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Am Ende doch noch
einstimmig Geld aus Neresheim:
Deshalb bekam
Neresheimer BM Sorgenfal-
ten: Antrag der Sportfreunde Dorfmerkingen
Sportfreunde Dorfmerkingen bekommen aus
der Neresheimer
Stadtkasse nun 4.645 €: Mehr Wärmeschutz fürs Sportlerheim

Zurecht
auch 2010 stolze Schiris der Sportfreunde Dorfmerkingen.
Neresheim-Dorfmerkingen.
Liegt´s an Winter oder Umweltbe-wusstsein? Die Sportfreunde Dorfmerkingen
haben sich die energetische Verbesserung ihres Vereinsheims vorgenommen. Sie
rechnen einschließlich Terrassenüberdachung mit 93.060 Euro und baten um
einen Zuschuss der Stadt Neresheim in Höhe von 4 645 Euro. Ihr einschlägiger
Antrag an die Stadt war einziger nennens-werter Tagesordnungspunkt in der
jüngsten Sitzung des Verwaltun-gs- und Finanzausschusses. Dabei gaben die
Sportfreunde zu bedenken, dass auch mit der Hilfe durch den
Württembergischen Landessportbund gerechnet werden dürfe. Bei ihm seien 50
Prozent der Kosten, also 46 544 Euro, zuschussfähig.


Spielen in der
Landesliga: Die stolze 1. Mannschaft der Sportfreunde
Zarter Wink für die Stadt: Auch sie ging von einer
Zuschussfähigkeit in dieser Höhe aus und schlug vor, dem Verein aus dieser
Summe 10 Prozent, in Zahlen 4 645 Euro, zu gewähren. Der Ausschuss des
Gemeinderates billigte diesen Vorschlag einstimmig.

Einige Bedenken gab es allerdings wegen der städtischen Praxis, solche
Förderungen nur alle drei Jahre zu gewähren. Der Antrag der Sportfreunde
Dorfmerkingen aber sei noch kurz vor Ablauf dieser Frist eingegangen. Auch
habe man die erwünschte Summe haushalttechnisch noch nicht einplanen können.
Bürgermeister Gerd Dannenmann sprach von der Notwendigkeit, diese Summe in
den kommenden Etat aufzunehmen. Sprecher aus dem Gremium warnten vor der
Gefahr des Präzedenzfalles und schlugen vor, an der bislang brav
eingehaltenen Praxis fest zu halten, nämlich erst nach Ablauf von drei
Jahren zu gewähren.
Auch Stadtkämmerer Wenzel hielt dieses Vorgehen für wünsch-enswert. Er
machte jedoch auf die für solche Fällte geltende Erheblichkeitsgrenze
aufmerksam. Die geringe Zeitdifferenz von zwei Monaten und der bescheidene
Betrag von 4 645 Euro ließen eine Ausnahme zu. |