Am Ende doch noch einstimmig Geld aus Neresheim:
Deshalb bekam Neresheimer BM Sorgenfal-
ten: Antrag der Sportfreunde Dorfmerkingen
Sportfreunde Dorfmerkingen bekommen aus der Neresheimer
Stadtkasse nun 4.645 €: Mehr Wärmeschutz fürs Sportlerheim

Zurecht auch 2010 stolze Schiris der Sportfreunde Dorfmerkingen.   
Neresheim-Dorfmerkingen. Liegt´s an Winter oder Umweltbe-wusstsein? Die Sportfreunde Dorfmerkingen haben sich die energetische Verbesserung ihres Vereinsheims vorgenommen. Sie rechnen einschließlich Terrassenüberdachung mit 93.060 Euro und baten um einen Zuschuss der Stadt Neresheim in Höhe von 4 645 Euro. Ihr einschlägiger Antrag an die Stadt war einziger nennens-werter Tagesordnungspunkt in der jüngsten Sitzung des Verwaltun-gs- und Finanzausschusses. Dabei gaben die Sportfreunde zu bedenken, dass auch mit der Hilfe durch den Württembergischen Landessportbund gerechnet werden dürfe. Bei ihm seien 50 Prozent der Kosten, also 46 544 Euro, zuschussfähig.

Spielen in der Landesliga: Die stolze 1. Mannschaft der Sportfreunde
Zarter Wink für die Stadt: Auch sie ging von einer Zuschussfähigkeit in dieser Höhe aus und schlug vor, dem Verein aus dieser Summe 10 Prozent, in Zahlen 4 645 Euro, zu gewähren. Der Ausschuss des Gemeinderates billigte diesen Vorschlag einstimmig.

Einige Bedenken gab es allerdings wegen der städtischen Praxis, solche Förderungen nur alle drei Jahre zu gewähren. Der Antrag der Sportfreunde Dorfmerkingen aber sei noch kurz vor Ablauf dieser Frist eingegangen. Auch habe man die erwünschte Summe haushalttechnisch noch nicht einplanen können. Bürgermeister Gerd Dannenmann sprach von der Notwendigkeit, diese Summe in den kommenden Etat aufzunehmen. Sprecher aus dem Gremium warnten vor der Gefahr des Präzedenzfalles und schlugen vor, an der bislang brav eingehaltenen Praxis fest zu halten, nämlich erst nach Ablauf von drei Jahren zu gewähren.

Auch Stadtkämmerer Wenzel hielt dieses Vorgehen für wünsch-enswert. Er machte jedoch auf die für solche Fällte geltende Erheblichkeitsgrenze aufmerksam. Die geringe Zeitdifferenz von zwei Monaten und der bescheidene Betrag von 4 645 Euro ließen eine Ausnahme zu.