Ungeschönter Blick hinter Kulissen gibt es heute nur in AIZ:
9 Millionen:"Wir erfüllen nun die humanitäre
Aufgabe des Landes BW mit Herz für Gäste"
Während des Asylverfahrens werden ärztliche bzw. zahnärzt-
liche Behandlung bei akuten Erkrankungen doch gewährt

Der Eingang für bis zu 1.000 Gästen auf's Gelände der Ex-Reinhard-Kaserne. Nichts verborgen: Respekt!  . AIZ-Fotos: Dieter Geissbauer
Ellwangen. "Wir erfüllen nun die humanitäre Aufgabe des Landes BW mit Herz für Gäste" sagte Regierungspräsident Schmalzl am Freitag 30. Januar 2015 auf dem Gelände der Reinhard-Kaserne in Ellwangen auf dem es zwar noch einen Oberst gibt und einige Soldaten die nicht abgezogen wurden und eine Bundeswehr-Sprachenschule bei der Vorstellung der LEA (Landesaufnahmestelle Ellwangen mit Kinderbetreuung". Landrat Klaus Pavel legte dazu auch ein glaubhaftes Bekenntnis ab: "Wir zeigen Flagge mit den Städten Gmünd, Aalen und Ellwangen: Wir kümmern uns sehr aktiv um das aktuell wichtigste Thema Unterbringung und Gestaltung und Organisation für maximal 1.000 Flüchtlinge und stellen im Übergang auch Sprachkurse zur Verfügung".

Natürlich wurde auch das gesamte geplante Gelände vorgestellt, das sich in drei Teile aufgliedert und schon am Anfang (links) die ersten von der Kaserne zu Wohnstätten umgebauten Wohnungen begonnen wurden und bis April 205 fertig sein sollen. Die AIZ ermöglicht allen Freunden, Helfern und Gönnern aber auch den Kritikern (in Ellwangen haben wir und am Pressetermin keine  einzigen Kritiker gefunden) einen tiefen Einblick in das was sich da auf dem umzäunten Kasernengelände nur, das die Flüchtlinge nur "durch das Südtor der Reinhard-Kaserne an der Kreisstraße 3319 in Richtung Dalkingen (mit etwa 100 Parkplätzen maximal) erreichen können.

Das Bekenntnis von Regierungspräsident Schmalzl lautete am Frei-tag: "Angesichts der hohen Flüchtlinigszahlen im Land ist es unser Ziel, möglichst bereits Ende März die Pforten der LEA in Ellwangen zu öffnen. Daher arbeitet das Regierungspräsidium Stuttgart gem-einsam mit den beteiligten Behörden und Ministerien sowie der Stadt Ellwangen und dem Ostalbkreis "unter Hochdruck" an der Errichtung der Erstaufnahmestelle. Nur gemeinsam kann diese große humanitäre Aufgabe gemeistert werden" , so Schmalzt. Wir sind auf einem hervorragenden Weg. Daher bin ich überzeugt, dass wir auch die neue Aufgabe der Einrichtung einer LEA in Schwäbisch Hall stemmen". 


AAZuVO ist eine Verordnung der Landesregierung über Zuständ-igkeiten nach dem Aufenthaltsgesetz, dem Asylverfahrensgesetz und dem Flüchtlingsaufnahmegesetz sowie über dje Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer.

Abschiebung Ist die zwangsweise Beendigung des Aufenthalts, also die Vollstreckung einer vollziehbaren Ausreisepflicht.

Eines der Wohngebäude mitten in den Hang eingefügt.

Anerkennung: Die Anerkennung als Asylberechtigter wird durch das Bundes- amt für Migration und Flüchtlinge festgestellt, nachdem die Asylgründe geprüft wurden. Neben der Asylanerkennung kommt auch die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, die Zuerkennung subsidiären Schutzes oder die Feststellung von Duldungsgründen in Betracht.

Anschlussunterbringung: Nach Ende der vorläufigen Unterbringung werden die dort untergebrachten Personen durch die unteren Aufnahmebehörden an deren kreisangehörigen Gemeinden zur Anschlussunterbringung verteilt.

Arbeitsgelegenheiten: Während des Aufenthalts in einer Aufnah-meeinrichtung soll einem Ausländer eine Arbeitsgelegenheit zur Verfügung gestellt werden. Dies beinhaltet Arbeiten innerhalb der Aufnahmeeinrichtung, bei staatlichen, kommunalen oder gemeinnützigen Trägern. Für die Arbeitsleistung erhält der Auslän-der einen Stundenlohn von 1,05 Euro.

Man reichte sich die Hände zum Helfen: CDU-MdB Kiesewetter.      

Sogar Fachärzte u. Hebammen stehen auch
bei Geburten den 1.000 24 h zur Verfügung

Ärztliche Betreuung:
Hierfür steht in der LEA Ellwangen 24 Stunden also rund um die Uhr eine Krankenambulanz mit qualifiziertem Personal - neben dem Gesundheitsamt - zur Verfügung, die vom Dienstleister EHC betrieben wird und bei der auch Allgemein- und Fachärzte sowie Hebammen eingesetzt wer-den.

Alles ausdiskutiert? Landrat Pavel u. Regierungspräsident Schmalzl.

Asygesuch: Ein Ausländer kann bei der Grenzbehörde, einer Ausländerbehörde oder der Polizei um Asyl nachsuchen. Er ist dann durch diese Behörde unverzüglich an die zuständige Aufnahmeeinrichtung weiterzuleiten.

Asylantrag: Meint den Antrag bei einer Außenstelle des BAMF, aus dem sich entnehmen lässt, dass der Ausländer Schutz im Bundesgebiet sucht. Ein Asylantrag kann nur bei der zuständigen Außenstelle des BAMF gestellt werden. Übrigens die Mitarbeiter der BAMF waren fast alle bei der Pressebegehung am Freitag anw-esend.

Respekt: Die Pr esse durfte alles sehen und nichts wurde verborgen.

Asylgründe: Gemäß Art. 1 6a GG genießen politisch Verfolgte Asyl. Nach Art. 16a Abs. 2 GG können Personen, die über einen sicheren Drittstaat einreisen, kein Asyl erhalten. Für diesen Personenkreis kommt dann die Zuerkennung der Flüchtlings-eigenschaft, der subsidiäre Schutzstatus oder die Feststellung von Duldungsgründen in Betracht.

OB Hilsenbek weiß was auf ihn  zukommt: 1.000 Bürger mehr und...

Aufenthaltsgestattung: Während des Asylverfahrens erhält ein Ausländer eine Aufenthaltsgestattung. Der Aufenthalt im Bundes-gebiet ist nur gestattet, die Gestattung ist kein Aufenthaltstitel. Eine Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung wird durch das BAMF ausgestellt.

Regierungspräsident Schmalzl "hat sich Denkmal selbst gesetzt".   
Aufenthaltstitel: Ein Aufenthaltstitel meint einen Titel, der es einem Ausländer erlaubt, ins Bundesgebiet einzureisen und sich darin aufzuhalten. Titel in diesem Sinne sind befristete Aufenthaltstitel: Visum, Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU sowie unbefristete Aufenthaltstitel: Niederlassungserlaubnis und Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU.

Wohnen auf Kasernengelände: Bäume wurden nicht gerodet...        

Aufnahmebehörde: Die zuständige Aufnahmebehörde bestimmt sich nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz. Untere Verwaltungsbeh-örden (Stadt- und Landkreise) sind untere Aufnahmebehörden, die Regierungspräsidien sind höhere Aufnahmebehörden, das Integrati-onsministerium ist oberste Aufnahmebehörde.

Ausländerbehörde: Die zuständige Ausländerbehörde bestimmt sich in Baden- Württemberg nach der AAZuVO. Untere Verwalt-ungsbehörden (Große Kreisstädte sowie Stadt- und Landkreise) sind untere Ausländerbehörden, die Regierungspräsidien sind höhere Ausländerbehörden, das Innenministerium ist oberste Aus-länderbehörde. Während des Aufenthalts in der LEA sind die Regierungspräsidien zuständige Ausländerbehörden.

Ausweisung bewirkt strafbewehrtes Verbot
der Einreise Aufenthaltes im Bundesgebiet

Ausweisung: Ist ein Verwaltungsakt mit dem die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts beendet wird. Durch die Ausweisung erlöschen erteilte Aufenthaltstitel, die Ausweisung bewirkt ein strafbewehrtes Verbot der Einreise und des Aufenthalts im Bundesgebiet.


AZR (Ausländerzentralregister): Ist ein System des Bundes-verwaltungsamtes. Es werden alle Ausländer in Deutschland erfasst, die sich nicht nur vorübergehend im Bundesgebiet aufhalten. Es werden verschiedene Stammdaten eingegeben und bestimmte Sachverhalte (wie etwa die Erteilung eines Aufenthaltstitels, eine Ausweisung oder die Stellung eines Asylantrags) erfasst.

Schranke: Der Sicherheitsdienst hat Bewährungsprobe bestanden... 

BAMF: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Sitz: Nürnberg. In der LEA Ellwangen wird eine Außenstelle des BAMF eingerichtet.

Bauliche Maßnahmen BüMA : Für die baulichen Maßnahmen in der LEA Ellwangen werden ca. neun Millionen Euro aufgewandt.

BüMA: Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchenden und die Registrierung.

Dienstleister u.a. in der LEA Ellwangen ist die European Homecare GmbH (EHC). Der Dienstleister übernimmt die Verpflegung der Bewohner sowie die Alltagsbetreuung.

Dublin-Verfahren: Im Dublin-Verfahren wird der für die Prüfung des Asylantrags zuständige Staat (alle Mitgliedsstaaten der EU sowie Norwegen, Island, Schweiz und Liechtenstein) festgestellt. Dies richtet sich nach der VO (EG) 604/2013 Dublin III- Verordnung". Wird festgestellt, dass ein anderer Staat zuständig ist, ist ein Ubernahmeersuchen/Wiederaufnahmeersuchen an den zuständigen Mitgliedsstaat zu stellen und der Flüchtling kann unter bestimmten Voraussetzungen an diesen Staat überstellt werden.

Auch Rundfunk- und Fernseh-Presse kam Freitag in die Kaserne.    

Duldung: Ist die Bescheinigung darüber, dass trotz einer vollzieh-baren Ausreisepflicht eine Abschiebung nicht stattfindet. Die Dul-dung ist kein Aufenthaltstitel.

EASY: Erstverteilung von Asylbegehrenden; System des BAMF, mit dem die Verteilung von Asylsuchenden bundesweit verwaltet wird. EASY gibt nach der Eingabe des Flüchtlings an, ob der Flüchtling in Baden-Württemberg verbleibt oder einem anderen Bundesland zugeordnet wird und welchem.

EHC: Dienstleister European Homecare GmbH,


Ehrenamt: Ehrenamtliches Engagement ist in der LEA Ellwangen willkommen. Die Koordination der Ehrenamtlichen wird durch den Dienstleister und vor allem durch die Sozial- und Verfahrensberatung gewährleistet.

Erstaufnahme: Die Landeserstaufnahmeeinrichtungen (LEA) gew-ährleisten d je Erstaufnahme von Asylsuchenden. Im Rahmen der Erstaufnahme erfolgt eine Registrierung sowie Gesundh-eitsuntersuchung als auch der Asylantrag bei der Außenstelle des BAMF. Nachdem diese Schritte abgeschlossen sind, erfolgt eine Verteilung auf die Stadt- und Landkreise ( vorläufige Unterbringung").


Während des Asylverfahrens weiter für drei
Monate "keine Erwerbs-Tätigkeit ausüben"

Erwerbstätigkeit: Für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bedarf ein Ausländer eines Aufenthaltstitels. Während des Asylverfahrens darf ein Ausländer für die Dauer von drei Monaten keine Erwerbs-tätigkeit ausüben. Danach kann ihm die Erwerbstätigkeit erlaubt werden, auch wenn er keinen Aufenthaltstitel besitzt. Siehe aber auch -> Arbeitsgelegenheiten.


Essensausgabe: Die Verpflegung wird durch die LEA als Sachleis-tung gewährleistet und zwar als Sachleistungen.

Flüchtlinge:  Anerkennung, -> Asylgesuch, -> Asylantrag, -> Asylgründe.

diskussionen: Polizei und Berthold Weiß vom Landraratsamt.         
Freizeitaktivitäten: Werden sowohl durch Ehrenamtliche als auch durch den DienstIeister als auch durch die Sozial- und Verfahr-ensberatung gewährleistet. Für Kinder gibt es eine eigene Betreu-ungsmöglichkeit.

Warten auf einen Job vom Arbeitsamt: Rtwa 200 sind gekommen...  

Gesundheitsuntersuchung: Nach der Ankunft und der Regis-trierung erfolgt in der LEA Ellwangen eine ärztliche Erst- und Röntg-enuntersuchung durch das zuständige Gesundheitsamt des Ostalbkreises.

Die Planungen werden derzeit für neun Millionen Euro ausgeführt.   

Herkunftsländer: Die Herkunft der Asylantragsteller in der LEA Ellwangen hängt davon ab, für welche Herkunftsländer die durch das BAMF in der Außenstelle Ellwangen eingesetzten Entscheider zuständig sind.

Hoheitliche Aufgaben: Die hoheitlichen Aufgaben werden durch landeseigenes Personal in der LEA Ellwangen erledigt. Hierzu gehören insbesondere die Leitung der LEA, die Registrierung, Gesundheitsuntersuchung, Ausländerbehörde sowie Verteilung an die unteren Aufnahmebehörden zur vorläufigen Unterbringung.

Jugendamt: Zuständig für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.

Königsteiner Schlüssel: Die bundesweite Verteilung von Asylantragstellern findet nach dem Königsteiner Schlüssel statt. Für Baden-Württemberg ist die Aufnahmequote im Jahr 2015 bei 12,97496 %.

Krankheit: Während des Asylverfahrens werden erforderliche Leistungen für die ärztliche bzw. zahnärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen gewährt. Auf dem Gelände der LEA Ellwangen werden Fachärzte für die Betreuung der Bewohner zur Verfügung stehen.

M1gVIS: Migranten-Verwaltungs-Informations-System; Landesinter´-nes System (nur Baden-Württemberg) zur Nutzung durch die Regierungspräsidien. Es werden Datensätze über Ausweisungen, Abschiebungen erfasst, aber auch über das Asylverfahren. Es sind verschiedene Stammdaten zu erfassen, die einzelnen Verfah-rensschritte werden eingepflegt. Mithilfe von MigVIS lässt sich elektronisch der Gang des Asylverfahrens nachvollziehen.

Registrierung: Erfolgt nach der Ankunft in der Erstaufnahme. Der Asylsuchende wird in MigVIS erfasst, es werden Lichtbilder gefertigt und eine erkennungsdienstliche Behandlung durchgeführt. Es wird eine Akte angelegt und der Asylsuchende erhält eine Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender.

Sachleistungen: Während der Unterbringung erhalten die Ausländer in der LEA Ellwangen Grundleistungen in Form von Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege und Verbrauchsgütern des Haushalts als Sach-leistungen. Siehe auch -> Taschengeld.

Schule:  Während der Unterbringung in der LEA besteht keine Schulpflicht. Erst in der Vorläufigen Unterbringung wird ein Schulbe-such gewährleistet.

Sicherer Drittstaat: Ist ein Staat, über den ein Ausländer ins Bundesgebiet einreist und in dem er bereits vor Verfolgung sicher war.

Sicherer Herkunftsstaat: Ist ein Staat, bei dem vermutet wird, dass ein Ausländer, der aus diesem Staat stammt, nicht verfolgt wird.

Sicherheit: In der LEA Ellwangen wird der private Sicherheitsdienst Siba eingesetzt, eine Rund-um-die-Uhr Besetzung ist gewährleistet. Tagsüber steht eine Polizeiwache auf dem Gelände zur Verfügung. Das Polizeirevier mit 24 h - Besetzung ist nur 3 km entfernt. Es existiert ein mit allen Beteiligten abgestimmtes Sicherheitskonzept.


Sozial- und Verfahrensberatung: Die nach dem Flüchtlingsauf-nahmegesetz vorgeschriebene unabhängige Verfahrens- und Sozialberatung einschließlich der Ehrenamtskoordination sowie die Kinderbetreuung in der LEA Ellwangen werden Caritas, Diakonie und DRK übernehmen, die auch den Einsatz von Ehrenamtlichen koordinieren. Die Details werden nun Zug um Zug erarbeitet.

Taschengeld: Während der Unterbringung erhalten die Ausländer in der LEA Ellwangen einen Geldbetrag zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens. Derzeit: 173 Euro für Alleinstehende, 125 Euro bei Ehepaaren pro Person, zwischen 86 und 96 Euro pro Kind.

Vorläufige Unterbringung: Nach der Erstaufnahme werden die Asylantragsteller in die vorläufige Unterbringung verteilt. Die vorläufige Unterbringung ist durch die unteren Aufnahmebehörden durchzuführen. Dabei werden die Asylantragsteller anhand eines festgelegten Schlüssels verteilt.

Fazit: Der Gesetzgeber sollte den Gästen wenigstens nach einer Woche bereits erlauben zu arbeiten und für sich und seine Familie finanziell selbst zu versorgen. Das wäre Menschlichkeit und der anfang eines neuen Lebens bei uns. Dieter Geissbauer