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Ungeschönter Blick
hinter Kulissen gibt es heute nur in AIZ:
9 Millionen:"Wir erfüllen nun die humanitäre
Aufgabe des Landes BW mit Herz
für Gäste"
Während des Asylverfahrens werden
ärztliche bzw. zahnärzt-
liche Behandlung bei akuten Erkrankungen doch gewährt

Der Eingang für bis zu 1.000 Gästen
auf's Gelände der Ex-Reinhard-Kaserne. Nichts verborgen: Respekt! .
AIZ-Fotos: Dieter Geissbauer
Ellwangen. "Wir erfüllen nun die humanitäre Aufgabe des
Landes BW mit Herz für Gäste" sagte Regierungspräsident Schmalzl am Freitag
30. Januar 2015 auf dem Gelände der Reinhard-Kaserne in Ellwangen auf dem es
zwar noch einen Oberst gibt und einige Soldaten die nicht abgezogen wurden
und eine Bundeswehr-Sprachenschule bei der Vorstellung der LEA
(Landesaufnahmestelle Ellwangen mit Kinderbetreuung". Landrat Klaus Pavel
legte dazu auch ein glaubhaftes Bekenntnis ab: "Wir zeigen Flagge mit den
Städten Gmünd, Aalen und Ellwangen: Wir kümmern uns sehr aktiv um das
aktuell wichtigste Thema Unterbringung und Gestaltung und Organisation für
maximal 1.000 Flüchtlinge und stellen im Übergang auch Sprachkurse zur
Verfügung".

Natürlich wurde auch das gesamte geplante Gelände vorgestellt, das sich in
drei Teile aufgliedert und schon am Anfang (links) die ersten von der
Kaserne zu Wohnstätten umgebauten Wohnungen begonnen wurden und bis April
205 fertig sein sollen. Die AIZ ermöglicht allen Freunden, Helfern und
Gönnern aber auch den Kritikern (in Ellwangen haben wir und am Pressetermin
keine einzigen Kritiker gefunden) einen tiefen Einblick in das was
sich da auf dem umzäunten Kasernengelände nur, das die Flüchtlinge nur
"durch das Südtor der Reinhard-Kaserne an der Kreisstraße 3319 in Richtung
Dalkingen (mit etwa 100 Parkplätzen maximal) erreichen können.

Das Bekenntnis von Regierungspräsident Schmalzl lautete am Frei-tag:
"Angesichts der hohen Flüchtlinigszahlen im Land ist es unser Ziel,
möglichst bereits Ende März die Pforten der LEA in Ellwangen zu öffnen.
Daher arbeitet das Regierungspräsidium Stuttgart gem-einsam mit den
beteiligten Behörden und Ministerien sowie der Stadt Ellwangen und dem
Ostalbkreis "unter Hochdruck" an der Errichtung der Erstaufnahmestelle. Nur
gemeinsam kann diese große humanitäre Aufgabe gemeistert werden" , so
Schmalzt. Wir sind auf einem hervorragenden Weg. Daher bin ich überzeugt,
dass wir auch die neue Aufgabe der Einrichtung einer LEA in Schwäbisch Hall
stemmen".

AAZuVO ist eine Verordnung der Landesregierung über
Zuständ-igkeiten nach dem Aufenthaltsgesetz, dem Asylverfahrensgesetz und
dem Flüchtlingsaufnahmegesetz sowie über dje Verteilung unerlaubt
eingereister Ausländer.

Abschiebung Ist die zwangsweise Beendigung des Aufenthalts,
also die Vollstreckung einer vollziehbaren Ausreisepflicht.

Eines der Wohngebäude mitten in den
Hang eingefügt.
Anerkennung: Die Anerkennung als Asylberechtigter wird durch
das Bundes- amt für Migration und Flüchtlinge festgestellt, nachdem die
Asylgründe geprüft wurden. Neben der Asylanerkennung kommt auch die
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, die Zuerkennung subsidiären Schutzes
oder die Feststellung von Duldungsgründen in Betracht.

Anschlussunterbringung: Nach Ende der vorläufigen
Unterbringung werden die dort untergebrachten Personen durch die unteren
Aufnahmebehörden an deren kreisangehörigen Gemeinden zur
Anschlussunterbringung verteilt.

Arbeitsgelegenheiten: Während des Aufenthalts in einer
Aufnah-meeinrichtung soll einem Ausländer eine Arbeitsgelegenheit zur
Verfügung gestellt werden. Dies beinhaltet Arbeiten innerhalb der
Aufnahmeeinrichtung, bei staatlichen, kommunalen oder gemeinnützigen
Trägern. Für die Arbeitsleistung erhält der Auslän-der einen Stundenlohn von
1,05 Euro.

Man reichte sich die Hände zum
Helfen: CDU-MdB Kiesewetter.
Sogar Fachärzte u.
Hebammen stehen auch
bei Geburten den 1.000 24 h zur Verfügung
Ärztliche Betreuung: Hierfür steht in der LEA Ellwangen 24
Stunden also rund um die Uhr eine Krankenambulanz mit qualifiziertem
Personal - neben dem Gesundheitsamt - zur Verfügung, die vom Dienstleister
EHC betrieben wird und bei der auch Allgemein- und Fachärzte sowie Hebammen
eingesetzt wer-den.

Alles ausdiskutiert? Landrat Pavel
u. Regierungspräsident Schmalzl.
Asygesuch: Ein Ausländer kann bei der Grenzbehörde, einer
Ausländerbehörde oder der Polizei um Asyl nachsuchen. Er ist dann durch
diese Behörde unverzüglich an die zuständige Aufnahmeeinrichtung
weiterzuleiten.

Asylantrag: Meint den Antrag bei einer Außenstelle des BAMF,
aus dem sich entnehmen lässt, dass der Ausländer Schutz im Bundesgebiet
sucht. Ein Asylantrag kann nur bei der zuständigen Außenstelle des BAMF
gestellt werden. Übrigens die Mitarbeiter der BAMF waren fast alle bei der
Pressebegehung am Freitag anw-esend.

Respekt: Die Pr esse durfte alles
sehen und nichts wurde verborgen.
Asylgründe: Gemäß Art. 1 6a GG genießen politisch Verfolgte
Asyl. Nach Art. 16a Abs. 2 GG können Personen, die über einen sicheren
Drittstaat einreisen, kein Asyl erhalten. Für diesen Personenkreis kommt
dann die Zuerkennung der Flüchtlings-eigenschaft, der subsidiäre
Schutzstatus oder die Feststellung von Duldungsgründen in Betracht.

OB Hilsenbek weiß was auf ihn
zukommt: 1.000 Bürger mehr und...
Aufenthaltsgestattung: Während des Asylverfahrens erhält ein
Ausländer eine Aufenthaltsgestattung. Der Aufenthalt im Bundes-gebiet ist
nur gestattet, die Gestattung ist kein Aufenthaltstitel. Eine Bescheinigung
über die Aufenthaltsgestattung wird durch das BAMF ausgestellt.

Regierungspräsident Schmalzl "hat
sich Denkmal selbst gesetzt".
Aufenthaltstitel: Ein Aufenthaltstitel meint einen Titel, der
es einem Ausländer erlaubt, ins Bundesgebiet einzureisen und sich darin
aufzuhalten. Titel in diesem Sinne sind befristete Aufenthaltstitel: Visum,
Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU sowie unbefristete Aufenthaltstitel:
Niederlassungserlaubnis und Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU.

Wohnen auf Kasernengelände: Bäume
wurden nicht gerodet...
Aufnahmebehörde: Die zuständige Aufnahmebehörde bestimmt sich
nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz. Untere Verwaltungsbeh-örden (Stadt- und
Landkreise) sind untere Aufnahmebehörden, die Regierungspräsidien sind
höhere Aufnahmebehörden, das Integrati-onsministerium ist oberste
Aufnahmebehörde.

Ausländerbehörde: Die zuständige Ausländerbehörde bestimmt
sich in Baden- Württemberg nach der AAZuVO. Untere Verwalt-ungsbehörden
(Große Kreisstädte sowie Stadt- und Landkreise) sind untere
Ausländerbehörden, die Regierungspräsidien sind höhere Ausländerbehörden,
das Innenministerium ist oberste Aus-länderbehörde. Während des Aufenthalts
in der LEA sind die Regierungspräsidien zuständige Ausländerbehörden.

Ausweisung bewirkt
strafbewehrtes Verbot
der Einreise Aufenthaltes im Bundesgebiet
Ausweisung: Ist ein Verwaltungsakt mit dem die Rechtmäßigkeit
des Aufenthalts beendet wird. Durch die Ausweisung erlöschen erteilte
Aufenthaltstitel, die Ausweisung bewirkt ein strafbewehrtes Verbot der
Einreise und des Aufenthalts im Bundesgebiet.

AZR (Ausländerzentralregister):
Ist ein System des Bundes-verwaltungsamtes. Es werden alle Ausländer in
Deutschland erfasst, die sich nicht nur vorübergehend im Bundesgebiet
aufhalten. Es werden verschiedene Stammdaten eingegeben und bestimmte
Sachverhalte (wie etwa die Erteilung eines Aufenthaltstitels, eine
Ausweisung oder die Stellung eines Asylantrags) erfasst.

Schranke: Der Sicherheitsdienst hat
Bewährungsprobe bestanden...
BAMF: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Sitz: Nürnberg.
In der LEA Ellwangen wird eine Außenstelle des BAMF eingerichtet.

Bauliche Maßnahmen BüMA : Für die baulichen Maßnahmen in der
LEA Ellwangen werden ca. neun Millionen Euro aufgewandt.

BüMA: Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchenden und die
Registrierung.

Dienstleister u.a. in der LEA Ellwangen ist die European
Homecare GmbH (EHC). Der Dienstleister übernimmt die Verpflegung der
Bewohner sowie die Alltagsbetreuung.

Dublin-Verfahren: Im Dublin-Verfahren wird der für die Prüfung
des Asylantrags zuständige Staat (alle Mitgliedsstaaten der EU sowie
Norwegen, Island, Schweiz und Liechtenstein) festgestellt. Dies richtet sich
nach der VO (EG) 604/2013 Dublin III- Verordnung". Wird festgestellt, dass
ein anderer Staat zuständig ist, ist ein Ubernahmeersuchen/Wiederaufnahmeersuchen
an den zuständigen Mitgliedsstaat zu stellen und der Flüchtling kann unter
bestimmten Voraussetzungen an diesen Staat überstellt werden.

Auch Rundfunk- und Fernseh-Presse
kam Freitag in die Kaserne.
Duldung: Ist die Bescheinigung darüber, dass trotz einer
vollzieh-baren Ausreisepflicht eine Abschiebung nicht stattfindet. Die
Dul-dung ist kein Aufenthaltstitel.

EASY: Erstverteilung von Asylbegehrenden; System des BAMF, mit
dem die Verteilung von Asylsuchenden bundesweit verwaltet wird. EASY gibt
nach der Eingabe des Flüchtlings an, ob der Flüchtling in Baden-Württemberg
verbleibt oder einem anderen Bundesland zugeordnet wird und welchem.

EHC: Dienstleister European Homecare GmbH,
Ehrenamt: Ehrenamtliches
Engagement ist in der LEA Ellwangen willkommen. Die Koordination der
Ehrenamtlichen wird durch den Dienstleister und vor allem durch die Sozial-
und Verfahrensberatung gewährleistet.

Erstaufnahme: Die Landeserstaufnahmeeinrichtungen (LEA)
gew-ährleisten d je Erstaufnahme von Asylsuchenden. Im Rahmen der
Erstaufnahme erfolgt eine Registrierung sowie Gesundh-eitsuntersuchung als
auch der Asylantrag bei der Außenstelle des BAMF. Nachdem diese Schritte
abgeschlossen sind, erfolgt eine Verteilung auf die Stadt- und Landkreise (
vorläufige Unterbringung").

Während des Asylverfahrens
weiter für drei
Monate "keine Erwerbs-Tätigkeit ausüben"
Erwerbstätigkeit: Für die Aufnahme
einer Erwerbstätigkeit bedarf ein Ausländer eines Aufenthaltstitels. Während
des Asylverfahrens darf ein Ausländer für die Dauer von drei Monaten keine
Erwerbs-tätigkeit ausüben. Danach kann ihm die Erwerbstätigkeit erlaubt
werden, auch wenn er keinen Aufenthaltstitel besitzt. Siehe aber auch ->
Arbeitsgelegenheiten.

Essensausgabe:
Die Verpflegung wird durch die LEA als
Sachleis-tung gewährleistet und zwar als Sachleistungen.

Flüchtlinge: Anerkennung, -> Asylgesuch, -> Asylantrag,
-> Asylgründe.

diskussionen: Polizei und Berthold
Weiß vom Landraratsamt.
Freizeitaktivitäten: Werden sowohl durch Ehrenamtliche als
auch durch den DienstIeister als auch durch die Sozial- und
Verfahr-ensberatung gewährleistet. Für Kinder gibt es eine eigene
Betreu-ungsmöglichkeit.

Warten auf einen Job vom Arbeitsamt:
Rtwa 200 sind gekommen...
Gesundheitsuntersuchung: Nach der Ankunft und der
Regis-trierung erfolgt in der LEA Ellwangen eine ärztliche Erst- und
Röntg-enuntersuchung durch das zuständige Gesundheitsamt des Ostalbkreises.

Die Planungen werden derzeit für
neun Millionen Euro ausgeführt.
Herkunftsländer: Die Herkunft der Asylantragsteller in der LEA
Ellwangen hängt davon ab, für welche Herkunftsländer die durch das BAMF in
der Außenstelle Ellwangen eingesetzten Entscheider zuständig sind.

Hoheitliche Aufgaben: Die hoheitlichen Aufgaben werden durch
landeseigenes Personal in der LEA Ellwangen erledigt. Hierzu gehören
insbesondere die Leitung der LEA, die Registrierung,
Gesundheitsuntersuchung, Ausländerbehörde sowie Verteilung an die unteren
Aufnahmebehörden zur vorläufigen Unterbringung.

Jugendamt: Zuständig für unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge.

Königsteiner Schlüssel: Die bundesweite Verteilung von
Asylantragstellern findet nach dem Königsteiner Schlüssel statt. Für
Baden-Württemberg ist die Aufnahmequote im Jahr 2015 bei 12,97496 %.

Krankheit: Während des Asylverfahrens werden erforderliche
Leistungen für die ärztliche bzw. zahnärztliche Behandlung bei akuten
Erkrankungen und Schmerzzuständen gewährt. Auf dem Gelände der LEA Ellwangen
werden Fachärzte für die Betreuung der Bewohner zur Verfügung stehen.

M1gVIS: Migranten-Verwaltungs-Informations-System;
Landesinter´-nes System (nur Baden-Württemberg) zur Nutzung durch die
Regierungspräsidien. Es werden Datensätze über Ausweisungen, Abschiebungen
erfasst, aber auch über das Asylverfahren. Es sind verschiedene Stammdaten
zu erfassen, die einzelnen Verfah-rensschritte werden eingepflegt. Mithilfe
von MigVIS lässt sich elektronisch der Gang des Asylverfahrens
nachvollziehen.

Registrierung: Erfolgt nach der Ankunft in der Erstaufnahme. Der
Asylsuchende wird in MigVIS erfasst, es werden Lichtbilder gefertigt und
eine erkennungsdienstliche Behandlung durchgeführt. Es wird eine Akte
angelegt und der Asylsuchende erhält eine Bescheinigung über die Meldung als
Asylsuchender.

Sachleistungen: Während der Unterbringung erhalten die
Ausländer in der LEA Ellwangen Grundleistungen in Form von Ernährung,
Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege und
Verbrauchsgütern des Haushalts als Sach-leistungen. Siehe auch ->
Taschengeld.

Schule: Während der Unterbringung in der LEA besteht
keine Schulpflicht. Erst in der Vorläufigen Unterbringung wird ein
Schulbe-such gewährleistet.

Sicherer Drittstaat: Ist ein Staat, über den ein Ausländer ins
Bundesgebiet einreist und in dem er bereits vor Verfolgung sicher war.

Sicherer Herkunftsstaat: Ist ein Staat, bei dem vermutet wird,
dass ein Ausländer, der aus diesem Staat stammt, nicht verfolgt wird.

Sicherheit: In der LEA Ellwangen wird der private
Sicherheitsdienst Siba eingesetzt, eine Rund-um-die-Uhr Besetzung ist
gewährleistet. Tagsüber steht eine Polizeiwache auf dem Gelände zur
Verfügung. Das Polizeirevier mit 24 h - Besetzung ist nur 3 km entfernt. Es
existiert ein mit allen Beteiligten abgestimmtes Sicherheitskonzept.

Sozial- und Verfahrensberatung: Die nach dem
Flüchtlingsauf-nahmegesetz vorgeschriebene unabhängige Verfahrens- und
Sozialberatung einschließlich der Ehrenamtskoordination sowie die
Kinderbetreuung in der LEA Ellwangen werden Caritas, Diakonie und DRK
übernehmen, die auch den Einsatz von Ehrenamtlichen koordinieren. Die
Details werden nun Zug um Zug erarbeitet.

Taschengeld: Während der Unterbringung erhalten die Ausländer
in der LEA Ellwangen einen Geldbetrag zur Deckung persönlicher Bedürfnisse
des täglichen Lebens. Derzeit: 173 Euro für Alleinstehende, 125 Euro bei
Ehepaaren pro Person, zwischen 86 und 96 Euro pro Kind.

Vorläufige Unterbringung: Nach der Erstaufnahme werden die
Asylantragsteller in die vorläufige Unterbringung verteilt. Die vorläufige
Unterbringung ist durch die unteren Aufnahmebehörden durchzuführen. Dabei
werden die Asylantragsteller anhand eines festgelegten Schlüssels verteilt.

Fazit: Der Gesetzgeber sollte den Gästen wenigstens nach einer
Woche bereits erlauben zu arbeiten und für sich und seine Familie finanziell
selbst zu versorgen. Das wäre Menschlichkeit und der anfang eines neuen
Lebens bei uns. Dieter Geissbauer

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