Verhandlung mit DEMO im Landgericht Ellwangen am 17.03.:
Aalener Kinderschänder Thomas Fleck will
keine 2 Jahre in Knast sondern Bewährung
Widerspruch gegen das Urteil des Amtsgerichtes Aalen richtet
sich nur gegen Strafmaß:Bisher Geständnisse nicht widerrufen


Aalen/Kaufbeuren.
Der Aalener Kinder-schänder Thomas Fleck, derzeit wohnhaft bei seiner Mutter im bayerischen Kauf-beuren als Laptop-Händler und schon längst auf neuer Beute-Suche, hat das Urteil des Schöffengerichtes Aalen wegen "sexuellem Missbrauch von Kindern u.a." von zwei Jah-ren Knast ohne Bewährung nicht akzeptiert und gegen das Urteil Widerspruch einge-legt. Allerdings hat er aus taktischen Gründen seinen Widerspruch nur auf das Strafmaß bezogen und bisher seine eigenen Geständnisse vor dem Amtsgericht in Aalen nicht widerrufen. Er will keine zwei Jahre in den Knast sondern sein Ziel ist eine zweijährige Bewährungsstrafe. Aktenzeichen: 4 Ns Js 16731/08.

Das bedeutet für die über zehn Kinder die im ersten Prozess im Amtsgericht Aalen als Zeugen vorgeladen waren, dass sie vorerst nicht zum Termin erscheinen brauchen, sofern der Kinderschänder seinen Widerspruch gegen das Urteil von Amtsgerichtsdirektor Lang weiter nur auf das Strafmaß beschränkt.

Allerdings gab es schon bei der ersten Verurteilung im Amtsgericht in Aalen einen Doktor Rechtsanwalt der schon hier seine Register vergeblich gezogen hat und eigentlich auf dem besten Wege war zu erreichen dass das Gericht dem Aalener Kinderschänder eine "Chance" einräumt dass die zweijährige Strafe durch Absprachen zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Nebenklage später in eine Bewährungsstrafe eventuell durch Behandlungen umgewandelt wer-den kann.

Diese Option hat aber der Anwalt der Eltern der missbrauchten Kin-der Rechtsanwalt Ortwin Mäurer aus Aalen erfolgreich verhindert, nachdem die Eltern der Hauptbelastungs-Zeugin sogar die Todesstrafe und ein ausländischer Vater einer Zeugin sogar "Schwanz ab" gefordert hatten. Deshalb kann davon ausgegangen werden dass im erneuten Prozeß vor dem Landgericht Ellwangen wieder Demonstrationen stattfinden werden, um Kinder vor diesem Schänder ein für allemal zu schützen. 

Denn inzwischen ging in Aalen das Gerücht um der Kinderschänder sei auf dem Hof der Schillerschule auf dem Galgenberg gesehen worden als er sich nach neuen Opfern umsah. Diesem Gerücht ist der sachermittelnde Aalener Kripobeamte Brenner nachgegangen und bezeichnete es gegenüber den besorgten Eltern und der AIZ auf Anfrage als "kaum möglich dass Fleck sich nach dieser Verurteilung durch das AG Aalen 2 Monate ohne Bewährung traut in neuen Fällen Kindern aufzulauern". In anderen Missbrauchsfällen hätten die Schänder mit dem "gerichtlichen Schuss vor den Bug" aufgegeben. 

In der Regel habe die Erfahrung gezeigt, dass bei einer so deutlichen Rechtslage (die Kinderschänder-Akte hat über 300 Seiten Inhalt) schon die Versagung der Bewährung einen erzieherischen Effekt habe. Außerdem hätten Nachprüfungen ergeben, der Kinderschänder sei in Aalen nicht mehr seit seiner Verurteilung dabei beobachtet worden dass er Kindern nachgestellt habe. Die Kripo werde aber weiter ein sehr wachsames Auge auf F. haben. Zumindest die Aale-ner Kinder seien derzeit vor ihm derzeitig sicher. Dem scheint aber nicht so: Auf "Kwick.de" stellt Flech weiter Kindern nach und ist auf der Suche nach neuen Opfern mit obigem zutreffendem grausamen Bild, was jeder selbst wie die Kripo auch feststellen kann.
In-zwischen versucht er schon 10-jährige Mädchen zu mißbrauchen.

Sein Anwalt mit Doktortitel jedenfalls hatte einen genialen Schach-zug schon vor dem Schöffengericht des Amtsgerichtes Aalen schon vollzogen: Zu Beginn der Verhandlung hatte sein Anwalt erklärt er lege das Mandat für seinen Mandanten nieder und begründete dies mit der angeblichen Tatsache, er sei noch immer nicht bis heute für seine Tätigkeiten bezahlt worden. Darauf hin blieb Richter Michael Lang gar keine andere Chance um den Prozess nicht wegen Winkelzügen der Verteidigung platzen zu lassen dem Kinder-schänder denselben Anwalt als "Pflichtverteidiger" zuzuordnen.

Das bedeutet dass seine Kosten die Staatskasse bezahlt, also auch die betroffenen Kinder und Eltern. Auf der anderen Seite haben die Opfer schon im Vorfeld - auch für den neuen Prozess in Ellwangen - den Status "als Nebenkläger zugelassen" verliehen bekommen. Die Kosten des Rechtsanwaltes Mäurer für die Nebenklage hat dann der Weiße Ring Aalen übernommen nachdem es sich herausstellte dass die Eltern der betroffenen Aalener Kinder sonst nicht als Nebenkläger vor Gericht auftreten könnten.

Im Landgericht in Ellwangen muss sich am 17. März 2010 um 13,30 Uhr (Saal siehe dortiger Aushang) für seinen sexuellen Missbrauch an Aalener Kindern verantworten.           AIZ-Foto: Dieter Geissbauer
Die über zehn Kinder müssen also in Ellwangen (unser Foto zeigt das Landgericht) nicht aussagen. Auf deren Aussagen war schon im Aalener Prozess verzichtet worden, nachdem der Aalener Kin-derschänder seinen zweiten genialen Trick einführte und ein umfassendes Geständnis für eine Strafmilderung ablegte und alle Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft Ellwangen wegen sexuellem Missbrauch von Kindern ohne wenn oder aber zugegeben hat.

Wenn er aber seinen Widerspruch gegen das Aalener Urteil zwei Jahre Knast ohne Bewährung auch auf sein Geständnis erweitert beginnt für die betroffenen 10 Kinder als Zeugen wieder dasselbe Spiel das sie bis heute noch nicht verwunden haben: Sie werden werden geladen und müssen nun  aussagen. Auf der anderen Seite wäre dies gerecht: Denn seine Taten haben sich im nachhinein nach dem Abschluss der umfangreichen Ermittlungen der Aalener Kripo als schlimmer heraus gestellt als sie damals bekannt waren, so dass vielleicht die erneute Forderung der Nebenkläger-Eltern nach Todes-strafe dazu führen wird dass er zehnfach länger im Knast für seine grausamen Taten absitzen muss. Die blutjungen Opfer leiden unter seinen Taten ein Leben lang.

Sogar dem Mädchen eines seiner besten Freunde aus Aalen soll er nachgestellt haben. Zum Missbrauch sei es - nach neuesten Ermittlungen - damals nicht gekommen. Aber auch dieser Vater der in Aalen als Zuhörer im Saal mit seiner Ehefrau den Prozess verfolgte erklärte der AIZ gegenüber dass es in der Tat jeden treffen kann: Auch die Kinder der Richter/innen die ihn in Aalen oder nun in Ellwangen aburteilen. Kinder müssten vor solchen Tätern geschützt werden.

Der Prozess vor dem Landgericht in Ellwangen am 17. März um 13,30 Uhr ist öffentlich, also kann jeder daran teilnehmen, auch die der Nebenklage angekündigten Aalener Demonstranten gegen den Missbrauch in Aalen. Sie fordern mindesten 10 Jahre Knast und Si-cherheitsverwahrung. Die betroffenen Eltern wurden vom Landgericht Ellwangen laut Ladung als Nebenkläger ebenfalls wieder zugelassen müssen aber nicht im Prozess wie ihre Kinder antreten sondern werden von Rechtsanwalt Mäurer bestens vertreten.

In diesem Zusammenhang sei sein dreckiges Grinsen vor dem Aale-ner Gericht nach der Urteilsverkündung erinnert. Er weiß genau dass sein anwalt die Opfer zu Tätern machen kann und er niemals in den Knast wandern wenn die Ellwangener Richter Milde walten lassen und ihm Bewährung mit Therapie einräumen. Dann müssen wir alle Eltern auf unsere Kinder genauer aufpassen und in Notwehr eben wenn er ein weiteres Kind entführt stoppen.

Wenn Fleck Bewährung bekommt ist die Rechtswelt in einer ungerechten Schieflage sondern auch "sein Leben in Gefahr". Selbstjustiz aber müsste nicht möglich werden: Er sollte noch im Gerichtssaal - so lautet die Planung der Nebenklage - aus Sich-erheitsgründen und wegen bestehender nachweisbarer Fluchtgefahr verhaftet und sofort zum Strafantritt in die Justizvollzugsanstalt Ellwangen eingeliefert werden. Erst dann können wir Eltern und die blutjungen und auch öffentlich geschändeten und ein Leben lang geschädigten Opfer nachts wieder ruhiger schlafen - zumindest we-nigstens  zwei Jahre lang.

Die AIZ erneuert ihr Versprechen: Wir werden diesen Schänder-Prozess bis zum bitteren Ende mit begleiten und natürlich auch Fleck im Knast besuchen und berichten ob er wenigstens ein kleines Stück seiner grausamen Taten bereut, welche Aalener Kinder für ihr ganzes Leben lang unter den Taten des Kranken zu leiden haben und psychologisch betreut werden müssen. In diesem Zusamm-enhang ein dickes Lob des psychologischen Schülerbetreuung der Schillerschule auf dem Galgenberg, für Schulleiter Rektor Karl Frank und alle Lehrer und Lehrerinnen u. Pausenaufsicht, die sehr eng mit den betroffenen Eltern vorbildlich zusammen arbeiten und wenigstens dafür sorgten dass die geschändeten Kinder der Schillerschule wie-der freudig zur Schule gehen können.


Es wird davon ausgegangen dass auch die Kosten der Nebenkläger vom weißen Ring übernommen werden und Eltern in Aalen weiter wachsam nach dem Kinderschänder Ausschau halten - so lange er  noch in Freiheit ist oder lebt. Den Richtern in Ellwangen sei ins Stammbuch geschrieben dass die Forderung nach Todesstrafe für den Kinderschänder die Bestätigung des Aalener Urteils ohne Be-währung sogar das Leben des Täters schützen wird, obwohl er die-ses Recht seinen Opfern nicht zugestanden hat: "Das Lachen wird dem Drecksack schon noch vergehen".
Dieter Geissbauer