Aufstieg oder Abstieg lautet leider nicht die aktuelle Frage:
DFB-Bundesgericht hat VfR-Beschwerde 9 Punkte
Abzug wegen Insolvenz heute zurück gewiesen

Vorsitzende des Bundesgerichtes Achim Späth: VfR Aalen hat auch die finanzielle Insolvenz-Situation mit zu verantworten

Aalen.
Präsidium gibt noch nicht auf und sieht eigene Fehler nicht ein: Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat heute die Verw-altungsbeschwerde des Drittligisten VfR Aalen gegen die vorangegangene Entsch-eidung des DFB-Präsidiums (Zurück-weisung der Beschwerde gegen den Abzug von neun Punkten) zurück gew-iesen. Damit bleibt der Abzug von neun Punkten wegen Aalens Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens im Februar 2017 wei-ter bestehen.

Achim Späth, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts, sagt dazu: „Der Abzug von neun Punkten ist aufgrund § 6 Nummer 6 der DFB-Spielordnung gerechtfertigt und zwingende Folge. Aufgabe des DFB ist es, den gemeinsamen Wettbewerb im Auftrag seiner Mitglieder fair und gleich für alle zu organisieren und zu leiten. Die Regelung des Wettbewerbs sichert Integrität, Stabilität und Chancengleichheit für alle beteiligten Vereine."

Späth weiter: „Des Weiteren liegt ein Verschulden des VfR Aalen an der finanziellen Situation und der daraus resultierenden Notw-endigkeit der Stellung eines Insolvenzantrags vor. Es lag allein in seiner Verantwortung, Ausgaben und Einnahmen im Gleichgewicht zu halten."

Das Präsidium des DFB hatte bereits am 10. April 2017 die Be-schwerde des Vereins gegen den Abzug von neun Punkten zurück gewiesen. Damit wurden die Entscheidungen des DFB-Spielaus-schusses vom 10. beziehungsweise 24. März 2017 bestätigt. Der VfR Aalen wird gegen diese Entscheidung erneut Widerspruch einle-gen und vor das Ständige Schiedsgericht ziehen.