618 Millionen werden in
der Prognose Betriebe überweisen:
Mehr-Einnahmen
der
"Mai-Steuerschätzung
2018" 748 Millionen in BW
für Schuldenabbau
Finanzministerin Edith Sitzmann: Zudem
könnten hohe Schul-
den am Kreditmarkt getilgt werden: Schuldenbremse bis 2020
Edith
Sitzmann will Schulden tilgen für einen stabilen Haushalt.
Schwäbisch Gmünd/Stuttgart.
Die anhaltend gute Entwicklung der Wirtschaft und die hohe Beschäftigung
führen in Baden-Württemberg zu höheren Steuereinnahmen als noch im laufenden
Haushalt des Landes angenommen. Aus der Prognose der Steuerschätzer ergibt
sich für dieses Jahr ein Plus an Steuereinnahmen von rund 618 Millionen
Euro, für 2019 gehen sie von rund 748 Millionen Euro mehr aus als im
Haushalt veranschlagt. Finanzministerin Edith Sitzmann wies darauf hin, dass
die Steuermehreinnahmen Betrieben und Beschäftigten in Baden-Württemberg zu
verdanken seien: „Nur mit unseren erfolgreichen Unternehmen, unserem starken
Mittelstand, dem nachgefragten Handwerk und den vielen engagierten
Beschäf-tigten ist eine solch gute Entwicklung der Steuereinnahmen möglich.
Wir werden mit den Steuermehreinnahmen verantwortungsvoll und vorausschauend
umgehen.“
Nahezu die gesamten Mehreinnahmen müssen für den Schulden-abbau eingesetzt
werden. Auf diese Weise wird der Haushalt auf die Schuldenbremse
vorbereitet, die ab dem Jahr 2020 gilt. Dann dürfen grundsätzlich keine
neuen Schulden mehr aufgenommen werden, um Ausgaben und Einnahmen eines
Haushaltsjahrs ins Lot zur bringen. „Wir machen unseren Haushalt
wetterfest“, stellt die Ministerin fest. „Wir sorgen schon im laufenden
Haushalt vor, bauen den enormen Sanierungsstau und Kreditmarktschulden ab
und legen Geld für künftig anfallende Versorgungsausgaben unserer Beamtinnen
und Beamten zurück. Damit sorgen wir für die Zukunft vor. Das ist
nachhaltige Haushaltspolitik.“
Sitzmann schlägt vor, mit den nun berechneten Steuermehr-einnahmen unter
anderem Netto-Kreditermächtigungen abzulösen. Wenn die Schuldenbremse
greift, dürfen diese sogenannten Einnahmereste nicht mehr von Haushaltsjahr
zu Haushaltsjahr übertragen werden, wie es über Jahrzehnte hinweg gängige
Praxis war. Um die Einnahmereste vollständig abzulösen, sind noch 621
Millionen Euro nötig. Zudem könnten Schulden am Kreditmarkt getilgt werden,
so die Ministerin. Zu den im Doppelhaushalt veranschlagten 500 Millionen
Euro in zwei Jahren könnten weitere 500 Millionen Euro Schulden getilgt
werden: „Eine Tilgung von einer Milliarde Euro wäre ein großer Schritt beim
Abbau der Schulden des Landes.“ Auch eine Aufstockung der Rücklagen für den
Erhalt von Kulturbauten im Land erscheint notwendig. Über die genaue
Verwendung der Steuermehreinnahmen will die Finanzministerin in der
Regierung und mit den Regierungsfraktionen beraten.
Auch die Kommunen im Land können nach der Prognose der Steuerschätzer mit
einem Plus an Steuereinnahmen rechnen. Im Vergleich zur
November-Steuerschätzung gehen sie für das laufende Jahr von etwa 200
Millionen Euro mehr aus. Für 2019 wurden Mehreinnahmen von rund 520
Millionen Euro berechnet. Aus dem kommunalen Sanierungsfonds erhalten die
Kommunen vom Land für die Jahre 2017, 2018 und 2019 zudem 423 Millionen Euro
für die Sanierung von Schulgebäuden und Brücken (Stand: Haushalt 2018/2019).
Da das Land die Kommunen mit zehn Prozent an seiner Tilgungsverpflichtung
beteiligt, könnten in den Jahren 2018 und 2019 weitere rund 130 Millionen
Euro in den kommunalen Sanierungsfonds fließen.
Weitere Informationen: Im Landeshaushalt müssen Einnahmen und Ausgaben im
Lot sein: Allen Ausgaben müssen Einnahmen in gleicher Gesamthöhe gegenüber
stehen. Der Großteil der Ausgaben wird aus Steuereinnahmen gedeckt. Dazu
kommen Erstattungen des Bundes und Verwaltungseinnahmen etwa aus Geldstrafen
oder Beteiligungen. Viele Jahre lang sind Ausgaben außerdem durch Kredite
gedeckt worden. Netto-Kreditermächtigungen bezeichnen die Summe der Kredite,
die das Land in einem Haushaltsjahr zusätzlich zu den Krediten aufnehmen
darf, die der Anschlussfinanzierung auslaufender bestehender Kredite dienen.
Fielen die durch die Kreditermächtigungen gedeckten Ausgaben jedoch erst
später an als im Haushalt vorgesehen oder konnten sie während eines
Haushaltsjahres aus anderen Einnahmen geleistet werden, wurden die
Kreditermächtigungen als sogenannte Einnah-mereste ins nächste Jahr
übertragen. Bis 2011 hatten sich die Einnahmereste aus
Netto-Kreditermächtigungen auf einen Höchst-stand von 1,54 Milliarden Euro
summiert.
Wenn in eineinhalb Jahren die Schuldenbremse greift, dürfen die
Einnahmereste aus Netto-Kreditermächtigungen nicht mehr weiter übertragen
werden. Denn das würde als beabsichtigte Schulden-aufnahme gelten, was ab
dem Jahr 2020 grundsätzlich nicht mehr zulässig ist. Die
Netto-Kreditermächtigungen müssen deshalb vorher abgelöst werden.
Im Doppelhaushalt 2018/2019 sind bereits 912 Millionen Euro dafür
eingestellt. Weitere Netto-Kreditermächtigungen in Höhe von 621 Millionen
Euro müssen noch abgelöst werden. Die Kreditmarkt-schulden des Landes
beliefen sich zum 31. Dezember 2017 auf 46,3 Milliarden Euro.
Ergebnisse der Steuerschätzung |