Die NGG fordert auch
für Ostalb Rückkehrrecht in die Vollzeit:
Wenn im OAK 29.000 Kinder
der Halbtagsjo-
bber an Papas-Hand trauriges Dasein fristen
Gesetz noch vor Sommer möglich:
Ostalbkreis git es 10 Proz-
ent mehr Teilzeit-Jobs u. seit 2012 immer mehr Halbtagsjobs
Traurige
Szenen: OAK-Kin mit Papa oder Opa ganz alleine...
Aalen. Rund 29.200 Beschäftigte im Ostalbkreis haben derzeit eine
Teilzeit-Stelle. Das sind zehn Prozent mehr als noch vor vier Jahren, wie
die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten mitteilt. Die NGG beruft sich
dabei auf aktuelle Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA). Zum Vergleich:
Im selben Zeitraum stieg die Zahl aller sozialversicherungspflichtigen Jobs
im Kreis um sieben Prozent. Vor dem Hintergrund der Debatte um prekäre
Arbeit fordert die Gewerkschaft ein verbrieftes Rückkehrrecht auf Vollzeit.
„Die Zunahme der Teilzeit ist beunruhigend“, sagt Karin Brugger von der NGG
Ulm-Aalen-Göppingen. 20- oder 30-Stunden-Jobs würden immer mehr zur Regel –
und häufig zur Falle. „Gerade Frauen bleibt etwa nach einer Familien-Pause
der Wunsch, in Vollzeit zurückzukehren, oft verwehrt“, so die
Gewerkschafterin.
Dies erschwere nicht nur die Karriere, sondern sorge auch für nied-rige
Renten. Dieses Problem nehme immer größere Ausmaße an: So arbeiten laut BA
aktuell 47 Prozent aller berufstätigen Frauen im Ostalbkreis in Teilzeit.
„Viele von ihnen wollen mehr arbeiten, worin auch ein riesiges Potential für
den heimischen Arbeitsmarkt liegt“, betont Brugger. Diese Chance dürfe man
in Zeiten des Fach-kräftemangels nicht einfach verschenken. Doch auch
Männer, die für mehr Zeit mit der Familie die Arbeitszeit reduzieren und
später wieder erhöhen wollten, bekämen dazu oft keine Chance. Auch ihnen
bringe ein Rückkehrrecht auf Vollzeit spürbare Entlastung.
Entsprechende Gesetzespläne des Bundesarbeitsministeriums waren im
Koalitionsausschuss zuletzt am Widerstand der Union gescheitert, obwohl das
Vorhaben im Koalitionsvertrag vereinbart worden war. Die NGG fordert die
Regierungsparteien nun auf, mit ihrem Versprechen ernst zu machen und das
Gesetz vor der Sommerpause zu verabschieden. Tausende Berufstätige in der
Region würden davon profitieren, so die NGG Ulm-Aalen-Göppingen.
Der Rückkehranspruch solle dabei für alle Betriebe gelten und nicht nur für
Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeitern, wie von der CDU gefordert.
„Teilzeit-Beschäftigte stehen nicht nur mit geringerem Ei-nkommen und
schlechterer Absicherung bei Rente und Arbe-itslosigkeit da“, so Brugger
weiter. „Sie haben auch bei der Karriere das Nachsehen.“ Dabei sollten
gerade jungen Müttern und Vätern nach einer Auszeit dieselben Möglichkeiten
offen stehen wie allen anderen Beschäftigten. Gleiches gelte für Menschen,
die sich beruflich weiterbilden oder ehrenamtlich engagieren.
„Wer später in Vollzeit zurück will, muss darauf einen festen Anspruch
haben.“ Die Wahl der Arbeitszeit solle eine individuelle Entscheidung sein.
Mit Blick auf die Digitalisierung der Arbeitswelt sei dies wichtiger denn
je. Brugger: „Die Arbeitgeber sprechen gern von Flexibilität und meinen
damit Mehrbelastung für die Beschäftigten. Aus Sicht der Arbeitnehmer heißt
Flexibilität aber auch, je nach Lebensabschnitt entscheiden zu können, mehr
oder weniger zu arbeiten.“
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