Die Sanierung
für 3,5 Millionen Euro ein weiterer Meilenstein:
Saniertes Unterkunftsgebäude Bildungszent-
rum in Schwäbisch Gmünd
heute übergeben
Das Unterkunftsgebäude hat eine Nutzfläche von
1.129 Quadr-
atmetern:
58 Zimmer mit eigenen Nasszelle nun
ausgestattet
Das
Sanierte Unterkunftsgebäude (Haupteingang) des
Bildungszen-trums in Gmünd wurde an Oberfinanzdirektion Karlsruhe
übergeben..
Schwäbisch Gmünd.
Claus Schüßler, Leiter des Amtes Schwä-bisch Gmünd des Landesbetriebs
Vermögen und Bau Baden-Württ-emberg hat am Dienstag 8. Mai 2018 das
sogenannte Gebäude G des Bildungszentrums der Oberfinanzdirektion Karlsruhe
in Schw-äbisch Gmünd offiziell an die Nutzer übergeben. Das Gebäude war in
den vergangenen eineinhalb Jahren für rund 3,5 Millionen Euro saniert
worden. Das Unterkunftsgebäude hat eine Nutzfläche von 1.129
Quadratmetern.
Mit
der denkmalge-rechten Sanierung wur-den bauliche und bra-ndschutz-technische
Mängel behoben, die gesamte technische Gebäudeausrüstung er-neuert. Zudem
wurde die Gebäudehülle ener-getisch auf den akt-uellen Stand gebracht. Im
Innenbereich ist die Raumstruktur nun so angepasst, dass Teilnehmerinnen und
Teilnehmer von Aus- und Fortbildungen zeitgemäß unterkommen können. Jedes
der 58 Zimmer ist jetzt mit einer eigenen Nasszelle ausgestattet.
Das Bildungszentrum der Oberfinanzdirektion Karlsruhe in Schwä-bisch Gmünd
hat insgesamt sieben Wohntürme. Einer davon wurde bereits von 2010 bis 2011
umfänglich saniert. Die Sanierung eines weiteren Unterkunftsgebäudes wird
derzeit vorbereitet.
Weitere Informationen Für das ehemalige Staatliche Aufbaugy-mnasium
Schwäbisch Gmünd hatte das Land Baden-Württemberg in zwei Bauabschnitten von
1963 bis 1965 und 1969 bis 1972 auf dem am östlichen Ortsrand von Schwäbisch
Gmünd gelegenen, landes-eigenen Areal ein pavillonartiges Gebäudeensemble
erstellt. Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe nutzt die Liegenschaft seit 1992
als Bildungszentrum für Bedienstete der Steuerverwaltung des Landes.
Seit Mai 2015 stellt das Gesamtensemble ein Kulturdenkmal gemäß § 2 des
Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg dar.
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