Wird Zeit daß ab 8. März auch auf Ostalb nachgebessert wird
Zum Internationalen Frauentag fordert  Gew-
erkschaft NGG endlich die Lohngerechtigkeit

Kaum zu glauben aber leider dennoch traurige Wahrheit: Im
OAK sind 86 Prozent aller Teilzeit-Jobs nur in der Frauenhand


Aalen.
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit? Davon ist ein Großteil der arbeitenden Frauen im Ostalbkreis weit entfernt. Zum heutigen Internationalen Frauentag am 8. März fordert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), mehr für die Lohngerechtigkeit zwischen den Geschlechtern zu tun. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts verdienen Frauen im Schnitt für dieselbe Tätigkeit noch immer sieben Prozent weniger als Männer – andere Faktoren wie niedrigere Arbeitszeiten nicht mitgerechnet.

Nach Einschätzung von NGG-Geschäftsführerin Karin Brugger ist dieser reine „Gender Pay Gap“ in vielen Branchen im Ostalbkreis sogar noch deutlich größer. „Frauen bekommen aber nicht nur einen geringeren Stundenlohn. Sie arbeiten auch noch überdurchschnittlich oft in prekären Jobs“, betont Brugger. So waren nach einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung zuletzt 86 Prozent aller Teilzeit-Beschäftigten im Landkreis weiblich. Und auch bei den Minijobs ist der Frauenanteil dort mit 62 Prozent hoch. Brugger: „Die Folgen davon bekommen viele Frauen spätestens im Rentenalter zu spüren. Wegen niedriger Einkünfte und Unterbrechungen im Erwerbsleben sind weibliche Beschäftigte besonders oft von Armutsrenten betroffen und dann auf Stütze vom Staat angewiesen.

Aber auch bei Arbeitslosigkeit oder nach einer Scheidung steht ein Großteil der Frauen mit leeren Händen da. Das Modell des männlichen Hauptverdieners sei weiterhin stark verbreitet – und damit die finanzielle Abhängigkeit der Frauen. Diese tragen laut einer neuen OECD-Untersuchung in Deutschland gerade einmal 22,4 Prozent zum Familieneinkommen bei. Die NGG Ulm-Aalen-Göppingen sieht dringenden Handlungsbedarf bei der Politik. „Das geplante Gesetz zur Lohngerechtigkeit ist dabei ein erster wichtiger Schritt“, sagt Brugger. Allerdings soll nach dem Gesetz der indivi-duelle Anspruch darauf zu erfahren, was der Rest der Belegschaft verdient, auf Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten beschränkt bleiben.

„Für den Großteil der Hotels, Gaststätten oder Bäckereien im Ostalbkreis greift das Gesetz damit zu kurz“, so die Gewerkschafterin. Nötig sei stattdessen ein verbrieftes Recht auf die gleiche Bezahlung für die gleiche Tätigkeit. Im vergangenen Jahr hat die NGG darum die „Initiative Lohngerechtigkeit“ gestartet. Unter dem Motto „Was uns zusteht“ prüft die Gewerkschaft bundesweit 3.500 Tarifverträge auf Diskriminierung bei Lohn und Gehalt. Mit dem Ergebnis, so Brugger, werde man die Politik konfrontieren: „Denn Mann oder Frau – dieser Unterscheid darf in einer modernen Arbeitswelt keine Rolle mehr spielen.