Da haben  Trennung in öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich gibt Sicherheit

Arbeitsgericht schuf neuen Arbeitsplatz in der Aalener City:
"Trennung in öffentlichen und nichtöffentli-
chen Bereich im KUBUS gibt nun Sicherheit“

Einer der Ankermieter ist dort am Rathaus Aalen das Arbeits-
gericht Stuttgart mit Aalener Kammern mitsamt Verwaltung

Bei der Eröffnung OB Rentschler und die gesamte Arbeits-Justiz.    

Aalen.  Im September 2017 ging der Einzelhandel und die Gastro-nomie im KUBUS Aalen an den Start, nun füllen sich die Dienst-leistungsbereiche der innerstädtischen Mall am oberen Marktplatz sukzessive. Einer der Ankermieter ist dort das Arbeitsgericht Stuttgart mit seinen Aalener Kammern samt Verwaltung. Am 1. März zogen Gerichtsvorstand Ernst Amann-Schindler und weitere zwölf Mitarbeiter des Arbeitsgerichts in die neuen, rund 430 Quadratmeter großen Räume im 3. OG des KUBUS ein.

Im Beisein des Präsidenten des Arbeitsgerichts Stuttgart, Jürgen Gneiting, sowie des Leiters des Amts für Vermögen und Bau, Claus Schüßler, gratulierte Aalens OB Thilo Rentschler  bei der offiziellen Einweihung den Mitarbeitern des Arbeitsgerichts zum neuen Arbeitsplatz inmitten der Aalener City. „In Sichtweite zum Aalener Rathaus sowie zum Aalbäumle-Turm werden künftig gute und gerechte Urteile in den vier Kammern des Arbeitsgerichts gefällt“, sagte Rentschler. Das Stadtoberhaupt war angetan von den beiden Sitzungssälen und den Büros der Angestellten des Arbeitsgerichts.

Hans-Paul Schwarz, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Aalen, lobte die neuen Räume im Namen seiner Berufskollegen vor allem wegen der guten Besprechungsmöglichkeiten für die Verfahrensparteien. Claus Schüßler sprach von einer zweckmäßigen Unterkunft für die Mitarbeiter des Arbeitsgerichts. „Aalen ist sehr begehrter Arbeitsort. Es war nicht einfach, geeignete Räume zu finden“, sagte er. Rund 400.000 Euro habe sein Amt für den nutzerspezifischen Ausbau in die Hand genommen. „So entstand an prominentem Standort in der schönen Stadt Aalen eine neue Heimstatt für das Arbeitsgericht.“ Jürgen Gneiting blieb das Schlusswort vorbehalten. „Für die Mitarbeiter ergeben sich vielfältige Verbesserungen – angefangen von den kurzen Wegen innerhalb des Teams. Die Trennung in öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich gibt Sicherheit“, sagte Gneiting. Er sprach zudem den Ende 2018 geplanten Übergang zur elektronischen Akte an und animierte die Anwälte, diesen Schritt aktiv zu begleiten.