Da haben  Trennung in öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich gibt Sicherheit

Die Sanierung für 3,5 Millionen Euro ein weiterer Meilenstein:
Saniertes Unterkunftsgebäude Bildungszent-
rum in Schwäbisch Gmünd
heute übergeben
Das Unterkunftsgebäude hat eine Nutzfläche von 1.129 Quadr-
atmetern:
 58 Zimmer mit eigenen Nasszelle nun ausgestattet

Das
Sanierte Unterkunftsgebäude (Haupteingang) des Bildungszen-trums in Gmünd wurde an Oberfinanzdirektion Karlsruhe übergeben..
Schwäbisch Gmünd.  Claus Schüßler, Leiter des Amtes Schwä-bisch Gmünd des Landesbetriebs Vermögen und Bau Baden-Württ-emberg hat am Dienstag 8. Mai 2018 das sogenannte Gebäude G des Bildungszentrums der Oberfinanzdirektion Karlsruhe in Schw-äbisch Gmünd offiziell an die Nutzer übergeben. Das Gebäude war in den vergangenen eineinhalb Jahren für rund 3,5 Millionen Euro saniert worden.   Das Unterkunftsgebäude hat eine Nutzfläche von 1.129 Quadratmetern.

Mit der denkmalge-rechten Sanierung wur-den bauliche und bra-ndschutz-technische Mängel behoben, die gesamte technische Gebäudeausrüstung er-neuert. Zudem wurde die Gebäudehülle ener-getisch auf den akt-uellen Stand gebracht. Im Innenbereich ist die Raumstruktur nun so angepasst, dass Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Aus- und Fortbildungen zeitgemäß unterkommen können. Jedes der 58 Zimmer ist jetzt mit einer eigenen Nasszelle ausgestattet.  

Das Bildungszentrum der Oberfinanzdirektion Karlsruhe in Schwä-bisch Gmünd hat insgesamt sieben Wohntürme. Einer davon wurde bereits von 2010 bis 2011 umfänglich saniert. Die Sanierung eines weiteren Unterkunftsgebäudes wird derzeit vorbereitet.    

Weitere Informationen Für das ehemalige Staatliche Aufbaugy-mnasium Schwäbisch Gmünd hatte das Land Baden-Württemberg in zwei Bauabschnitten von 1963 bis 1965 und 1969 bis 1972 auf dem am östlichen Ortsrand von Schwäbisch Gmünd gelegenen, landes-eigenen Areal ein pavillonartiges Gebäudeensemble erstellt. Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe nutzt die Liegenschaft seit 1992 als Bildungszentrum für Bedienstete der Steuerverwaltung des Landes.   Seit Mai 2015 stellt das Gesamtensemble ein Kulturdenkmal gemäß § 2 des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg dar.