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Verhandlung mit DEMO im
Landgericht Ellwangen am 17.03.:
Aalener Kinderschänder Thomas Fleck will
keine 2 Jahre in Knast sondern Bewährung
Widerspruch gegen das Urteil des Amtsgerichtes Aalen richtet
sich nur gegen Strafmaß:Bisher Geständnisse nicht widerrufen
Aalen/Kaufbeuren. Der Aalener Kinder-schänder Thomas Fleck,
derzeit wohnhaft bei seiner Mutter im bayerischen Kauf-beuren als
Laptop-Händler und schon längst auf neuer Beute-Suche, hat das Urteil des
Schöffengerichtes Aalen wegen "sexuellem Missbrauch von Kindern u.a." von
zwei Jah-ren Knast ohne Bewährung nicht akzeptiert und gegen das Urteil
Widerspruch einge-legt. Allerdings hat er aus taktischen Gründen seinen
Widerspruch nur auf das Strafmaß bezogen und bisher seine eigenen
Geständnisse vor dem Amtsgericht in Aalen nicht widerrufen. Er will keine
zwei Jahre in den Knast sondern sein Ziel ist eine zweijährige
Bewährungsstrafe. Aktenzeichen: 4 Ns Js 16731/08.
Das bedeutet für die über zehn Kinder die im ersten Prozess im Amtsgericht
Aalen als Zeugen vorgeladen waren, dass sie vorerst nicht zum Termin
erscheinen brauchen, sofern der Kinderschänder seinen Widerspruch gegen das
Urteil von Amtsgerichtsdirektor Lang weiter nur auf das Strafmaß beschränkt.
Allerdings gab es schon bei der ersten Verurteilung im Amtsgericht in Aalen
einen Doktor Rechtsanwalt der schon hier seine Register vergeblich gezogen
hat und eigentlich auf dem besten Wege war zu erreichen dass das Gericht dem
Aalener Kinderschänder eine "Chance" einräumt dass die zweijährige Strafe
durch Absprachen zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Nebenklage später
in eine Bewährungsstrafe eventuell durch Behandlungen umgewandelt wer-den
kann.
Diese Option hat aber der Anwalt der Eltern der missbrauchten Kin-der
Rechtsanwalt Ortwin Mäurer aus Aalen erfolgreich verhindert, nachdem die
Eltern der Hauptbelastungs-Zeugin sogar die Todesstrafe und ein
ausländischer Vater einer Zeugin sogar "Schwanz ab" gefordert hatten.
Deshalb kann davon ausgegangen werden dass im erneuten Prozeß vor dem
Landgericht Ellwangen wieder Demonstrationen stattfinden werden, um Kinder
vor diesem Schänder ein für allemal zu schützen.
Denn inzwischen ging in Aalen das Gerücht um der Kinderschänder sei auf dem
Hof der Schillerschule auf dem Galgenberg gesehen worden als er sich nach
neuen Opfern umsah. Diesem Gerücht ist der sachermittelnde Aalener
Kripobeamte Brenner nachgegangen und bezeichnete es gegenüber den besorgten
Eltern und der AIZ auf Anfrage als "kaum möglich dass Fleck sich nach dieser Verurteilung
durch das AG Aalen 2 Monate ohne Bewährung traut in
neuen Fällen Kindern aufzulauern". In anderen Missbrauchsfällen hätten
die Schänder mit dem "gerichtlichen Schuss vor den Bug" aufgegeben.
In der Regel habe die Erfahrung gezeigt, dass bei einer so deutlichen
Rechtslage (die Kinderschänder-Akte hat über 300 Seiten Inhalt) schon die
Versagung der Bewährung einen erzieherischen Effekt habe. Außerdem hätten
Nachprüfungen ergeben, der Kinderschänder sei in Aalen nicht mehr seit seiner
Verurteilung dabei beobachtet worden dass er Kindern nachgestellt habe. Die
Kripo werde aber weiter ein sehr wachsames Auge auf F. haben. Zumindest die
Aale-ner Kinder seien derzeit vor ihm derzeitig sicher. Dem scheint aber
nicht so: Auf "Kwick.de" stellt Flech weiter Kindern nach und ist auf der
Suche nach neuen Opfern mit obigem zutreffendem grausamen Bild, was jeder
selbst wie die Kripo auch feststellen kann.
In-zwischen versucht er schon 10-jährige Mädchen zu mißbrauchen.
Sein Anwalt mit Doktortitel jedenfalls hatte einen genialen Schach-zug schon
vor dem Schöffengericht des Amtsgerichtes Aalen schon vollzogen: Zu Beginn
der Verhandlung hatte sein Anwalt erklärt er lege das Mandat für seinen
Mandanten nieder und begründete dies mit der angeblichen Tatsache, er sei
noch immer nicht bis heute für seine Tätigkeiten bezahlt worden. Darauf hin
blieb Richter Michael Lang gar keine andere Chance um den Prozess nicht
wegen Winkelzügen der Verteidigung platzen zu lassen dem Kinder-schänder
denselben Anwalt als "Pflichtverteidiger" zuzuordnen.
Das bedeutet dass seine Kosten die Staatskasse bezahlt, also auch die
betroffenen Kinder und Eltern. Auf der anderen Seite haben die Opfer schon
im Vorfeld - auch für den neuen Prozess in Ellwangen - den Status "als
Nebenkläger zugelassen" verliehen bekommen. Die Kosten des Rechtsanwaltes
Mäurer für die Nebenklage hat dann der Weiße Ring Aalen übernommen nachdem
es sich herausstellte dass die Eltern der betroffenen Aalener Kinder sonst
nicht als Nebenkläger vor Gericht auftreten könnten.

Im Landgericht in
Ellwangen muss sich am 17. März 2010 um 13,30 Uhr (Saal siehe dortiger
Aushang) für seinen sexuellen Missbrauch an Aalener Kindern verantworten.
AIZ-Foto: Dieter Geissbauer
Die über zehn Kinder müssen also in Ellwangen
(unser Foto zeigt das Landgericht) nicht aussagen. Auf deren
Aussagen war schon im Aalener Prozess verzichtet worden, nachdem der Aalener
Kin-derschänder seinen zweiten genialen Trick einführte und ein umfassendes
Geständnis für eine Strafmilderung ablegte und alle Anklagepunkte der
Staatsanwaltschaft Ellwangen wegen sexuellem Missbrauch von Kindern ohne
wenn oder aber zugegeben hat.
Wenn er aber seinen Widerspruch gegen das Aalener Urteil zwei Jahre Knast
ohne Bewährung auch auf sein Geständnis erweitert beginnt für die
betroffenen 10 Kinder als Zeugen wieder dasselbe Spiel das sie bis heute
noch nicht verwunden haben: Sie werden werden geladen und müssen nun
aussagen. Auf der anderen Seite wäre dies gerecht: Denn seine Taten haben
sich im nachhinein nach dem Abschluss der umfangreichen Ermittlungen der
Aalener Kripo als schlimmer heraus gestellt als sie damals bekannt waren, so
dass vielleicht die erneute Forderung der Nebenkläger-Eltern nach
Todes-strafe dazu führen wird dass er zehnfach länger im Knast für seine
grausamen Taten absitzen muss. Die blutjungen Opfer leiden unter seinen
Taten ein Leben lang.
Sogar dem Mädchen eines seiner besten Freunde aus Aalen soll er nachgestellt
haben. Zum Missbrauch sei es - nach neuesten Ermittlungen - damals nicht
gekommen. Aber auch dieser Vater der in Aalen als Zuhörer im Saal mit seiner
Ehefrau den Prozess verfolgte erklärte der AIZ gegenüber dass es in der Tat
jeden treffen kann: Auch die Kinder der Richter/innen die ihn in Aalen oder
nun in Ellwangen aburteilen. Kinder müssten vor solchen Tätern geschützt
werden.
Der Prozess vor dem Landgericht in Ellwangen am 17. März um 13,30 Uhr ist
öffentlich, also kann jeder daran teilnehmen, auch die der Nebenklage
angekündigten Aalener Demonstranten gegen den Missbrauch in Aalen. Sie
fordern mindesten 10 Jahre Knast und Si-cherheitsverwahrung. Die betroffenen
Eltern wurden vom Landgericht Ellwangen laut Ladung als Nebenkläger
ebenfalls wieder zugelassen müssen aber nicht im Prozess wie ihre Kinder
antreten sondern werden von Rechtsanwalt Mäurer bestens vertreten.
In diesem Zusammenhang sei sein dreckiges Grinsen vor dem Aale-ner Gericht
nach der Urteilsverkündung erinnert. Er weiß genau dass sein anwalt die
Opfer zu Tätern machen kann und er niemals in den Knast wandern wenn die
Ellwangener Richter Milde walten lassen und ihm Bewährung mit Therapie
einräumen. Dann müssen wir alle Eltern auf unsere Kinder genauer aufpassen
und in Notwehr eben wenn er ein weiteres Kind entführt stoppen.
Wenn Fleck Bewährung bekommt ist die Rechtswelt in einer ungerechten
Schieflage sondern auch "sein Leben in Gefahr". Selbstjustiz aber müsste
nicht möglich werden: Er sollte noch im Gerichtssaal - so lautet die Planung
der Nebenklage - aus Sich-erheitsgründen und wegen bestehender nachweisbarer
Fluchtgefahr verhaftet und sofort zum Strafantritt in die
Justizvollzugsanstalt Ellwangen eingeliefert werden. Erst dann können wir
Eltern und die blutjungen und auch öffentlich geschändeten und ein Leben
lang geschädigten Opfer nachts wieder ruhiger schlafen - zumindest
we-nigstens zwei Jahre lang.
Die AIZ erneuert ihr Versprechen: Wir werden diesen Schänder-Prozess bis zum
bitteren Ende mit begleiten und natürlich auch Fleck im Knast besuchen und
berichten ob er wenigstens ein kleines Stück seiner grausamen Taten bereut,
welche Aalener Kinder für ihr ganzes Leben lang unter den Taten des Kranken
zu leiden haben und psychologisch betreut werden müssen. In diesem
Zusamm-enhang ein dickes Lob des psychologischen Schülerbetreuung der
Schillerschule auf dem Galgenberg, für Schulleiter Rektor Karl Frank und
alle Lehrer und Lehrerinnen u. Pausenaufsicht, die sehr eng mit den
betroffenen Eltern vorbildlich zusammen arbeiten und wenigstens dafür
sorgten dass die geschändeten Kinder der Schillerschule wie-der freudig zur
Schule gehen können.

Es wird davon ausgegangen dass auch die Kosten der Nebenkläger vom weißen
Ring übernommen werden und Eltern in Aalen weiter wachsam nach dem
Kinderschänder Ausschau halten - so lange er noch in Freiheit ist oder
lebt. Den Richtern in Ellwangen sei ins Stammbuch geschrieben dass die
Forderung nach Todesstrafe für den Kinderschänder die Bestätigung des
Aalener Urteils ohne Be-währung sogar das Leben des Täters schützen wird,
obwohl er die-ses Recht seinen Opfern nicht zugestanden hat: "Das Lachen wird
dem Drecksack schon noch vergehen". Dieter Geissbauer |