmal 22,4 Prozent zum Familieneinkommen bei. Die NGG
Ulm-Aalen-Göppingen sieht dringenden Handlungsbedarf bei der Politik. „Das
geplante Gesetz zur Lohngerechtigkeit ist dabei ein erster wichtiger
Schritt“, sagt Brugger. Allerdings soll nach dem Gesetz der indivi-duelle
Anspruch darauf zu erfahren, was der Rest der Belegschaft verdient, auf
Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten beschränkt bleiben.
„Für den Großteil der Hotels, Gaststätten oder Bäckereien im Ostalbkreis
greift das Gesetz damit zu kurz“, so die Gewerkschafterin. Nötig sei
stattdessen ein verbrieftes Recht auf die gleiche Bezahlung für die gleiche
Tätigkeit. Im vergangenen Jahr hat die NGG darum die „Initiative
Lohngerechtigkeit“ gestartet. Unter dem Motto „Was uns zusteht“ prüft die
Gewerkschaft bundesweit 3.500 Tarifverträge auf Diskriminierung bei Lohn und
Gehalt. Mit dem Ergebnis, so Brugger, werde man die Politik konfrontieren:
„Denn Mann oder Frau – dieser Unterscheid darf in einer modernen Arbeitswelt
keine Rolle mehr spielen. |